19320412_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 12:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1932-04-12
Erscheinungsdatum 1932-04-12
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 6[5?]/4-St. 32 44/7-St. 32 Niederschrift über die Festsitzung der Standesvertretung für Montafon am 12.April 1932 anlässlich des 100. Jahrestages der frwerbura der Waldungen im Tale Montafon durch den Stand Montafon, im Hotel Stern in Schruns unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Gemäss dem Standesvertretungsbeschluss vom 2. April 1932 wurde auf heute vormittags 9 Uhr, Zusammenkunft im Hotel Stern in Schruns, aus Anlass der 100. Wiederkehr des Tages der Erwerbung sämtlicher Waldungen im Tale Montafon durch den Stand Montafon eine Festsitzung anberaumt, zu welcher über Einladung vom 5. April 1932 Zl.44/3-St. erschienen sind nachverzeichnete Persönlichkeiten: Herr Landesstatthalter Dr. Ferdinand Redler in Vertretung des Herrn Landeshauptmann Dr. Otto Ender, Bregenz, Herr Landesrat Bernhard Neyer, Bürserberg, für die Vorarlberger Landesregierung, Herr Hofrat Georg Strobele, Leiter der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Herr Regierungsforstdirektor Hofrat Ing. Josef Henrich, Leiter des Landesforstwesens, Bregenz, Herr Regierungsforstrat Ing. Karl Caba, Bezirksforstinspektor, Bludenz, Herr Ing. Ernst Hagek, Bearbeiter des Wirtschaftsplanes Stand Montafon, Bludenz, Herr Oberlandesgerichtsrat Stefan Duelli, Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns, Herr Landesgerichtsrat Dr. Emil Preisenhammer, Leiter der Grundbuchanlegungskommission für Montafon in Schruns, Herr Hans Bertle, akademischer Kunstmaler, von Schruns. die Herren Gemeindevorsteher des Tales Montafon als derzeitige Standesvertreter und zwar: Herr Herr Herr Herr Herr August Jochum, Gemeindevorsteher von Tschaggans, Christian Schappler, Gemeindevorsteher von Vandans, Edmund Battlogg, Gemeindevorsteher von St. Anton i.M., Josef Kessler, Gemeindevorsteher von Bartholomäberg, Anton Fritz, Gemeindevorsteher von Silbertal, Herr Anton Netzer, Gemeindevorsteher von St. Gallenkirch, Herr Alois Flöry, Gemeindevorsteher von Gaschurn und für die Marktgemeindsvorstehung Schruns der Vorsitzende Standesrepräsentant Franz Wachter, Bürgermeister von Schruns, die Herren Forstbeamten des Standes Montafon und zwar: Herr Adolf Fleisch, Standesforstwart und Waldaufseher von Schruns, Herr Ludwig Ganahl, Waldaufseher von Tschagguns, Herr Hermann Maier, Waldaufseher von Vandans, Herr Christian Vallaster, Waldaufseher von Bartholomäberg und St. Anton i.M.. Herr Benedikt Loretz, Waldaufseher von Silbertal, Herr Albert Zugg, Waldaufseher in St. Gallenkirch, Herr Josef Bargehr, Waldaufseher in St. Gallenkirch und Herr Rudolf Wittwer, Waldaufseher von Gaschurn und Partenen. Um 1/2 10 Uhr eröffnet der Herr Vorsitzende die Festsitzung, erklärt sie als beschlussfähig und begrüsst die erschienenen Persönlichkeiten herzlich. [-2-] In einleitenden Worten weist er darauf hin, dass sich heute zum 100. Male der Tag jährt, an welchem die Geschworenen des Tales Montafon, die Gemeindevorsteher der acht inneren Gemeinden des Tales, unter der Führung bezw. dem Vorsitze ihres frei gewählten Präsidenten Herrn Mathias Drexel, Gemeindevorsteher von Tschagguns, die Urkunde über die Erwerbung sämtlicher Hoch- und Schwarzwaldungen im Tale Montafon beim Landgericht Montafon in Schruns unterzeichneten und somit in die Besitzrechte des früheren Eigentümers, des damaligen k.k. Ärars, eintraten. Damit vollzog sich ein Akt von grösster Wichtigkeit für die genze Talschaft Montafon. Es ist daher Pflicht der heutigen Standesvertretung, an diesem Tage einen kurzen Rückblick zu halten und die Verdienste der Verantwortlichen in dieser 100 Jahresspanne anzuerkennen. Als 1. Standesrepräsentant wurde am Tage des Besitzüberganges der Montafoner Waldungen an den Stand Herr Mathias Drexel von Tschagguns einstimmig gewählt, er leitete die Geschäfte des Standes Montafon bis zum Jahre 1847. Sein Nachfolger, Herr Jakob Jochum, Gemeindevorsteher von Schruns, war amtsführender Standesrepräsentant von 1847 bis 1867. Er wurde abgelöst durch den 3. Standesrepräsentanten Herrn Franz Josef Stemer, Gemeindevorsteher von Schruns, der die Geschicke des Standes von 1867 bis 1889 leitete. Sein Sohn, Herr Jakob Stemer, Gemeindevorsteher von Schruns, war als 4. Standesrepräsentant von 1889 bis 1919 um die Wahrung der Interessen des Standes Montafon bemüht. Herr Gemeindevorsteher J. Georg Jochum von Tschagguns führte durch 3 Monate im Jahre 1919 die Standesgeschäfte, bis im Juni 1919 der Vorsitzende als 6. Standesrepräsentant die Leitung des Standes Montafon übernommen hat. Die jeweiligen Mitglieder der Standesvertretung ermöglichen durch ihre intensive Mitarbeit dem geschäftsführenden Vorsitzenden die wirksame Vertretung der Interessen der Talschaft, sodass heute der Standesbesitz trotz der Wechsel vollen Ereignisse nach 100 Jahren dem Tale erhalten werden konnte. Unseren Vorfahren gebührt vollste Anerkennung ihrer mühevollen Arbeiten um die Sicherung und Erhaltung des Jahrhunderte langen viel umstrittenen Waldbesitzes. Die heute tagende Festversammlung bietet dem Vorsitzenden willkommene Gelegenheit, auch einen besonders herzlichen Dank dem Leiter der Landesforstinspektion in Bregenz, Herrn Regierungsforstdirektor Hofrat Ing. Henrich, auszusprechen, der sich durch mehr als 25 Jahre um die forstliche Verbesserung und intensive Bewirtschaftung der Montafoner Standeswaldungen selbstlos und aufopfernd bemüht hat. Es ist ihm eine besondere Ehre, im Namen des Standes Montafon nebst dem mündlichen Dank als Anerkennung für seine Verdienste ihm die von der Standesvertretung bestimmte Ehrengabe hiemit zu überreichen. Herr Regierungsforstdirektor Ing. Hofrat Henrich ist über die ihm gezollte Anerkennung und Ehre überrascht und dankt in bewegten Worten hiefür. Hierauf erbittet sich der älteste Standesvertreter, Herr Gemeindevorsteher Anton Fritz: von Silbertal das Wort. Er dankt dem seit 1919 amtierenden Standesrepräsentanten Herrn Franz Wachter in schlichter eindringlicher weise für seine zum fohle des Standes selbstlos ausgeführte Amtstätigkeit und überreicht ihm im Hamen der Standesvertretung eine bleibende Ehrengabe als äussere Dankbezeugung für seine kluge einsichtsvolle Amtsführung. Der Herr Vorsitzende dankt in herzlicher Form für die ihm zuteil gewordene Auszeichnung und erklärt, immer nach bestem Wissen und Verstehen bemüht gewesen zu sein, die vielseitigen Interessen des Standes Montafon zu vertreten. Hierauf erteilt der Herr Vorsitzende Herrn Regierungsforstdirektor Hofrat Ing. Josef Henrich das Wort zu seinem Vortrage über das Wesen, die Gestaltung und Geschichte des Standeswaldes. [-3-] Das Wesen und die Bedeutung des Standes Montafon liegt im gemeinsamen Besitz der 8 inneren Gemeinden des Tales und zwar: Schruns, Tschagguns, Vandans, St. Anton, Bartholomäberg, Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn an den Hoch- und Schwarzwaldungen im Tale Montafon, der nicht Besitz einzelner Personen ist, sondern ein ungetrenntes einheitlich Ganzes darstellt. Mit dem Bestand des Waldes ist das Bestehen und Gedeihen der Siedlungen in Montafon unlösbar verbunden. Bis zur Besitzübernahme der Waldungen am 12. April 1832 bildete der Stand Montafon, als Überbleibsel der ehemaligen Ständevertretungen in Vorarlberg, lediglich eine Namen bildende Gemeinschaft der Gemeinden, der nur Hauptsächlich das Tragen gemeinsamer Lasten zustand, während besondere Vorrechte nutzbringender Art mangelten. Diese Gestaltung änderte sich grundsätzlich mit der Erwerbung der Waldungen. Um diese Waldungen wurde Jahrhunderte lang gekämpft, denn das Nutzungsrecht der Montafoner Bevölkerung zur Deckung ihres Haus- und Gutsbedarfes, das ihr bereits um das Jahr 1500 von Kaiser Maximilian verliehen wurde und im Statutarrecht vom Jahre 1601 in genau umschriebener Form niedergelegt wurde, in den Montafoner Waldungen, wurde ihnen immer widerstritten. Oft gingen die Kämpfe hart auf hart und wiederholt mussten die Montafoner - die nach dem Statutarrecht vom Jahre 1601 Hofjünger genannt wurden - um die Erneuerung ihrer uralten Privilegien bei den Landesfürsten mit Petitionen bittlich werden. Kaiser Franz der II. bestätigte am 5. August 1795 neuerlich die Rechte der Montafoner in der weisen Erkenntnis, dass zur Erhaltung des angestammten Volkes die schwer errungenen Vorrechte der Nutzung von Holz zur Bedarfsdeckung für Haus und Gut aus den Staatswaldungen Existenzbedingungen I. Klasse seien. Die Wirrnisse der Kriegsjahre im Anfang des 19. Jahrhunderts brachten neuerliche Schwierigkeiten. Die Bayernherrschaft von 1805 bis 1814 hatte jedoch auch ihre Vorteile, denn in dieser Zeit wurden die Montafoner Waldungen erstmals katastriert, ihre Lage bestimmt und Grundlagen über die Abgrenzung vom Privatbesitz geschaffen. Nachdem Vorarlberg wieder an Österreich zurückgegeben war, machte das k.k. Ärar diesen Fortschritt sich zu eigen. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem k.k. Ärar und den Geschworenen des Tales Montagen unter der Führung ihres frei gewählten Präsidenten Mathias Drexel von Tschagguns endlich gelang es, zu einer Kaufabrede zu kommen, worüber die bekannte Urkunde verfasst und am 12. April 1832 rechtsgültig unterzeichnet wurde. Endlich waren die gesamten Hoch- und Schwarzwaldungen alleiniger Besitz der Montafoner Gemeinden. Der Stand Montafon hatte eine neue Bedeutung gewonnen, erhielt hiedurch den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und ist heute von den höchsten Verwaltungsstellen als Gemeinde (eine Gemeinschaft von Gemeinden) anerkannt. Der Herr Vortragende bespricht sodann im Einzelnen den inneren organischen Ausbau des Standes Montafon bis auf die Gegenwart. Für das letzte Jahrzehnt gründet er seine weiteren Ausführungen auf die Daten des mit grossen Kosten aufgenommenen genauen Wirtschaftsplanes, der äusserst interessantes und aufschlussreiches Material über die Waldausdehnung, die Bestockungsverhältnisse, Zuwachsmöglichkeiten etc. bietet. Durch die Forstbetriebseinrichtung ist es dem Stand Montafon endlich möglich, in sorgfältiger Abwägung die zweckmässigsten Anordnungen zu treffen, um den Waldbestand neben etappenweiser Verjüngung nicht nur zu erhalten, sondern zu erweitern, im Laufe vieler Jahrzehnte durch verschiedenste Ursachen verloren gegangenes Waldland wenigstens teilweise wieder zurückzuerobern. Forstliche Belange jeder Art können aus dem Bilde des Wirtschaftsplanes erfüllt werden. - Bei der Besprechung über den Wirtschaftsplan sieht er sich veranlasst, allen Mitarbeitern an dieser grossen Aktion persönlich seinen wärmsten Dank auszusprechen. Besondere Verdienste um das Zustandekommen des Wirtschaftsplanes und dessen Aufnahme haben sich der leider bereits + hervorragende Forstmann Forstrat Hattler und der Herr Standesrepräsentant Franz Wachter erworben. Er beglückwünscht den Stand Montafon dazu, dass er in der Person des amtierenden Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter den würdigsten Nachfolger des 1. Repräsentanten Mathias Drexel gefunden hat. Hierauf ergreift Herr Bezirkshauptmann Hofrat Ströbele das Wort und schildert vom verwaltungstechnischen Gesichtspunkte aus die Beziehungen des Standes Montafon zu den vorgesetzten Behörden, hauptsächlich zur Bezirkshauptmannschaft als 1. Instanz. Die kluge, abwägende Art der Amtsführung durch den Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter, verbunden mit einer staunenswerten Personal-, Sach- und Lokalkenntnis ermöglichen der Behörde, trotz der komplizierten Servitutsverhältnisse ein fast reibungslosem Arbeiten. Die taktvolle Mitarbeit der Herren Standesvertreter ist ebenfalls ein wesentliches Moment zur Leistung sachlicher, erfolgreicher Arbeit. Der Herr Vorsitzende dankt den Herren Rednern für ihre anerkennenden Worte und versichert die Behörden und die Vertreter des Standes, so lange er die Geschäfte des Standesrepräsentanten zu führen berufen sei, mit grösster Objektivität und Gewissenhaftigkeit seines Amtes zu walten zum Wohle und Gedeihen der Talschaft. Die in der Geschichte des Tales Montafon hervorragende Persönlichkeit des Standesrepräsentanten Mathias Drexel erkennend beschließt hierauf die Standesvertretung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig, anlässlich des 100. Todestages desselben an seinem Grab in Tschagguns ein Denkmal zu errichten. Bei der Enthüllung dieses Denkmales soll der Stand Montafon aller verantwortlichen Mitarbeiter - der sich in den Dienst der Talschaft gestellten Standesrepräsentanten und Gemeindevorsteher - in ehrender Weise gedenken.- Die Ausführung dieses Beschlusses wird der seinerzeit im Amte stehenden Standesvertretung zur heiligen Pflicht gemacht. Nachdem die offizielle Tagesordnung erschöpft ist, schliesst der Herr Vorsitzende die Festsitzung mit dem mahnenden Ausklang, auch fernerhin in einheitlicher Zusammenarbeit zum Wohle des Standes Montafon selbstlos und uneigennützig die übernommenen Amtspflichten auszuüben. Mit einem gemeinsamen Mittagessen findet die einfache 100 Jahrfeier des Standes Montafon ihren Abschluss. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: [Unterschriften der Standesausschüsse]