19260605_SV

Dateigröße 96.29 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:36
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1926-06-05
Erscheinungsdatum 1926-06-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 5. Juni 1926 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Mit Einladung vom 1. Juni 1926 Zl. 273/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt zu welcher erschienen sind die Vertreter des Standes Montafon, mit Ausnahme jener von Lorüns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde "bereits mit je einem Exemplare behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Herr Kraft Kristian, Gemeindevorsteher und Standesvertreter von St. Gallenkirch erstattet über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden eingehend Bericht über die Beschaffenheit, Lage und den ungefähren Wert verschiedener in die Konkursmasse Düngler/St. Gallenkirch fallender Waldungen in St. Gallenkirch. Hierauf wird vom Herrn Standesrepräsentanten der Kaufantrag des Herrn Masseverwalters Dr. Schiebäck in Innsbruck verlesen. Nach mehrstündiger, eingehender Beratung stellt Herr Fritz Anton, Gemeindevorsteher und Standesvertreter von Silbertal, den Antrag, von einem Ankaufe der in Beratung stehenden Waldungen aus der Konkursmasse Düngler/St. Gallenkirch aus freier Hand Abstand zu nehmen, da die vom Stande Montafon verlangten Verpflichtungen für diesen sehr ungünstige seien und eine Belastung des Standeswaldes darstellen würden, welche mit dem Werte der zu erwerbenden Waldungen heute und auch für die Zukunft nicht in Einklang zu bringen seien. Ein Ankauf solcher Waldungen soll nur aus einer öffentlichen Versteigerung erfolgen. Der stand Montafon kann daher in eine weitere Verhandlung über das vorliegende Kaufanbot nicht eingehen. Bei vorgenommener Abstimmung wird dieser Antrag einhellig angenommen und zum Beschlüsse erhoben. 2.) Das Protokoll vom 3. Mai 1926, welches mit Zuschrift vom 20. Mai 1926 Zl. 148/1 durch die Sektion Bregenz der Forsttechnischen Abteilung für Wildbachverhauung in Bregenz übermittelt wurde und einen Plan zur Verbauung des grossen Lawinenstriches in Gortipohl beinhaltet, wird vom Herrn Vorsitzenden verlesen und zur Kenntnis gebracht. Die Notwendigkeit der Verbauung dieses Lawinenstriches wird anerkannt und dem vorgesehenen Verbauungsplane daher zugestimmt. Über die Aufteilung der Baukosten sind entsprechende Richtlinien und Vorschläge abzuwarten und seinerzeit der Standesvertretung zur Beratung und Genehmigung vorzulegen. 3.) Der Alpgenossenschaft Wasserstuben in Silbertal wird über Ansuchen vom 21.Mai 1926 der Bezug von 2 Schindel- und 3 Baustämmen als Ergänzung des zur Forsttagsatzung angemeldeten Holzquantum zur Reparatur der Alpgebäulichkeiten bewilligt. Um die erforderliche Schlägerungsbewilligung ist bei der Bezirksforstinspektion in Bludenz anzusuchen. Für das bezogene Holzquantum ist der vorgeschriebene Stockgeldpreis zu entrichten. [-2-] 4.) Das Ansuchen der Alpverwaltung für Vergalden in St. Gallenkirch um Nachsicht von der Berechnung des doppelten Stockfeldes für bezogenes Nutzholz zum Aufbaue der Sennhütte in Vergalden wird vorgelegt. Dem Ansuchen wird ganz ausnahmsweise aus dem Grunde Folge gegeben, weil dieses bereits zur Zeit der Forsttagsatzung vorgelegen war, in die Anmeldeverzeichnisse jedoch aus technischen Gründen nicht mehr aufgenommen werden konnte. 5.) Dem Ansuchen der Alpverwaltung in Gafluna in Silbertal um Bezugsbewilligung von 4 Baustämmen zur Instandhaltung der Alpgebäulichkeiten wird Folge gegeben. Für das bezogene Holz ist das vorgeschriebene Stockgeld zu entrichten. Um die Schlägerungsbewilligung ist bei der Bezirksforstinspektion von Bludenz vorschriftsmässig einzukommen. 6.) Laut Mitteilung des Waldaufsehers Herrn Franz Sandrell in Gaschurn muß der dortselbst bestehende Pflanzgarten aufgelassen werden, da die Instandhaltung desselben mit viel zu hohen Kosten verbunden ist. Der Pflanzgarten in Gaschurn ist der noch einzige in Montafon. Über die vorteilhafte Anlage und Erhaltung eines neu anzulegenden Pflanzgartens sind vorerst bei der Forstbehörde Erhebungen zu pflegen und Richtlinien einzuholen. 7.) Zur Einhaltung der Bedachung des Bezirksschießstandsgebäudes für Montafon in Schruns wird über Ansuchen der kostenlose Bezug von 4 Schindelstammen bewilligt. 8.) Das Ansuchen des Herrn Peter Bitschnau, Schreiner in Schruns, um Bezugsbewilligung von 2 bis 3 m3 Zirbenholz (Rohnen) aus der Alpe Fresch in Silbertal wird in Vorlage gebracht. Über den Bestand und die Abgabemöglichkeit solchen Holzes sind durch den Waldaufseher von Silbertal Erhebungen zu pflegen. Im Falle der Verkaufsmöglichkeit ist dem Gesuchssteller das angesprochene Holzquantum zum ortsüblichen Tagespreise zu überlassen. 9.) Das Ansuchen des Herrn Gemeindesekretärs i.R. Adolf Geiger von Schruns um Überlassung des diesjährigen Erträgnisses aus dem Obstgarten beim Standesgebäude Nr. 9 in Schruns wird in Vorlage gebracht. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentant-Stellvertreters J. G. Jochum von Tschagguns wird einstimmig beschlossen, den diesjährigen Nutzen aus dem beschriebenen Obstgarten zu zwei gleichen Teilen dem Herrn Gemeindesekretär i. R. Adolf Geiger und dem aktiven Standesbeamten Herrn Josef Ganahl von Schruns zu überlassen. 10.) Das Ansuchen des Glockenkomitees von Gargellen um Gewährung einer Spende zur Erleichterung der Anschaffung eines Geläutes vom 13.Jänner 1926 wird über Antrag des Herrn GemeindeVorstehers und Standesvertreters Kristian Kraft von St. Gallenkirch neuerlich in Beratung gebogen. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentant-Stellvertreters J. G. Jochum von Tschagguns wird eine Unterstützung im Betrage von S 100.- bewilligt. 11.) Vom Herrn Standesrepräsentanten wird eine soeben eingelaufene Berufung der Gemeinde St. Anton, dtto. 30. V. 1926 Zl. 210 gegen den Punkt 3 des Standesvertretungs-Sitzungsprotokolles vom 8. Mai 1926 über die neue Fassung des § 2 des Holzstatutes in Vorlage gebracht. Die Berufung wendet sich gegen den 4. Absatz des neu formulierten Paragraphen. Dieser Absatz bestimmt, dass die Übertragung des Holzbezugsrechtes für Gebäude im Bereiche des Tales Montafon von einer Gemeinde in eine andere nicht zulässig ist. Durch diese Bestimmung, so führt die Berufung aus, werde das Eigentums- und Nutzungsrecht der einzelnen Standesgemeinden und der Standesbürger und Holzbezugsberechtigten aufgehoben oder doch in ungerechter Weise geschmälert und beeinträchtigt, sodass die ursprüngliche und bis heute gepflogene Bestimmung der Verwendung des Standeswaldes und Gemeinbesitzes zunichte gemacht werde. Dem eingeforsteten Standesbürger und den Servitutsberechtigten Objekten werde dadurch die Nutzungsberechtigung wertlos gemacht. Die Aufhebung dieser Zusatzbestimmung sei im grössten Interesse des Tales gelegen [-3-] und daher zu verlangen. Die über diese Berufung eingesetzte Beratung ergibt jedoch eine direkt gegenteilige Anschauung der Mehrheit des Standesvertretung. Die genaue Einhaltung und Befolgung der angefochtenen Bestimmung ist eine zwingende Notwendigkeit für eine rationelle Durchführung der Bewirtschaftung der Standeswaldungen. Der Erwerb des Holzbezugsrechtes eines alten Gebäudes und die Übertragung dieses Rechtes in eine andere Gemeinde durch bisher nicht bezugsberechtigte Personen, sichert diesen ein Anspruchsrecht auf Nutzungen aus den ohnehin schwer belasteten Standeswaldungen und hätte unbedingt das Eintreten eines schwunghaften Handels mit solchen Rechten auf Kosten des Standeswaldes zur Folge. Die angefochtene Bestimmung soll die Waldungen also in erster Linie vor einer unzweckmässigen Vermehrung und Erhöhung der Servitutslasten schützen, spekulationslüsterem Handeln mit Servitutsrechten ein Ende bereiten und endlich der Entsiedlungsgefahr, welche für entlegenere Gemeinden besteht, Einhalt bieten. von diesen Hauptargumenten ausgehend wird daher mit allen gegen die eine Stimme des Vertreters der berufenden Gemeinde beschlossen, den 4.Absatz des neu formulierten § 2 des Holzstatutes in seiner heutigen Passung aufrecht zu erhalten und die Berufung der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz mit dem Antrage auf Abweisung zur Entscheidung vorzulegen. Schruns, am 10. Juni 1926. [Unterschrift der Standesvertreter] [-4-] Anhang zu Punkt 1.) Der Herr Standesrepräsentant berichtet über die Besichtigung der Waldungen in Silbertal und St. Gallenkirch, welche in die Konkursmasse Franz Düngler/St. Gallenkirch gehören, wie folgt: a) Der Hälfteanteil im Plattenwalde in Silbertal ist nach der Schätzung der Gerichtssachverständigen mit S 9010.bewertet. Der Wald weist zum Großteile einen 200jährigen Holzbestand auf. Bei einer grösseren Holzentnahme musste mit einer ebenso langen Nachwuchsdauer gerechnet werden, da das Terrain ein sehr steiniges ist, ein grosser Mangel an Humus vorherrscht und der Wald sich bereits in einer sehr hohen und wilden Region befindet. Die für diesen Waldanteil ermittelte Wertsumme dürfte daher zu hoch angesetzt sein. Für den Stand Montafon bildet dieser Wald daher nach Ansicht der Kommission keinen ausschlaggebenden wert. b) Dagegen scheint der Gadaventwald in St. Gallenkirch mit dem gerichtlicherseits ermittelten Schätzungsbetrage von S 6500.- als zu gering bewertet. Dieser Wald ist ha 24, 7978 gross, befindet sich in vollkommen sicherer Lage mit sehr guten Bodenverhältnissen Der Abtransport von Holz ist ein sehr leichter und ungefährlicher. Die Höhenlage sowie die Bodenbeschaffenheit gewährleisten einen raschen, gesunden Aufwuchs in der Zeit von 50 bis 60 Jahren. Gegenwärtig sind allerdings die Grundparzellen Nr. 3555 und 3555/1, welche einen beträchtlichen Teil dieses Waldes ausmachen, ziemlich stark abgestockt. Dennoch repräsentiert dieser Wald für den Stand Montafon nach Überzeugung der Kommission einen bedeutenden Wert und muss die Erwerbung desselben bestens anempfohlen werden. c) In St. Gallenkirch befinden sich ferner noch der 2/3tel Anteil am Schönenwald in Gortipohl und der Bodenwald, deren Erwerb nach Mitteilung des Herrn Standesvertreter und Gemeindevorsteher von St. Gallenkirch Kraft für den Stand ebenfalls von Vorteil ist. d) Im Gemeindegebiete von Gaschurn gehören der Konkursmasse Düngler der 1/2 Anteil am Mottenwalde und Zerreswalde sowie der Buschwald. Herr Standesvertreter und Gemeindevorsteher von Gaschurn Flöry teilt mit, diese Waldungen besichtigt zu haben und bezeichnet den Buschwald als vollkommen lawinen- und murbruchsicher. Die Bodenverhältnisse sind sehr günstige und einen kräftigen, gesunden und raschen Wuchs fördernde. Der Ankauf dieses Waldes ist daher empfehlenswert. Der Cerreswald dagegen ist im Steinschlagbereiche und zum Teile zwischen Privatwaldungen gelegen. Diese voraufgeführten Waldungen erscheinen gerichtlich geschätzt, bezw. von der Kommission aes Standes Montafon bewertet wie folgt: Gerichtl. Schätzg.Komms.Bewertg. Plattenwald Silbertal 1/2 Ant. 9010.- 5000.Gadaventwald St. Gallenkirch 6500.- 10000.Schirmwald " 150.- 150.Bodenwald " 70.- 70.Galturneswaid " 107.50 107, 50 Motten- u. Cerreswald, Gaschurn 690.- 690.Grüt- u. Buschwald " 25.- 25.Summe................ 16552, 50 S 16042, 50 S Auf diesen Waldungen lasten die Forderungen der Sparkassen von Schruns und St. Gallenkirch von ca. S 23.000.Nach Ansicht der Kommission des Standes Montafon sollte der Stand die Deckung dieser Forderungen übernehmen und die Waldungen dem Standesbesitze einverleiben. Diese Ansicht wird vom Herrn Standesrepräsentant-Stellvertreter Jochum von Tschagguns bestens unterstützet. [-5-] Nach längerer Besprecnung stellt Herr Standesrepräsentant Franz Wachter folgende Abträge: Der Stand Montafon übernimmt die gewährleistende Deckung der Sparkassenforderungen gegen Überlassung der gesamten Waldungen in Montafon aus der Konkursmasse Düngler im Einzelnen oder Gesamteumfange und gegen Entricntung einer angemessenen Kaufssumme. Der Stand Montafon ist auch nicht abgeneigt, diese Waldungen aus einer öffentlichen Versteigerung zu erwerben. Die KonkursVerwaltung hat an den Stand Montafon einen genau umschriebenen Kaufsantrag zu stellen, da der Stand als öffentliche Körperschaft kein Anbot einstellen wird. Der Ankauf der Waldungen wird im Gemeininteresse durchgeführt werden, um den Standesbesitz vorteilhaft arrondieren und vergrösseren zu können. Um bei einem Kaufabschlüsse über den erforderlichen Kaufschilling verfügen zu können, wird der Beschluss gefasst, bei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon in Schruns einen Kredit von S 20.000.-- zu eröffnen. Ein eventueller Mehrbetrag ist durch den Verkauf hiebereifen Holzes aus den erworbenen Waldungen zu decken. Diese Anträge werden einstimmig angenommen und zu Beschlüssen erhoben. Als Delegierte des Standes Montafon zur Führung der Verhandlungen und Abschluss eines bezüglichen Kaufvertrages werden einstimmig bestimmt die Herren Standesrepräsentant Franz Wachter und StandesrepräsentantStellvertreter J. G. Jochum. Diesen Herren wird die Vollmacht erteilt, nach bestem Dafürhalten unter Wahrung der Standesinteressen den Waldankauf durchzuführen.