18720402_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll Aufgenommen zu Schruns am 2. April 1872 von dem Standesrepräsentanten von Montafon Franz Josef Stemmer in Schruns Gegenwärtige: Die gefertigten Standesausschüsse respektive Gemeindevorsteher von Montafon. ___________________________________________________ Zu Folge Einberufung des Standesrepräsentanten von Montafon haben sich die gefertigten Standesausschüsse zu einer Berathung und Beschlußfassung heute versammelt, und der Vorsitzende setzte auf die Tagesordnung folgende Gegenstände: 1. Soll der Wegmacher Stemer auch diesen Sommer durch 6 Monate, wie die vergangenen drei Jahre angestellt werden von Seite des Standes Montafon für den Monatsgehalt pr: 30 fl? 2. Der k.k. Förster in Bludenz hat einen neuen Stockgeld Tarif für die Standeswaldungen im Montafon entworfen, welchen ich nun heute dem Standesausschusse zur Berathung und Begutachtung vorlege. [-2-] 3. Wie soll in ganz Montafon bei Holzbewilligungen aus Standeswaldungen vorgegangen werden, wenn Holz angemeldet wird zu Neubauten oder bei Vergrößerungen der alten Gebäulichkeiten? Hierüber wurde einstimmig folgendes beschlossen: ________________________________________________ ad 1. Der Wegmacher Stemer soll auch für das Jah 1872 durch 6 Monate auf Standeskosten mit dem Monatsgehalte pr: 30 fl. angestellt werden. ad 2. Der Holztarif oder Stockgeld Tarif für die Standeswaldungen in Montafon soll wie ihn der k.k. Förster Haselwanter in Bludenz entworfen und vorgelegt hat, gehandhabt und nach demselben in ganz Montafon vorgegangen werden, solange bis durch den Standesausschuß eine Abänderung vorgenommen wird. ad 3. Zu Neubauten, das heißt zu solchen Bauten, wo früher kein Gebäude war, soll in Zukunft aus Standeswaldungen gar kein Holz mehr bewilligt und abgegeben werden, ebenso soll auch bei Vergrößerungen [-3-] der vorhandenen Gebäulichkeiten in ganz Montafon gleichmäßig vorgegangen werden, kein Gericht und keine Behörde soll hiezu ein Recht haben Holz abzugeben. Zur Bestätigung dessen folgen die Unterschriften: [Unterschriften der Gemeindevorsteher und des Standesrepräsentanten]