19270129_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1927-01-29
Erscheinungsdatum 1927-01-29
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 84/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 29.Jänner 1927 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 26. Jänner 1927 Zl. 52/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Standesvertretungsmitglieder bezw. Gemeindevorsteher von Montafon mit Ausnahme jener der Gemeinden St. Gallenkirch, Lorüns und Stallehr. Die Herren Gemeinevorsteher von St. Gallenkirch und Lorüns haben ihr Fernbleiben entschuldigt. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und wurden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1.) Von der Standesrepräsentanz wird ein Entwurf zur Änderung der Statuten des Montafoner Feuerversicherungsvereines in Vorlage gebracht und einer genauesten Beratung unterzogen. Zur Änderung sind vorgeschlagen die §§: 6, 10, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19; § 20 ist neu einzuschalten an Stelle des § 19 der alten Statuten, dann §§ 21, 22, 27, 32, 39, 40 und 41. Der Änderungsentwurf sieht eine vollkommene Umwandlung des Versicherungswesens von der jeweiligen Schadensverumlagung zur Einführung der Prämienberechnung, Bildung eines Reservefondes und Einführung der Schilling-Währung vor, da mit Berechtigung angenommen werden kann, dass die Währungsstabilität in Österreich eine dauernde sein wird. Durch diese Umstellung auf normale Betätigung des Vereines wird der vom Bundeskanzleramte (:Inneres:) bei Genehmigung der letzten Statuten fer vorgelegte Entwurf wurde nach teilweiser Abänderung genehmigt und bildet unter Berücksichtigung der Änderungen als Anhang einen Bestandteil dieses Protokolles. Da im Jahre 1927 die Umlagebeiträge des Jahres 1926 fällig, nach dem Statutenentwurf aber auch die Prämien des laufenden Geschäftsjahres am Anfange desselben zu bezahlen sind, ergibt sich in diesem Jahre eine einmalige doppelte Belastung der Versicherungsnehmer. Es wird daher beschlossen, als Einzahlungstermin der Prämien pro 1927 den 1. Juni 1927 festzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkte haben die Gemeinden des Tales Montafon die Prämienzahlungen an die Vereinskasse zu leisten. Durch die Umrechnung der Versicherungssummen von Goldkronen auf Goldschilling ist es unvermeidlich, dass ungerade Versicherungssummen sich ergeben. Es sind daher Beträge bis zu S 50.- zu vernachlässigen, solche über S 50 aber auf S 100.- aufzurunden. Die Berechnung der Versicherungssummen, die Entschädigungsbeiträge, dann die Prämien und eventuellen Nachschuss Zahlungen der Mitglieder in Goldschilling hat ab 1.Jänner 1927 zu erfolgen. Von der Vereinsverwaltung sind die notwendigen Umarbeiten sofort in Angriff zu nehmen. Sämtliche, diesbezügliche Beschlüsse des Standesvertretung wurden mit Stimmeneinhelligkeit gefasst. 2.) In den Ausschuss der Konkurrenzstrasse Schruns-Silbertal werden als Vertreter der Standesvertretung für Montafon entsendet als Mitglied Herr Wachter Franz, Standesrepräsentant und Gemeindevorsteher v. Schruns, als dessen Ersatzmann der Herr Standesvertreter J.G.Jochum, Gemeindevorsteher von Tschagguns. Die Entsendung eines Vertreters in diese Körperschaft erfolgt in Entsprechung des Auftrages der Vorarlberger Landesregierung vom 24. Jänner 1927 v-Zl. 391/51 ex 1927. [-2-] 3.) Den Parteien Franz Josef Schwarzhans und Tschanhenz Regine von St. Gallenkirch wird über Ansuchen der Bezug von je 4, zusammen 8 Lichtleitungsmasten gegen Vergütung des jeweiligen Tagespreises bewilligt. Der Bedarf ist aus Abgangsbeständen zu decken. Der Verkauf von Abbruchholz wird über Ansuchen nachverzeichneten Parteien bewilligt mit der strickten Bedingung, dass dieses Holz nur in den Gemarkungen des Tales Montafon veräussert wird und zwar: 4.) Dem Herrn Salzgeber Franz Josef, Tschagguns Haus Nr. 157 für ein Quantum von 10 Fm3. 5.) Dem Herrn Netzer Johann Josef, Schruns Haus Nr. 191 für ein Quantum von ca. 23 Fm3. 6.) Dem Herrn Wachter Franz Josef, Schruns Haus Nr. 479 für ein Quantum von ca.6 Fm3. 7.) Herr Küng Josef, Bauer in Vandans/Rotund wurde mit Ansuchen vom 7. Jänner 1927 vorstellig, ihm aus dem Umstände, dass er seinen Stall auf der Heimat Haus Nr. 32 mit Ziegeln eindeckte, für den Entfall des ihm gebührenden Schindelholzes eine einmalige Entschädigung im Ausmaße von 36 Fm3 Nutzholz zu bewilligen. Die Ablösungsfrage derartiger Servitutsrechte zu Grünsten der Standeswaldungen gibt Anlass zu einer eingehenden Beratung. Herr Standesvertreter Franz Josef Bitschnau von Vandans stellt den Antrag, Ablösungen dieser Art nicht durch die Abgabe von Holz vorzunehmen, da hiedurch Unregelmässigkeiten nicht zu vermeiden sind, sondern pro Quadratmeter abzulösender Dachfläche eine feste Vergütung zu bestimmen. Nach längerer Aussprache wird einstimmig beschlossen, für den Quadratmeter abzulösender Schindelbedachung 1 (einen) Schilling Vergütung zu leisten unter der Bedingung, dass für das betreffende Gebäude Für immerwährende Zeiten auf den Bezug von Schindelholz aus Montafoner Standeswaldungen, bezw. auf das diesbezügliche Servitutsrecht Verzicht geleistet wird. In diesem Sinne ist auch das Ansuchen des Herrn Josef Küng zu erledigen. 8.) Das Ansuchen der Gebrüder Battlogg von St. Anton um Bezugsbewilligung für Zundrinenholz zur Schwellengewinnung aus Silbertaler Standeswaldungen wird neuerlich in Beratung gezogen. Herr Standesvertreter Fritz von Silbertal teilt hiezu mit, dass die Gewinnung von Zundrinen in Silbertaler Waldungen für den Unternehmer sehr ungünstig und unwirtschaftlich ist, da die Entfernung und die schwierigen Transportverhältnisse die Gestehungskosten derartigen Holzes unverhältnismässig erhöhen werden. Zundrinenholz ist in Silbertaler Waldungen vorzufinden. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten wird im Einverständnisse der Gesuchssteller einstimmig beschlossen, vorerst probeweise der Gewinnung von 100 Stück Zundrinenschwellen zuzustimmen, um einen Einblick in die Rentabilität der Aktion zu gewinnen. Die Preisbestimmung über dieses bezogene Zundrinenholzquantum ist in einer späteren Sitzung vorzunehmen. 9.) In Vorlage wird eine Zuschrift des Herrn Waldaufsehers Vallaster Christian von Bartholomäberg gebracht mit welcher er den Antrag stellt, das seinerzeit aufgearbeitete Standesnutzholz, für welche sich Bezugsberechtigte dieser Gemeinde nicht interessieren, durch den Verkauf vom dem Verderben zu bewahren. Der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg, Herr Gemeinderat Kessler, betrachtet einen Verkauf für unvorteilhaft, da durch schwierige Transportverhältnisse sehr grosse Unkosten erwachsen würden und sieht in der Verwertung durch die Bezugsberechtigten eine bessere Verwendung. Dieser Ansicht stimmen auch die übrigen Standesvertreter zu. - Sollte aber wider Erwarten die Abgabe an Bezugsberechtigte nicht möglich sein, wird der Herr Standesrepräsentant beauftragt, die bestmöglichste Verwertung des Holzes zu veranlassen. 10.) Dem Ansuchen des Herrn Wittwer Kasimir, Bauer in Gaschurn, um Nachlass des Stockgeldes für das bezogene Nutzholz zum Wiederaufbaue des abgebrannten Hauses kann keine Folge gegeben werden, da ein Präjudizfall im Gegenstande nicht geschaffen werden darf. In Berücksichtigung der Gesuchsbegründungen wird dem Bittsteller ausnahmsweise eine Subvention von S 2000.- einstimmig bewilligt. [-3-] 11.) Herr Standesvertreter Franz Josef Bitschnau von Vandans stellt fest, dass im letzten Standesvertretungs-Protokolle die Ansicht der Standesvertretung in der Angelegenheit der Bestellung eines Wasenmeisters für das Tal Montafon nicht genügend deutlich zum Ausdrucke gebracht wurde. Bei Beschlussfassung war die Standesvertretung der Überzeugung, dass das Ganggeld dem Wasenmeister von den Parteien zu vergüten ist. Der Beschluss ist daher in diesem Sinne wie folgt richtigzustellen: Als Wasenmeister wird Herr Stüttler Franz Josef von Schruns Haus Nr. 77 ab 1. Dezember 1926 in provisorischer Eigenschaft auf ein Jahr mit einem täglichen Wartgelde von S 2.- (zwei Schilling) angestellt. Für jeden Weg ist der Wasenmeister berechtigt ohne Unterschied der Tiergattung von der Partei ein mässiges Ganggeld zu berechnen. 12.) Mit 31. Dezember 1926 ist die Bewilligung des Kredites von S 20.000.für den Montafoner Feuerversicherungsverein, welcher zur Deckung von Brandentschädigungen bis zum jeweiligen Eingänge der auszuschreibenden Umlagebeiträge, Verwendung zu finden hatte, abgelaufen. Durch die Umgestaltung des Versicherungswesen auf Prämieneinhebung ist nach Eingang der mit 1. Juni 1927 fälligen Prämien die Bedeutung des Kredites erledigt. Es wird daher einstimmig beschlossen, die neuerliche Eröffnung eines Kredites von S 20.000.- bei der Spar- und Darlehenskasse in Schruns auf die Dauer von 4 Jahren zu bewilligen. Um die diesbezügliche landesbehördliche Bewilligung ist sofort anzusuchen. Schruns, am 9. Februar 1927. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter] [-4-] [Beilage Protokollberichtigung] Zl. 94/St. An sämtliche Gemeindevorstehungen in Montafon -o-o-o-o Bei Abfassung des Protokolls über die StandesvertretungsSitzung vom 29.Jänner 1927 sind im Funkte 10.) desselben nachstehende Unrichtigkeiten unterlaufen: An Stelle des Namens "Wittwer Kasimir" hat zu treten: "Wittwer Martin". - Weiter wurde nicht eine Subvention von S 2000.bewilligt, sondern eine solche von S 200.—. Diese Richtigstellung wolle dem Protokolle als Ergänzung, angeheftet werden. Schruns, am 15.Februar 1927. Der Standesrepräsentant: