19250428_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:31
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1925-04-28
Erscheinungsdatum 1925-04-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 521/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 28. April 1925 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-O-o-o-o-oMit Einladung vom 23. April 1925 Zl. 314/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 8 Standesvertreter bezw. Ersatzmänner. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde, daher die Herren Gemeinde-Vorsteher, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind und keine Einwendungen erhoben haben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Es wird einstimmig beschlossen, von den durch den Stand Montafon gegen die Konkursmasse Franz Galehr, Bauunternehmung und Sägewerksbesitzer in Schruns, geltend gemachten Ersatzansprüchen per S.70.000.- und S. 150.000.-- abzustehen, wenn die Konkursmasse das ausdrückliche und bindende Erklären abgibt, in den mit dem Stande Montafon abgeschlossenen Holzlieferungsvertrag betreffend die Silbertaler Standeswaldungen, dato. 28, Juni 1919 nicht einzutreten und keinerlei Bereicherungs- bezw. anderweitige Ansprüche im Gegenstande gegen den Stand Montafon geltend macht. Letzteres Erklären ist nur dann zu akzeptieren, wenn demselben die Genehmigung durch den Gläubigerausschuss zuerkannt wurde. Ausdrücklich wird noch bestimmt, dass jedem Teile das ihm vom anderen Teile bisher Geleistete zu verbleiben hat. 2.) Das Ansuchen des Herrn Josef Küng, Bauer in Vandans, um die Bezugsbewilligung von 37.691 FM. Nutzholz zum Umbaue seines Hausstalles ist in Anbetracht ausgesprochener Baufälligkeit zu begutachten. 3.) Das Ansuchen des Herrn Alwin Juen, Bauer und Gastwirt, um Bezugsbewilligung Won 167 FM. Nutzholz aus Standeswaldungen wird in Beratung gezogen und in Anbetracht des ausserordentlich hohen Holzquantums beschlossen, den Bittsteller zu veranlassen, genau detaillierte Baupläne mit entsprechenden Holzverzeichnissen in Vorlage zu bringen, wobei Herrn Juen darauf hinzuweisen ist, dass die Stallunterbauten aus hartem Materiale zu erstellen sind und sind die Bezugsansprüche, den Protokollsausführungen vom 2.1.1925 Rechnung tragend, im massigsten Rahmen zu halten. 4.) In auffallender weise zeigen sich die Vernachlässigungen der Gebäulichkeiten auf Heim- und Nebengütern, welche in den Besitz von Parteien übergegangen sind, die diese Reale nur zum Zwecke der Holzgewinnung erworben haben. Durch diese unverantwortliche Handlungsweise ist das Standesvermögen im höchsten Grade bedroht und sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Tales in verderblicher weise gefährdet, daher mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu trachten und zu wirken ist, dass diesem Übelstande tunlichst Einhalt geboten wird. [-2-] 5.) um zur ist und Das Ansuchen des Herrn Pfefferkorn Alfred, Bauer in Partenen, Bezugsbewilligung von 25 FM. Nutzholz aus Standeswaldungen Wiederinstandsetzung seines Hauses Nr. 5 in Berücksichtigung des sehr baufälligen Zustandes des unaufschiebbaren Bedarfes zu befürworten. 6.) Dem Hotel Madrisa in Gargellen wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, aus dem im Sarottlentobel lagernden Abgangsholzbeständen den Brennholzbedarf pro 1925 mit zusammen 60 RM. decken zu dürfen. Als Gegenleistung wird der ortsübliche Holzpreis festgesetzt. 7.) Das Ansuchen des Herrn Marlin Ludwig, Schreiner in Gortipohl, um Bezugsbewilligung von 16 FM. Nutzholz aus Standeswaldungen zur Erstellung einer Wohnung bei seiner Säge wird mit der Begründung abgewiesen, dass ein Holzbezugsrecht nicht zuerkannt wird. 8.) Dem Ansuchen der Sektion Worms um Bezugsbewilligung von 6 RM. Brennholz aus Standeswaldungen zur Deckung des Hüttenbedarfes wird gegen Entrichtung des ortsüblichen HolzPreises Folge gegeben. 9.) Dem Herrn Sektionsleiter Herrn OLGRat Marchesani in Schruns sind zu Kanzlei-Beheizungszwecken 2 RM. Brennholz beizustellen. 10.) Dem durch die Interessentschaft des Alpausschlages Sarottlen von Herrn Christian Thöny, Landwirt in Schruns, käuflich erworbenen Maisässhäuschen wird nach dessen Versetzung als Hirtenhütte auf das innere Gebiet der Alpe das bisher bestandene Holzbezugsrecht aus Standeswaldungen auch fernerhin zuerkannt und zugestanden. 11.) Die Zuschrift der Landesforstinspektion Bregenz vom 17. März 1925 III-Zl. 140/1 betreff Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für die Alpe Itons bezw. Regelung der Grenzverhältnisse zwischen Wald und Weide wird zur Kenntnis genommen und werden zur angeregten Vermarkung die Herren Standesrepräsentant Franz Wachter und Herr Gemeindevorsteher Anton Fritz delegiert. 12.) Das Ansuchen des Herrn Fitsch Josef, Bauer und Gipser in St. Gallenkirch, um Nachlass des mit 394 S bemessenen Stockgeldes wird abgewiesen, da prinzipiell derartige Begünstigungen nicht mehr gewahrt werden und in Anerkennung der Gesuchsgründe bereits früher eine namhafte Subvention gewährt wurde, 13.) Zufolge eines Ansuchens der Waldaufseher des Standes Montafon wird der Stundenlohn für ausseramtliche Dienstleistungen mit 0.70 S bestimmt. 14.) Ein Plan über Uferschutzbauten in der Alpe Valisera am Sogadinbache wird vorgelegt, geprüft und beschlossen, die von diesem Plane verzeichneten 2 Wuhrkästen einzubauen. 15.) Die Weisungen der Vorarlberger Landesregierung vom 21.3. 1925 IX-Zl. 281/8 betreff Statutenentwurf zur Regelung des Holzbezuges aus Montafoner Standeswaldungen werden zur Kenntnis gebracht und die Änderung des § 2, wornach die Worte: "sowie jene Gebäude, die nach dem Jahre 1882 für landwirtschaftliche Zwecke erbaut wurden. Unter einem solchen landwirtschaftlichen Besitz kann nur ein Anwesen verstanden werden, das zur Überwinterung einer Kuh das erforderliche Erträgnis liefert." - gestrichen werden sollen, einer eingehenden Beratung unterzogen. Nach ausführlichen Erörterungen wurde mit 6 gegen 2 stimmen beschlossen, auf dem im Statutenentwurfe abgefassten Wortlaute des § 2 vollinhaltlich zu bestehen und dessen Anerkennung tunlichst zu verfechten. 16.) Ein Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch um die Bewilligung, das im Zamangtobel lagernde Lawinen- und Windwurfholz zu Ersatzzwecken für bereits erhaltenes Nutzholz verwenden zu dürfen, wird abgelehnt, da den gepflogenen Erhebungen zufolge eine solche Ersatzpflicht nicht besteht. 17.) Da verschiedentlich die Gepflogenheit eingehalten wird, an Holzbezugsberechtigte aus Windwurf-, Schneebruch- und überhaupt Abgangsholz, Brennholz zum ortsüblichen Preise [-3-] zu verkaufen und solches Holz auf diese Weise vor dem Verderben und den Stand vor Schaden zu wahren, sind die Waldaufseher zu ermächtigen, im Einverständnisse mit dem Standesrepräsentanten diese Holzabgabe auch weiterhin zu pflegen. Eine Abgabe derartigen Holzes an nicht Holzbezugsberechtigte ist an die Bewilligung des Standes Montafon gebunden. 18.) Das Ersuchen der Vorarlberger Landes-Elektrizitäts-AktienGesellschaft um Bewilligung, auf der Durchleitungsstrecke im Standeswalde St. Anton jene Bäume fällen zu dürfen, die der Leitung beim Sturze schaden könnten, wird eingehend besprochen und einstimmig beschlossen, nur rein rechtlichen Anforderungen zu willfahren, für die immerwährende Entwertung des Durchleitungsterritoriums jedoch entsprechende Entschädigung anzufordern und besonders darauf zu bestehen, dass die Bewirtschaftung der beiderseitig gelegenen Waldgründe durch diese Durchleitung in keiner Weise gehemmt wird. Als Vertreter des Standes bei den diesbezüglichen Verhandlungen am 30. d. Mts. wird Herr Gemeindevorsteher Bitschnau Franz Josef, Vandans, delegiert. 19.) Dem Unternehmen zur Durchführung der geplanten Illwerke In Partenen, bezw. Vermonttale, kann in den Höhenlagen von Gross- und Kleinvermont Holz, welches für die Talbewohner nur mit unverhältnismässig grossen Kosten zu beziehen ist, verabfolgt werden. Schruns, am 29. April 1925 [Unterschrift der Standesvertreter]