19201216_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 12:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1920-12-16
Erscheinungsdatum 1920-12-16
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 16. Dezember 1920 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Rundschreiben vom 11. Dezember 1920 Zl. 666 St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesauschußsitzung anberaumt, wozu erschienen sind 8 Standesvertreter. Entschuldigt erscheinen die 2 Herren Standesvertreter von Lorüns und Stallehr. Da auch wichtige Standeswaldangelegenheiten in Beratung gezogen werden, wurden sämtliche Waldaufseher zum Erscheinen eingeladen. Nach Verlesung des letzten Protokolls wird dasselbe vollinhaltlich und einstimmig genehmigt. Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse Als erster Punkt wird die Behandlung des Standeswald als Standesvermögen in Beratung gezogen und auf Grund des vorliegenden Statutes vom 4. März 1912 einstimmig beschlossen, eine Forstproduktenabgabe aus Standeswaldungen zum ortsüblichen Stockgeldpreise nur an Standesbürger verabfolgen zu lassen. Für Nichtstandesbürger werden bis auf Widerruf, bezw. bis zur Festsetzung anderer Modalitäten eingesetzt nachstehende Bestimmungen: Für Heimatsberechtigte einer Standesgemeinde Montafons mit Ausnahme von Lorüns und Stallehr, sowie für Besitzer eines eingeforsteten Objektes ohne Standesbürger zu sein, kann Brennholz mit einem Aufschlage von 100% des Stockgeldpreises ausgefolgt werden. Alle anderen Talbewohner, welche nicht unter die vorgeschriebenen Kategorie gezählt werden können, darf Brennholz nur insoweit solches vorrätig ist zum jeweiligen üblichen Holzpreise verabfolgt werden. Eine Verabfolgung von Brennholz an nicht heimatberechtigte Talbewohner kann nur über Ansuchen durch den Standesausschuss bewilligt werden. Der Brennholzbedarf ist, wenn immer möglich, aus Abgangsholz zu decken. 2.) Hierauf wird zur Regulierung des Stockgeldpreises geschritten, da der jetzige den gegenwärtigen Verhältnissen in keiner Weise mehr entspricht. Vor allem beantragt Herr Waldaufseher Fleisch von Tschagguns, das Klassensystem aufzulassen und nur mehr einen allgemeinen Vorgang ohne Berücksichtigung der Lage einzuschlagen. Dem widerspricht Herr Gemeindevorsteher von Vandans und macht geltend, dass in gewissen Lagen und unter gewissen Verhältnissen eine Ausnahme gemacht werden muß. Hierauf wird eine Einigung auf Beibehaltung, bezw. Einführung von 2 Klassen erzielt und der neue Stockgeldtarif konstituiert und einmütig aufgestellt ein entsprechendes Verzeichnis, welches in Abschrift an sämtliche Herren Gemeindevorsteher und Waldaufseher zur Handhabung und Darnachachtung auszufolgen ist. Der neue Stockgeldtarif tritt mit 1. Jänner 1920[?] in Kraft und hat dementsprechend gehandhabt zu werden. Eine eventuelle Zuweisung von Abgangsholz und eine diesbezügliche Bewertung desselben wird dem Forstpersonale anheimgestellt, doch hat sich dasselbe stets im Rahmen der forstpolizeilichen Bestimmungen zu halten. 3.) Mit Erhebungen über Rückversicherungsmöglichkeiten für die Montafoner Brandassekuranz betraut, hat Herr Wilhelm Mayer von Schruns sich eingehend informiert und zur Aufklärung im Gegenstande wurde derselbe gebeten, zur heutigen Sitzung erscheinen zu wollen. Bevor jedoch Herr Mayer auf das Referat seiner diesbezüglichen Erhebungen eingeht, erstattet er vorausgehend über die heutigen Vermögensverhältnisse der Montafoner Brandassekuranz im Allgemeinen nachstehenden Bericht: Der Reservefond der Anstalt betrug Ende 1918 .... Kr. 511115.80 In den letzten 5 Jahren, 1914 - 1918 betrugen die Einnahmen für Prämien zus. Kr. 49581, 31 Einnahmen für Erhöhungen zus. Kr. 10622, 42 Einnahmen für Zinsen zus. Kr. 91360, 22 _____________ Gesamteinnahmen für 5 Jahre a Kr. 30313, 39 ist Kr. 151566, 95 Die Ausgaben für Brandschäden Kr. 24824, 15 Die Ausgaben für Verwaltungskosten und Steuern Kr. 23260, 13 _____________ Gesamtausgaben für 5 Jahre a Kr. 9616, 85 ist Kr. 48084, 28 [-2-] Wie aus Vorstehendem zu ersehen ist, machten in zitiertem Zeitabschnitte die Einnahmen pro Jahr ......... Kr. 30313, 38 aus Nach Abzug der Ausgaben per ................... Kr. 9616, 85 ____________ verbleiben durchschnittlich pro Jahr Überschuss Kr. 20696, 53 Aus dieser Aufstellung ergibt sich das gewiss größte Bedenken erweckende Bild, welche Schaden unter den heutigen Verhältnissen im Falle eines Brandunglückes Deckung finden können. Heute kostet jedes einfache Bauernhaus, selbst wenn das Holz unter den üblichen Bedingungen vom Stande beigestellt wird, mindestens Kr. 200000. Versichert sind derartige Objekte durchschnittlich mit 10 bis 20000 Kr. sodass in den meisten Fällen der gegenwärtige Versicherungsbetrag zur Räumung der Brandstätte kaum hinreichen würde. Hiezu würde in den weitaus meisten Fällen noch der Verlust der Haus- und Kücheneinrichtung, Kleider, Wäsche und Betten, dann Speise- und Futtervorräte etc. kommen, welche Einrichtungen und Vorräte selbst in einem kleinen einfachen Haushalte unter den jetzigen Verhältnissen mit 150 bis 200000 Kronen bewertet werden können. Angenommen der Versicherte sei heute finanziell besser gestellt wie früher, wird das vorhandene Bargeld kaum in einem Falle ausreichen, die verbrannten Gebäude wieder zu erstellen und das bewegliche Vermögen zu beschaffen. Eine gänzliche Verarmung steht daher gegebenen Falles zu befürchten und ist die Bevölkerung mit allen Mitteln auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, um einer katastrophalen Verelendung noch rechtzeitig vorzubeugen. Zu diesem Zwecke muß die ganze bisherige Gebarung und Verwaltung der Montafoner Brandassekuranz einer gründlichen Änderung und Verbesserung unterzogen und die einschlägigen Statuten entsprechend umgearbeitet werden. Nur auf diese Weise kann ein Schutz vor größtem Schaden ermöglicht werden und ist das Institut imstande, diesen Schutz in einer Weise zu bieten wie ihn die heutigen Zeitverhältnisse und Anforderungen erheischen. Heute ist dies nicht der Fall, da eine Entschädigung des Versicherten im Verhältnisse zum Schaden beinahe Null ist. Es ist ganz selbstverständlich, dass eine höhere Versicherung mit erhöhten Auslagen verbunden ist, in Anbetracht jedoch des Umstandes, dass alles das 20, ja 100fache und noch mehr kostet, warum soll nicht dementsprechend auch eine höhere Versicherungsprämie bezahlt werden können, um auf diese Weise die Möglichkeit zu erlangen, im Falle eines Brandunglückes in die Lage zu kommen, den entstandenen Schaden tunlichst ausgleichen zu können. Im Anbetracht der geschilderten Mißstände wünscht daher Referent, dass sowohl Mobilien wie Immobilien zum Wiederherstellungspreise abzüglich 1/4tel am Versicherungsbetrage in die Brandschadenversicherungsanstalt aufgenommen werden können und dass zu diesem Zwecke eine entsprechende Umgestaltung dieses Instituts vorgenommen werde. Von einer Beitrittsgebühr sollte in Hinkunft abgesehen und dementsprechend die Prämien erhöht werden, da durch erstere Gebühren der Beitritt, bezw. Erhöhungen erschwert, ja mehrfach verhindert wird. Nach Erstattung dieses Vorberichtes geht Referent auf die geplante Rückversicherung über und erstattet folgende Mitteilungen: Eine Rückversicherung für Bauobjekte sollte mit der Feuergefährlichkeit des Gebäudes in Einklang gebracht werden. Nach den bisherigen Erhebungen könnte eine Rückversicherung mit der Versicherungsgesellschaft "ELEMENTAR" auf Grund eines vorliegenden Antrages eingeleitet und durchgeführt werden. Als Gegenleistung würde diese Gesellschaft, wenn sie 50% zur Rückversicherung übernimmt, 50% der Prämien verlangen. Eine Behebung der gerügten Mißstände, dann die Durchführung der Rückversicherung erfordert selbstverständlich eine gründliche Umgestaltung der bisherigen Geschäftsführung, welche nur durch einen Fachmann der Versicherungsbranche durchgeführt werden könnte. Ein solcher müßte die Einführung in die diesbezüglichen Agenden vornehmen. In Zukunft wäre die Geschäftsführung einem eigenen Beamten zu übertragen, welcher sich ausschließlich nur diesen Angelegenheiten zu widmen hätte. Die damit verbundenen Kosten würden aus den Einnahmen ihre Deckung finden, was umso leichter erfolgen könnte, wenn durch die entsprechenden Erhöhungen diese Einnahmen um das Vielfache gesteigert würden. Bei dieser Umgestaltung handelt es sich weniger um einen Gewinn für die Anstalt als wie um das beruhigende Gefühl unter der Bevölkerung, vor Brandschäden versichert zu sein und ist der Gewinn hauptsächlich darin zu suchen und zu finden, dass die Bevölkerung den heutigen Verhältnissen entsprechend versichern kann und für diese Versicherung geringere Prämien bezahlt als solche von einer fremden Versicherungsgesellschaft angefordert werden. Dieser Vorteil besteht hauptsächlich für Holzbauten und Bauten gemischter Bauart. [-3-] Vorstehende Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, für deren Realisierung mit allem Nachdrucke einzustehen. Unter einem wurde beschlossen, betreff Einführung einer Rückversicherung, Aufhebung der Beitrittsgebühren und Erhöhung der Versicherungsprämien sowie Zulassung zu der durch Herrn Mayer skizzierten Höchstversicherung, die Gutachten der Gemeindeausschüsse aller 10 Talgemeinden einzuholen. 4.) Ein Ansuchen des Marlin Herman Josef, Bauer in St. Gallenkirch, um die Bewilligung zum Umtausche seiner Waldparzelle Nr. 1715 gegen die Waldparzelle 1057 des Standes Montafon wurde dahin entschieden, dass vor Eingehung in die diesbezügliche Behandlung der Sachverhalt kommissionell festzustellen ist. Als Kommissionsmitglieder werden bestimmt die Herren Gemeindevertreter Flöry von Gaschurn, Waldaufseher Fleisch Adolf von Schruns und Josef Andreas Mangard von St. Gallenkirch als Sachverständiger. Die Kommissionskosten sind vom Gesuchsteller zu tragen und ist derselbe vorerst anzufragen, ob er in dieser Weise auf der Austragung seines Ansuchens besteht. 5.) Der Netzer Anna Maria, Bäuerin in St. Gallenkirch, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, bei ihrem Stallbaue das zum Baue des Sockels benötigte Bauholz gegen Zement umtauschen zu dürfen. Das Quantum des Tauschholzes darf jedoch nicht größer sein als dasselbe zur Ausführung des Sockelbaues benötigt würde. Die richtige Durchführung dieser Bewilligung ist vom Waldaufseher Gavanesch Michael zu überwachen. 6.) Zufolge eines Ansuchens des Herrn Postmeister Barbisch Josef von St. Gallenkirch um Beistellung von Telefonstangen für die Leitung nach Gargellen wird beschlossen, aus Abgangsholz derartige Stangen im Regiewege aufzuarbeiten und bereitzuhalten und dieselben im Bedarfsfalle zum Preise unter Einrechnung der Selbstkosten zu verkaufen. Mit der Durchführung dieser Verfügung wird der Waldaufseher Herr Zugg Albert betraut. 7.) Der Gemeinde Vandans wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, die zur Erstellung einer Elektrizitätsleitung erforderlichen Masten aus der Rotunder Standeswaldung gegen Bezahlung von Kr. 150 per F.M. zu beziehen. 8.) Die Behandlung der Anzeige des Waldaufsehers Herr Christian Vallaster in Bartholomäberg über unbefugten Holzbezug der Alpe Itons aus Standeswaldungen wird bis auf weiteres vertagt. 9.) Einem Ansuchen der Strassenkonkurrenz Bludenz - Partenen um Überlassung des erforderlichen Schindelholzes zur Eindeckung der inneren Lorünser Straße, sowie des nötigen Bauholzes wird Folge gegeben und sind für Schindelholz 500 Kr. per F.M. und für Bauholz 400 Kr. per FM. zu berechnen. 10.) Der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 23.9.1920 Zl. 449 F. betreffend Brennholzbezüge aus Standeswaldungen in Gaschurn, sowie Aufstellung eines Wirtschaftsplanes wird zur Kenntnis gebracht und beschlossen, behufs Konstatierung der diesbezüglichen Verhältnisse eine Kommission bestehend aus den Herren Waldaufseher Adolf und Wilhelm Fleisch und je einem Herrn Vertreter der Gemeinde Schruns und Tschagguns zu bestimmen. 11.) Der Bezug von 8 Stück Windwürfen aus dem Röbitobel durch Hermann Thöny aus St. Gallenkirch wird bewilligt. 12.) Eine weitere Behandlung der Gipsbruchangelegenheit der Herrn Battlogg in St. Gallenkirch wird bewilligt. 13.) Ein Ansuchen des Netzer Anton von Gaschurn um die Bewilligung, die harte Bedachung seines Wohnhauses wieder durch Schindeln zu ersetzen und das erforderliche Holz aus Standeswaldungen beziehen zu dürfen, wird, um der Schaffung eines Präjudizfalles vorzubeugen, abgewiesen. Schindelholzbeschaffung gegen 500 K pr. Fm. wird zugestanden. 14.) Dem Mangeng Jakob, Bauer in Bartholomäberg, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, Deuchellatten aus Standeswald gegen einen Kaufpreis von Kr. 300 per F.M. zu beziehen. 15.) Herr Gemeindevorsteher und Standesvertreter von Tschagguns J.G. Jochum referiert über die mit Herrn Landesforstinstpektor Henrich gepflogenen Unterhaltungen über Ausarbeitung eines Wirtschaftsplanes zum Zwecke der Aufteilung der Standeswälder unter die 8 Gemeinden Montafons und stellt den Antrag, den Herrn Landesforstinspektor Henrich zu ersuchen, zur Ausarbeitung eines Wirtschaftsplanes sowie zum Entwurfe eines Planes für Aufteilung der Standeswaldungen unter die 8 Standesgemeinden des Tales Montafon die erforderlichen Schritte sofort einzuleiten und durchzuführen. [-3-] 16.) Dem Scheibenstock Eduard, derzeit in Brunnenfeld und zuständig nach Silbertal, wird der Bezug eines Brennholzloses aus Standeswaldungen in St. Anton begutachtet und zwar aus Rücksicht auf dessen ganz arme Vermögens- und Erwerbsverhältnisse. [Unterschrift der Standesvertreter]