19221021_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:46
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-10-21
Erscheinungsdatum 1922-10-21
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oauf genommen In der Gemeindekanzlei zu Schruns am 21. Oktober 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 10. Oktober 1922 Zl. 630/St. bezw. vom 14. Oktober 1922 Zl, 636/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 8 Standesvertreter erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch aus dem Grunde verzichtet wird, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Publikation beteilt wurde und daher die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Nachdem in keiner Weise ein Widerspruch, bezw. eine Einwendung erhoben wurde, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1.) Zufolge Beschlusses in der am 1. September 1922 abgehaltenen Versammlung zwischen Vertretern der Vorarlberger Landesregierung und den Vertretern des Standes Montafon, wornach eine neuerliche Überprüfung des Standesholzstatutes. bezw. dessen Umarbeitung angeordnet wurde, bringt Herr Standesrepräsentant die Grundzüge der angestrebten Änderungen zur Kenntnis. Auf Grund der bisherigen Wahrnehmungen und Erfahrungen entwickelt sich im Gegenstande eine sehr rege Debatte. Herr Standesrepräsentant-Stellvertreter I. G. Jochum von Tschagguns beruft sich in erster Linie auf die Entscheidung der Vorarlberger Landesregierung vom 30.Dezember 1912 Zl. 4090, wornach den Anstalten und geistlichen Benefizien der eingeforsteten Gemeinden des Tales Montafon die Bezugsberechtigung von Standesholz eo ipso zusteht u. zwar ersteren als Institute der Besitzer und letzteren auf Grund alter Übung. Der Schlußsatz des § 1 des Statutes "Den Gemeindebürgern gleich zu halten sind die Gemeinde-Anstalten und die Inhaber geistlicher Benefizien der 8 Standesgemeinden" hätte daher zu entfallen. Weiters beantragt Herr Jochum eine Umgestaltung der §§ 1 und 2 des Statuts in dem Sinne, dass nur jenen Gemeindebezw. Standesbürgern das Nutzungsrecht an Standeswaldungen zustehen soll, welche diese Gemeinde, bezw. Standeszugehörigkeit auf Abstammung zurückzuführen vermögen. Auch sollen Besitzer von Eigentumswaldungen nur insoweit Ansprüche auf Standesholz erheben können, als sie ihren Bedarf aus Eigenem nicht zu decken imstande sind. Aber auch auf solche Gemeinde- bezw. Standesbürger, welche diese Eigenschaft, auf Abstammung zurückzuführen, in der Lage sind, soll das Holzbezugsrecht keine Anwendung finden, wenn sie nicht in einer der 8 Standesgemeinden Montafons ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Herr Standesrepräsentant findet unter Geltendmachung beachtenswerter Gründe die beantragten Beschränkungen zum Teile in Widerspruch mit einschlägigen Verordnungen, andernteils in einer Beschränkung von Nutzungen, die nach Recht und Billigkeit und auf Grund nachweisbarer Gepflogenheiten wohl kaum in Abrede gestellt werden können. Herr Standesrepräsentant bringt auch die Ansicht zum Ausdrucke, dass bezüglich Aufnahme in den Bürgerverband dem Stande Montafon dadurch eine Ausgleichung geboten werden könnte, wenn ihm das Recht eingeräumt würde in Bürgerverleihungsangelegenheiten berechtigt zu sein, den Entscheid zu fällen. [-1-] Diesen, sowohl von der einen, wie von der anderen Seite zum Ausdrucke gebrachten Äusserungen neigen sich die Ansichten der Herren Standesvertreter bruchweise zu, eine zweckentsprechende Einigung ist jedoch nicht zu erzielen und so wird einstimmig das Übereinkommen getroffen, dass die Herren Standesrepräsentant Franz Wachter und Standesvertreter Franz Josef Bitschnau unter Beachtung all' den bisher gepflogenen Beratungen einen Statutenentwurf ausarbeiten sollen, welcher Entwurf der nächsten Standesausschuß Sitzung zur Überprüfung und Beschlussfassung in Vorlage zu bringen ist. 2.)Herr Standesrepräsentant teilt mit, dass im Valisera, Gargellental, ungefähr 20 R.M. und im sogenannten Bärenwald, Gargellental, ca 30 R.M. Windwurf- und Schneedruckholz aufzuarbeiten sind, für welches keine Verwendung ausgeworfen ist. Es wird beschlossen, dieses Holz zu veräussern und die diesbezügliche Bewilligung einzuholen. 3.) Das in Standeswaldungen von Vandans zum verkaufe bestimmte Windwurf- und Schneedruckholz ist möglichst gut zu verwerten. Zu diesem Zwecke ist eine öffentliche Versteigerung auszuschreiben und wird als Versteigerungsort Schruns bestimmt. 4.) Es wird einstimmig beschlossen, strenge darauf zu dringen, dass bei anderweitiger Verwendung von Brennholz, oder bei einem eventuellen Umtausche von Standesholz überhaupt, die diesbezüglichen Verfügungen und Anordnungen genauestens einzuhalten sind und diesbezügliche Übertretungen mit voller Strenge zu ahnden sind. 5.) Einem Ansuchen der Standeswaldaufseher Montafons um Erhöhung des Stundenlohnes wird dahin entsprochen, dass in Anbetracht der heutigen Verhältnisse diese Vergütung mit 3000 Kr.festgesetzt wird. 6.) Der Stockgeldtarif wird neuerlich um 200% rückwirkend auf das Jahr 1922 erhöht, da ohne entsprechende Einnahmen der Forstfond sein Auslangen nicht menr finden kann. 7.) Einem Ansuchen des Herrn Josef Liendle, Bauer in schruns, um kaufweise Überlassung von 1 Sag-, 2 Schindel- und 7 Baustämmen zu einem Schermaufbau auf dem Ausschlag Rütti, Gemeinde St. Gallenkirch wird Folge gegeben. 8.) Dem Herrn Christian Tschofen, Bauer in Schruns wird über sein Ansuchen der Nachlass des Stockgeldes für das Nutzholz, welches zum Aufbaue seines abgebrannten Stalles benötigt wird, bewilligt. 9.) Bei Nichteinzahlung von Forstfonds-und Standesumlagen zum vorgeschriebenen Termine sind Verzugszinsen in der Höhe von 17% zu berechnen. 10.) Ein Ansuchen des Herrn Franz Galehr, Sägewerksbesitzer in Schruns, um kaufweise Überlassung einzelner Tannen auf dem Schmelzhof, welche die Strasse gefährden, wird genehmigend zur Kenntnis genommen, doch werden die Herren Standesrepräsentant Wachter und Standesvertreter Bitschnau bevollmächtigt, den Umfang dieser Holzzuweisung zu prüfen und zu bestimmen. Auch haben sie die Preisbestimmung zu treffen. 11.) Das Ansuchen des Herrn Josef Marent, Bauer in Bartholomäberg um verkaufsweise Überlassung des alten Hauses Nr. 212 an Herrn Ludwig Wachter behufs Wiedererstellung in St. Anton wird unter der Bedingung bewilligt, dass Verkäufer auf jedes Holzbezugsrecht aus Standeswaldungen für dieses Haus Verzicht leistet. 12.) Dem Herrn Robert Nayer, Schneidermeister in Schruns, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, das im Hause Nr. 423 sich befindliche Standesbrennholz des verstorbenen Michail Fleisch für seinen Gebrauch verwenden zu dürfen. Für dieses Holz sind an den Erben des Fleisch die Gestehungskosten, sowie Arbeitslöhne jeder Art zu vergüten. Auch hat Erwerber dieses Holzes auf seinen Brennholzbezug aus Standeswaldungen pro 1923 zu verzichten. 13.) Kompetenten Ortes ist das Ansuchen zu stellen, die Viehauftriebsbewilligung für den in Schruns am 11. November 1922 abzuhaltenden sogenannten Martini-Markt erteilen zu wollen. Diese Viehauftriebsbewilligung ist in 3 Zeitungen u. zwar Landeszeitung Bregenz, Tiroler-Anzeiger Innsbruck und [-3-] Bauernstimmen Graz mit zweimaliger Einschaltung bekannt zu machen. 14.) Da vielseitig die Befürchtung ausgesprochen wird, dass das Bezirksgericht Montafon und das Steueramt in Schruns aufgelöst werden sollen, ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dahin zu wirken, dass diese Ämter, wie bisher, in Schruns belassen werden. 15) Die Besoldungsfrage des Herrn Standesrepräsentanten ist auf die nächste Tagesordnung zu bringen. 16.) Dem Herrn Oskar Mey, Besitzer des Hotel Madrisa, Gargellen, wird über sein Ansuchen die Bewilligung erteilt, zu Lawinenschutzbauten ob seinem Maisässbesitz aus Standeswaldungen 10 Baumstämme gegen forstamtliche Genehmigung und Bezahlung eines entsprechenden Kaufpreises beziehen zu dürfen. 17.) Ein Ansuchen der Strassenkonkurrenz Bludenz-Partenen um Überlassung von 20 Sagstämmen mit ca. 30 R.M. aus Standeswaldungen St. Gallenkirch zu Brücken-und Wuhrbauten wird unter Vorbehalt der forstamtlichen Bewilligung und Entrichtung des Tagespreises bewilligt. 18.) Das Ansuchen der Maisässinteressenten Sasarschen um Stockgeldentlastung für Nutzholz zur Wiederherstellung ihrer durch Lawinen zerstörten Bauobjekte wird behufs weiterer Erhebungen vertagt. Schruns, am 25. Oktober 1922. [Unterschrift der Standesvertreter]