19340804_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:38
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1934-08-04
Erscheinungsdatum 1934-08-04
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 2/2-Stand 1934 Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 4. August 1934 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 31. Juli 1934 Zl. 1/2-Stand wurde auf heute, Samstag den 4. August 1934 vormittags 1/2 10 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 7 Standesvertretungsmitglieder erschienen sind. Nicht erschienen waren die Vertreter der Gemeinden Bartholomäberg, Lorüns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 12. Jänner 1934 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauche beteilt wurde, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind. - Einwendungen wurden keine vorgebracht.Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 1.) Die Rechnungen des Standes Montafon, des Forstfondes Montafon und des a Montafoner Feuerversicherungsvereines für das Jahr 1933 werden eingehend durchgesehen. Nach Kenntnisnahme des Revisionsberichtes vom 3. August 1934 werden die Rechnungen ohne Einspruch genehmigt und wird dem Rechnungsleger die Entlastung erteilt. b Durch die Mehrung von Realexekutionen in letzter Zeit und die dabei gemachten Erfahrungen wegen Nichtanerkennung von Stockgeld- und Feuerversicherungsprämien-Guthaben als bevorzugte Forderungen (im Range der öffentlichen Abgaben) ist die Abklärung der Behandlung derartiger Guthaben zwischen Stand(Forstfond)Montafon bezw. Feuerversicherungsverein einerseits und den zur Einhebung verpflichteten Gemeinden andererseits notwendig. Satzungsgemäss sind die Gemeinden für die Einbringung der Stockgelder und Prämien der Verwaltung gegenüber haftbar. Die minderberechtigte Behandlung derartiger von den Gemeinden beim Exekutionsgericht zur Anmeldung gebrachten Guthaben führt in den meisten Fällen von Realexekutionen zu einem Verlust für die anmeldenden Gemeinden. Da die Unmöglichkeit der Einbringung derartiger Rückstände nicht im Verschulden der Gemeinden liegt, steht das Verlangen nach Abschreibung der im Realexekutionswege nicht einbringbaren Guthaben zur Erörterung. Über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird die Entscheidung dieser Frage noch ausgesetzt, um weitere Erhebungen pflegen zu können. 2.) Nachdem im Jahre 1933 in den Gemeinden Aussermontafons die Grenzvermarkungsarbeiten mit wenigen Ausnahmen abgeschlossen wurden, begannen im Frühjahr 1934 die Vergleichsverhandlungen im Gebiete der Gemeinde St. Gallenkirch-Gargellental. Diese waren erfüllt vom ernsten Bestreben, zwischen den Verhandlungsteilen (Maisäss- und Alpbesitzer einerseits und Forstfond des Standes Montafon andererseits) eine gütliche Einigung zu erreichen. In allen bisher bearbeiteten Fällen wurde volle Übereinstimmung zur gegenseitigen Zufriedenheit erzielt und folgende Markenbeschreibungen verfasst und unterzeichnet: [-2-] Maisäss Aussergampabing, Maisäss Inner-Gampabing, Maisass Inner-Valisera, Maisäss und Alpe valisera, Maisäss Häri, Maisäss Sarottlen, Alpe Sarottlen, Maisäss Reutte, Maisäss-Ausschlag Inner-Neüberg, Maisäss Unter-Röbi, Maisäss und Alpe Ober-Röbi, Maisass Gargellen, Maisäss Gargellen, Alpe Gargellen, Alpe und Maisäss Rong, Alpe Valzifenz, Maisäss Zuggenwald und Alpe Vergalden. Nach Entgegennahme eines ausführlichen Berichtes des Vertreters der Landesforstinspektion Herrn Ing. Ernst Hagek werden die Markenbeschreibungen ohne Abänderung zur Kenntnis genommen und einstimmig genehmigt. - Um die Rechtsgültigkeit derselben zu erreichen, ist bei der Vorarlberger Landeshauptmannschaft in Bregenz um die Genehmigung dieses Beschlusses anzusuchen. b Zur Sicherung des Eigentumsrechtes an der in der Standeswaldparzelle Nr. 4495 im Gargellental ohne Zustimmung und Wissen des Standes Montafon ausgemarkten und vermessenen Fläche von 85 ar, die mit der Bauparzelle Nr. 1200 versehen wurde, sind die geeigneten Maßnahmen durch die Standesrepräsentanz vorzukehren. 3.) Der im Zugs der Grenzvermarkung: zwischen den Vertretern der Maisässinteressentschaft Reutte/St. Gallenkirch und des Standes Montafon erfolgten Rauschabrede über Grundflächen wird die Genehmigung hiemit erteilt. 4.) Dem Antrag der Standesvertreter in der Vermarkungskomnission nach Rückersatz des seinerzeit an die Standeskasse eingezahlten Schadenersatzbetrages per S 292.-- samt bisher aufgelaufenen Zinsen per S 18.-wegen angeblich unberechtigter Rodung durch die Maisässinteressentschaft Sarottlen/Gargellental an dieselbe wird Folge gegeben, da die gerodete Grundfläche im Zuge der Vergeichsverhandlungen von den Standesvortretern als Eigentum der Maisässinteressentschaft Sarottlen anerkannt wurde. 5.) Nach längeren Beratungen wird über Antrag des Bürgermeisters und Standesvertreters Herrn Anton Netzer/St. Gallenkirch die Zustimmung zur Abgabe von 8 rm Brennholz an die Eingeforsteten im Jahre 1934 erteilt, soferne hiezu die Bewilligung der vorgesetzten Forstbehörden erreicht werden kann. Um den Grundsatz der Gleichberechtigung der Standesbürger zu wahren, ist der Beschluss vom 20. Juni 1933 anzuwenden, der lautet: 6 rm3 Brennholz sind wie bisher nach dem geltenden Stockgeldtarif zu berechnen. Nach Maßgabe der Vorschreibungen der Hiebssätze für die einzelnen Gemeinden und der Möglichkeit der Bringung steht jedem Standesbürger das Recht zu, zur Deckung seines Haus-und Gutsbedarfes im Jahre 1934 zwei weitere Raummeter Brennholz zu beziehen, für welche ein verbilligter Kaufpreis von S 1, 25 pro Raummeter als Zuschlag zum Stockgeldtarif zu bezahlen ist. 6.) Dem Pfefferkorn Ludwig in Partenen wird über Ansuchen zum Wiederaufbau der am 23. Mai 1934 abgebrannten Gebäude (Haus und Stall) der Bezug von 150 fm3 Nutzholz aus Montafoner Standeswaldungen erteilt. Die Feststellung der Gemeindeholzkonmission, dass aus Eigenwaldungen der Partei ein Holzbezug nicht möglich ist, wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen. 7.) Die Anzeige des Lentsch Eligius und Josefa/Partenen über die Abtragung des Stalles BP.Nr. 43/3 wird mit der Feststellung zur Kenntnis genommen, dass in diesem Falle das Holzbezugsrecht für dieses Objekt für iraner erlischt. Der kaufweisen Überlassung; des sich ergebenden Abbruchholzes an die Abbrändlerin Regina Märk/Partenen zur Verwendung bei den Wiederaufbauarbeiten derselben wird zugestimmt. 8.) Der Kommissionsbericht vom 24.Mai 1934 über die Nutzung der Abgangholzbestände im Vermil, Abt. 17 in St. Gallenkirch wird zur Kenntnis genommen, über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird bestimmt, dass die Abgangsbestände [-3-] zur Bedarfsdeckung der Bezugsberechtigten der Gemeinde St. Gallenkirch zu verwenden sind. Die Aufarbeitung hat im Regiewege vorgenommen zu werden. Mit der Durchführung dieser Sache wird ein Komitee beauftragt, das aus den Herren Bürgermeister und Standesvertreter Anton Metzer/St. Gallenkirch, Alois Flöry/Gaschurn und Christian Schapler/vandans besteht. 9.) Auf das Angebot der Firma les Fils de H. Sonolet Paris zur Abnahme von Holz aus Montafoner Standeswaldungen wird nicht näher eingegangen, da die unterbreiteten Vorschläge Keine Verhandlun^gnindlagp darstellen. 10.) In teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 12. Mai 1934 wird der Alpverwaltung Röbi/Gargellen das erforderliche Schindelholz gegen Einsparung der entsprechenden Menge am bewilligten Bau- und Sägholz zum Bezuge bewilligt. Das Gesuch der Alpverwaltung Robi um nachträgliche Anerkennung der bevorzugten Einforstung (Holzbezugs-, Weide- und Schneefluchtrecht) wird vorläufig vertagt. 11.) In den neu zu bestellenden Ausschuss der Konkurrenzstrasse BludenzPartenen werden von Seite des Standes Montafon entsendet: Als von Als von Vertreter: Standesrepräsentant und Bürgermeister Franz Wachter Schruns. Ersatzmann: Bürgermeister und Standesvertreter August Jochum Tschagguns. 12.) Das Ansuchen des Anton Rudigier und der Rosa Tschofen/Partenen um Bezugsbewilligung für 100 Fm3 Nutzholz aus Montafoner Standeswaldungen zum Wiederaufbau des am 2./3. Mai 1934 abgebrannten Hauses wird bewilligt. Nutzbarer Eigenwald ist nicht vorhanden. Ein allfälliger Umtausch von Standesholz gegen Kaufholz hat nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herrn Bürgermeister Flöry und des Herrn Forstwart Wittwer/Gaschurn statutengemass zu geschehen. 13.) Mit der Regelung einiger Fragen am Standesbesitz in Partenen (Wasserleitung, Stallverwertung etc.) werden die Herren Standesrepräsentant Franz Wachter/Schruns und Bürgermeister Alois Flöry/Gaschurn betraut. 14.) Dem Franz Lentsch Gaschurn wird für das Jahr 1934 der Streuenutzen auf Bofen/Gaschurn gegen Vergütung von S 5.-- überlassen. 10). Ein Kaufangebot des Tschofen Emil/Gaschurn wegen eines Privatwaldes im Valschefieltal/Gaschurn wird vorläufig vertagt. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]