19300408_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:32
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1930-04-28
Erscheinungsdatum 1930-04-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift o-o-o-o-o-o-o aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schmns am 8. April 1930 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 2. April 1930 Zl. 258/1-St. wurde auf heute, Dienstag den 8. April 1930, vormittags eine Standesvertretungs-Sitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Gemeindevorsteher als Standesvertreter Montafons, mit Ausnahme jener der Gemeinden Lorüns Stallehr und Bartholomäberg. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 27. Dezember 1929 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Die Rechnungen des Standes, des Forstfondes und des Feuerversicherungsvereines für Montafon werden nach Kenntnisnahme des Berichtes der Rechnungsprüfer und nach erfolgter Verlesung einstimmig ohne Einspruch genehmigt. Dem Kassier wird die Entlastung erteilt. 2.) Der Bericht des Herrn Vorsitzenden über die Erwerbung von 3 Waldbezw. darunter einer Wiesenfläche aus dem Nachlasse der Anna Maria Rudigier von Partenen um den Kaufpreis von zusammen S 22500.— wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Kaufhandlung wird genehmigt. Es wird besdhlossen, das obere Gut, die Wiesenfläche, zur Nutzung nach genauer Abgrenzung der nutzbaren Fläche, in geeignet scheinender Weise zu verpachten. Zur Bestimmung der nutzbaren Fläche hat vor Verpachtung eine Besichtigung des oberen Gutes durch den Herrn Standesrepräsentanten und den Herrn Gemeindevorsteher Flöry von Gaschurn stattzufinden. 3.) Um für den durch die Bauten der Vorarlberger Illwerke A.Ges. dem Stande Montafon abgefallenen Waldgrund einen entsprechenden Ersatz zu erhalten, steht die Standesrepräsentanz schon längere Zeit mit den Vorarlberger Illwerken A.Ges. in Verhandlungen, deren Ergebnis in der Niederschrift vom 20. März 1930 enthalten ist. Die Hauptpunkte dieser Einigung bestehen darin, dass die aus dem Besitze des Standes Montafon von den Illwerken A. Ges. abzulösenden Grundflächen durch einige anerkannte Fachmänner zum Zwecke der Feststellung der von den Illwerken A.Ges. zu leistenden Entschädigung bewertet werden sollen. Aus der bestimmten Entschädigung hat der Stand Montafon bei erster Möglichkeit wieder entsprechende Waldflächen als Ersatz anzukaufen, für die restlose Auseinandersetzung und die Bereinigung aller offenen Fragen zwischen dem Stande Montafon und den Vorarlberger Illwerken A. ist ein Schiedsgericht zu bestellen, zu welchem beide Teile je zwei Schiedsrichter entsenden sollen. Das Schiedsgericht hat über alle offenen Fragen endgültig und rechtsverbindend zu entscheiden.Die in der bezeichneten Niederschrift enthaltenen Feststellungen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt. Als Vertreter des Standes Montafon im Schiedsgerichte werden über Antrag des Herrn Vorsitzenden ernannt Herr Landesforstinspektor Hofrat Henrich und Herr Landtagsabgeordneter Peter Rudigier von Gaschurn. Die Herren sind zu ersuchen, das ihnen zugedachte Amt zu übernehmen. 4.) In der Frage der Neu Verpachtung des Gipssteinbruches an die Gebrüder Battloag/St. Anton kann ein entscheidender Standpunkt infolge der Tragweite des Entschlusses noch nicht erreicht werden.- Nach langer Beratung wird über Antrag des Herrn Vorsitzenden beschlossen, Sachverständige zur Abgabe eines Gutachtens einzuladen .Als Sachverständige werden ernannt. Herr Landesforstinspektor Hofrat Henrich, Herr Standesrepräsentant Wachter, bezw. dessen Stellvertreter Herr Vorsteher Jochum/Tschagguns und die Herren Gemeindevorsteher Fr.Josef Bitschnau von Vandans und Anton Fritz von Silbertal. [-2-] 5) Dem Dönz Heinrich/Tschagguns wird zum Wiederaufbaue seines abgebrannten Hauses aus Standeswaldungen eine Menge von 100 fd Nutzholz gegen Vergütung des tarifmässigen Stockgeldes bewilligt. Das Resterfordernis hat er aus der Eigenwaldung zu entnehmen. 6.) Die Ansuchen der Parteien: Juen Lorenz/Bartholomäberg um Bewilligung der Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Wohnhaus Nr. 227 auf eine andere Parzelle und des 7.) Vallaster Lorenz/Bartholomäberg um Zuweisung von Nutzholz zur Erstellung eines Maisäßstalles bei Faulensee zum Stockgeldpreise werden vertagt, da der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg bei der Sitzung nicht anwesend ist. 8.) Die Berufung des Hans Mayr/Vandans gegen eine vom Standesrepräsentanten ausgefertigte Rechnung für verwendetes Brennholz zur Bewirtschaftung der Heinrich-Hueter-Hutte/Vandans wird abgewiesen, da die Beschwerdegründe nicht anerkannt werden können. 9.) Der Beschwerde des Meinrad Juen/St. Gallenkirch gegen die Verfügung des Standesrepräsentanten, durch welche der Umtausch von Standesholz abgelehnt und das Holz sichergestellt wurde, wird keine Folge gegeben. 10.) Die Forderung des Netzer Franz/St. Gallenkirch auf Zuerkennung des Holzbezugsrechtes für den auf der BP.Nr. 699 neu erbauten Stall und um Sistierung der Rechnungen für bezogenes Holz wird abgelehnt und auf die Entscheidung des Amtes der Vorarlbergs Landesregierung im Gegenstande als endgültige Erledigung verwiesen. 11.) Dem Liendle Josef/Schruns wird gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von S 1.— bis auf Widerruf auf der GP.Nr. 4239 auf der Rütti/St. Gallenkirch zur Errichtung eines Schermes ein Baugrund von 20 m2 überlassen. Ein Rechtstitel auf diese Baufläche darf jedoch nie erworben werden. 12.) Der Kasper Katharina/St. Gallenkirch wird gegen Bezahlung des ortsüblichen Kaufpreises der Bezug von 2 Lichtleitungsstangen und nach Maßgabe des Vorhandenseins von Brennholz nach erfolgter Anweisung durch den zuständigen Forstwart gestattet. 13.) Die Anzeige des Battlogg Anton/St. Anton über die Absicht, ein an den Besitz des Standes Montafon angrenzendes Anwesen zu verkaufen, wird vorläufig zur Kenntnis genommen und ist für spätere Behandlung in Vormerkung zu führen. 14.) Über Anregung des Standesbeamten Ganahl/Schruns wird beschlossen, das Brennholz zur Errechnung des Stockgeldes künftig nicht mehr in Raummeter zum Preise von S 1, 10 pro Raummeter zu bezeichnen, sondern in Festmeter mit dem Preise von S 1, 50 pro Festmeter zu benennen und zu berechnen. Dadurch wird eine einheitlichere Abrechnung erzielt. 15.) Über Ersuchen des Herrn Bürgermeister Wachter/Schruns erklärt sich die Standesvertretung ausnahmsweise einverstanden, dass den Herren Lehrer Heinzle und Hueber von Schruns das Bürgerrecht dieser Marktgemeinde verliehen wird. 16.) Dem Ansuchen des Gemeindevorsteher Netzer/St. Gallenkirch um Berücksichtigung bei der Berechnung des Stockgeldes für das von der Gemeinde St. Gallenkirch aufgerüstete Brennholz im Gargellnertale mit Rücksicht auf die ungemein hohen Bringungskosten wird teilweise Folge gegeben und beschlossen, die Hälfte des Stockgeldes nachzulassen. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 9. April 1930 Der Standesrepräsentant: [Unterschriften der Standesausschüsse]