19200723_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1920-07-23
Erscheinungsdatum 1920-07-23
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 23. Juli 1920 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Zufolge Einladung sind zur heutigen Standesausschußsitzung erschienen sämtliche Herren Standesvertreter und wird nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden das Protokoll der letzten Versammlung zur Verlesung gebracht, welches vollinhaltlich genehmigt wird. Hierauf wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse 1.) Die zufolge Ausschreibung eingelangten Anbote auf Erweiterung des im Vermiltobel lagernden Abgangsholzes sowie einer Anzahl Randbäume werden zur Kenntnis gebracht und das Höchstoffert des Herrn Franz Galehr, Sägewerkbesitzer in Schruns, mit K 62.000 angenommen. Das Offert erstreckt sich auf 150 F.M. Nutz- & 300 F.M. Brennholz. Außer dem vorhandenen Abgangsholze und der zum Schlage in Aussicht genommenen Randschichten darf kein Holz abgegeben bezw. bezogen werden, wenn auch vorbezeichnete Menge nicht erreicht werden sollte, in welchem Falle das Pauschalangebot entsprechend reduziert werden müßte. Das abzugebende Holz wurde von den Herren Gemeindevorsteher Düngler und den Waldaufsehern Fleisch Adolf und Zugg Albert im Beisein des Herrn Franz Galehr, Bauunternehmer und Sägewerksbesitzer, bezeichnet und in Vormerkung genommen. 2.) Ein Ansuchen des Herrn Josef Marlin, Bauer in St. Gallenkirch, um Bezugsbewilligung von 6 leichten Baustämmen zum Baue einer Heubarge ist abweislich zu bescheiden, da bereits eine neue Barge erstellt und eine andere Barge repariert wurde und sonst kein Bergmahd in Betracht kommt, für welches eine Heubarge notwendig wäre. 3.) Anläßlich der Neuvermietung der Gendarmeriekaserne wird beschlossen, in Anbetracht der enormen Steuerzuwächse sowie der ganz bedeutend anwachsenden Erhaltungskosten den Mietzins um 100% zu erhöhen. 4.) Das Sprunggeld auf der Alpe Valisera ist mit Kr. 5.- zu berechnen. 5.) Da das Ansuchen des Herrn Marlin Ludwig, Bauer St. Gallenkirch, zum Holzbezugsbewilligung aus Standeswaldung von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgewiesen wurde, entfällt eine diesbezügliche Stockgeldrechnung. 6.) Bezüglich des Bezuges von Masten aus Standeswaldungen zu einer elektrischen Leitung in Vens, Gemeinde Vandans, wird der Beschluss vom 16. Februar 1920 aufrechterhalten. 7.) Dem Herrn Juen Johann, Bauer, St. Gallenkirch, ist der Bezug von Sammelholz aus Standeswald mit Kr. 10.- per R.M. zu berechnen. 8.) Der Gemeinde St. Gallenkirch wird der Bezug eines Sagstammes und das erforderliche Brennholz zum Kalkbrennen im Gargellentale bewilligt. Der Bedarf ist aus Abgangsholz zu decken und kann, soweit Windwürfe-, Schneedruck- u. Lawinenholz reicht, unentgeltlich bezogen werden, während für gefälltes Holz per R.M. Kr. 10.- zu vergüten sind. 9.) Über Ansuchen der Sektion Vorarlberg wurde derselben der Bezug von 3 Schindelstämmen für die Tilisunahütte bewilligt und zwar zum Preise von Kr. 30.- per F.M. am Stock. 10.) Dem Christian Lorenzin von St. Gallenkirch wird als Ersatz für beschlagnahmte Säghölzer der Bezug eines Sagstammes unter der Voraussetzung genehmigt, dass von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Bewilligung hiezu erteilt wird. 11.) Den Maisäßinteressenten von Tanafreida, vertreten durch Herrn Netzer Valentin, Bauer in St. Gallenkirch, wird die Bewilligung erteilt, aus aufgearbeitetem Windwurf- u. Schneedruckholz ungefähr 5 R.M. Brennholz und ca. 4 F.M. Sägholz verkaufen zu dürfen. 12.) Ein Ansuchen des Finanzwachpostens St. Gallenkirch um Bewilligung von 8 R.M. Brennholz aus Standeswaldungen wurde mit dem Hinweise auf die Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, wonach aus Rücksicht auf die Erschöpfung des Jahresetates keine derartigen Brennholzanweisungen mehr erfolgen können, abgewiesen. [-2-] 13.) Ein Entscheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, wornach das dem Jagpächter Herrn Hoffmann zu Bauzwecken bewilligte Nutzholz in erster Linie zur Deckung des Bedarfes Holzbezugsberechtigter der Gemeinde Vandans zu verwenden wäre, wurde zur Kenntnis gebracht. Herr Gemeindevorsteher Bitschnau erklärte, dass eine solche Verwendung in Anbetracht der außerordentlichen Transporterschwernisse ausgeschlossen sei. Hierauf wurde beschlossen eine weitere allfällige Intervention dem Holzbezugswerber selbst zu überlassen. 14.) Behufs Anstellung eines Forsttechnikers für den Stand Montafon werden die einschlägigen Beschlüsse der Standesgemeinden zur Verlesung gebracht, auf Grund welcher beschlossen wird, zur Durchführung und Regelung dieser Angelegenheit ein Komite zu wählen, bestehend aus den Herren Gemeindevorsteher J. G. Jochum, Tschagguns, Anton Fritz, Silbertal, und Franz Josef Bitschnau von Vandans. Die Ausschreibung der Stelle ist ehestens einzuleiten mit der Weisung, die Gehaltsansprüche namhaft zu machen. Auch ist an kompetenter Stelle die Bewilligung zur Verwirklichung dieser Handlung einzuholen, wobei in Anbetracht der Allgemeinbedeutung des Unternehmens auch der Versuch auf Erlangung einer staatlichen Subvention zu machen ist. 15.) Der Vorschlag der Bezirkshauptmannschaft Bludenz über die Besoldung der Waldauseher im Tale Montafon wird zur Kenntnis gebracht und einstimmig genehmigt. 16.) Über Ansuchen des Herrn Veterinärrates Albrich wird demselben eine 100%ige Erhöhung seines Wartgeldes zuerkannt. 17.) Auf ein Ansuchen des Herrn Gavanesch Michael von St. Gallenkirch um Anstellung als Standeswaldaufseher wird als verfrüht nicht eingegangen. 18.) Ein Ansuchen der Gemeinde Stallehr um Erlangung einer Haltestelle beim Zementwerke Lorüns ist tatkräftigst zu unterstützen und zu fördern und in diesem Sinne an den p.t. Verwaltungsrat der Montafoner Bahn zu leiten. 19.) Dem Herrn Josef Düngler, St. Gallenkirch, ist über Ansuchen die Bezugsbewilligung eines Schindelstammes aus Standeswaldungen zu begutachten und hat derselbe per F.M. Kr. 30.- zu bezahlen. Die Fällungsbewilligung ist bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzuholen. 20.) Ein Ansuchen des Herrn Rudigier Kristian, Verwalter des Hotels "Madrisa" im Gargellentale um Bezugsbewilligung um 80 R.M. Brennholz wird einstweilen vertagt, da noch frühere Differenzen zu regeln und auszutragen sind. [Unterschrift der Standesvertreter]