19351130_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:35
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1935-11-30
Erscheinungsdatum 1935-11-30
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl.2/5-Stand 1935. Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Marktgemeindeamtes Schruns am Samstag den 30. November 1935 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Einladung vom 26. November Zl. 1/5-Stand 1935 wurde auf heute, Samstag den 30. November 1935, vormittags 10 Uhr eine StandesvertretungsSitzung anberaumt, zu welcher 8 Standesvertreter erschienen sind. Die Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr waren nicht anwesend. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der BeSchlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird die Niederschrift der letzten Sitzung vom 4. September 1935 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung geschieht ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauch beteilt wurde, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt erschienen ist und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalt Kenntnis besitzen. - Einwendungen wurden keine vorgebracht. Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 1.) Der vom engeren Verwaltungsausschuss vorgelegte Geschäftsbericht mit den enthaltenen Anträgen über das Jahr 1935 des Montafoner Gemeindeblattes wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen und genehmigt. Der Verwaltung wird die Entlastung erteilt. 2.) Der provisorische Waldaufseher für den Aufsichtsbezirk II Gaschurn (Partenen) Herr Erich Dich in Partenen wird über Ansuchen definitiv als Waldaufseher des Standes Montafon(Forstfond) angestellt. 3.) Über Aufforderung des Bundeskanzleramtes wird die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Rindviehversicherungsvereines des Standes Montafon beraten. Eine Beschlussfassung hierüber wird bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt, damit die Herren Standesvertreter mit den Viehbesitzern ihrer Gemeinden in nähere Fühlung treten können. Die beschlussfassende Sitzung wird noch in diesem Jahre stattfinden. 4.) Der Alpverwaltung Röbi in St. Gallenkirch (Gemeindeamt Bürserberg) ist auf das Ansuchen um Zuerkennung der Regulierung des Holzbezugs rechtes dieser Alpe der folgende Beschluss mitzuteilen: Das normale Holzbezugsrecht aus Montafoner Standes Waldungen für die Instandhaltung der alten Alpgebäulichkeiten und für die Hälfte des neu erbauten Alpstalles am Staffel, sowie das für den Alpbedarf notwendige Brennholz wird insoweit als zu Recht bestehend anerkannt, als die Bedarfsdeckung aus den Eigenwaldungen der Alpgemeinschaft nicht möglich ist. 5.) Das Ansuchen des Gemeindeamtes Gaschurn um Fortsetzung der Waldwegerstellung im Kluserwald wird vertagt. Es sind die Erfolge bei der Erstellung des Schattenwaldweges in Bartholomäberg zu beobachten. Zur Sache ist im kommenden Frühjahr neu Stellung zu nehmen. 6.) Im Sinne des Beschlusses vom 4.9.1935, Pkt. 10 b wird nach Entgegennahme eines Berichtes des Herrn Standesvertreter Kessler/Bartnolomäberg grundsätzlich der Erbauung einer Teilstrecke des Schattenwaldes in Bartholomäberg durch das dortige geschlossene Arbeitslager zugestimmt. Die hiezu notwendigen Baukosten werden bewilligt. 7.) Über Ansuchen des Gemeindeamtes St. Gallenkirch werden die für die Linienführung des Güterweges Gargellen und zwar für die Teilstrecke Klehenztobelbrücke bis Reutehorn notwendigen Grundflächen aus dem Standeseigentum GP.Nr. 4244/2 und 4248 kostenlos beigestellt. Das durch [-2-] die Linienfreistellung anfallende Standesholz wird zum Teil der Gemeinde St. Gallenkirch für den Bau eines Parzellenschulhauses gegen Leistung des einfachen Stockgeldes, zum Teil der Bauleitung des Güterweges Gargellen für Zwecke der Güterweganlage überlassen. Das für den Güterweg in Verwendung zu nehmende Holz ist zu bewerten und dem Stand Montafon(Forstfond) als Interessentenleistung am Wegbau gutzuschreiben. Bei der Freistellung der Weglinie durch den Standeswald ist mit möglichster Schonung der angrenzenden Waldbestande vorzugehen. 8.) Aus den ausführlichen Gründen des Ansuchens wird der Gemeinde St. Gallenkirch für den ausserterminlichen Bezug von Schindelholz aus Standeswaldungen zur Erneuerung der Bedachung von Gemeindegebäuden ausnahmsweise der einfache Stockgeldpreis zu berechnen. 9.) Über Ansuchen wird zur Erneuerung der Bedachung einer Kapelle in Bartholomäberg der Bezug eines Schindel Stammes bewilligten dem zu berechnenden Stockgeld wird ein Nachlass von S 5.— ausnahmsweise gewährt. 10.) Dem Josef Schoder, Vandans Hs.Nr. 30, wird über Ansuchen zum Wiederaufbau des am 24. Oktober 1935 abgebrannten Stalles das erforderliche Nutzholz im Ausmass von 51 fm3 (Schnittmaß) aus Montafoner Standeswaldungen zum Bezuge bewilligt. 11.) Zur Umgestaltung des Spritzenhauses der freiwilligen Feuerwehr Landschau/Tschagguns wird über Ansuchen der Bezug von 11 fm3 Nutzholz aus Montafoner Standeswaldungen bewilligt. Der Befreiung vom Stockgeld kann aus prinzipiellen Gründen nicht stattgegeben werden. 12.) Dem Tschabrun Franz Josef/Vandans wird über Ansuchen zur Vergrösserung des Rellshauses aus Abgangholzbeständen der Bezug von 25 Fm3 Nutzholz gegen Berechnung eines ermässigten Kaufpreises bewilligt. 13.) Über Ansuchen wird dem Bernhard Salzgeber/Tschagguns Nr. 240 die Bewilligung erteilt, ca. 15 fm3 Stallabbruchholz innerhalb der Grenzen des Tales Montafon verkaufen zu können. 14.) Der Übertragung des Holzbezugsrechtes des Maisäss-Stalles Bp. 239/31 auf Ganeu/Gemeinde Gaschurn, Eigentum des Wittwer Christian, vom bisherigen Bauplatz an einen lawinensicheren Ort, wird über Ansuchen zugestimmt. 15.) Die von der Grenzrichtigstellungskommission vorgelegten Markenbriefe betreffend die Festlegung der Eigentumsgrenzen zwischen dem Eigentum des Forstfondes Montafon und der Sektion Lindau des D.&.Oe. Alpenvereines (Lindauerhütte) in Tschagguns, der Frau Sigrid Ritter geb. Albrich auf Maisäss Unterröbi in St. Gallenkirch, dann dem Maisäss Unter- und Ober-Netzen, dem Privatwaldbesitzer Martin Kasper, der Allmein Inner-Hüttenberg, der Allmein Ausser-Hüttenberg, der Allmein Joniberg, der Allmein Hottis, der Allmein Gortipohl und des Maisäss Montiell, alle in St. Gallenkirch gelegen - werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen, genehmigt und für verbindlich erklärt. - Um die Bestätigung dieses Beschlusses durch die Landeshauptmannschaft Bregenz ist anzusuchen. 16.) Zum Rückkauf der Gp. 1446, E.Zl. 311 des Grundbuches Silbertal, im Eigentum der Peter Peter Erben in Schruns, wird der Standesrepräsentanz hiemit Vertragsvollmacht erteilt. 17.) Das Ansuchen des Gottlieb Schoder und Genossen in Vandans um Verzichtleistung des Standes Montafon auf das Holzdienstbarkeitsrecht in den Gp.Nr. 2118, 2002 und 1003 wird neuerlich vertagt. 18.) Über mündliches Vorhaltungen ist der Alpverwaltung Salonien (Gemeinde Bürs) mitzuteilen, dass sie aus dem durch die Nutzholzausformung für den neu zu bauenden Alpstall angefallenen Brennholz eine Teilmenge von 150 rm3 zur Deckung des Brennholzbedarfes der Alpe zu Übernehmen hat. Die verbleibende Restmenge wird anderen Bezugsberechtigten angewiesen. [-3-] Das zur Verstärkung des Alpstalles auf der Unteralpe Salonien von der Alpverwaltung zum Bezuge aus Standeswaldungen erbetene Holzquantum von ca. 30 fm3 (waldkantig) wird unter der Bedingung bewilligt, dass für diesen Holzbezug das einfache Stockgeld bezahlt wird. Sollte die Alpverwaltung dieser Vorschreibung nicht zustimmen, so bleibt es ihrbei der nur zu begrüssenden Schonung der Standeswaldungen - unbenommen, diesen Holzbedarf aus der Eigenwaldung der Alpe Salonien zu decken. 19.) Dem Jagdpächter Direktor A. Bloch wird zur Erstellung einer Jagdhütte im Gargellental-Valisera in der Gp.Nr. 4417 ein Bauplatz im Ausmass von ca. 100 m2 gegen Leistung eines jährlichen Pachtbetrages von S 10.-- (zehn) bis auf weiteres überlassen. 20.) Auf eine Anfrage des Herrn Standesvertreter Kessler/Bartholomäberg betreffend die Beteiligung der Gemeinde Bartholomäberg im Verbande der Gemeinden des Montafoner Gemeindeblattes wird festgestellt, dass gegen diese Beteiligung ab 1. Jänner 1936 unter der Voraussetzung der Anerkennung der bestehenden Satzungen und der Beteiligung an der Geschäftsgebarung ab diesem Zeitpunkt keine Einwendung zu erheben ist. Dieser geplante Beitritt ist, belegt durch einen rechtskräftigen Gemeindetagbeschluss, aus dem die Annahme der gestellten Bedingungen verbindlich ersichtlich ist, vom Gemeindeamt Bartholomäberg zu beantragen. Die Standesvertretung wird sodann zu diesem Antrag beschlussmässig Stellung nehmen. 21.) Zur Ausbesserung des Mansauraweges/Vandans ist der Stand Montafon (Forstfond) bereit, einen Beitrag zu gewähren, wenn die Interessenten ihrerseits sich ebenfalls und zwar ausnahmslos an der Instandsetzung beteiligen. 22.) Der im Zuge der Erstellung des Güterweges Ganeu/Gaschurn notwendigen Inanspruchnahme vom Grundeigentum des Standes Montafon (Forstfond) wird zugestimmt. Die notwendig werdende Linienfreistellung durch Entfernung von ca. 10 Fichten ist mit grösster Schonung des Waldbestandes durchzuführen. 23.) Die aus Gründen der Ordnung beim Bezüge von Servitutsholz bisher eingehaltene alte Übung, die hiemit als Rechtsgrundlage neu bestätigt wird, ist den Standesbürgern neuerlich in Erinnerung zu bringen, um Unstimmigkeiten möglichst zu vermeiden. Sie lautet: "Jeder Bezugsberechtigte, der Holzlosnummern bezieht oder über Ersuchen zugeteilt erhält (gleichgültig ob für Brenn- oder Nutzholz) und das zugewiesene Holz aus irgend einem Grunde nicht auf rüstet, hat bis Jahresende (Kalenderjahr) die erhaltenen oder zugeteilten Losnummern an die Ausgabestelle zurückzugeben. Andernfalls hat der Bezugsberechtigte das für den zugeteilten Holzbezug zu berechnende Stockgeld zu bezahlen. Gefälltes Nutzholz, das für die zugedachte Bestimmung nicht verwendbar ist, muss der Bezugsberechtigte im Walde liegen und sofort durch den zuständigen Revierforstwart besichtigen lassen. Im Falle begründeter Beschwerde ist dem Bezugsberechtigten geeigneter Ersatz auszuzeigen und anzuweisen. - Bezugsberechtigte, die diese Vorschriften nicht oder nicht rechtzeitig beachten, verlieren den Anspruch auf berücksichtigende Behandlung. Der Standesrepräsentant: [Unterschriften der Standesvertreter]