19311017_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:36
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2031-10-17
Erscheinungsdatum 2031-10-17
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 17. Oktober 1931 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 15.Oktober 1931 Zl. 30/4-St. 31 wurde auf heute, Samstag den 17. Oktober 1931, vormittags 9 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 8 Herren Standesvertreter. Die Vertreter der Gemeinden Bartholomäberg und Lorüns haben ihr Fernbleiben entschuldigt. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wurde das Protokoll der letzten Sitzung vom 25. Juli 1931 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgte ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift zum Amtsgebrauche beteilt, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standes Vertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind, Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst wurden folgende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Das Ansuchen der A. Ges. Montafonerbahn in Schruns um Verlängerung der Bürgschaftsübernahme des Standes Montafon für das bei der Landeshypothekenbank in Bregenz aufgenommene Darlehen von S 250.000.-- wurde nach Kenntnisnahme der Begründungen und Entgegennahme eines eingehenden Berichtes des Vorsitzenden bewilligt. Um die Genehmigung dieses Beschlusses beim Amte der Vorarlberger Landesregierung/Bregenz ist anzusuchen. 2.) Das Ansuchen des Herrn Franz Galehr/Schruns um Erteilung der Bewilligung, auf dem Grundbesitze des Standes Montafon in Vandans GP.Nr. 2082/83 und 2028/78 zwei Steinbrüche zur Gewinnung von Marmor eröffnen und betreiben zu dürfen, wurde nach längerer Beratung vertagt, da die Stellungnahme der Wildbachverbauung eingeholt werden muss, welcher im Jahre 1901 die Steingewinnung eingeräumt wurde. 3.) Die Mitteilung des Herrn Beitl Josef/Schruns über die beabsichtigte Veräusserung des Berghauses im Gauertal wurde zur Kenntnis genommen. Von dem zustehenden Vorkaufsrecht wird kein Gebrauch gemacht. Dagegen wurde beschlossen, das Vorkaufsrecht des Standes Montafon auch dem neuen Besitzer gegenüber zu behaupten. Herr Beitl ist zu verhalten, den kommenden neuen Besitzer der Standesrepräsentanz bekanntzugeben. Die Ausführung des Beschlusses wird dem Herrn Standesrepräsentanten übertragen. 4.) Dem Ersatzansprüche der Interessentschaft Bellamaisäss/Parthennen auf Rückgabe des irrtümlicher leise vom Stand Montafon aus der Maisässwaldung entnommenen Holzes durch falsche Auszeige des Forstwartes Sandrell im Jahre 1928 oder Leistung einer entsprechenden Entschädigung wird Folge gegeben. Es handelt sich um 8, 67 m Nutzholz. Die Privatbesitzer sind schadlos zu halten. 5.) Dem Ansuchen des Sanier Alois/St. Gallenkirch um Bezugsbewilligung für 20 Meter Brunnenrohrholz an Stelle der bewilligten 30 m Kennelholz kann nicht entsprochen werden. - Es wurde festgestellt, dass das bewilligte Kennelholz für den Maisäss Lifinar bestimmt ist und nicht für die [-2-] Heimat (Rosiniermühle). Da für die letztere ein Bezugsrecht nicht besteht, wird über Antrag des Herrn Vertreters Netzer/St. Gallenkirch beschlossen, aus Abgangholzbeständen der Partei die angesuchte Brunnenrohr-Holzmenge von ZO Meter gegen Leistung eines angemessenen Kaufpreises zum Bezuge zu bewilligen. 6.) Die Berufung des Herrn Schwarzhans Franz Josef/St. Gallenkirch gegen den Bescheid der Standesrepräsentanz für Montafon vom 18.Juli 1931 Zl. 87/3-St. wird nach längerer Beratung zur Entscheidung der Standesrepräsentanz abgetreten. Es wird festgestellt, dass der angefochtene Bescheid sachlich begründet ist und von der Standesvertretung bestätigt wird. 7.) Der freiwilligen Feuerwehr Lorüns wird über Ansuchen zur Anschaffung einer Motorfeuerspritze ein Kostenbeitrag von S 250.-- bewilligt. 8.) Das Dankschreiben der freiwilligen Feuerwehr Silbertal für die Bewilligung eines Gründungsbeitrages wird zur Kenntnis genommen. 9.) Es wird beschlossen, den dem Stand Montafon(Forstfond) auf Grund des Spruches des Schiedsgerichtes zwischen Stand Montafon und Vorarlberger Illwerken A.Ges. Bregenz zufallenden Entschädigungsbetrag für die Abtretung von Standesgrund in Partenen und St. Anton zur Tilgung der Darlehens schuld bei der Spar- und Darlehenskasse in Schruns zu verwenden. Der bestehende Kreditvertrag ist aufrecht zu erhalten. Bei sich ergebender erster Gelegenheit ist Waldersatz bis zum Ausmasse des Entschädigungsbetrages zu beschaffen b Zum Projekte der Vorarlberger Illwerke A.Ges. über den Ausbau der III. Illstufe, Werk Rodund, wird nach eingehender Aussprache die Einnahme folgenden Standpunktes beschlossen: Der Stand Montafon stellt freiwillig keinen Grund zur Verfügung. Sollte jedoch solcher enteignet werden, so darf vor vollständiger Rechtswirksamkeit der Enteigungserkenntnisse derselbe nicht angetastet werden. - Was die allgemeinen Interessen des Tales Montafon betrifft, so sind dieselben nachdrücklichst zu vertreten und zu wahren. 10.) Die Gegenäusserung der Gemeindevorstehung Bartholomäberg zum Berichte der Standesrepräsentanz an das Amt der Vorarlberger Landesregierung in Sachen des Holzbezuges zum Schulhausneubau wird zur Kenntnis genommen, Der Inhalt dieser Gegenäusserung ist unsachlich. Es wird einstimmig beschlossen, an dem bisher geübten (Grundsätze festzuhalten, dass Besitzer von Eigenwaldungen nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit derselben verpflichtet sind, Holz aus ihren Waldungen zur ObjekteInstandhaltung zu beziehen und nur die Restmenge aus Standeswaldungen anzuweisen ist. Dieser Grundsatz stützt sich auf die Waldordnung vom Jahre 1839, das Reichsforstgesetzt vom Jahre 1852 und auf die regelmässige ununterbrochene Übung im Sinne des § 63 der Gemeindeordnung. 11.) Das Ansuchen des Ferdinand Ganahl/Bartholomäberg um Bezugsbewilligung eines Fichtenstammes zu Brunnentrogzwecken wird abgelehnt. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesausschüsse]