19130117_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1913-01-17
Erscheinungsdatum 1913-01-17
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Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen im Gasthause zum Stern in Schruns am 17. Jänner 1913 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Jakob Stemer Anschließend an die Forsttagsatzung wurde eine Standesausschußsitzung abgehalten, wobei gefaßt wurden nachstehende Beschlüsse 1. Einem Ansuchen der Elisabeth Vergud von Gortipohl um Nachlaß eines Schadenersatzbetrages per 85 Kr. wurde dahin entsprochen, daß nur der Stockgeldpreis in einer Höhe von 20 Kr. zu bezahlen ist. 2. Einem Ansuchen des Karl Dietrich in Vandans um Nachlaß einer Holzrechnung von 206 Kr. wurde dahin entsprochen, daß diese Rechnung auf 200 Kr. reduziert werden. [-2-] 3. Einem Ansuchen des Franz Josef Bitschnau von Tschagguns um Nachlass eines Schadenersatzbetrages von 16 Kr. 5 Hl wurde Folge gegeben. 4. Einem Ansuchen des Johann Josef Stüttler von Schruns um Nachlaß eines Schadenersatzbetrages per 13 Kr. 72 Hl. wurde Folge gegeben. 5. Dem Waldaufsehern Maier in Vandans und Ganahl in Bartholomäberg wurde für den Besuch des Forstkurses eine Renumeration von je 100 Kr. bewilligt. 6. Dem Waldaufseher Maier in Vandans ist für seinen 26wöchentlichen Aushilfsdienst in Tschagguns und Bartholomäberg eine Vergütung von 100 Kr. auszufolgen. 7. Der Gemeinde Vandans ist für aus dem Relstal bezogenes Standesholz pro 1912 das Stockgeld nachzusehen. 8. Dem Josef Anton Kleboth in Gaschurn ist pro 1912 ein Stockgeldbetrag per 28 Kr. nachzusehen. 9. Dem Alois Rudigier in Gaschurn, [-3-] welcher Standesholz zu Wegschutz und Wuhrbauten bezogen hat, ist ein Stockgeldbetrag von 45 Kr. nachzulassen. 10. Dem Anton Kleboth von Gaschurn, welcher zur Herstellung einer Brücke Standesholz bezogen hat, ist das Stockgeld per 26 Kr. nachzusehen. 11. Der Gemeinde Stallehr wird zur Herstellung einer Wasserleitung mit Feuerlöschvorkehrungen eine Subvention von 1200 Kr. bewilligt und zwar aus Brandassekuranzmitteln. Abgelesen und gefertigt [Unterschriften der Standesausschüsse]