19551031_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1955-10-31
Erscheinungsdatum 1955-10-31
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Inhalt des Dokuments

-0- Stand Montafon Schruns Schruns, am 25.10.1955 Einladung! Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschußes für Montag den 31.Oktober 1955, 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. Der Standesrepräsentant: gez. Jos. Keßler Tagesordnung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.9.1955. 2. Waldfeilbietung durch Both Katharina in Vandans. 3. Schreiben der Gemeinde Vandans bezüglich Waldkäufe 4. Johann Rudigier in Gaschurn, Ansuchen um die Übertragung eines Servitutsrechtes von St. Gallenkirch nach Gaschurn (?). 5. Tschofen Ignaz, St. Gallenkirch, Schreiben bezüglich Brennholzstreichung bei der Forsttagsatzung. 6. Holzansuchen der Parteien: a) Gmeiner Anton, Gend. Insp. in Gaschurn. 8 fm Abgangholz für Bauzwecke. b) Schapler Franz, St. Gallenkirch, 25 fm aus schwerbring barer Lage für Wohnungsausbau. c) Gebhard Pfefferkorn, Partenen, 40 fm für Wohnhausbau. d) Keßler Erich und Fritz August in Schruns, gemeinsam 60 - 70 fm für Wohnhausbau. 7. Doz. Dr. Albrich in Schruns, Ansuchen um Verlegung des Bauplatzes. -1- Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Montag den 31. Oktober 1955 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 25.10.1955 wurde auf heute vormittags 8 Uhr 30 eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Silbertal, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Herr Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Pkt. 1) Die Niederschrift vom 29. September 1955 wird einspruchslos genehmigt und gefertigt. Pkt. 2) Als Ersatz für die an die Vorarlberger Illwerke A. G. verkaufte Gp. 874/2 (Rellsbachfassung) werden die von Katharina Bott in Vandans feilgebotenen Gp. 1170/1, 1170/2 und 1170/3 samt Bp. 434/7 zum Kaufpreis von S 22.000.- käuflich erworben. Pkt. 3) Die Gemeinde Vandans ersucht mit Schreiben vom 15.10.1955, daß als Ersatz für Waldungen die durch die Vorarlberger Illwerke in Anspruch genommen werden(Bauvorhaben Lünersee) wieder Waldungen in Vandans käuflich erworben werden. Die Standesvertretung beschließt, daß aus Erlösen die aus Bestandsverträgen der Vorarlberger Illwerke für Waldinanspruchnahme in Vandans stammen, soweit es möglich ist, als Ersatz Waldungen aus Privatbesitz in Vandans erworben werden. -2- Pkt. 4) Dem Ansuchen des Johann Rudigier in Gaschurn 146, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von seinem Wohnhaus in St. Gallenkirch (abgebrochen) nach Gaschurn wird im Sinne § 2 Abs. 4 des Montafoner-Holzbezugsstatutes abgelehnt. Pkt. 5) Das Ansuchen des Ignaz Tschofen, Schreinermeister in St. Gallenkirch um die Bewilligung des bei der Forsttagsatzung 1955 gestrichenen Brennholzloses wird abgelehnt. Pkt. 6) a) Gend. Insp. Anton Gmeiner in Gaschurn werden aus Abgangholzbeständen des Valschevieltales ca. 8 fm Holz zum Kaufpreis von S 80.per fm für Bauzwecke bewilligt. b) Franz Schapler, Postmeister in St. Gallenkirch, werden aus Abgangholzbeständen im Gargellnertal ca. 20 fm Holz für Bauzwecke zum Kaufpreise von S 100.- per fm bewilligt. c) Gebhard Pfefferkorn, Partenen, werden aus Abgangbeständen des"Mäisäßli" ca. 30 fm Abgangholz bewilligt. d) Den Parteien Erich Keßler und Fritz August in Schruns, werden aus Abgangbeständen der Standeswaldung Vandans ca. 55 fm Abgangholz zum Preise von S für Bauzwecke bewilligt. Pkt. 7) Dem Ansuchen des Herr Doz. Dr. Edwin Albrich in Schruns, um die Überlassung eines Bauplatzes unter der Vorderkapell Alpe zur Erstellung eines kleinen Jagdhauses, wird im Ausmasse von 120 m2 gegen einen jährlichen Anerkennungszins, stattgegeben. Durch diesen Beschluß wird der Beschluß vom 29.9.1955 (betreffs Bauplatz auf der Fratte) aufgehoben. -3- Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird gemäß § 34 der VGO die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 8) Dem mündlichen Ansuchen des Thöny Hermann in St. Gallenkirch, um die Übernahme der Rechtsanwaltskosten, die ihm anläßlich der Grenzfeststellung im "Planätsch" in St. Gallenkirch entstanden sind, wird nicht stattgegeben. Sachverhalt: Waldaufseher Mangard in St. Gallenkirch hat in Unkenntnis der Grenze im Privatbesitz der Isabelle Thöny (also unter der Standesgrenze) eine Aufforstung vorgenommen. Thöny Hermann als Vertreter seiner Frau, meldeten diesen Vorfall in der Standeskanzlei wo ihm eine Klärung der Angelegenheit zugesagt wurde. Bevor jedoch seitens des Standes Montafon zur Überprüfung des Falles etwas unternommen werden konnte (wahrscheinlich am gleichen Tag) übergab Thöny die Angelegenheit einen Rechtsanwalt. Als der Herr Standesrepräsentant unter Beiziehung einiger Waldaufseher sowie der Privatpartei eine Besichtigung an Ort und Stelle vornahm, wurde festgestellt, daß die Aufforstung des Waldaufsehers Mangard zu unrecht erfolgte. Die Nicht mehr sichtbare Grenze wurde an Hand des Mappenblattes ersichtlich gemacht, wobei sich beide Parteien über den Verlauf der Grenze grundsätzlich einigten. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes durch die Privatpartei war in keiner Hinsicht erforderlich, da sich der Stand Montafon nicht geweigert hat die Grenzangelegenheit in Ordnung zu bringen. Pkt.9) Stemer Heinrich in Schruns werden zum Ausbau einer Wohnung ca. 30 fm Abgangholz aus der Standeswaldung Tschagguns (Nadel) zum Preise von S 100.per fm bewilligt. -4- Pkt. 10) Rudigier Christian in Gaschurn, werden aus Abgangbeständen des Valschvieltales ca. 20 fm Abgangholz zum Kaufpreise von S 80.- per fm für Bauzwecke überlassen. Pkt. 11) Die Vertreter der Milchverwertungsgenossenschaft Schruns und zwar: Franz Juen, Franz Durig und Josef Mangeng jun. alle aus Schruns, werden mit dem Ersuchen vorstellig, daß das im Haus Nr. 27 in Schruns ausgebaute Lokal, der Milchverwertungsgenossenschaft Schruns als Verkaufslokal für ihre Produkte überlassen werden solle. Der Herr Standesrepräsentant erläutert nochmals die Vorgeschichte und den Vorgang wie es zum Ausbau dieses Lokales gekommen ist und weist darauf hin, daß dieses Lokal lt. Beschluß der Standesvertretung an die Milchverwertungsinteressentschaft Silbertal vermietet wurde. Falls die Milchverwertungsinteressentschaft Silbertal dieses Lokal der vollen Ausnützung wegen, infolge Fehlen der nötigen Konzessionen usw. weitervermieten will, ist hiezu die Genehmigung durch die Standesvertretung notwendig. Es wäre jedoch untunlich wenn der Stand Montafon schon im vorhinein bestimmen würde, daß das Lokal nur eine bestimmten Interessengruppe weitervermietet werden dürfte. Der Herr Standesrepräsentant betont, daß es nicht nur sein Wunsch sondern auch der der Standesvertretung wäre, wenn sich beide Parteien über die Benützung dieses Lokales in in annehmbarer Form einigen würden. Jedoch ist eine diesbezügliche Aussprache, die ausser dem Rahmen einer Standesausschuß-Sitzung unter Beiziehung des Herrn Oberlandesgerichtsrates Dr. Schneider durchgeführt wurde, negativ verlaufen. Die Standesvertretung hört anschliessend die weiteren Ausführungen der Vertreter der Milchverwertungsgenossenschaft Schruns an und weist eine Anschuldigung des Herrn Juen, daß der Stand Montafon durch eine engstirnige Standespolitik (Standesdünkel) den Schrunsern diese Lokal entzogen habe, entschieden zurück. Der Herr Oberlandesgerichtsrat erwähnt, daß gerade der zwischen der Milchverwertungsinteressentschaft Silbertal und dem Stand Montafon abgeschlossene Mietvertrag beweise wie weitsichtig die Herrn Standesvertreter bezüglich Talwirtschaft gehandelt haben, sodaß dieser Vertrag die Möglichkeit bietet einen Zusammenschluß der Produzenten von Milch und Milchprodukten des ganzen Tales ohne weiteres herbei zu führen. Er weist darauf hin, daß der -5- zweckgebundene Raum seitens der Justizverwaltung in Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der vom überigen Tale verkehrsmässig und wirtschaftlich abgeschnittenen Gemeinde Silbertal, zum Ausbau als Verkaufslokal für die Milch und Molkereiprodukte dieser Gemeinde freigegeben wurde. Anschliessend beschliesst die Standesvertretung, daß auch die Ausführungen der Gegenseite in diesem Falle der Milchverwertungsinteressentschaft Silbertal anzuhören sind. Ausserdem ist die Stellungnahme des heute abwesenden Vertreters der Gemeinde Silbertal notwendig. Die Milchverwertungsgenossenschaft Schruns wird nach anhören der Vorerwähnten über eine erfolgte Entschliessung der Standesvertretung in Kenntnis gesetzt. Beginn der Sitzung: 8 Uhr 45 Ende der Sitzung: 14 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: