19210310_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 12:44
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1921-03-10
Erscheinungsdatum 1921-03-10
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 10. März 1921 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Rundschreiben vom 1. März 1921 Zl 115 St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, wozu erschienen sind 10 Standesvertreter. Da an sämtliche Gemeinden Protokollabschriften zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Publikation übersendet worden sind, daher alle Herren Gemeinde-Vorsteher bezw. Standesvertreter über den Inhalt vollkommen informiert sind, wird auf eine Verlesung des Protokolls Verzicht geleistet und dasselbe vollinhaltlich und einstimmig genehmigt. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefaßt nachstehende BESCHLÜSSE 1.) Der von den Rechnungsrevisoren Herrn Wilhelm Mayer und Ignaz Sander abgefasste Schlussbericht zu der mit 6. September 1919 abgeschlossenen Revision der Standes- und Forstfondsrechnungen wird in Vorlage gebracht und genehmigt. 2.) Es wird zur Kenntnis gebracht, dass laut der vorliegenden Gemeindeausschussbeschlüsse den im Standesausschußsitzungsprotokolle vom 16. Dezember 1920 ersichtlich gemachten Anregungen des Herrn Wilhelm Mayer betreff Durchführung einer den heutigen Verhältnissen entsprechenden Brandschadenversicherungs-Erhöhung vollkommen zugestimmt wird. Einheitlich macht sich der Beschluss geltend, diese Angelegenheit ehestens einem befriedigenden Ziele zuzuführen und wird zu diesem Zwecke ein Komitee, bestehend aus den Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter von Tschagguns, Vandans und Silbertal, gewählt. Dieses Komitee wird ermächtigt, Statutenänderungen zu beantragen und vorzunehmen, und wird dringend ersucht, sich ehestens der ihm gestellten Aufgabe unterziehen zu wollen, damit die Versicherten in nicht allzulanger Zeit Gelegenheit geboten wird, bei der Montafoner Brandassekuranz bei eventuellen Brandschäden den heutigen Verhältnissen entsprechend Deckung zu finden. Dies ist ortsüblich zu verlautbaren. 3.) Zufolge Kundmachung des Standes Montafon, womit auf die Bestimmungen des §32 der Statuten der Montafoner Brandassekuranz hingewiesen wurde, wurden die Teilhaber dieses Institutes dahin vorstellig, dass sie ohne Kenntnis des zitierten § eine Mehrversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft eingegangen seien und um Genehmigung dieses Vorganges bitten. In Anbetracht des Umstandes, dass die Montafoner Brandassekuranz einstweilen eine volle Deckung nicht zu bieten vermag, kann auf die Bewilligung der gestellten Ansuchen unter der Bedingung eingegangen werden, dass mit dem Zeitpunkte, als die Verhältnisse des Montafoner Brandversicherungsvereines geregelt erscheinen und eine den heutigen Zuständen entsprechende Versicherung zulassen, entweder der mit einer anderen Versicherungsgesellschaft eingegangene Vertrag gelöst wird, oder der Austritt aus der Montafoner Brandassekuranz durchgeführt werden muss. Diesbezügliche Ansuchen liegen vor und werden in vorstehendem Sinne genehmigt. a) Geschwister Pauline und Maria Juen, Haus Nr. 16/17 und 38 in Schruns b) Hermann und Angelika Schwarzhans Haus Nr. 70 in Schruns c) Konsumverein Schruns Haus Nr. 28./29 in Schruns 4.) Das Ansuchen der Frau Josefa Bargehr, Schruns, Haus Nr. 167, um entsprechende Subventionierung für Haltung eines Zuchtebers wird abgewiesen, da auch in anderen Gemeinden des Tales Zuchteber ohne Inanspruchnahme einer Begünstigung gehalten werden. Die Anrechnung eines entsprechenden Sprunggeldes wird gutgeheißen. 5.) Der Preis für die hergerichteten Telefon- bezw. Telegrafenstangen im Gargellentale wird mit Kr. 1200.- per F.M. festgesetzt. 6.) Da aus mehreren Gemeinden Ansuchen um Bezugsbewilligung von Masten für Elektrizitätsleitungen vorliegen, wird beschlossen, diesen Bezug aus Standeswaldungen nur insoweit zu gestatten, als eine Deckung aus Eigentumswaldungen nicht gefunden werden kann. Der Preis wird gleichmäßig mit Kr. 400.- per F.M. festgesetzt. [-2-] Gegenständlich Bezugsbewilligung wird gewährt an einen Teil der Bewohner von Filters, Gemeinde Bartholomäber, für 22 Stöcke, dann an Stüttler Johann Josef, Bauer, H.Nr. 312 und Steu Franziska H.Nr. 311 am Hof zu Schruns für 7 Stück und an die Bewohner der Parzelle Gant, Gemeinde St. Gallenkirch für 35 Stück. 7.) Dem Ansuchen des Herrn Franz Erhart, Holzhändler in Schruns, um Überlassung von 2 bis 3 Tannen aus Montafoner Standeswaldungen zum Zwecke der Sicherung eines Holzrieses im Relstale Gemeinde Vandans, wird unter der Bedingung Folge gegeben, dass für das bezogene Holz der Marktpreis zu bezahlen ist. Die Bestimmung des Holzwertes wird dem Waldauseher Engelbert Maier in Vandans überlassen. 8.) 5 Ansuchen von Herrn Finanzwach-Beamten in St. Gallenkirch und Gargellentale um Zuweisung von Brennholz aus Standeswaldungen wird in Behandlung gezogen und nach eingehender Beratung dahin entschieden, dass auf Grund des § 1 des Holzstatutes vom November 1911 ein Anspruch zurückgewiesen werden muß. In Berücksichtigung ganz außergewöhnlicher Beschaffungsschwierigkeiten wird den im Gargellentale stationierten Herren Finanzwachebeamten die Bewilligung erteilt, aus dem in diesem Tale vorrätigen Brennholze je 6 R.M. zum jeweilig bestehenden Marktpreise ankaufen zu dürfen. Für die Herren Finanzwachbeamten in St. Gallenkirch muß jedoch, da die Beschaffung von Brennholz im Kaufwege keine besonderen Schwierigkeiten bietet, eine Beteilung aus Standeswaldungen abgewiesen werden. 9.) Zur Sicherung des Bahnkörpers wird über Ersuchen der Montafonerbahn die Bewilligung erteilt, aus Montafoner Standeswaldungen gegen Entrichtung des üblichen Stockgeldpreises 35 Latten zu 15 bis 20 m Länge beziehen zu dürfen. 10.) Das Ansuchen der Alpinteressenten von Wasserstuen, Gemeinde Silbertal, um Bezugsbewilligung von 1 Schindel- und 1 Baustamm zu einem Kapellenbaue wird begutachtet. 11.) Über Ansuchen der Johann Josef Dönz, Bauer in Silbertal, wird der jährliche Pachtschilling für den Pflanzgarten in Silbertal von 100 Kr. auf Kr. 150.- erhöht. 12.) Ein von Herrn Josef Nussbaumer in Schruns bezogenes, später beschlagnahmtes Brennlos wird demselben gegen Entrichtung des ortsüblichen Holzpreises zur freien Verfügung gestellt. 13.) Herr Gemeindevorsteher Martin von Stallehr beanständet auf Grund eingelaufender Beschwerden durch den Alpverwalter und den Hirten die Besetzung der Alpe Valisera durch eine größere Anzahl von Zuchstieren, weshalb beschlossen wird, die Besetzung, wenn überhaut, heuer noch tunlichst auf den Zuchtstier der Viehzuchtgenossenschaft Montafon zu beschränken. Unter einem macht derselbe darauf aufmerksam, dass es im Interesse der Alpe gelegen sei, wenn eine entsprechende Schwendung und Räumung durchgeführt werde, welchem Ansichten mit der Bestimmung beigepflichtet wurde, dass die hiedurch erwachsenen Kosten auf die zur Besetzung aufgetriebenen Viehstücke entsprechend verumlagt werden. 14.) Herr Gemeindevorsteher Düngler von St. Gallenkirch beantragt über Vorschlag des Herrn Waldaufseher Gavanesch die Herstellung eines Weges vom sogenannten "Untern Schlittbett" in's Vermiltobel. Für diese Anlage soll der Stand- bezw. Forstfond Montafon 6000 Kr. an Kosten übernehmen, während der Rest auf Holzlose, welche über diesen Weg transportiert werden, verumlagt werden soll. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 15.) Über Vorschlag der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 14.2.1921 Zl. 63/2 Forst wird dem ehemaligen Waldaufseher Herrn Johannes Essig in Partenen eine Renumeration von 100 Kr. bewilligt. 16.) Dem Waldaufseher Herrn Michael Gavanesch St. Gallenkirch wird über Ansuchen für den Besuch des Waldwächterkurses eine Vergütung von 100 Kr. bewilligt. 17.) Die Anzeige des Waldaufsehers Herrn Christian Vallaster von Bartholomäberg über unbefugte Holzfällungen im Alpgebiete Itons wird nochmals in Behandlung gezogen und beschlossen, genaue Erhebungen zu pflegen und auf Grund der Grundlasten Abl. u. Regl. Urkunden ddo. Innsbruck v. 20.12.1884 Nr. 23907/1436 verfacht beim Bezirksgerichte Schruns 14.12.1885 Fol. 293 die Abgrenzung zwischen Wald und Alpe durchzuführen, wozu die Herren Gemeindevorsteher Bitschnau von Vandans und Fritz von Silbertal gewählt werden. 18.) Behufs Bedachung und Einhaltung der Hütte auf dem Gafluner Winterjöchel wird ein Beitrag von 1000 Kr. und die unentgeltliche Überlassung des nötigen Schindelholzes am Stocke in günstiger Lage bewilligt. [-3-] 19.) Eventuelle Ansuchen des Herrn Galehr, Sägewerkbesitzer in Schruns, sind unter der Bedingung zu begutachten, als dieselben sich nur auf gänzlich überständiges, entwipfeltes Windwurf- oder Schneedruchholz erstrecken. Bezufs Konstatierung über die Zulässigkeit einer derartigen Schlägerung ist das Gutachten des Herrn Landesforstinspektor Hennrich durch die Landesregierung in Bregenz einzuholen. 20.) Über Ansuchen der Waldaufseher des Tales Montafon werden deren Bezüge vom 1. März 1921 an um 100% erhöht. Als Stundenlohn bei außerdienstlicher Verrichtung ist ein Mittelpreis in Anrechnung zu bringen. Die Bezahlung der vollgen Gebühren für die Krankenkasse übernimmt der Stand Montafon. Auf eine Stockgeldbefreiung wird nicht eingegangen. 21.) Ein Ansuchen des Herrn Josef Tschofen, Bauer in Gamprätz, Gemeinde Schruns, um Bezugsbewilligung von 100 Deuchellatten zu Wasserableitungszwecken am Holetobel wird gegen Entrichtung des üblichen Stockgeldpreises bewilligt. 22.) Frau Ludwina Maier, Bäuerin in Vandans, stellt das Ansuchen um Bezugsbewilligung von 56, 53 F.M. Nutzholz aus Standeswaldungen zum Wiederaufbaue ihres abgebrannten Wohnhauses. Auch wolle ihr dieses Holz in Berücksichtigung ihrer großen Dürftigkeit stockgeldfrei verabfolgt werden. Nach Konstatierung der Wahrheit der gemachten Angaben wird dieses Ansuchen vollinhaltlich genehmigt. 23.) Ein Ansuchen des Herrn Mühlbacher Karl, Besitzer der Heimat H.Nr. 209 in Schruns um Bezugsbewilligung eines Brennloses aus Standeswaldungen wird bis zur Neukonstituierung rechtlicher Bezugsverhältnisse abgewiesen. 24.) Ein Ansuchen der Interessenten der Alpe Altschätz um die Bewilligung zum Bezuge von 2 Schindelstämmen für ein nicht eingeforstetes Sennereilokal auf genannter Alpe wird unter der Bedingung bewilligt, daß für das bezogene Holz ein entsprechender Kaufpreis, welcher mit Waldaufseher Herrn Wilhelm Fleisch von Tschagguns zu vereinbaren ist, zu entrichten ist. 25.) Dem Herrn Veterinärrat Albrich August wird infolge seines Ansuchens sein Jahresbezug um 100% erhöht, so dass dem Genannten vom 1. März an 12000 Kr. auszubezahlen sind. 26.) Die Interessenten von Inner- und Aussergampabing, Neuberg, Reute, sowie ein Großteil der Bewohner der Parzelle Obergalgenuel beabsichtigen die im Jahre 1910 durch Hochwasser zerstörte Gampabinger-Säge wiederherzustellen und stellen daher das Ansuchen, das im Gampabinger Standeswalde lagernde Windwurfholz, ungefähr 12 F.M., ihnen stockgeldfrei und das weiter noch benötigte Holz gegen Entrichtung des Stockgeldes zu überlassen. In Anbetracht des hohen Wertes genannter Säge für die Interessenten, dann für viele Maisäße und Alpen etc. wird das gestellte Ansuchen vollinhaltlich genehmigt. 27.) Infolge persönlicher Intervention des Herrn Standesrepräsentanten mit Herrn Oberforstkommissär Egger in Bludenz wurde besonders die Einschränkung der Holzbezugsbewilligungsansuchen außer der Forsttagsatzung erörtert, welche Angelegenheit zur Beschlußfassung dem Standesausschusse unterbreitet wird und wird diesbezüglich beschlossen, nur mehr Ansuche in äußerst dringenden, berücksichtigungswürdigen Fällen und im Prinzipe hauptsächlich nur bei Elementarunfällen in Behandlung zu ziehen. Abbruchholz von eingeforsteten Gebäulichkeiten ist als Standesholz zu behandeln und zwar soweit noch zulässig, in erster Linie als Nutzholz, während der Rest vom Besitzer als Brennholz verwendet werden muß. Jeder Verkauf ohne vorhergegangene Bewilligung ist gänzlich ausgeschlossen. 28.) In Anbetracht des Umstandes, dass unter den heutigen Verhältnissen Dienstgänge der Waldaufseher nach Bludenz mit grossen Kosten verbunden sind, wird einstimmig beschlossen, dahin vorstellig zu werden, dass diese Dienstgänge auf das allernotwendigste beschränkt werden und sind diesbezügliche Schritte ehestens einzuleiten und durchzuführen. [Unterschrift der Standesvertreter] Zl. 152 Nachtrags-Protokoll Zu Punkt 27 des Standesausschuss-Sitzungsprotokolles vom 10. März 1921 erfolgt nachstehende Ergänzung Allen jenen Parteien, welchen in ganz besonders berücksichtigungswürdigen Fällen außer der Forsttagsatzung eine Holzbewilligung erteilt wird, ist das doppelte Stockgeld in Anrechnung zu bringen. In diese Belastung sind Holzbezugsbewilligungen infolge elementarer Unfälle nicht einzubeziehen. [Unterschrift der Standesvertreter]