19250620_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:27
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1925-06-20
Erscheinungsdatum 1925-06-20
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 457/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen In der Gemeindekanzlei zu Schruns am 20. Juni 1925 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 17. Juni 1925 Zl. 438/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu weicher erschienen sind 7 Standesvertreter, bezw. Ersatzmänner. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde, daher die Herren Gemeinde-Vorsteher, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind und keine Einwendungen erhoben werden. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.)Die Rechnungen des Standes und Forstfondes Montafon, sowie der Montafoner Brandassekuranz pro 1924 werden in Vorlage und zur Verlesung gebracht und genehmigend zur Kenntnis genommen. Es wird einstimmig beschlossen, für den Forstfond Montafon pro 1925 eine Voreinzahlung in der Höhe der vorjährigen Stockgeldbetreffnisse auszuschreiben und wird deren Einhebung in 2 Raten und zwar auf 15. Juli und 1. Novem. 1925 festgesetzt. Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Termine sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten. Zur Erleichterung der Geldgebarung ist der bei der hiesigen Sparkasse erwirkte und kompetenten Ortes genehmigte Kredit von 100 Millionen Kronen auf das Doppelte zu erhöhen und hiezu die vorgeschriebene Genehmigung einzuholen. Die erforderlichen Kreditansprüche sind durch die Einlaufe aus der Voreinzahlung tunlichst schnell zu decken. 3.) Der Berufung des Herrn Vallaster Franz Xaver, Bauer in Bartholomäberg, gegen die Reduzierung seiner BrandassekuranzVersicherung wird Folge gegeben und die angestrebte Versicherungshöhe genehmigt. 4.) Im gleichen Sinne wird auch ein Ansuchen des Herrn Köberle Johann Josef, Bauer von Bartholomäberg, erledigt, und die Höhe der beantragten Brandschadenversicherung genehmigt. 5.) Ein Ansuchen des Finanzwachpostens Gargellen um Überlassung eines Schindelstammes zur Bedachung einer Unterstandshütte in Valzifens wird unter der Bedingung bewilligt, dass für das obezogene Holz der ortsübliche Tagespreis bezahlt wird. 6.) Das Ansuchen des Wittwer Rudolf von Gaschurn um Intervention behufs Übertragung des Waldaufsichtsdienstes im Gebiete der Gemeindeparzelle Partenen wird eingehend beraten und bestimmt, dass, solange Sanderell Franz seinen Dienst als Waldaufsichtsorgan in Gaschurn versieht, von der Systemisierung einer zweiten Waldaufseherstelle Umgang genommen wird. In Anbetracht des ausgedehnten, schwer zu überwachenden Aufsichtsgebietes und der nun folgenden Bauperiode der Illwerke wird beschlossen, den Waldaufsichtsdienst durch Wittwer Rudolf provisorisch zu konstituieren und für seine Dienstleistungen eine Vergütung in der Höhe der bewilligten Stundenentlohnung zu gewähren. [-2-] Herr Standesrepräsentant referiert über die Verwertung von Abgangholz aller Art in Bartholomäberger Standeswaldungen und werden die diesbezüglichen bisher getroffenen Vorkehrungen vollkommen gutgeheissen und genehmigt. Mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren in den Bartholomäberger Standeswaldungen vorgekommenen grossen Überschreitungen des festgesetzten Jahreshiebsatzes wird beschlossen, das in Eigenregie des Standes aufgerüstete Nutz- und Brennholz für die Eingeforstetenbezüge 1925 auszugeben. Sollte durch dieses Holz volle Deckung gefunden werden, ist kein anderes Holz mehr für Eingeforstetenzwecke anzuzeigen und zu fällen. Sollte Überschuss vorhanden sein, kann aus diesem Regieholze auch für die Jahre 1926 und 1927 auf Rechnung 3er Jahresbezüge die entfallenden Betreffnisse ausgegeben werden. 8.) Behufs Regelung der Besitzverhältnisse in Forner Standeswaldungen zwischen Forstfond Montafon und dem Gampadelswerke wird ein Komitee gewählt, bestehend aus den Herren J. G. Jochum, Gemeindevorsteher und Herrn Ludwig Marent, Gemeinderat in Tschagguns. Das Ergebnis der gepflogenen Verhandlungen ist dem Standesausschusse zur Genehmigung vorzulegen. 9.) Herr Vonier Anton, Bauer und Hüttenwirt in Schruns, stellt das Ansuchen um Überlassung eines Bauplatzes aus der Standeswaldparzelle Nr. 1442, Steuerdistrikt Silbertal in der Nähe des Litzbaches zwischen Alpe Ronen und Alpe Gaflunen auf dem sogenannten "Moos". Im Prinzipe stellt sich der Bewilligung kein Hindernis in den weg und wird sogar auf kostenlose Überlassung eines 200 m2 grossen Platzes plädiert, doch wird gegebenen Falles die Bedingung gestellt, dass im Falle der Eingehung der Hütte oder Aufhebung derselben das Eigentumsrecht an dem Forstfond zurückfällt. Zur Austragung dieser Angelegenheit und eventuell Weiterer Bestimmungen wird Herr Standesrepräsentant Franz Wachter von Schruns und dessen Stellvertreter J. G. Jochum von Tschagguns ermächtigt. Solange Schneedruck-, Windwurf- und anderes Abgangsholz vorhanden ist, kann solches zum Hüttenbaue gegen Entrichtung des üblichen Holzpreises abgegeben werden. 10.) Herr Standesrepräsentant berichtet über die Holzverkaufsabschlüsse an Herrn Leonhard Münch und die diesbezüglichen Differenzen. Das eingeschlagene Verfahren des Herrn Standesrepräsentanten wird durchwegs akzeptiert und ist die vom Landesgerichte Feldkirch angeforderte Kaution von 25 Millionen Kronen zu leisten. 11.) Über Ersuchen der Illwerke wird denselben in den Standeswaldungen in Partenen die Schaffung einer Lichtung durch Holzschlägerung in festgesetzten Grenzen von 1 Meter Breite mit dem Vorbehalte der Genehmigung durch die politische Behörde bewilligt. Als Vergütung ist der Holzwert zu ersetzen und eventuell sind Behinderungen der Bewirtschaftung schadlos zu halten. 12.) Von dem Gampadelswerke sind ohne Wissen des Standes Montafon und ohne Einholung behördlicher Bewilligung im Bereiche seiner Anlagen Holzschlägerungen im Standeswalde ausgeführt worden, was kompetenten Ortes zur Anzeige zu bringen und die entsprechende Schadloshaltung nach jeder Richtung zu erwirken ist. 13.) Da der Jahresbedarf für Holzbezugsberechtigte in der Gemeinde St. Anton aus Standeswaldungen im Gebiete dieser Gemeinde nicht gedeckt werden kann, wird der Vorschlag erstattet, das Abgangserfordernis von ungefähr 60 R.M. aus Standeswaldungen Im Gemeindegebiete von Bartholomäberg zu ersetzen. [-3-] 14.) Ein Anspruch der Gemeinde St. Anton bezüglich Erstellung und Einhaltung von Zäunungen gegen den Standeswald wird beschlossen, den bisher üblichen Modus einzuhalten, wornach der Forstfond das erforderliche Holz stellt, während die Anrainer die üblichen Kosten zu tragen haben. Schruns, am 24. Juni 1925. [Unterschrift der Standesvertreter]