19330620_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:48
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1933-06-20
Erscheinungsdatum 1933-06-20
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Dienstag den 20. Juni 1933 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 16. Juni 1933 Zl. 1/3-St. wurde auf heute, Dienstag den 20. Juni 1933 vormittags, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher sämtliche 10 Standesvertretungsmitglieder erschienen sind. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 14. März 1933 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauche beteilt wurde, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind. - Einwendungen wurden keine vorgebracht.Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 1.) Die Jahresrechnungen des Standes Montafon pro 1932 (Stand Montafon, Forstfond und Montafoner Feuerversicherungsverein) werden nach erfolgter Kenntnisnahme einspruchslos genehmigt. Dem Rechnungsleger wird die Entlastung erteilt. 2.) Die Niederschrift vom 13. Juli 1932 über die Festlegung der Grenzen zwischen dem Stand Montafon und der Alpe Wasserstuben in Silbertal wird nach Kenntnisnahme in ihrem ganzen Umfang zustimmend zur Kenntnis genommen. Der an Hand der Niederschrift zu verfassende Markenbrief ist der Vorarlberger Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. 3.) Die grosse Arbeitslosigkeit, von der auch unser Tal nicht verschont blieb und die Aussichtslosigkeit zu einer Verminderung derselben, lassen es unbedingt notwendig erscheinen, die durch den Weltkrieg und die Nachkriegszeit unterbrochene Jahrhunderte alte Tradition der Auswanderung der Montafoner nach Frankreich als professionale Arbeiter, Stukkateure, Gipser, Verputzer, Maurer und baugewerbliche Hilfsarbeiter (Handlanger) wieder aufzunehmen und sorgfältigst zu pflegen. Nach Berichten der Gemeindevorsteher des Tales würden ca. 400 bis 500 Personen als saisonmässige Bauarbeiter nach Frankreich auswandern, wenn die Bedingungen der Einreise und des Aufenthaltes nach Frankreich erleichtert würden. Es wird einstimmig beschlossen, im Wege der Vorarlberger Landesregierung, bei den vorgesetzten Behörden vorstellig zu werden, es wolle im Verhandlungswege eine Erleichterung der Einreise nach und für den Aufenthalt in Frankreich angestrebt werden. 4.) Das Ansuchen der A.Ges. der Montafonerbahn in Schruns um Stützungshilfe für den notleidenden Bahnbetrieb wird über Antrag des Herrn Vorsitzenden mit 9 Stimmen bei Enthaltung 1 Stimme wie folgt erledigt: Der dem Stand Montafon buchmässig zustehende Betrag von S 31.828.— aus der Gewinnausschüttung des Jahres 1929 samt den bis 31. Dezember 1932 aufgelaufenen Zinsen, zusammen S 35.761, 94, wird der A. Gesellschaft Montafonerbahn auf 5 Jahre zinsfrei überlassen. Sollte das Bahnunternehmen innerhalb dieser Zeitspanne durch Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in die Lage versetzt werden, seine Zahlungen in vollem Umfange wieder leisten zu können, so hat der Zinsendienst für den Darlehensbetrag per S 35.761, 94 wieder aufgenommen zu werden. [-2-] Über Antrag des Herrn Standesvertreter Netzer/St. Gallenkirch wird beschlossen, der Verwaltung der A. Ges. Montafonerbahn in Schruns mitzuteilen, es wolle alljährlich der Rechnungsabschluss der A. Gesellschalt den Gemeinden des Standes Montafon zugestellt werden. Aus dem Ergebnis der heutigen Verhandlung und aus Beschlüssen einer Gemeindevertretung lässt sich feststellen, dass die Vertreter der Gemeinden über den organischen Aufbau, die Konzessionsbedingungen und die Verhältnisse der A. Ges. Montafonerbahn Bludenz-Schruns teils gar nicht, teils aber auch vollständig unrichtig unterrichtet sind. Aus diesem Grunde wird über Empfehlung des Vertreters der A. Ges. beschlossen, ein Komitee zum Studium dieser Verhältnisse zwecks richtiger Information zu bilden, dem über Vorschlag angehören: Die Herren Gemeindevorsteher Josef Kessler/Bartholomäberg, August Jochum/Tschagguns, Anton Netzer/St. Gallenkirch, Edmund Batlogg/St. Anton, Christian Schapler/Vandans und Josef Batlogg/Lorüns. 5.) Die Stellungnahme zur Zuschrift der Vorarlberger Landesregierung vom 7. Mai d. Js. Zl. Ia-1049/26 in Sachen der Abänderung des Absatzes D des § 49 der Statuten des Montafoner Feuerversicherungsvereines wird zwecks Einholung weiterer Informationen vertagt.Einer Anregung des Standesvertreters Herrn Kessler/Bartholomäherg auf Einhebung der Versicherungsprämien direkt durch die Vereinsvorstehung von den Versicherungsnehmern kann nicht entsprochen werden, da diese Neuerung eine Änderung des Abs. 3 des § 41 der Statuten erfordern würde. 6.) Für den Wasenmeister des Tales Montafon wird die Anschaffung eines einfachen Schussapparates beschlossen. 7.) Dem Butzerin Josef/Tschagguns wird über Ansuchen für den Bedarf des Golmerhauses der Bezug von 26 fm3 Brennholz, verteilt auf 3 Jahre, aus Montafoner Standeswaldungen unter der Voraussetzung bewilligt, dass er auf den Bezug von 26 fm3 Nutzholz für die Wiederherstellung des Gasthauses Loewen in Tschagguns, das durch Brand beschädigt wurde und ein eingeforstetes Objekt ist, verzichtet. 8.) Die Erhöung der Brennholzlose von bisher 6 auf 8 rm3 für die Bezugsberechtigten im Tale Montafon bildet Anlass zu einer eingehenden Beratung. In einzelnen Gemeinden ist die Anweisung vermöge der Erschöpfung des Hiebsatzes und der Unmöglichkeit der Bringung dieser 2 rm3 Mehrbezug nicht durchführbar. Um den Grundsatz der Gleichberechtigung der Standesbürger zu wahren wird mit 5 gegen 3 Stimmen beschlossen: 6 rm3 Brennholz sind wie bisher nach dem geltenden Stockgeldtarif zu berechnen. Nach Maßgabe der Vorschreibungen der Hiebssätze für die einzelnen Gemeinden und der Möglichkeit der Bringung steht jedem Standesbürger das Recht zu, zur Deckung seines Haus- und Gutsbedarfes im Jahre 1933 zwei weitere Raummeter Brennholz zu beziehen, für welche ein verbilligter Kaufpreis von S 1, 25 pro Raummeter als Zuschlag zum Stockgeldtarif zu bezahlen ist. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant