19140113_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1914-01-13
Erscheinungsdatum 1914-01-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Standesausschußsitzung am 13. Jänner 1914 im Gasthause zum Stern in Schruns vor den gefertigten Standesrepräsentanten Jakob Stemer Da anläßlich der Forsttagsatzung sämtliche Vorsteher des Forstfondes anwesend waren, wurden nach eingehender Beratung gefaßt nachstehende Beschlüsse 1. Über Ansuchen des Herrn Viktor Herose von Konstanz wird demselben die Bewilligung erteilt im Schwefeltobel in Gargellen eine Quelle zu einem Brunnen für seine Zwecke gegen eine einmalige Vergütung von 100 Kr. benützen zu dürfen. [-2-] Über Ersuchen des Herrn Dr. Alfred Gastpar aus Stuttgart wird demselben hiemit die Bewilligung erteilt durch die sogenannte Schneckenbündte auf Matschwitz, Gemeinde Tschagguns, gegen eine einmalige Vergütung von 100 Kr. eine Brunnenleitung zu seinem Besitze legen zu dürfen. 3. Gegen die Verfügung der k.k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 19./12. 1913 Zl. 14191/3, womit die Lohnerhöhung für Waldaufseher Wilhelm Fleisch in Tschagguns von 96 auf 198 Kronen gesteigert wurde, ist Berufung einzustellen. Unter einem wird beschlossen, daß sämtliche Forstschutzorgane die zur Errichtung ihrer Dienstverträge erforderlichen Stempel selbst zu bezahlen haben. 4. Es wird der einstimmige Beschluß gefaßt, wenn möglich die Aufteilung der Standeswälder unter die interessierten Gemeinden anzustreben. Auch ist zur [-3-] Überwachung der Forstschutzorgane und behufs rationeller Bewirtschaftung der Standeswälder ein Forstmeister für die Montafoner Standeswälder anzustellen. Über Bewilligung des hl. Gemeindevorstehers ist es jedem Brennholzbezugsberechtigten gestattet aus seinem Brennholz Nutzholz in irgendwelcher Weise in Verwendung zu bringen ohne daß eine Stockgeldveränderung einzutreten hat. Hierüber ist in jeder Gemeinde ein Verzeichnis und genaue Kontrolle zu führen. 5. Das Ansuchen des hl. Peter Keter, Kaufmann in Schruns, um kaufweise Überlassung des Standeswaldes G.P. Nr. 1446 in Silbertal im Ausmaße von 5 Hkt. 43 ar 6, 3 m2 angrenzend im Norden an den Lizbach, im Osten, Süden und Westen an die Alpe Faneskla wird genehmigt unter nachstehenden Bedingungen Der Kaufpreis beträgt 500 Kr, . mit [-4-] Worten fünfhundert Kronen österreichische Währung, welcher Betrag nach Rechtskraft des Vertrages bar zu bezahlen ist. Die Kosten der Kaufserrichtung hat der Käufer zu tragen. Hl. Peter Peter darf unter gar keinen Umständen vorbeschriebene Waldparzelle verkaufen, sollte er jedoch auf deren Eigentum verzichten oder sterben, so fällt diese Parzelle ohne jeden Rückersatz oder Entschädigung in das volle unbeschränkte Eigentum des Standes Montafon zurück. Sollte ein männlicher Nachkomme des hl. Peter Peter die Erwerbung mehrgenannter Waldparzelle ebenfalls wünschen, so wird auch diesen das Recht eingeräumt diese Parzelle um den nachmaligen Preis von 500 Kr., sage fünfhundert Kronen österreichischer Währung, jedoch unter denselben Beschränkungen wie vorher, das heißt, daß bei Eigentumsverzicht oder Tod von Peter Peters' Nachfolger unwiderruflich nur [-5-] der Stand Montafon als Eigentümer anzusehen ist, ohne irgend welche Entschädigung leisten zu müssen. Weitere Verbindlichkeiten auf Enkel etc. des Käufers geht der Stand nicht ein, doch besteht auch für den männlichen Nachkommen keine Verpflichtung zur Übernahme ofterwähnter Waldparzelle. Durch den zu schließenden Vertrag haben alte Rechte und Lasten unbehindert weiter zu bestehen.