19350119_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:38
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1935-01-19
Erscheinungsdatum 1935-01-19
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 2/1-Stand 1935 Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Dienstag den 19. Jänner 1935 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 15. Jänner 1935 Zl. 1/2-St. wurde auf heute, Dienstag den 19. Jänner 1935 vormittags 1/2 10 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 9 Standesvertretungsmitglieder erschienen sind. Sein Fernbleiben hat entschuldigt der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 7. Jänner 1933 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauche beteilt wurde, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind. - Einwendungen wurden keine vorgebracht.Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 1.) Die Zuschrift des Gemeindeamtes Bartholomäberg vom 2. Jänner 1935, durch welche mitgeteilt wird, dass der Gemeindetag von Bartholomäberg mit Beschluss vom 28. Dezember 1934 die von der Landeskommission in Bregenz am 16. November 1934 empfohlene Formulierung eines Übereinkommens betreffend die Abgrenzung des Eigentums zwischen Stand Montafon (Forstfond) und der Gemeinde Bartholomäberg in der Gp.Nr. 2045 dieser Gemeinde und der für die Zukunft damit im Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse angenommen hat, wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Durch die Einigung der gegensätzlichen Ansichten auf der Grundlage des vorgeschlagenen Übereinkommens wird ein sehr kostspieliger Rechtsstreit vermieden, wozu beide Teile zu beglückwünschen sind.- Die Vertreter des Standes Montafon(Forstfond) und der Gemeinde Bartholomäberg haben nun sofort nach Eintritt geeigneter Witterungsverhältnisse entsprechend dem von beiden Teilen als Grundlage angenommenen Vorschlag die Abmarkung der Eigentumsflächen vorzunehmen und einen ausführlichen und übersichtlichen Markenbrief zu verfassen, damit die durch diese Einigung entstehenden neuen Rechtsverhältnisse grundbücherlich durchgerührt werden können. 2.) Der Kreditvertrag des Montafoner Feuerversicherungsvereines beim Spar- und Darlehenskassenverein für Montafon in Schruns im Betrage von S 20.000.-- wird einvernehmlich auf neuerlich 5 Jahre verlängert. Um die Genehmigung dieses Beschlusses ist ordnungsmässig bei der Vorarlberger Landeshauptmannschaft anzusuchen. 3.) Nach Kenntnisnahme des Schätzungsbefundes und des Verhandlungsberichtes betreffend den Ankauf des Privatwaldes des Emil Tschofen in Gaschurn wird einstimmig über Antrag dea Herrn Vorsitzenden der Ankauf dieses Waldes beschlossen. Die urkundliche Durchführung dieses Beschlusses wird dem Herrn Standesrepräsentanten übertragen. 4.) Zur besseren Sicherung der im Bereiche des Vensertobels/Vandans gelegenen Grundstücke und Anlagen (Montafonerbahn etc.) ist die Erstellung eines Murableitungswerkes geplant. Für die Erstellung dieser Anlage ist die Mitverwendung von Standesgrund notwendig. [-2-] Nach dem Bericht des Standesvertreters Herrn Bürgermeister Schapler Vandans sind die in Verwendung zu nehmenden Teile von Standeseigentum nicht nennenswert produktiv und stehen in keinem Wertverhältnis zu dem durch die Erstellung der Anlage zu erwartenden Sicherungserfolg. Es wird daher der Mitverwendung des notwendigen Ausmasses von Standesgrund für die Erstellung des Murableitungswerkes ausdrücklich zugestimmt. 5.) Der Frau Franziska Braunger, Hotel Vergalden/Gargellen, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, 2 baufällige kleine Ställe auf dem Maisäss Unterröbi abtragen zu können. Gleichzeitig wird ihr zur Erstellung eines grösseren Stalles ebendort die Bewilligung zum Bezuge des notwendigen Nutzholzes aus Standeswaldungen erteilt. Dieser Bezug ist bei der gegenwärtigen Anmeldung der Forstproduktenbezüge des Jahres 1935 beim Gemeindeamt St. Gallenkirch anzugeben. 6) Dem Josef Schuchter/Tschagguns wird über Ansuchen gemäss § 7 Abs. 3 des Holzstatutes die Verwendungsfrist für eine Nutznolzmenge von 7, 40 fm3 Nutzholz mit der Bedingung auf weitere 5 Jahre verlängert, dass dieses Holz gegen die Einwirkung von Witterungseinflüssen gut geschützt und möglichst bald der bestimmungsgemässen Verwendung zugeführt wird. 7.) Dem Karl Pfefferkorn-Wittwer/Gaschurn wird die Bewilligung erteilt, innerhalb der Grenzen des Tales Montafon ca. 25-50 rm3 Abbruchholz verkaufen zu dürfen. 8.) Über Ansuchen erhält Franz Josef Bitschnau/Tschagguns Nr. 220 hiermit die Bewilligung, innerhalb der Grenzen des Tales Montafon ca. 10 rm3 Schwärtlingholz verkaufen zu dürfen. 9.) Dem Pfefferkorn Oskar/Partenen wird gegen Vergütung von S 50.-ein Stallanteil des Standes Montafon (Forstfond) in Partenen kaufweise überlassen. Die urkundenmässige Durchführung dieses Beschlusses wird dem Herrn Standesrepräsentanten übertragen. 10.) Das Ansuchen des Mangard Michael/St. Gallenkirch um Vergütung eines beim Bezüge von Standesholz beschädigten Aufzugsseiles wird abgewiesen. Es ist nicht Sache der Standesvertretung, beim Bezuge von Servitutsholz beschädigte Hilfsmittel zu ersetzen. 11.) Über Ansuchen des Gemeindeamtes St. Gallenkirch wird zufolge Antrag des Standesvertreters Herrn Bürgermeister Anton Netzer/St. Gallenkirch zu den Kosten der Erstellung eines Weges von Gortipohl nach Schattenort ein Beitrag im Höchstausmass von S 200.-- bewilligt. An dieser Wegerstellung ist der Stand Montafon (Forstfond) als Waldbesitzer interessiert. 12.) Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter wird einstimmig beschlossen, die Konkurrenzstrassenverwaltung Bludenz-Parthennen mit grossem Nachdruck zu ersuchen, die notwendigen Schritte zur Erreichung des Baues der Zeinisjochstrasse - Verbindung von Partenen nach Galtür/Tirol - neuerlich zu unternehmen. Seit Jahren kämpft das Tal Montafon unentwegt um die Herstellung dieser lebenswichtigen Verbindung mit dem nachbarlichen Bundesland Tirol. Durch die Vorlage vieler ausführlicher Eingaben bei den vorgesetzten Behörden wurden die wirtschaftlichen Vorteile dieser Strassenverbindung aufgezeigt. Nun tritt aber in letzter Zeit zu diesen Vorteilen ein neues brennendes Argument: die steigende Arbeitslosigkeit und in Verbindung damit die zu einer Katastrophe führende sichtbar rasche Verarmung der Talbevölkerung. Jede wirtschaftliche Erwerbstätigkeit der Bevölkerung ist lahmgelegt, von keiner Seite ist Hilfe zu erwartender Fremdenverkehr setzt seit Jahren aus, der Absatz von Zuchtvieh stockt, die Bestände müssen zu Schleuderpreisen dezimiert werden. Die Bevölkerung vermag nicht mehr ihren Steuern- und Abgabe Verpflichtungen nachzukommen, sie bringt kaum noch das Nötige auf, um den nackten Lebensunterhalt zu decken. Das Tal Montafon ist ausgesprochenes Krisengebiet. [-3-] Im Lande Vorarlberg selbst, im benachbarten Bundesland Tirol und den übrigen Bundesländern werden grosse Beträge öffentlicher Mittel für die Verbesserung von bestehenden Strassen und für den Neubau grossartiger Strassenanlagen aufgewendet mit dem Ziel der Arbeitsbeschaffung - der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. - Die gleiche Berücksichtigung verdient aber auch das Tal Montafon, das durch den Ausfall des Fremdenverkehrs und die Notlage der Landwirtschaft, durch die Hemmung jeder Erwerbstätigkeit, wirtschaftlich ganz besonders schwer leidet. Es ist tiefempfundenes Pflichtbewusstsein der Standesvertretung für Montafon, nicht zu rasten und zu ruhen, dass durch die grosszügige Schaffung von Arbeitsgelegenheiten wenigstens der ernsthafte Versuch gemacht wird, die grösste Not zu bekämpfen. Dem Tale fehlen aber gänzlich die Eigenmittel hiezu, es muss daher schliesslich durch die Bereitstellung ausreichender Mittel aus öffentlichen Quellen - wie anderen Ortes auch - geholfen werden. Die Ausführung des schon aus dem Jahre 1901 stammenden Projektes der Zeinisiochstrasse würde wirtschaftlich eine grosse Erleichterung schaffen, da an diesem Strassenbau doch ziemlich viel Arbeitskräfte Beschäftigung finden könnten. Im Sinne dieser Feststellungen ist an die Verwaltung der Konkurrenzstrasse Bludenz-Partenen das beschlossene Ansuchen zu stellen. Standesvertreter Herr Bürgermeister Christian Schapler/Vandans in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter erklärt mit Nachdruck, sich bei der Vorarlberger Landesregierung in dieser Angelegenheit persönlich mit allem Ernst einzusetzen. 13.) Durch die Notwendigkeit der Umstellung der Rechnungsgeschäfte der Standesanstalten auf das Ruf-Buchhaltungssystem ist die Anschaffung eines Buchungsapparates notwendig, wozu die Kosten hiemit bewilligt werden. 14.) Auf eine Anfrage des Standesvertreters Herrn Bürgermeister Anton Netzer/St. Gallenkirch wird grundsätzlich - auch für andere analoge Fälle - festgestellt, dass der Stand Montafon (Forstfond) keine Verpflichtung für die Zaunerhaltung an der Gargellner Strasse übernimmt. 15.) Über Ansuchen wird dem Christian/Grass Lorüns für einen Holzbezug zu einem eingeforsteten Objekt in Bartholomäberg und zwar für 16 m Nutzholz die Berechnung des einfachen Stockgeldes zugestanden. Es konnte durch Einsicht in die vorgewiesenen Belege festgestellt werden, dass die erfolgte Vorschreibung des doppelten Stockgeldes zu Unrecht geschah. Der Standesrepräsentant: [Unterschriften der Standesvertreter]