19320218_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:48
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1932-02-18
Erscheinungsdatum 1932-02-18
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 6/2-32 St. Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Donnerstag den 18. Februar 1932 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 13. Februar 1932 Zl. 5/2-St. 32 wurde auf heute, Donnerstag den 18. Februar 1932, vormittags 9 Uhr, eine Standesvertretungssitzung, anberaumt, zu welcher mit Ausnahme des Vertreters der Gemeinde Stallehr sämtliche Herren Standesvertretungsmitglieder erschienen sind. Der Herr Vertreter der Gemeinde Stallehr hat sein Fernbleiben schriftlich mitgeteilt und sich entschuldigt. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 9. Jänner 1932 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift zum Amtsgebrauche beteilt, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Die schriftliche Einwendung des Herrn Vertreters von Bartholomäberg, er habe bei der Fassung des Ermächtigungsbeschlusses, nach welchem dem Herrn Standesrepräsentanten das Recht zur Beiziehung eines Rechtsbeistandes zur Vertretung der Standesinteressen in Grundbuchssachen eingeräumt wurde, nicht mitgestimmt (Pkt. 10 des Protokolls vom 9.1.32), wird richtigstellend zur Kenntnis genommen. Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangenes werden gefasst folgende Beschlüsse: 1.) Die Angelegenheit des Holzbezuges zur Erbauung eines neuen Schulhauses in Bartholomäberg gab nach Abschluss einer umfangreichen Korrespondenz und vorgenommener durchgreifender Erhebungen Anlass zu einer abschliessenden mündlichen Verhandlung zwischen dem Vertreter des Standes Montafon und den Vertretern der Gemeinde Bartholomäberg unter dem Vorsitze eines Vertreters der Vorarlberger Landesregierung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz am 12. Februar 1932. Das Ergebnis dieser Verhandlung fand seinen Ausdruck im protokollarischen Erklären und der Bereitwilligkeit beider Parteien, nochmals den Versuch zu unternehmen, im Schosse der Standesvertretung einen Vergleich der klaffenden Gegensätze zu versuchen und hiebei auf beiden Seiten möglichstes Entgegenkommen zu beweisen. Der Herr Vorsitzende eröffnet die Aussprache mit einer Schilderung der bisherigen Verhandlungsergebnisse. Auf die informierende Anfrage über die Ausführung des Schulhausprojektes teilt der Herr Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg mit: Nach dem letzten noch Geltung besitzenden Gemeinde Vertretungsbeschluss hat das bisherige Schulgebäude vollständig abgetragen zu werden. Auf der Bauarea desselben ist das neue Schulhaus aufzubauen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Neubau auf einem anderen Platze errichtet wird. In letzterem Falle würde das alte Haus bestehen bleiben. Die Verhandlungen hierüber können noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Im Einvernehmen mit der Standesvertretung stellt der Herr Vorsitzende fest, dass im Falle der Ausführung des Neubaues auf einem anderen Platze als dem Baugrunde, auf welchem heute das alte Schulhaus steht derselbe kein Holzbezugsrecht im Sinne des Holzstatutes besitzt. Wenn jedoch die Gemeinde Bartholomäberg auf das Holzbezugsrecht des bisher [-2-] eingeforsteten alten Schulhauses ausdrücklich Verzicht leistet, kann das neu zu erbauende Schulhaus als eingeforstet betrachtet werden. Unter diesem Einforstungsrecht ist das Holzbezugsrecht zur Gebäudeinstandhaltung im Sinne des § 4 des Holzstatutes verstanden. Der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg nimmt diese Feststellung in verbindlicher Form zustimmend zur Kenntnis. Hierauf wird die umfangreiche Korrespondenz mit dem Erhebungsmaterial verlesen und zur Kenntnis der gesamten Standesvertretung gebracht. Verschiedene Unrichtigkeiten und zum Teil mündliche Behauptungen in den schriftlichen und mündlichen Gegenäusserungen des Vertreters der Gemeinde Bartholomäberg werden durch die protokollarischen Einvernahmen von Zeugen widerlegt. Die Differenz zwischen dem Stand Montafon und der Gemeinde Bartholomäberg besteht in folgender Ursache: a) Mit Beschluss vom 3.XII.1930 hat die Standesvertretung ausgesprochen, dass zum Neubaue des Schulhauses in Bartholomäberg jene Holzmenge aus Standeswaldungen abzugeben ist, welche aus Eigenwaldungen der Gemeinde Bartholomäberg nicht gedeckt werden kann. b) Die Gemeinde Bartholomäberg ihrerseits besteht auf der Behauptung, aus den Eigenwaldungen Holz nicht entnehmen zu können, das ganze Holzquantum daher aus den Standeswaldungen beizustellen sei. Auf eine Anfrage gibt der Herr Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg bekannt, dass zum Neubaue nach dem vorgelegten Holzrodel 378 fm3 erforderlich sind, die unbedingt aus den Standeswaldungen beigestellt werden sollen. Nach mehrstündiger Verhandlung zur Herbeiführung eines Vergleiches stellen die Standesvertreter Flöry/Gaschurn, Fritz/Silbertal und der Vorsitzende Wachter/Schruns den Vergleichsantrag, dass der Gemeinde Bartholomäberg aus Standeswaldungen eine Holzmenge von zusammen 230 fm3 unter der Bedingung zun Bezüge bewilligt wird, dass die Gemeinde aus ihren Eigenwaldungen mindestens 70 fm3 Holz entnimmt. Dabei sind die Vertreter der Überzeugung, dass mit zusammen 350 fm3 das Auslangen gefunden werden kann und dass der Holzrodel mit einem Erfordernis von 378 fm3 zu hoch angesetzt ist.- Die Abgabe der zusammen 280 fm3 stellt sich aus folgenden Bezugsposten zusammen: a) 140 fm3 hat die Gemeinde Bartholomäberg bereits a conto erhalten. b) 20 fm3 sollen aus Standeswaldungen in Bartholomäberg angewiesen werden. c) 120 fm3 sollen aus Silbertaler Standeswaldungen entnommen werden. Die Standesvertreter, ausgenommen der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg finden diesen Vergleichsvorschlag annehmbar und bezeichnen ihn als äusserstes Entgegenkommen des Standes Montafon. Der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg verharrt unentwegt auf seinem Standpunkt, dass die Eigenwaldungen der Gemeinde nicht herangezogen werden können.Nachdem nach vergebenen Bemühungen eine Zustimmung des Gemeindevertreters von Bartholomäberg nicht erreicht werden kann, ein Vergleichsvorschlag von diesem Vertreter entgegen des Übereinkommens am 12.11. 32 in Bludenz, nicht gemacht wird, muss, um zu einem Ende zu kommen, über den Vergleichsvorschlag der Standesvertreter abgestimmt werden.Mit allen gegen die Stimme des Vertreters der Gemeinde Bartholomäberg wird beschlossen, der Gemeinde Bartholomäberg aus Standeswaldungen in der vorgeschlagenen Weise eine Gesamtmenge von 280 fm3 Nutzholz unter der zwingenden Bedingung zum Bezuge zu bewilligen, dass diese Gemeinde aus ihren Eigenwaldungen wenigstens 70 fm3 Nutzholz zur Bauverwendung bezieht. - Es wird weiter die Bereitwilligkeit ausgesprochen, dass die Standesvertretung bereit ist, nach Baudurchführung, wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Baue wirklich zu wenig Holz trotz der verlangten Inanspruchnahme des Eigenwaldbestandes vorhanden war, ein neuerliches Holzansuchen zu behandeln. [-3-] 2.) Die Zuschrift der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 20. Jänner 1932 Zl. II-110 betreffend die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Rindviehversicherungsvereines des Standes Montafon wird verlesen. Mit Rücksicht auf die gegenwärtig sehr schweren Wirtschaftsverhältnisse und des Umstandes, dass die katastrophal niederen Viehpreise in keinem Verhältnis zu den Lebenserhaltungskosten stehen, die Spannung zwischen wirtschaftlichem Erfolg und den Leistungsverpflichtungen also ungesund und zu gross ist, wird einstimmig beschlossen, der Aufsichtsbehörde den Antrag zu unterbreiten, die Wiederaufnahme der Vereinstätigkeit bis auf Weiteres noch zu vertagen, um eine gesundere Arbeitsbasis abwarten zu können. 3.) Die Berufung der Franziska Braunger, Hotel Vergalden/Gargellen an die Bezirksforstinspektion Bludenz gegen die Verfügung der Standesrepräsentanz vom 21.XI.1931 bezüglich der Nichtabgabe von Nutzholz, zur Brückenverbreiterung im Gargellentale wird verlesen. Es wird nach Feststellung des Sachverhaltes einstimmig beschlossen, zur Instandhaltung der eingeforsteten Maisässinteressentschaftsbrücke nach Maßgabe der Vorschreibungen der Servitutenregulierungsurkunde nach wie vor das erforderliche und anspruchsberechtigte Holz gegen Leistung des tarifmässigen Stockgeldes abzugeben. Im Sinne des Holzstatutes ist der Stand Montafon aber nicht in der Lage, über das umschriebene Bezugsrecht hinaus Bezugsholz nach dem Stockgeldtarif zu bewilligen. Zu Erweiterungsbauten kann nur gegen Leistung des jeweils ortsüblichen Kaufpreises nach Maßgabe des Vorhandenseins aus Abgangbeständen Holz abgegeben werden. Die Feststellung über das Vorhandensein von Abgangholz hat durch das zuständige Forstaufsichtsorgan zu erfolgen, das seinerseits an die Bewirtschaftungsvorschriften der Standeswaldabteilungen unter Berücksichtigung des Bezugsrechtsumfanges der Eingeforsteten (Personen und Objekte) gebunden ist. Die Massnahme der Standesrepräsentanz im Gegenstand wird als berechtigt anerkannt und die Berufung abgewiesen. 4.) Das Ansuchen des provisorischen Forstwartes Josef Bargehr/St. Gallenkirch um definitive Verleihung der vakanten Waldaufseherstelle in St. Gallenkirch Revier I und um Anrechnung der provisorischen Dienstleistungen vom 1.VIII.1930 an bis zur definitiven Bestellung als voll anrechenbare definitive Dienstzeit wird, nachdem der Gesuchssteller die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt hat, bewilligt. Von diesem Beschlüsse sind die vorgesetzten Behörden mit dem Anfrage auf Zustimmung in Kenntnis zu setzen. 5.) Das Ansuchen des Kirchenprobstes des Kirchleins "St. Agatha" auf Christberg um stockgeldfreie Bezugsbewilligung für einen Sagstamm zu einem neuen Kirchenfussboden wird bewilligt. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 19. Februar 1932 Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesausschüsse]