19241018_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1924-10-18
Erscheinungsdatum 1924-10-18
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 596/St Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 18.Oktober 1924 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 13. Oktober 1924 Zl. 578/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt zu weicher erschienen sind 9 Standesvertreter bezw. Ersatzmänner. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde, daher die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Indem von keiner Seite irgend ein Einwand erfolgte, wurde die allseitige Fertigung durchgeführt, worauf sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -O-O-o-O—o- 1.) Der Kostenvoranschlag pro 1924 für den Forstfond Montafon wird zur Kenntnis gebracht, im Einzelnen genau geprüft und das Erfordernis in einer Höhe von 146.600.000 Kronen festgesetzt und dessen Veranlagung einstimmig genehmigt. Die Verumlagung erfolgt auf Grund des Stockgeldbetreffnisses pro 1924 und haben die Holzquantitäten, wie solche in den betreffenden Forsttagsatzungs-Verzeichnissen ausgewiesen erscheinen, als Berechnungsbasis zu dienen. Als Einzahlungstermin wird der 31. Dezember 1924 festgesetzt. Zufolge vorstehender Beschlüsse wird einhellig bestimmt nachstehende Verumlagung: --------------------------------------------------------------- Nr. Brennholz Nutzholz cor. Gemeinde à 60 Gh. -Kr. 8, 64 à 2 GK - 28800 K. Zusammen ---------------------------------------------fm 3 Betrag fm3 Betrag --------------------------------------------------------------1 2 3 4 5 6 7 8 Schruns 1134 9800000 371 10600000 20400000.Tschagguns 826 7100000 510 14600000 21700000.Gaschurn 762 6600000 495 14200000 20800000.Vandans 734 6300000 534 15300000 21600000.Silbertal 577 5000000 242 6900000 11900000.St. Anton 135 1100000 135 3800000 4900000.Bartholomäberg 591 5100000 815 23400000 28500000.St. Gallenkirch 248 21400000 621 17800000 39200000.__________ 169000000.Hievon ab für eventuell nicht bezogene Lose 20000000.__________ Summe 149000000.__________________ 2.) Die im ganzen Tale Montafon allgemein auftretenden Klagen über die geradezu unerschwinglichen Kosten für Erhaltung der Konkurrenzstrasse Bludenz-Partenen und über die trotz dieses Kostenaufwandes trostlose Lage derselben, indem die während des heurigen Sommers verkehrenden Kraftwagen aller Art grösste Devastierung verursachten, zwingen die Vertreter der 10 Talgemeinden alle zu Gebote stehenden Maßnahmen einzuleiten, um diesem katastrophalen Übelstande wirksam begegnen zu können. - 2 - Die unerschwinglich hohen Erhaltungskosten, Aufhebung der Strassenmaut, daher nur minimale, aus dem Verkehr erwachsende Einnahmen, und der wirklich trostlose Zustand der Strasse erfüllen die Standesvertretung mit der unumstösslichen Überzeugung, dass aus eigener Kraft die Wiederherstellung und weitere Instandhaltung ganz unmöglich ist. Es ist daher an eine hohe Landesregierung die dringend gebotene Bitte zu richten, für Instandsetzung und Erhaltung der Talstrasse das Erforderliche gütigst veranlassen zu wollen, welcher Bitte durch Übernahme in eigene Verwaltung am wirksamsten entsprochen würde. 3.) Vom Herrn Standesrepräsentanten wurden die Zuschriften der Vorarlberger Landes-Feuerversicherungs-Anstalt Bregenz ddto. 30. April 1924 an Josef Kieber, Bauer In Schruns, dann die diesbezügliche hierortige Beschwerde vorn 6. Oktober 1924 Zl. 570/St., sowie die hierauf erfolgte Entgegnung genannter Anstalt vom 9.d. Mts. zur Verlesung gebracht. Sämtliche Standesvertreter finden in Anbetracht des bisherigen guten Einvernehmens die Ausdrucksweise der Vorarlberger Landes-Feuerversicherungs-Anstalt in höchstem Grade unkorrekt und entschieden misskreditierend und sehr schädigend und erklären sich einstimmig mit der Beschwerdesehrift einverstanden. Von einer Verfolgung im Klagewege wird vorerst aus dem Grunde Umgang genommen, um keine weiteren Unzukömmlichkeiten heraufzubeschworen, es wird jedoch einhellig beschlossen, sich die erforderliche Rehabilitierung zu verschaffen und zu diesem Zwecke die Unterstützung der hohen Landesregierung zu erbitten. Die Entgegnung der Feuerversicherungs-Anstalt mit der Auslese von Rügeworten bietet keine Satisfaktion und die Begründung mit Vertraulichkeit erscheint im Gegenstande hinfällig, da der Öffentlichkeit Tür und Tor geöffnet ist. 4.) Die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Änderungen zum Satzungsentwurfe des Standes Montafon behufs Regelung der Holzbezüge aus Standeswaldungen, ddto.Bregenz I.Oktober 1924 IX-Zl.231/7 werden vom Herrn Standesrepräsentanten zur Kenntnis gebracht und entwickelt sich hierüber eine rege.eingehende Debatte, deren Resultat sich bekundet in nachstehenden Beschlüssen: Herr Standesrepräsentant-Stellvertreter J. G. Jochum von Tschagguns bringt die von ihm wiederholt geltend gemachte Überzeugung zum Ausdrucke, dass Nichtstandesbürgern ein bestimmtes Recht auf Holzbezüge nicht einzuräumen sei, gegen die Befugnis des Standesausschusses, von Fall zu Fall eine Holzzuweisung zu gestatten, habe er nichts einzuwenden. In richtiger Würdigung der einschlägigen Verhältnisse und nach sorgsamer Prüfung der diesbezüglich sich ergebenden Momente gelangen die Herren Standesvertreter zur sicheren Überzeugung, dass die Fassung des § 2 voll und ganz entspreche und jede Änderung berechtigte Ansprüche beseitige, Auf die vorgeschlagene Änderung kann daher nicht eingegangen werden und wird um Berücksichtigung des Standpunktes des Standesausschusses ersucht. Die von der Landesregierung beantragten Änderungen der §§ 3, 4 und 5 werden akzeptiert und zwar soll es im I. Absatz § 3 gleich anfangs heissen: "Heimat- und Bürgerrechtes" -, dann zum Schlusse statt fortlaufend -" im Bedarfsfalle "- und für landwirtschaftliche Zwecke -" im Sinne des § 2 Holzbezugsberechtigten" - Absatz 3 - §4 hat zu lauten: - "Desgleichen nicht zur Erweiterung schon bestehender Gebäude. Als Erweiterung sind jedoch jene Um-, Zu- und Aufbauten nicht anzusehen, welche bei landwirtschaftlichen Gebäuden über den bisherigen Zweck nicht hinausgehen und die bei gewerblichen Unternehmungen nicht dem Zwecke einer Betriebsvergrösserung dienen" -. Auf die Streichung des letzten Absatzes des § 5 wird eingegangen. In den Absätzen 4 und 5 des § 7 ist das Wort Bauholz durch das Wort - "Bezugsholz" - zu ersetzen, während der Standesausschuss wünscht, dass die letzte Stilisierung [-3-] aufrecht erhalten bleibt. Die Umtauschgenehmigung ist in den meisten Fällen derart dringend, dass nicht erst eine Standesausschußsitzung abgewartet werden kann und überdies kann gegenständliche Befugnis dem betreffenden Herrn Gemeindevorsteher und Waldaufseher bedenkenlos eingeräumt werden. Auf die Einschaltung des Wortes - "freihändige" die Worte - "der" - und "Verkauf" - im 3. Absatz des § 9 wird eingegangen. Der letzte Satz des § 10 hat zu entfallen. 5.) Ein Ansuchen des Herrn Alois Sanderell Haus Nr. 56 um Bezugsbewilligung von rund 42 F.M. Nutzholz aus düngen zum teilweisen Umbaue seines reparaturbedürftigen Hauses wird dahin bewilligt, dass kompetenten Ortes die Bewilligung zum Bezuge von ca. 21 F.M. Nutzholz begutachtet wird. 6.) Bezüglich Abgabe des in Gafluna, Gemeinde Silbertal, an Herrn Franz Galehr vertragsgemäss überlassenen Holzes wird mit dem Masseverwalter Herrn Dr. Otto Bertel, Rechtsanwalt in Bludenz, welcher der Sitzung beigezogen wurde verhandelt und die Einigung getroffen, das Holz entweder gegen Bezahlung von insgesamt 7.000.000.- Kronen, oder einer Vergütung von 6.000.000.- Kr. und Freigabe der vorhandenen Schindeln zur Verfügung zu stellen. Über die Annahme des einen oder anderen Anbotes hat sich Herr Dr. Bertel innerhalb kurzer Frist zu entscheiden. 7.) Das an der Gargellnerstrasse lagernde, sowie das im Territorium Gampabing sich befindliche Standesholz ist ohne jede Vergütung an Aufrichtungskosten zu versteigern. 8.) Holzbezugsberechtigte v. Bartholomäberg, welche ihre Betreffnisse aus Standeswaldungen in Silbertal beziehen, haben ihre diesbezüglichen Anmeldungen bei der Gemeinde Bartholornäberg zu erstatten. 9.) Bezüglich der Ankaufspreise für 2 Bergmähder von Herrn Franz Lechtaler und Frau Witwe Maria Brugger aus St. Gallenkirch um 150 bezw. 300 Goldkronen übernimmt der anwesende Herr StandesVertreter Martin Kasper den Versuch, eine entsprechende Reduzierung zitierter Kaufpreise zu erzielen. Die geplanten Verpflockungsarbeiten und Schürfungen sind mit Unterstützung des Landesforstinspektorates für Vorarlberg durchzuführen, 10.) Für laufende Auslagen durch den Forstfond ist der Sparkasse in Schruns eine Kreditgewährung auf 100 Millionen zu erwirken. Die Frist dieses Kredites hat sich auf 4 Jahre zu erstrecken. Hiefür ist kompetenten Ortes um die erforderliche Bewilligung einzukommen. 11.) Ein Ansuchen der Waldaufseher Montafons um Erhöhung des Stundenlohnes wird behufs weiterer Erhebungen vertagt. 12.) Das Abgangsholz im Territorium Valisera, Gemeinde St. Gallenkirch, ist aufzurichten und an Holzbezugsberechtigte gegen entsprechende Vergütung auszufolgen. Das im Valiserabache vorfindliche Standesholz wird dem Herrn Josef Ganahl, Bauer in St. Gallenkirch, zur Aufarbeitung und freien Verwendung zur Verfügung gestellt, wofür er pro R.M. eine Vergütung von 10.000.- Kr. zu leisten hat, 13.) Dem Christian Erhart, Bauer in Silbertal, ist für seinen abgebrannten Stall die volle Schadensumme auszubezahlen. 14.) Für durch den Forstfond Montafon auszuführende Holzarbeiten sind die erforderlichen Werkzeuge anzuschaffen. Schruns, am 23. Oktober 1924. [Unterschriften der Standesausschüsse]