19211205_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1921-12-05
Erscheinungsdatum 1921-12-05
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 5. Dezember 1921 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Einladung vom 30. November 1921 Zl. 565 St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 8 Standesvertreter erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch Verzicht geleistet wird, da jede Gemeinde durch je ein Exemplar bereits beteilt wurde. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse 1.) In Brandassekuranzangelegenheiten erfolgt, gestützt auf die bisherigen Erfahrungen, eine eingehende Erörterung einschlägiger Vorkommisse, welche zur Überzeugung führen, dass die Ortsschätzer infolge bis jetzt ausgeübter Tätigkeit sich genügende Routine verschafft haben, eine Überprüfung und Begutachtung vorliegender Versicherungsanträge vornehmen zu können und erforderlichenfalls eine alleinige Schätzung durchzuführen. Selbstverständlich bleibt der Assekuranzverwaltung die Nachkontrolle durch das von der Standesvertretung bestimmte Überwachungsorgan vorbehalten, nur kann diese Aktion auf billigere Art und Weise zur Ausführung gelangen. Schriftliche Arbeiten und Dienstverrichtungen, welche durch die Herren Gemeindevorsteher oder über deren Veranlassung im Interesse der Feuerversicherungsanstalt ausgeführt werden und deren Entlohnung nicht von den betreffenden Versicherungsnehmern erwirkt werden kann, sind von der Assekuranzkassa zu vergüten. 2.) Das Ansuchen der A.Ges. Montafonerbahn Bludenz - Schruns um Bürgschaftsleistung bei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon in Schruns für ein Darlehen von einer Million Kronen zur Deckung von Bau- und Einrichtungskosten wird einer eingehenden Beratung unterzogen und einstimmig beschlossen, in Anbetracht des geringen Risikos die angesuchte Bürgschaftsleistung zu übernehmen. Es wird in Anregung gebracht, bei der A.Ges. Montafonerbahn dahin zu wirken, dass eine Preiserhöhung für elektrischen Strom und des Bahntarifes in Aussicht zu nehmen wäre, um eine Schuldentilgung zu ermöglichen. 3.) Betreff Ausübung der Jagd auf der Alpe Valisera werden diesbezügliche Angebote und Anträge durch Fritz Fussenegger und Willi Braunegger in Dornbirn zur Kenntnis gebracht und beschlossen, die Lösung des gegenwärtigen Pachtverhältnisses und eine Neuverpachtung anzustreben. 4.) Eine Zuschrift des Landesinspektorates vom 19.11.1921 Zl. 257/1 betreff Verwendung elektrischen Stromes für Heizzwecke behufs Entlastung der Brennholzabgabe bezw. Hebung der Waldwirtschaft wird zur Verlesung gebracht und beschlossen, im Sinne der gegebenen Ausführungen zu wirken. 5.) Dem Ansuchen des Herrn Josef Beitl, Schneidermeister in Schruns um Überlassung eines Bauplatzes im Porzalengerwalde im Gauertal im Ausmasse von 400 Quadratmeter gegen eine Vergütung von 20000 Kronen wird entsprochen und demselben eine Stelle in der nordwestlichen Ecke der Waldparzelle Nr. 3246/1 ungefähr 200 m unter der Lindauerhütte ca. 100 m rechts am Wege gegen den Rachen zu gelegen. Ein Besitzübergang dieses Bauplatzes samt Bauobjekten ist nur auf Kinder, Kindeskinder, Enkelkinder u.s.w. gestattet. Im Falle Abganges solcher Rechtsnachfolger fällt der Gesamtbesitz dem Stande Montafon gegen eine den Verhältnissen entsprechende Ablösung der Gebäulichkeiten zu. Ebenso geht dieser Gesamtbesitz in das Eigentum des Standes Montafon über, wenn eine 5 jährige Nichtbenützung der Objekte konstatiert wird. [-2-] 6.) Auf ein Ansuchen des Johann Josef Märk, Bauer in Partenen, um Vornahme einer Erneuerung, bezw. Richtigstellung einer seinerzeit vorgenommenen Vermarkung auf der Alpe Schweizervermont gegen den Stand Montafon wird nicht eingegangen und beschlossen, bei den diesbezüglich festgesetzten Bestimmungen bestehender Dokumente zu beharren. 7.) Punkt 5 des Standesausschuss-Sitzungsprotokolles vom 30.8.1921 wird dahin ergänzt, dass nicht heimatberechtigten Besitzern von Bauernanwesen im Tale Montafon Brennholz aus Standeswaldungen, soweit diesr Bedarf aus Abgangsholz gedeckt werden kann, gegen eine Vergütung des 4 fachen Stockgeldpreises verabfolgt werden kann. Der bisher übliche Stockgeldpreis für sämtliche Holzgattungen aus Standeswaldungen Montafons wird um 100% erhöht. 8.) Dem Waldaufseher Albert Zugg, St. Gallenkirch, sind 1 Paar Schuhe, welche derselbe anlässlich des Waldbrandes in St. Gallenkirch total zugrunde gerichtet hat, zu ersetzen und sind ausserdem den aufgestellten Nachtwachen entsprechende Vergütungen zu leisten. 9.) Der Gemeindevorstehung Vandans wird gestattet, über erfolgte forstpolizeiliche Schlägerungsbewilligung aus Standeswaldungen Stangen als Gerüstholz für Kirchenrenovierungszwecke beziehen zu dürfen. 10.) Einem Ansuchen des Lorenz Würbel aus Bartholomäberg um Bewilligung von 3 Stangen aus seinem Brennlose zu elektrischen Stromleitungenszwecken verwenden zu dürfen, wird Folge gegeben. 11.) Herr Gemeindevertreter von Silbertal weist auf den Übelstand hin, dass eine geordnete Vermarkung zwischen Standeswaldungen und Privatbesitz nicht durchgeführt sei, was die Ausarbeitung eines Wirtschaftsplanes in einer Weise hemme, welche die Durchführung dieses Unternehmens in Frage stelle, weshalb ehetunlichste Vorkehrungen zur Beseitigung dieses Hemmnisses getroffen werden müssen, was einstimmig zugesagt wird. [Unterschrift der Standesvertreter]