19250217_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1925-02-17
Erscheinungsdatum 1925-02-17
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 147/St. Protokoll o-o-o-o-o aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 17.Februar 1925 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-O-O-o-o-o- Mit Einladung vom 12. Februar 1925 Zl. 132 wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 10 Standesvertreter bezw. Ersatzmänner. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde, daher die Herren Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind und keine Einwendung erhoben wurde. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tages-Ordnung eingegangen und werden gefasst, nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Betreff Schaffung einer Landesviehversicherungsanstalt wird gerade keine ablehnende Haltung eingenommen. Die 4 Gemeinden Bartholomäberg, Vandans, Gaschurn und St. Gallenkirch berichten, dass in jeder dieser Ortschaften ein derartiges Institut bestehe und den Verhältnissen genüge. Fast allgemein wird die Befürchtung ausgesprochen, dass eine Allgemeinversicherung mit allzu grossen Kosten verbunden sei und wurde beschlossen, im Gegenstande einstweilen eine abwartende Haltung einzunehmen. 2.) Über Mobilienversicherung bei der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt Bregenz empfiehlt Herr Standesrepräsentant tunlichstes Entgegenkommen, da einerseits ein derartiger Schutz die Bevölkerung vor ungeahntem Schaden bewahre und andererseits die Bestimmungen genannter Anstalt einen reellen, gesicherten Standpunkt garantieren. Über Ersuchen ergreift sodann der Generalagent Herr Wackerle Ludwig das Wort zum Referat und schildert in ausführlicher Weise die Art und Weise des Versicherungswesens und die damit verbundenen Vorteile, wobei besonders hervorgehoben wird, dass durch Förderung dieser Anstalt in absehbarer Zeit eine wesentliche Erleichterung in den Prämienleistungen zu erwarten steht. In Anbetracht des zweifellosen Schutzes wichtigster, Existenz bedingender Vermögenheiten, sowie der Förderung von Landesinteressen ersucht Herr Wackerle die Herrn Standesvertreter um ihre diesbezügliche Vermittlung, was allgemein zugesagt wird und wird beschlossen, eine entsprechende Kundmachung zu erlassen. 3.) Das Ansuchen des Herrn Wachter Johann Josef, Bauer in Tschagguns, um Verkaufsbewilligung von ungefähr 20 RM. Stallabbruchholz wird unter der Bedingung bewilligt, dass dieses Holz nur an Bewohner des Tales Montafon abgegeben werden darf. 4.) Das Ansuchen des Herrn Neher Wilhelm, Bauer in Vandans, um kaufsweise Überlassung von 40 bis 50 Masten aus StandesWaldungen in Vandans zu einer elektrischen Leitung ist der Bezirkshauptmannschaft Bludenz begutachtend in Vorlage zu abringen. 5.) Der Bezug von 40 Masten zu einer Telefonleitung und einer elektrischen Leitung durch Herrn Dietrich Karl, Krauthobelfabrikant in Vandans, aus Standeswaldungen zum ortsüblichen Holzpreise ist im Sinne des gestellten Ansuchens zu begutachten. [-2-] 6.) Das Ansuchen des Herrn Wilhelm Mayer, Kunstmühlebesitzer in Schruns um kaufweise Überlassung von Nutzholz zu seinem Besitze in Gargellen ist in dem im Gesuche gestellten Umfange zu begutachten. 7.) Das Ansuchen der Aktien-Gesellschaft Montafonerbahn Bludenz Schruns um Bürgschaftsleistung für ein Darlehen hei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon in Schruns im Betrage von 300 Millionen Kronen(:30.000.- Schilling:) bis zum 31. Mai 1926 wird einstimmig gewährt. 8.) Der Brandassekuranzantrag des Herrn Josef Kleber, Zimmermeister in Schruns wird angenommen. 9.) Ebenso wird derselbe Antrag des Herrn Gotthard Pfeifer, Landwirt in Schruns akzeptiert. 10.) Verschiedene Einwendungen und Protestkundgebungen, eine Erhöhung der Brandversicherungsprämie für jene Gebäude bezweckend, in welchen Maschinenbetriebe ausgeübt werden, lösen eine eingehende Beratung aus und nach eingehender Prüfung der Sachlage wird einstimmig beschlossen, Gebäude, in welchen Wasserbetriebe existieren einer Mehrbelastung von 50% und jene, in welchen elektrische Betriebe ausgeübt werden einer solchen von 100% der normalen Prämie zu unterziehen. 11.) Die Erhebung der Bezirksforstinspektion Bludenz vom 6.Februar 1925 Zl.22/1 betreffend einen Nutzholzbezug aus Standeswaldungen zu einem Stallbau auf der Alpe Itons wird zur Beratung in Vorlage gebracht und nachdem Herr Standesrepräsentant die bisher im Gegenstände gepflogenen Erhebungen zur Kenntnis gebracht hat, äussert sich Herr Gemeindevorsteher Bitschnau von Bartholomäberg dahin, dass das Zustandekommen des geplanten Neubaues nur zu begrüssen sei und bei richtiger Behandlung der Sachlage von einer Mehrbelastung des Forstfondes keine Rede sein könne. In Berücksichtigung der vorgebrachten Ausführungen wird einstimmig beschlossen, nebst dem bereits bestehenden Stalle mit 54 Stellen den Bau eines neuen Stalles mit 60 Stellen unter der Bedingung zu befürworten, dass nebst dem bestehenden und dem geplanten Stalle alle anderen Viehunterstände Scherme etc. einzugehen haben und wird daher die Genehmigung des Holzbezuges von einem diesbezüglichen Erklären der Alpinteressenten abhängig gemacht. 12.) Der Regelung der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz betreff Entlohnung der WElaaufseher wird im Sinne des gestellten Vorschlages einhellig zugestimmt. 13.) Unter den in Betracht kommenden Herrn Gemeindevorstehern des Sanitätssprengeis Ausserfratte wird die Pestsetzung des Gehaltes des Gemeindearztes Herrn Dr. August Walser in Schruns zur Ansprache gebracht und mit Ausnahme von Schruns geben alle das Erklären ab, von einer diesbezüglichen Verständigung nichts zu wissen, geben jedoch die Zusage ehestens ein diesbezügliches schriftliches Erklären einzusenden. 14.) Dem Ansuchen des Herrn Marent Fidel, Bauer in Vandans, um Nachlass des erhöhten Stockgeldes für seinen Nutzholzbezug per 12 FM. wird in Berücksichtigung der vorliegenden Verhältnisse Folge gegeben. 15.) Das Ansuchen des Herrn Anton Stocker, Bauer in St. Gallenkirch um Verwendungsbewilligung des zum Hausbaue bezogenen Holzes zur Herstellung seines in höchstem Grade reparaturbedürftigen Stalles wird geprüft und beschlossen, behufs Konstatierung der Notwendigkeit, Sachverständigenbefund und Bedarfsnachweisung zu verlangen. Zur diesbezüglichen nachträglichen Entscheidung wird Herr Standesrepräsentant Franz Wachter ermächtigt. 16.) Über die bisherigen Vorkehrungen im Konkurse Herrn Franz Galehr, Sägewerk in Schruns, erstattet Herr Standesrepräsentant Bericht und referiert hauptsächlich über die Maßnahmen zur Geltendmachung der vom Forstfonde gestellten Forderungen. All' den im Gegenstande getroffenen Verfügungen wird vollinhaltlich zugestimmt und Herr Standesrepräsentant ermächtigt, weitere diesbezüglich erforderliche Schritte einzuleiten. [-3-] 17.) Das Ansuchen des Herrn Franz Tschofen, Bergführer in Partennen, um kaufweise Überlassung von Bauholz zum Baue eines Touristenhauses wird abgewiesen, da die Bedarfsnotwendigkeit nicht Bachgewiesen erscheint und die Ertragsfähigkeit der in Betracht kommenden Waldungen solche Schlägerung ausschliesst. 18.) Der einer-Verwüstung gleich kommende Zustand der Konkurrenzstrasse Bludenz-Partenen, sowie die Aussichtslosigkeit1 zur Bestreitung der Kosten der Wiederherstellung erfordern Maßnahmen, deren Ausführung den Standesausschuss in ernstester Weise "beschäftigen. Herr Standesrepräsentant veranschaulicht den, ganz trostlosen Zustand der jetzigen Strasse und konstatiert, dass nur ein Aufwand Abhilfe zu schaffen imstande wäre, den die ohnedies übermässig belastete Bevölkerung nicht mehr zu tragen im Stande ist. Diese Zustände haben in kürzester Zeit die Auto verschuldet, da vor der so übergrossen Inanspruchnahme der Strasse durch diese Kraftwagen ein annehmbarer Verkehrszustand herrschte. Die Schädigung der dem Fremdenverkehre dienenden Geschäfte durch die Auto's ist offenkundig, da dieselben einen direkten Verkehr ohne jeden Aufenthalt vom Bahnhofe Schruns bis Partenen und zurück vermitteln, wodurch jede geschäftliche Abwicklung unmöglich gemacht und auch dem Reisenden die Gelegenheit zu oft notwendigsten Versorgungen genommen wird. Lebensmittel aller Art, Getränke und vielerlei andere Frachten, selbst Holz befördern die Lastauto und schädigen die unter grossen Opfern durch den Stand Montafon erbaute Eisenbahn auf das empfindlichste, sodass nicht allein auf Kosten der Talbevölkerung die Strasse ruiniert, sondern auch das von ihr in's Leben gerufene Bahnunternehmen in seinem Bestände gefährdet wird. Die Frachtenbeförderung durch Auto's ist also in Anbetracht der Benützungsmöglichkeit der Bahn nicht allein ganz unnötig, sondern aus den angeführten Gründen geradezu verwerflich. Was die Förderung des Fremdenverkehrs durch Auto's betrifft, neigen sich die Ansichten zum weitaus grossten Teile zu Ungunsten dieses Verkehrsmittels. Bei einer eventuellen Abstimmung würden sich, wenig gesagt, über 80% gegen den Autoverkehr aussprechen. Die Sommergäste beschwerten sich vielfach über den Verlust der im Tale so vielfach vorgefundenen Ruhe und bemängelten hauptsachlich auch die Erschwernisse und Belästigungen einer Wanderung auf der durch Auto in eine Staubwolfe gehüllten Talstrasse, sodass viele erklärten, ruhigere und staubfreiere Orte zu ihrer Sommerfrische aufsuchen zu müssen. Sowohl für Passanten, besonders für Kinder, dann auch für Viehtriebe gestaltet sich der Autoverkehr nicht gefahrlos und ist es zu wundern, dass bis jetzt keine grösseren Unglücke zu verzeichnen sind. Dass der Autoverkehr Schruns-Partenen eine Notwendigkeit involviert, ist unrichtig, da diese Verbindung leicht mit Pferdefuhrwerk bewältigt werden kann und dies umso eher, als Partenen den vollständigen Abschluss des Tales bildet da von letzterem Orte aus nur mehr Fußsteige weiteres Begeben ermöglichen und die Bewältigung der kurzen Strecke SchrunsPartenen mit Pferdefuhrwerk für den Fremdenverkehr gewiss keine Schwierigkeiten bietet. Ein Resume des Gesagten kann also nur zur Überzeugung führen, dass der Autoverkehr im Tale Montafon nur schädigend wirkt und ein allgemeines Autoverbot in jeder Hinsicht gerechtfertigt erscheint. Nicht ausser Acht darf auch der Umstand bleiben, dass infolge des Autoverkehrs der Stand der Pferde derart zurückgegangen ist, dass die Bewirtschaftung von Grund und Boden durch den Mangel dieser Zugtiere erheblich leidet und können die Folgen für die Zukunft ganz unheilvolle sein. Eine selbst beträchtliche Steigerung der Autogebühren kann an den gerügten Übeln nichts ändern und gibt es nur einen Radikalkurs und das ist das Autoverbot. [-4-] Sämtliche Herren Vorsteher schliessen sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an und kaum einer ist, der am Autoverkehr nicht noch das eine oder andere auszusetzen hat, es wird daher der einmütige Beschluss gefasst, auf Erlassung des Autoverbotes bei der Landesregierung in Bregenz mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu dringen, da nur auf diese Weise eine beinahe katastrophale Verkehrsstörung durch's Montafon verhütet werden kann. 19.) Herr Gemeindevorsteher Bitschnau von Bartholomäberg bringt eine Entlohnung für Einkassierung der Feuerversicherungs-Umlagen in Anregung und findet allseitige Unterstützung, daher einstimmig beschlossen wird, 2% der Umlagen einzugeben, welche Gebühren bei der Vorschreitung in Anrechnung zu bringen sind und ersichtlich zu machen sind. 20.) Die Herren Gemeindevorsteher von Vandans und St. Anton erkundigen sich über die Schadloshaltung infolge der Durchleitung über Standesgrund von Seite der Landeskraftleitung und stellt Herr Gemeindevorsteher Bitschnau den Antrag, eine jährliche Entschädigung in Goldkronen erwirken zu wollen, welchem Antrage einmütig zugestimmt wird. Schruns, am 18. Februar 1925. [Unterschrift der Gemeindevorsteher]