19640312_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1964-03-12
Erscheinungsdatum 1964-03-12
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift Aufgenommen am 12. März 1964 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 5. März 1964 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Bechlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 6.2.1964. 2. Jahresrechnung des Forstfondes für das Jahr 1963. 3. Dienstbarkeitsvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, hinsichtlich der 20 kv-Freileitung in Gargellen. 4. Dienstbarkeitsvertrag der Vorsrlberger Illwerke A.G. in Bregenz, hinsichtlich der Kabelführung Rodund - Latschau. 5. Ansuchen des Stemer Franz in Bartholomäberg/Innerberg, um Rückersatz von Stockgeld. 6. Stundungsansuchen des Rudigier Aurel in Silbertal. 7. Ansuchen des Kirchenbauausschusses Gantschier (B.berg) um eine Spende. 8. Ein Schreiben des Walser Karl in Schruns, wegen Übertretung forstpolizeilicher Bestimmungen. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2. Der Vorsitzende berichtet, daß die Jahresrechnung des Forstfondes Montafon für das Rechnungsjahr 1963 erstellt ist, und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf berichtet der Forstfondvertreter, Bürgermeister Anton Brugger von Tschagguns, - als Mitglied der Gebarungsüberprüfungsausschusses daß die Buchhaltung gemäß § 101 VGO. am Hand der Belege stichprobenweise überprüft wurde und dabei kein Anlass zu Beanstandungen gegeben war. Auf postenweise Verlesung der Jahresrechnung verzichten die Forstfondvertreter, da jedem Verwaltungsmitglied mit der Auflage-Veröffentlichung ein Exenplar des Rechnungsabschlusses 1963 zur gefälligen Einsichtnahme und Verfügung überreicht wurde. Hernach gibt der Standesrepräsentant zu den einzelnen Bilanz- und Erfolgsrechnungsposten erschöpfend Auskunft, worauf die Jahresrechnung 1963 des Forstfondes Montafon einstimmig genehmigt wird. zu Pkt. 3. Der, durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag (Vertragssache 91.71.84) hinsichtlich der Einräumung einer ausserbüchlichen Dienstbarkeit der Durchleitung einer 20 kv-Freileitung von Gargellen nach Valzifenz, wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 4) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag 3539, hinsichtlich einer dreifachen Kabelführung von Rodund nach Latschau wird in vorliegender Fassung abgelehnt. Im Vertrag ist vorgesehen, daß entlang der Kabelführung ein Streifen von 5 m breite abgeholzt werden müßte. Ausserdem ist die bücherliche Eintragung dieser Dienstbarkeit angemerkt. -3- Gegen die bisherige Kabelführung, bei der lediglich einige Markierungspunkte sichtbar sind, und gegen die Einräumung eines ausserbücherlichen Durchleitungsrechtes ist nicht einzuwenden. zu Pkt. 5. Dem Ansuchen des Franz Stemer in Innerberg 20, um die Rückzahlung von Stockgeld, das seine Mutter Katharina Stemer für Servitutsholz, das nicht geschlägert wurde bezahlt hat, wird stattgegeben. Insbesonders wurde berücksichtigt, daß durch den Tod der Mutter andere Besitzverhältnisse eingetreten sind. zu Pkt. 6. Dem Ansuchen des Aurel Rudigier in Silbertal 43, um Stundung einer Holzrechnung von S 6.289.40, bzw. Bewilligung einer monatlichen Ratenzahlung von S 500.-wird stattgegeben. zu Pkt. 7. Dem Kirchenbauausschuß wird für die im Bau befindliche Kirche eine Spende von S 20.000.- bewilligt. zu Pkt. 8. Karl Walser in Schruns 442, wird mit seinem Einspruch gegen die Vorschreibung von Schadenersatz für Servitutsholz, das nicht der bestimmungsgemässen Verwendung zugeführt wurde, an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz verwiesen, die auf Grund der dort vorliegenden Unterlagen unter Berücksichtigung des Forstgesetzes die Vorschreibung erlassen hat. zu Pkt. 9. Die Gemeinde St. Gallenkirch hat im Einvernehmen mit der Interessentschaft Maisäß Grandau einen Antrag um Abklärung von Grenzunstimmigkeiten zwischen dem Ausschlag Grandau und der Standeswaldung eingebracht. Hiezu wird auf Grund der vorliegenden Unterlagen festgestellt, daß der nach einer gemeinsamen Grenzbegehung erstellte Markenbrief beiderseits, bzw. von beiden Parteien unterfertigt wurde. Desgleichen wurde im Zuge der Grundbuchanlegung mit einem Anhang zum Markenbrief (5.u.6.10.36) im Beisein des Grundbuchanlegungs-Kommissars alle mit dem Markenbrief erfolgten Absprachen nochmals als einvernehmlich bestätigt. -4- Der Markenbrief wurde im Jahre 1941 dem Grundbuch St. Gallenkirch einverleibt. Den Grenzverlauf hat das Vermessungsamt Bludenz wegen Personalmangel bis heute noch nicht eingemessen. Es besteht keine Ursache den Grenzverlauf, bzw. den bestehenden Markenbrief mit allen Zusatzvereinbarungen abzuändern. Pkt.10. Dem Ansuchen der Berta Tschofen in Vandans 117, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Stall Bp. 20 auf einen auf der gleichen Liegenschaft neu zu erstellen geplanten Stall wird stattgegeben. Ladurch wird der alte Stall ausgeforstet und der an dessen Stelle neuerstellte Stall gilt in Zukunft im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes als eingeforstet. Das alte Stallgebäude ist abzutragen. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Schindeldachablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Pkt.11. Der Stand Montafon Forstfond hat lt. Grundbuch Vandans auf der Gp. 1003 der Berta Tschofen in Vandans das alleinige Holznutzungsrecht. Mit der Besitzerin, die diese Last als wirtschaftlich sehr erschwerend empfindet, sind wegen käuflich Übernehme dieser Parzelle in den Forstfondbesitz Verhandlungen aufzunehmen. Pkt.12. Postmeister Ludwig Vallaster in Gargellen, ist wegen Überlastung durch den Postdienst nicht in der Lage das Stockgeldinkasso für den Forstfond weiterhin durchzuführen. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem zuständigen Standesvertreter eine andere Person, wenn möglich den Stockgeldkassier von St. Gallenkirch, mit dem Stockgeldinkasso in Gargellen zu betrauen. Pkt.13. Die Wachter Alwin in Rechnung gestellte Holzmenge ist um die Menge von 18 fm zu reduzieren. Diese Holzmenge haben die Parteien Wachter Alois in Gaschurn und Wachter Peter in Gaschurn als Brennholzbezug 1963 u. 1964 (Servitutsbezug) bezogen. Die Rechnung an Wachter Alwin ist in diesem Sinne richtig zu stellen. -5- Pkt. 14. Dem mündlichen Ansuchen der Pfarrpfründe St. Anton, vorgebracht durch den Landtagsabgeordneten Ignaz Battlogg in St. Anton, wird stattgegeben. Als Zahlungstermin für die erste Hälfte der Forderung von S 3.132.80 (Stockgeld und Bringungskosten) wird der 1. Juli 1964 und für die zweite Hälfte der 1. November 1964 festgelegt. Pkt. 15. Bedingt durch mehrere Dammbrüche, die sich in den letzten Jahren im Ausland ereignet haben, werden immer wieder an die Bürgermeister Bedenken herangetragen, ob seitens der Vorarlberger Illwerke A.G. für Katastrophenfälle, die sich aus dem Werksanlagen im Montafon ereignen könnten, ausreichend zum Schutze der Bevölkerung vorgesorgt ist. Im Vermund befinden sich Stauseen, auf Kops wird ein großer Wasserspeicher gebaut und ausserdem sind die verschiedenen Kraftwerksanlagen mittels Rohrleitungen - teilweise werden hiezu ausbetonierte Stollen verwendet - verbunden. Es ist ohne weiteres möglich, daß durch eine Naturkatastrophe (Erdbeben, längere Regenperiode usw.) an diesen Anlagen ein Schaden entstehen und sich zu einer Katastrophe für das ganze Tal entwickelt könnte. Ohne an der Zuverlässigkeit der Bauwerke zu zweifeln, wäre es angebracht ein ausreichendes Warnsystem für das ganze Tal zu schaffen, um die Bewohner rechtzeitig auf die drohende Gefahr aufmerksam machen zu können. Dabei wäre eine andere Tonfolge als die der üblichen Feuersirenen oder überhaupt eine andere Tonart von Vorteil. Es ist anzunehmen, daß die Vorarlberger Illwerke A.G. im eigenen Interesse bestrebt ist eine solche Warnanlage zum Schutze der Bevölkerung in den durch Damm- oder Stollenbrüche gefährdeten Gemeinden anzubringen. Durch Bürgermeister Franz Marent wurde der Antrag eingebracht in der Vorzitierten Angelegenheit schriftlich bei der Vorarlberger Illwerke A.G. vorstellig zu werden. Die Standesvertretung beschließt an die Vorarlberger Illwerke die schriftliche Anfrage zu richten, ob die Erstellung -6- eines ausreichenden Warnsystems schon geplant ist oder in nächster Zeit mit dem Einbau von Warnanlagen gerechnet werden kann. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß die Jahresrechnung 1963 des Standes Montafon vom Amt der Vorarlberger Landesregierung einspruchslos genehmigt wurde; b) daß der Einbau einer neuen Spülanlage im Parterre des Gerichtsgebäudes der Fa. Oskar Kuster übertragen wurde. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO. zuerkannt. Beginn der Sitzung: 8.30 Uhr Ende der Sitzung: 12 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: