18900812_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:44
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 12. August 1890 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Stemer Jakob Mittelst Dekretes des Standesrepräsentanten vom 8. d. Mts. Zl. 69 wurden die h[och]l[öblichen] Standesausschüsse hieher vorgerufen und sind erschienen die Gefertigten. Es erfolgten hierauf nachstehende Beschlüsse Die Concessionäre der Montafoner Bahn übernehmen die Grundablösung gegen Sicherstellung einer Summe von 17000 fl von Seite der Gemeinden, des Standes und der Assekuranz Montafons. Die heute versammelten Standesausschüsse nehmen die perzentuelle Vertheilung genannter Steuern vor und einigen sich mit der Bedingung [-2-] daß sie sich die Genehmigung des Gemeindeausschusses vorbehalten in folgender Weise Stand Montafon Brandassekuranz Gemeinde Schruns Tschagguns Bartholomäberg Gaschurn St. Gallenkirch Silbertal Vandans St. Anton 3% 510 20% 3400 56% 9520 fl 6% 1020 fl 5% 850 3% 510 fl 3% 510 1 1/2% 255 1 1/2% 1 170 fl fl fl fl fl fl 255 fl Als Gegenleistung für vorangeführte Sicherstellung übernehmen die Concessionäre die Herstellung und spätere Erhaltung der Concurrenz Straße und sichern den gänzlichen Wegfall des Zolles zu. Sollten sich die Concessionäre mit der Gemeinde Lorüns bezüglich Ablösung des [-3-] Grundes nicht einigen, hätte dieselbe an der Straße wie bisher auch in Zukunft mit 1/2% der Gesamtkosten weiter zu konkurrieren. Aus den Reineinnahmen respektive Überschüssen der Bahn ist eine Summe von 250 fl angenommen, welche für Wegverbesserungen im Thale Montafon verwendet werden soll. Dieser in Aussicht genommene Betrag soll dem Stande Montafon überwiesen werden, damit dieser über die zweckmäßigste Verwendung des Geldes beschließt. Zur Verbesserung des Weges und der Brücke zwischen St. Anton und Vandans soll die Eisenbahngesellschaft einen gewissen Beitrag zu leisten, dessen Höhe einer späteren Vereinbarung mit der Gemeinde Vandans vorbehalten bleibt. Binnen 8 Tagen ist der Herr Standesrepräsentant über die Äußerung des Gemeindeausschusses zu verständigen und sollte bisnun dieser Zeit keine Antwort erfolgen, wird dieses [-4-] ["Eingel. 13/8 1890 Zl. 69"] als der heute vereinbarten perzentuellen Vertheilung zustimmend erkannt und angesehen. Es wird somit der Beschluß gefaßt für die Standeswälder in Vandans, St. Anton und Silbertal das eigene Jagdrecht zu erwirken. [Unterschriften des Standesrepräsentanten und der Ortsvorsteher] [Beilagen] [Beilage St. Gallenkirch] Herr Standesrepräsentant! In der Ausschußsitzung vom heutigen Tage erklärt der Gemeindeausschuß für die Annahme von 3% in zahlenden Betrage von 510 fl. ö. W. gegen den, daß sich die Concessionäre der Montafoner Bahn verpflichten die Concurrenzstraße Bludenz Montafon in gesetzlicher Breite herstellen und für alle Zukunft dieselbe so wie die Brücken zu erhalten, und die laut Standesausschußprotokoll gestellten Bedingungen zu erfüllen. St. Gallenkirch am 17. August 1890 Erath, Vorsteher ["Eingel. 19/8 1890 Zl. 70"] [Beilage] [Bauplan und Kostenvoranschlag der projektierten Montafoner Bahn] Löbliche Gemeinde Vertretung in ______________________ In der Eisenbahn Comite Sitzung vom 22. Juli l. J. wurde in Sachen der Grundeinlösung für den Bau der Montafoner Bahn die perzentuelle Vertheilung der Leistungen seitens nachstehender Gemeinden und Körperschaften in Vorschlag gebracht, respektive beschlossen: Es participiren Der Stand Montafon mit 3% Die Brandassekuranz mit Gemeinde Schruns Tschagguns Bartholomäberg 20% 56% 6% 5% Gaschurn 3% St. Gallenkirch 3% Silberthal 1 1/2% Vandans 1 1/2% St. Anton 1% ________ Zus[ammen] 100% Bei welcher Zusammenstellung angenommen war, daß die Gemeinde Lorüns ihren Beitrag in der unentgeltlichen Überlassung von Grund und Boden, statt in baarem Gelde zu leisten habe. Die Concessionäre glauben, nun vollständig im Sinne der Comite Mitglieder zu handeln, wenn sie um ihnen einerseits die Arbeit zu erleichtern, andererseits eine rasche Erledigung der Angelegenheit in der Grundeinlösungsfrage herbeizuführen, folgenden Modus in Vorschlag bringen. Nach nochmaliger gemeinsamer Zusammenstellung und Berechnung dürften die Kosten der einzulösenden Gründe im Gebiete Montafons 17000 fl nicht übersteigen. Es handelt sich also darum diese 17000 fl nach dem vorstehenden Verteilungsmodus aufzubringen und sohin entfielen nun auf den Stand Montafon noch die Brandassekuranz Gemeinde Schruns 56% Tschagguns 6% Bartholomäberg 3% 510 fl 20% 3400 fl 9520 fl 1020 fl 5% 850 fl [-2-] Gaschurn St. Gallenkirch Silbertal Vandans St. Anton 3% 510 fl 3% 510 fl 1 1/2% 255 fl 1 1/2% 255 fl 1 170 fl _______ Zus[ammen] 17000 fl Endlich würde die Stadt Bludenz nach mit einem Betrag von 3000 fl sich einzustellen haben und überdies die unentgeltliche Überlassung das nothwendigen Gemeindegrundes und der städtischen Straßen der Bahngesellschaft zuerkennen. Entgegen dieser Leistungen sehen die folgenden wiederholt genannten und von der einsichtsvollen Bevölkerung auch anerkannten direkten Vortheile in Aussicht: Zunächst kommen die jetzt für die Straßenerhaltung wiederholt geleisteten bedeutenden Opfer in Zukunft gänzlich in Wegfall. Der Bahn wird fürderhin die Erhaltung der Straße zufallen, sowie sie auch vorerst den vollkommenen Umbau längs der ganzen Strecke durchführt, bestehend in der Erweiterung der Straße auf 6 Meter Breite. Dieser Bau der Straße nun, der etwa einen Kostenaufwand von anfangs 20000fl erfordert hätte, wäre früher oder später ohnedies zur Durchführung gelangt und hätte folglich also die Gemeinden neuerdings große Lasten aufgebürdet bekommen, die durch das Inbetriebnehmen der Bahn vollkommen ausgeschlossen sind. Zur Erwägung, daß diese direkten Einnahmen, ohne jene, welche die Bahn überhaupt mit sich bringt, weiter zu erörtern, geeignet sind die Gemeinden zukünftig jeder weiteren Last für Straße oder Bahn zu entheben und auch im Falle der Übersteigung der Grundeinlösungskosten per 17000 fl keine weiteren Leistungen mehr zu machen sind, so erhoffen die Concessionäre der löbliche Standesausschuß werde bei der heute stattfindenden Sitzung endgültig diese Angelegenheit erledigen, umsomehr als für jeden einzelnen Vorsteher der Nachweis der positiven Vortheile gegenüber seinen Gemeindeangehörigen leicht zu erbringen möglich ist. Schruns den .......... J. Stemer Moldenhauer J. Rusch [Beilage Gemeinde Gaschurn] An Herrn Standesrepräsentant J. Stemer in Schruns Über Einvernahme des hiesingen Gemeindeausschusses wird berichtet, daß die Gemeinde Gaschurn mit der beschlossenen Prozentvertheilung hinsichtlich der für den Bahnbau Schruns - Bludenz zu übernehmenden Grundablösungs-Summe per 17000 fl einverstanden ist, falls sämtliche Standesgemeinden sowie die Stadtgemeinde Bludenz nach dem Voranschlage vom 12. August 1890 und Sitzungs=Protokolle vom gleichen Tage darauf eingeht. Gaschurn am 17. August 1890 Tschofen, Vorsteher [Beilage Gemeinde Tschagguns] An Herrn Standesrepräsentant Jakob Stemer in Schruns Wohldemselben wird hiemit die Anzeige erstattet, daß der Gemeindeausschuß bei der heutigen Sitzung die 1020 fl Grundablösung für die Montafoner Bahn zu übernehmen beschlossen hat, wenn der Gemeinde Tschagguns von Seite der Concessionäre an der Litzstraße /neue Straße/ eine Haltestelle für Personen- und Frachtverkehr, sowie die im Protokoll der Standessitzung vom 12/8 1890 angeführten Gegenleistungen zugesichert werden. Tschagguns am 17 August 1890 Schönher, Vorsteher [Beilage Gemeinde Silbertal] An den löblichen Standesrepräsentanten in Schruns Von Seite des Gemeinde=Ausschusses wurde auf die Vorlage des wohldortigen Dekretes vom 13. August betreffs der Annahme der zugetheilten Prozenten infolge der Grundablösung zum Eisenbahnbau nach Schruns bei der Sitzung vom 17. August beantragt, daß der Gemeinde Silberthal, vermög des schwierigen Fahrsträßlein nach Schruns, und des drückenden Brückenbaues ein 1/2 Prozent abgenommen werden möchte, wozu sich derselbe also zur Zahlung eines Prozent bereit herbei lassen würden. Silberthal am 18. August 1890 Bargehr Vorsteher [Beilage Gemeinde St. Anton] Nr. 147 An Herrn Standesrepräsentanten und Gemeindevorsteher Jakob Stemer in Schruns Der Gemeindeausschuß hat in der heutigen Sitzung beschlossen, daß sich die Gemeinde St. Anton in Anbetracht der Größe und des früheren Concurenz Verhältnisses nicht mehr als zu 1/2%, als Conkurenzpflichtig für die Reparatur des sicherzustellenden Betrages 1700 fl herbeiläßt; was hiemit zur Kenntnis gebracht wird. St. Anton 17. August 1890 Ignaz Battlogg Vorsteher [Beilage Gemeinde Bartholomäberg] An Herrn Jakob Stemer Standesrepräsentant in Schruns Hiemit wird bezüglich der Grundablösung und Vertheilung derselben Kosten pro 17000 fl, wornach der Gemeinde Bartholomäberg 850fl zufüllt berichtet: daß der Gemeindeausschuß von hier mit diesem Übereinkommen mit der Bahngesellschaft vollkommen einverstanden ist, da dieselbe die Straße künftighin ganz herzustellen und zu erhalten übernimmt, und die Gemeinden Montafons jeder weiteren Zahlung enthoben werden. Bartholomäberg am 18. August 1890 Würbel, Vorsteher [Beigelegtes Schreiben des Standesrepräsentanten, Vorlage] Nr. 69 An Herrn Gemeindevorsteher _______________________ Behufs endgültiger Besprechung zur Feststellung des Prozentsatzes für die einzelnen Gemeinden, Stand und Brandkassa wird auf Dienstag den 12. d. Mts. vormittags 9 Uhr in der hiesigen Gemeindekanzlei eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher ein unbedingt sicheres Erscheinen um so nothwendiger ist, als in Folge günstiger Wendung des ganzen Ablösungswesens ein sicherer Abschluß zu erwarten steht. Schruns am 8. August 1890 Der Standesrepräsentant [Beilage] [-1-] [Bauplan und Kostenvoranschlag der projektierten Montafoner Bahn "Kopie" der vorangehenden Beilage] Löbliche Gemeinde Vertretung in ______________________ In der Eisenbahn Comite Sitzung vom 22. v.[origen] Monats wurde in Sachen der Grundeinlösung für den Bau der Montafoner Bahn die perzentuelle Vertheilung der Leistungen seitens nachstehender Gemeinden und Körperschaften in Vorschlag gebracht, respektive beschlossen: Es participiren Der Stand Montafon mit 3% Die Brandassekuranz mit Gemeinde Schruns Tschagguns 20% 56% 6% Bartholomäberg 5% Gaschurn 3% St. Gallenkirch 3% Silberthal 1 1/2% Vandans 1 1/2% St. Anton 1% ________ Zus[ammen] 100% Bei welcher Zusammenstellung angenommen war, daß die Gemeinde Lorüns ihren Beitrag in der unentgeltlichen Überlassung von Grund und Boden, statt in baarem Gelde zu leisten habe. Die Concessionäre glauben, nun vollständig im Sinne der Comite Mitglieder zu handeln, wenn sie um ihnen einerseits die Arbeit zu erleichtern, andererseits eine rasche Erledigung der Angelegenheit in der Grundeinlösungsfrage herbeizuführen, folgenden Modus in Vorschlag bringen. Nach nochmaliger gemeinsamer Zusammenstellung und Berechnung dürften die Kosten der einzulösenden Gründe im Gebiete Montafons 17000 fl nicht übersteigen. Es handelt sich also darum diese 17000 fl nach dem vorstehenden Verteilungsmodus aufzubringen und sohin entfielen nun auf den Stand Montafon noch die Brandassekuranz Gemeinde Schruns 56% Tschagguns 6% Bartholomäberg 3% 510 fl 20% 3400 fl 9520 fl 1020 fl 5% 850 fl [-2-] Gaschurn St. Gallenkirch Silbertal Vandans St. Anton 3% 510 fl 3% 510 fl 1 1/2% 255 fl 1 1/2% 255 fl 1 170 fl _______ Zus[ammen] 17000 fl Endlich würde die Stadt Bludenz nach mit einem Betrag von 3000 fl sich einzustellen haben und überdies die unentgeltliche Überlassung das nothwendigen Gemeindegrundes und der städtischen Straßen der Bahngesellschaft zuerkennen. Entgegen dieser Leistungen sehen die folgenden wiederholt genannten und von der einsichtsvollen Bevölkerung auch anerkannten direkten Vortheile in Aussicht: Zunächst kommen die jetzt für die Straßenerhaltung wiederholt geleisteten bedeutenden Opfer in Zukunft gänzlich in Wegfall. Der Bahn wird fürderhin die Erhaltung der Straße zufallen, sowie sie auch vorerst den vollkommenen Umbau längs der ganzen Strecke durchführt, bestehend in der Erweiterung der Straße auf 6 Meter Breite. Dieser Bau der Straße nun, der etwa einen Kostenaufwand von anfangs 20000fl erfordert hätte, wäre früher oder später ohnedies zur Durchführung gelangt und hätte folglich also die Gemeinden neuerdings große Lasten aufgebürdet bekommen, die durch das Inbetriebnehmen der Bahn vollkommen ausgeschlossen sind. Zur Erwägung, daß diese direkten Einnahmen, ohne jene, welche die Bahn überhaupt mit sich bringt, weiter zu erörtern, geeignet sind die Gemeinden zukünftig jeder weiteren Last für Straße oder Bahn zu entheben und auch im Falle der Übersteigung der Grundeinlösungskosten per 17000 fl keine weiteren Leistungen mehr zu machen sind, so erhoffen die Concessionäre der löbliche Standesausschuß werde bei der heute stattfindenden Sitzung endgültig diese Angelegenheit erledigen, umsomehr als für jeden einzelnen Vorsteher der Nachweis der positiven Vortheile gegenüber seinen Gemeindeangehörigen leicht zu erbringen möglich ist. Schruns am 12. August 1890