19640604_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1964-06-04
Erscheinungsdatum 1964-06-04
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift Aufgenommen am 4. Juni 1964, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 27.5.1964 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 23.4.1964. 2. Ansuchen der Gemeinde Stallehr wegen Anbringung des Standeswappens in einem Gemälde in Verbindung mit dem Gemeindewappen. 3. Ansuchen der Gargellener Seilbahn G.m.b.H. um die Übernahme einer Bürgschaft 4. Ansuchen des Zudrell Franz in Silbertal, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 5. Waldangebot des Ritter Richard in Innsbruck. 6. Bergmahdangebot des Schuchter Viktor in Vandans. 7. Ansuchen der Frühmeßpfründe in Schruns, um die Bewilligung Servitutsholz verkaufen zu dürfen. 8. Ansuchen des Netzer Kaspar in St. Gallenkirch, um die aussertourliche Zuweisung von Servitutsholz. 9. Ein Schreiben der Frau M. Rhomberg in Gargellen, wegen Ablöse versch. Holzbezugsrechte. 10. Verschiedene Holzansuchen. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 23.4.1964 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. - 2 - Pkt. 2. Dem Ansuchen der Gemeinde Stallehr das Montafonerwappen in einem historischen Gemälde verbunden mit dem Gemeindewappen anbringen zu dürfen, um dadurch die Verbundenheit mit dem Tale Montafon zum Ausdruck zu bringen, wird stattgegeben. Pkt. 3. Das Ansuchen der Gargellner Seilbahn G.m.b.H. in Gargellen, um die Übernahme einer weiteren Bürgschaft in Höhe von S 500.000.-- wird abgelehnt. Die bereits zugesicherte Bürgschaft in Höhe von 1.000.000.-- Schilling wird als ausreichender Beitrag des Forstfondes zur Verwirklichung des vorgesehenen Seilbahnprojektes angesehen. Pkt. 4) Dem Ansuchen des Zudrell Franz jun. in Silbertal 10, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 325 (Eigentum der Gemeinde Bartholomäberg) auf das auf Gp. 946 neuerbaute Wohnhaus wird auf Grund der vorgelegten Verzichterklärung der Vorbesitzerin stattgegeben. Durch diese Übertragung erlischt das Holzbezugsrecht der Bp. 325 in K.G. Silbertal für immer. Das neueingeforstete Objekt wird mit einem bei einer eventuellen Neuerstellung erforderlichen Gesamtholzbedarf von 30 fm eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Schindeldachablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. zu Pkt. 5) Wegen Ankauf der durch Ritter Richard in Innsbruck angebotenen (Hofwaldung" in St. Gallenkirch (rd. 50 ha.) wird der Forstfond erst dann Verhandlungen aufnehmen, wenn die Gemeinde St. Gallenkirch, der diese Liegenschaft auch angeboten wurde, an einem Kaufe nicht interessiert ist. zu Pkt. 6) Das Bergmahd "Gatmatsch" in Vandans, angeboten durch Viktor Schuchter in Vandans kann käuflich erworben werden. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt die Kaufabsprache durchzuführen. -3- zu Pkt. 7) Das Ansuchen der Frühmeßpfründe Schruns, wurde vom Gesuchtsteller zurückgezogen. zu Pkt. 8) Netzer Kaspar in St. Gallenkirch 235, werden zur Erstellung eines Geräteschuppen 20 fm Nutzholz am Stock zum ermässigten Preis von S 100.- käuflich überlassen. Der Schuppen wird auf der Bp. 417, auf der vorher ein eingeforsteter Stall gestanden hat, erstellt. Das neuerbaute Objekt gilt als nicht eingeforstet. Das Holzbezugsrecht vom ehemaligen Stall auf Bp. 417 wird für erloschen erklärt. zu Pkt. 9) Der Frau Midi Rhomberg in Gargellen werden zu der mit Beschluß vom 23.4.1964 bewilligten Holzmenge weitere 50 fm Nutzholz am Stock käuflich zum Preise von S 150.pro fm überlassen, wenn Frau Rhomberg sich bereit erklärt alle Holzbezugsrechte aufgelassener Objekte, die lediglich eine Belastung des Grundbuches darstellen, grundbücherlich löschen zu lassen. zu Pkt. 10)Verschiedene Holzansuchen: a) Das Ansuchen des Salzgeber Otto in Tschagguns 426, um die Zuteilung von 10 fm Bauholz wird abgelehnt. Der Antragsteller wurde bereits beim Bau des Eigenheimes mit 30 fm Bauholz beteilt. b) Amann Jakob, Mechanikermeister in Schruns, wird mit seinem Ansuchen auf die kommenden Abgangholzausschreibung in Silbertal verwiesen. c) Das Ansuchen des Both Jakob in Schruns wird in gleicherweise erledigt wie Pkt. 11) b. d) Das Ansuchen des Alfred Ganahl in Schruns, wird in gleicher weise erledigt, wie Pkt. 10) b. e) Das Ansuchen des Anton Fritz in Schruns 163, wird in gleicherweise erledigt wie Pkt. 10) b. f) Dem Ansuchen des Alwin Wachter in Gaschurn, um die Zuweisung von 30 fm Abgangholz, wenn möglich aus der Standeswaldung Silbertal (er baut sein Wohnhaus in Schruns) wird in gleicherweise stattgegeben wie Pkt. 10)b. g) Das Ansuchen des Othmar Rudigier in Gaschurn 167, um die käufliche Überlassung vom 50 fm Bauholz, vorwiegend für Böden, Fenster und Türen, wird abgelehnt, da keine geeignete Abgangholzpartie zur Verfügung steht. -4- h) Das Ansuchen des Kaspar Düngler in St. Gallenkirch 41, um die Bewilligung von 50 fm Angangholz wird abgelehnt, weil eine so große Abgangholzpartie nicht zur Verfügung steht. i) Helmut Klehenz in St. Gallenkirch 125, werden zum Bau eines Eigenheimes 20 fm Abgangholz bewilligt. j) Das Ansuchen des Skoberla Richard in St. Gallenkirch 159, um die käufliche Überlassung von 30 fm Abganholz zu Bau eines Eigenheimes wird abgelehnt. Der Antragsteller hat noch keine Baugenehmigung. Ausserdem ist der Abgangholzbedarf durch die Beteilung der dringendsten Fälle bereits erschöpft. k) Dönz Adolf in Silbertal 14, wird mit seinem Ansuchen auf die kommende Ausschreibung von Abgangholz in Silbertal verwiesen. l) Das Ansuchen des Bitschnau Franz in Silbertal 101, um die käufliche Überlassung von 6 fm Bauholz zur Verstärkung des Dachstuhles bei seiner Säge, wird abgelehnt. Bitschnau hat die Möglichkeit diese Holzmenge aus Privatwaldung zu erwerben. m) Dem Ansuchen des Gebhard Zimmermann in Vandans 89, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Abgangholz für Bauzwecke wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus Abgangbeständen der Standeswaldung Vandans. n) Dem Ansuchen des Reinhard Flatz in Vandans 185, um die käufliche Überlassung von 35 fm Abgangholz wird in der Form erledigt, daß Flatz 25 fm Abgangholz käuflich überlassen werden. Die Zuweisung erfolgt aus der Standeswaldung Vandans. o) Dem Ansuchen des Heinz Dietrich in Partenen, um die käufliche Überlassung von 25 fm Bauholz wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus schwerbringbarer Lage der Standeswaldung Partenen. Pkt. 11) Netzer Maris in Silbertal 293, hat um die Bewilligung angesucht, auf der standeseigenen Gp. 1487/2 einen Kiosk aufstellen und bewirtschaften zu dürfen. Diesem Ansuchen wird unter der Bedingung stattgegeben, daß durch den Verkaufsbetrieb die Holzbringung von der "Steinwand" und "Mäß" in keiner Weise behindert werden darf. Bei einer eventuellen Überspannung des Objektes muß dasselbe sofort entfernt werden. Der Forstfond haftet weder für Schäden, Verdienstentgang oder anderes mehr. Eine Besichtigung an Ort und Stelle mit dem zuständigen Waldaufseher, dem Bgm. H.Brugger und Sekretär Saler ist notwendig, damit die Örtlichkeit festgelegt werden kann. Die Verhandlungen wegen der Höhe des Pachtes hat der Standesrepräsentant zu führen. Die Bewilligung gilt auf Widerruf. -5- Pkt. 12) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag in Vertragssache Nr. 9171.302, betreffend die 20 kV. Freileitung Schaltstation Rellstal - Trafostation Salonien, wird in vorliegender Fassung genehmigt. Pkt.) 13) Gegen die Verlängerung der Laufzeit für die Standeseigenjagd "St. Hubertus" bis 31.3.1971, wird kein Einwand erhoben. Es wird festgestellt, daß jagdwirtschaftlich und hegerisch die Eigenjagd "Gafluna" und die Eigenjagd "St. Hubertus" eine vorteilhafte Einheit bilden. Die Verlängerung des Jagdpachtvertrages, gleichlaufend mit dem der Eigenjagd "Gafluna" wird als vorteilhaft angesehen. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt wegen einer gleichzeitigen Erhöhung des Jagdpachtes die Verhandlungen fortzuführen. Pkt. 14) Es wird für vorteilhaft angesehen, im Bereiche der Holztransportseilbahn nach "Netzen" eine größere Servitutsholzschlägerung durchzuführen. Zu diesem Zweck ist eine Besichtigung durch den zuständigen Bezirksforsttechniker notwendig. Seitens des Forstfondes sollen ausser dem zuständigen Waldaufseher, Bgm. Hermann Mangard, Bgm. P. Wachter und Sekretär Saler an dieser Besichtigung teilnehmen. Pkt.15) Der diesjährige Betriebsausflug wird nach Ischgl in Tirol durchgeführt. Pkt. 16) Der Landtagsabgeordnete Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton, wird ermächtigt in der Angelegenheit der Umsatzbesteuerung von Stockgeld bei Abgabe von Servitutsholz, bei den zuständigen Stellen vorzusprechen und die notwendigen Verhandlungen zu führen. Pkt.17) Die Mitteilung der Verwaltung, daß die Standeswaldung vom Innergampabing einwärts bis an die Alpe Vergalden als Eigenjagd angemeldet wird, wird zur Kenntnis genommen. Pkt.18) Über Anfrage des Bürgermeisters Anton Brugger in Tschagguns wird festgestellt, daß nichts dagegen einzuwenden ist, wenn die Montafoner Gemeinden im Gemeindewappen neben dem jeweiligen Wappen die gekreuzten Schlüssel als Ausdruck der Zugehörigkeit zum Tale Montafon anbringen lassen. -6- Pkt. 19) Loretz Benedikt in Bartholomäberg wurde nach der üblichen Frist das Servitutsholz, welches in der Standeswaldung Silbertal zugewiesen wurde, ausgeschlagen. Da der Verlust des Stockgeldes eine wirtschaftliche Härte für die Partei bedeutet, wird ausnahmsweise der Partei gestattet das Servitutsholz in diesem Jahr ohne Stockgeldleistung zu beziehen. Es handelt sich um eine Servitutsholzmenge von 6.80 fm. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. Beginn der Sitzung: 8.45 Uhr Ende der Sitzung: 12.15 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: