19630516_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-05-16
Erscheinungsdatum 1963-05-16
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 16. Mai 1963, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 8. Mai 1963, wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Forstfondausschuß ist vollzählig. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Bechlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 26. März 1963. 2. Jahresrechnung FORSTFOND MONTAFON 1962. 3. Lokalerweiterung im Wohnhaus Nr. 27. 4. Verkehrsverband Montafon - Anfrage wegen Einräumung eines Baurechtes. 5. Ansuchen der Ilse Leppin in Gargellen, um Einforstung eines Wohnhauses. 6. Ansuchen des Netzer Johann in Tschagguns/Mauren, um eine Ermässigung des Kaufpreises für Holz am Stock. 7. Ansuchen des Hammer Alwin in Gaschurn, um die ausserturliche Bewilligung von 5 fm Bauholz. 8. Ansuchen des Edelbert Fritz in Bludenz, um die aussertourliche Bewilligung eines Schindelstammes. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift wird in vorliegender Fassung vollinhaltlich genehmigt und gefertigt. -2- zu Pkt. 2) Der Standesrepräsentant berichtet, daß die Jahresrechnung 1962 des Forstfondes fertiggestellt ist und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Jedem Forstfondvertreter wurde mit der Sitzungseinladung ein Exemplar des Rechnungsabschlusses zur Information und gefälligen Kenntnisnahme ausgefolgt. Der Vorsitzende ersucht den Gebarungsüberprüfungsauschuß um die Bekanntgabe des Ergebnisses seiner Prüfungstätigkeit. Berichterstatter Bürgermeister Alfons Bitschnau von Vandans gibt bekannt, daß das Prüfungsergebnis protokollarisch festgehalten wurde, wonach die Bücher und die Belege des STANDES MONTAFON und des FORSTFONDES MONTAFON stichprobenweise überprüft wurden und das hiebei kein Anlaß zur Beanstandung gegeben war. Die ordentliche und saubere Führung der Buchhaltung belohnte der Berichterstatter mit mit Worten der Anerkennung und des Lobes. Die Standesvertreter nehmen diesen Bericht mit Befriedigung zur Kenntnis und genehmigen hierauf stimmeneinhellig den Rechnungsabschluß 1962 des FORSTFONDES MONTAFON. zu Pkt. 3) Der Milchhof Bludenz, als dessen Vertreter Direktor Ludwig Müller bei der Sitzung anwesend ist, möchte das Verkaufslokal im standeseigenen Gebäude HNr. 27 vergrößern lassen, die anschließenden Räume (ehemalige Arreste) teils als Milchtrinkstube und teils als Auslieferungslager ausbauen lassen. Der Stand Montafon sollte hiezu diese Räumlichkeiten 15 Jahre dem Milchhof mietfrei überlassen. Der Standesausschuß erachtet ein Zeitraum vom 10 Jahren als ausreichend Nach dieser Zeit soll der Stand Montafon das Recht haben mit dem Milchhof eine neue Mietenvereinbarung einzugehen oder über die Lokale anderweitig verfügen zu können; insbesondere dann, wenn sich andere bäuerliche Interessentengruppen dafür interessieren würden. Die bisher jeden Monat fällige Miete müßte weiterbezahlt werden. Da Direktor Müller noch Rücksprache mit dem Verwaltungsausschuß des Milchhofes pflegen will, wird die weitere Behandlung dieses Punktes bis auf weiteres vertagt. -3- zu Pkt. 4) Der Verkehrsverband Montafon in Schruns ersucht um die Einräumung eines Baurechtes im Bereiche der standeseigenen Bp. 168 in KG Schruns. Dieses Ansuchen wird abgelehnt. Der Standesausschuß ist bereit, bevor über diese Bauparzelle anderweitig verfügt wird, sich mit dem Verkehrsverband in Verbindung zu setzen. zu Pkt. 5) Frau Ilse Leppin in Gargellen HNr. 54, ersucht um die Einforstung des Wohnhauses Nr. 54. Frau Ilse Leppin hat Ihren Grundbesitz, mit Ausnahme des Wohnhauses Nr. 54 und einer kleineren Grundparzelle, an einen Ausländer verkauft, Bei der Abfassung und Unterfertigung des Kaufvertrages hat sie unter anderem auch auf das Holzbezugsrecht für das Wohnhaus Nr. 54 (wenn auch zu Gunsten der belasteten Liegenschaft) für immer verzichtet. Dieser Verzicht soll irrtümlich erfolgt sein. Der Standesausschuß lehnt eine Wiedereinforstung ab, weil das Objekt nicht mehr der Landwirtschaft dient, sondern aus der bestandenen Liegenschaft herausgelöst wurde und dadurch die Voraussetzungen im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes fehlen. zu Pkt. 6) Dem Ansuchen des Netzer Johann in Tschagguns, um die Ermässigung die Holzpreises für Abgangholz am Stock, wird abgelehnt. Der Bezug liegt schon mehrere Jahre zurück. Ausserdem wurden bei der Holzübernahme keinerlei Reklamationen eingebracht. zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Hammer Alwin in Gaschurn, um die Zuweisung von 5 fm Servitutsnutzholz wird stattgegeben. Hammer ist erst nach der Forsttagsatzung Eigentümer der betreffenden Liegenschaft geworden. zu Pkt. 8) Dem Ansuchen des Edelbert Fritz in Bludenz, um die Bewilligung eines Schindelstammes als Servitutsbezug, wird stattgegeben. Fritz konnte die Anmeldung zur Forsttagsatzung nicht vornehmen, weil der Schaden erst nach dem Ausapern (Windschaden vom Spätherbst) festgestellt werden konnte. -4- Pkt. 9) Der Gemeinde Gaschurn wird es gestattet, die standeseigene Wasserquelle auf Gp. 2872 (Goldavor) in K.G. Gaschurn zu fassen und in die Gemeindewasserversorgungsanlage einzuleiten. Dem Forstfond muß es jedoch gestattet sein, für Eigenbedarf jederzeit unentgeltlich Wasser aus der Quellfassung abzuleiten. Pkt. 10) Das Ansuchen des Hermann Schwarz in Erstetten (Deutschland) um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das Wohnhaus Nr. 29 in Partenen, das schon seit Jahren ohne Bedachung ist, wird abgelehnt. Schwarz wurde schon vor 6 Jahren in Kenntnis gesetzt, daß das Objekt umgehend einzudecken ist. Pkt. 11) Schoder Josef in Vandans 127 wird es gestattet, im Standeswaldgebiet, und zwar: zwischen Raschitsch und Kaltegg einen Wanderbienenstand vorübergehend aufzustellen. Im Bienenhaus darf keine Feuerstelle errichtet werden. Der jährliche Anerkennungszins wird mit S 10. festgesetzt. Diese Bewilligung gilt bis auf Widerruf. Pkt. 12) Das Ansuchen des Franz Berthold in Schruns, um die nachträgliche Bewilligung eines Brennholzloses und eines Sagstammes wird abgelehnt. Berthold ist auf die kommende Forstproduktenanmeldung zu verweisen. Pkt. 13) Die Konsumgenossenschaft Schruns und Umgebung ersucht um die pachtweise Überlassung von ca. 100 m2 Garten aus der standeseigenen Grundparzelle 15, die direkt an den Besitz der Konsumgenossenschaft angrenzt. Die Pachtfläche wäre als Grünfläche zur Dienstwohnung des Buchhalters gedacht. Der Standesausschuß gibt diesem Ansuchen mit Vorbehalt statt. Die Grundparzelle 15 ist ein Bestandteil des Mietenübereinkommens, das zwischen dem Stand Montafon und dem Justizbeamten Hermann Malin besteht. Es ist notwendig -5- daß sich die Konsumgenossenschaft mit dem Justizbeamten Hermann Malin in Verbindung setzt. Erklärt sich Herr Malin bereit eine Gartenfläche von ca. 100 m2 abzutreten, so liegt einer pachtweisen Überlassung an die Konsumgenossenschaft nichts mehr im Wege. Der jährlich bei der Standeskassa zu erlegende Pacht wird mit S 100.- festgesetzt und ist jeweils am 1. Juni des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. Pkt. 14) Gegen die Erstellung eines Zubringerweges (traktorenbefahrbar) im Bereiche der Standeswaldung Wildried in Silbertal, durch die Bezugsberechtigten von Bartholomäberg, ist nichts einzuwenden. Das unmittelbar bei der Trassenfreilegung anfallende Holz wird als einmaliger Kostenbeitrag abgetreten. Der Forstfond darf mit der Wegerhaltung nicht belastet werden. Pkt. 15) Die auf der vorgelegten Rückstandsliste aufscheinenden Rechnungsbeträge sind einzumahnen, bzw. bei alten Rückständen wo es für notwendig angesehen wird, die Exekution einzuleiten. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gem § 34 der VGO zuerkannt. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß das im "Letzitobel" in Tschagguns angefallene Lawinenholz als Servitutsholz aufgerüstet wird; b) daß die Alpverwaltung Latons in Bartholomäberg das auf Grund eines Standesvertretungsbeschlusses eingemahnte Jagdgeld (die Abrechnung erstreckt sich über mehrere Jahre) bezahlt hat. Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr Ende der Sitzung: 16 Uhr Die Sitzung wurde während der Mittagszeit auf die Dauer von einer Stunde (12 - 13 Uhr) unterbrochen. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: