19260508_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1926-05-08
Erscheinungsdatum 1926-05-08
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 252/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen In der Gemeindekanzlei zu Schruns am 8. Mai 1926 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 5. Mai 1926 Zl. 240/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind die Vertreter des Standes Montafon mit Ausnahme jener von Lorüns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einem Exemplare behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Der Herr Vorsitzende erklärt die Beratung über den 1. Punkt der Tagesordnung betreffend Waldungen aus dem Konkurse Franz Düngler/St. Gallenkirch, als vertraulich. 2.) Den Herren Kessler Erwin von Bludenz und Fritz Josef von Schruns, Holzhändlern, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, anlässlich ihrer Triftung von Holz aus dem Plattenwalde in Silbertal die vom Stande Montafon gepachtete Holzlände in Silbertal benützen zu können. Als Vergütung ist der zweijährige Pachtzins, den der Stand Montafon an die Grundbesitzer zu leisten hat, zu entrichten. Die Lände hat jedoch bis längstens im Frühjahre 1927 von sämtlichem Holze dieser Triftunternehmer geräumt zu sein. 3.) Die Entscheidung der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz vom 20.Februar 1926, II-Zl.244/14.womit der Zusatz zu § 4 des Standesholzstatutes genehmigt wurde, wird verlesen und zur Kenntnis gebracht. Analog den in der zitierten Entscheidung erteilten Weisungen wird sodann nach eingehendster gründlicher Beratung der § 2 des Holzstatutes formuliert und genehmigt in nachstehender Weise: § 2.) 1) Zum Bezuge von Bau- und Nutzholz sind die Eigentümer der vor dem Jahre 1882 in einer der vorgenannten Gemeinden bestandenen Gebäude berechtigt. Für jene Gebäude, die nach dem Jahre 1882 an Stelle endgültig eingegangener eingeforsteter Gebäude errichtet worden sind oder errichtet werden und Eigentum von Standesbürgern sind oder werden, sowie der Landwirtschaft dienen, ist der Bezug von Bau-und Nutzholz zur Instandhaltung jeweils von der von Fall zu Fall durch den Standesausschuss Montafon nach Anhörung und gutachtlicher Äusserung der betreffenden Gemeinde zu erteilenden Bewilligung abhängig. 2) Der Umfang des Nutzungsrechtes darf aber in letzterem Falle den für das eingegangene Gebäude bestandenen Nutzungsumfang nicht überschreiten. 3) Unter einem Landwirtschaftsbesitze kann nur ein Anwesen verstanden werden, das mit den darauf befindlichen Gebäuden vereinigt zur Überwinterung von mindestens einer Kuh das erforderliche Erträgnis liefert und ein zusammengeschlossener alleiniger Besitz bildet und darstellt. [-2-] 4) Die Übertragung Raines Holzbezugsrechtes von einer Gemeinde in eine andere ist Jedoch unstatthaft. 4.) Der Herr Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass von verschiedenen Seiten die Anregung gemacht wurde, im Hinblicke auf die nun voraussichtlich durchgeführte Stabilisierung der österreichischen Währung bei der Montafoner Brandschaden-Versicherungs-Anstalt die Einführung eines massigen Prämiensatzes zwecks Bildung eines neuen Reservefondes in ernste Erwägung zu ziehen. Er betont weiter, dass die vom Bundeskanzleramte in Wien seinerzeit genehmigte Art des Versicherungswesens in Montafon ausdrücklich von der Bedingung abhängig gemacht wurde, bei Eintreten geordneter Wirtschafts- bezw. Geldverhältnisse auf das Prämiensystem zurückzugreifen. Die Sanktionierung des Versicherungswesens im Tale Montafon erfolgte nur in Form eines Übergangsstadiums in ausserordentlicher Berücksichtigung der örtlichen, ganz eigenen Verhältnisse. Es ist nun der Zeitpunkt gegeben, diese Bedingung zu erfüllen, da mit einem Andauern der österreichischen Währungsstabilität sicherlich zu rechnen ist. Dieser Anschauung schliessen sich die Herren Standesvertreter an und wird einhellig beschlossen, den weiteren Ausbau der Montafoner Brandassekuranz auf eine VersicherungsAnstalt mit Prämiensätzen zwecks Bildung eines Reservefondes zu genehmigen. Die diesbezüglichen Vorarbeiten sind in Angriff zu nehmen. 5.) Nach Mitteilung des Herrn Albert Zugg von St. Gallenkirch, Waldaufseher, befindet sich im Gargellentale, entgegen den Befürchtungen der Standesvertretung, derzeit genügend Abgangholz, verwendbar zu Brennzwecken. Es wird daher die Abgabe derartigen Holzes zum üblichen Tagespreise an Bezugswerber in Gargellen bewilligt. 6.) Herr Waldaufseher Albert Zugg von St. Gallenkirch gibt weiter bekannt, dass das der Sektion Karlsruhe zur Erbauung einer Skihütte bewilligte Holzquantum aus Abgangholzbeständen nur zur Hälfte gedeckt, bezw. geliefert werden könne. Doch befinde sich in Jungwuchsbeständen schlagreifes Holz, welches einer vollen Aufwuchsentwicklung dieser Anpflanzungen nur hinderlich sei. Das Fällen dieses überständigen Holzes sei daher geboten. Für die restliche Bedarfsdeckung der Sektion Karlsruhe empfiehlt er die Verwendung derartigen, überständigen Holzes. Es wird hierauf einstimmig beschlossen, die fehlende Holzmenge der Sektion Karlsruhe aus durch notwendig werdende Jungwuchsfreistellung gewonnenem Nutzholze auf das bewilligte Holzquantum zu ergänzen. 7.) Der Stand Montafon besitzt aus dem erledigten HolzlieferungsVertrage mit der Firma Franz Galehr in Schruns in Silbertal zwei Holzhütten und zwar eine Hütte auf der "Steinwand" und eine solche beim sogenannten "Bannwaldbilde". Diese stehen vollkommen unbenützt. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten wird einstimmig beschlossen, die Hütte auf der "Steinwand" als Jagdhaus bei Gelegenheit zu verkaufen. Die Hütte beim "Bannwaldbilde" ist abzutragen und das Holz derselben als Bauholz bei sich bietendem Bedarfe zu verwenden und abzugeben. 8.) Der Alpmeister der Alpe Rona in Silbertal , Herr Erhard Christian, teilte der Standesrepräsentanz, laut Berichterstattung des Herrn Standesrepräsentanten, mit, dass die Alpverwaltung beabsichtige, aus dem auf ihrem Alpgebiete aufgehenden Walde Holz zu schlägern und zu verkaufen, da dieser Waldbestand Eigentum der Alpe sei. Indem auf Grund des seinerzeitigen Kaufabschlusses mit dem Ärare sämtliche Hoch- und Schwarzwaldungen in Montafon, von der Talsohle an bis in die vegetationslose Gebirgszone, unbeschränktes Eigentum des Standes Montafon sind, wurde dem Alpmeister der Alpe Rona bedeutet, dass die Alpe ausser dem ihr zustehenden Servitutsrechte keinen Anspruch auf [-3-] Standeswaldungen erheben kann und die geplante Schlägerung unbedingt zu unterbleiben habe. Dieser vom Herrn Standesrepräsentanten eingenommene Rechtsstandpunkt wird einhellig gutgeheissen und demselben zugestimmt. 9.) Zur Deckung der Ausgaben für Stand und Forstfond Montafon im laufenden Geschäftsjahre bis zur endgültigen Rechnungs-Aufstellung wird beschlossen, die Hälfte der letztjährigen Umlagen und zwar für Stand Montafon mit .......... S 3494.und für Forstfond Montafon mit ................... S 8093.als Voreinzahlung auszuschreiben und einzuheben. Als Einzahlungstermin wird der 1. Juli 1926 anberaumt. Um die diesbezügliche Bewilligung ist bei der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz anzusuchen. 10) Bezüglich Deckung der Auslagen an der Verpflegsstation in Schruns wird beschlossen, die Heimatsgemeinden der Unterstützungswerber zum Kostenrückersatze nach § 28 des Heimatgesetzes vom Jahre 1863, RGBl. Nr. 105 aufzufordern. Diese Maßnahme ist wegen der derzeit sehr grossen Inanspruchnahme der Verpflegsstation geboten. 11.) Nach Mitteilungen des Herrn Standesrepräsentanten ist die Frage der Ausdehnung des Hydrantennetzes in der Gemeinde Schruns aufgeworfen worden und ist beabsichtigt, zur Erleichterung der Ausführung dieses Projektes beim Stande Montafon um Gewährung einer Unterstützung anzusuchen. Die Standesvertretung ist der einhelligen Ansicht und Überzeugung, dass diese Erweiterung des Hydrantennetzes zur Erhöhung der Sicherheit gegen Feuersgefahr in Schruns bedeutend beitragen werde, weshalb) dieser Plan nach Möglichkeit zu unterstützen ist. Schruns, am 18. Mai 1926. [Unterschriften der Standesausschüsse]