19331125_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:01
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1933-11-25
Erscheinungsdatum 1933-11-25
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Dienstag den 25. November 1933 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 22. November 1933 Zl. 1/6-Stand 1933 wurde auf heute, Samstag den 25. November 1933 vormittags, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 9 Standesvertretungsmitglieder. Nicht erschienen ist der Herr Vertreter der Gemeinde Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 16. September 1933 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauche beteilt wurde, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind. - Einwendungen wurden keine vorgebracht.Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 1.) Dem Erlass des Bundeskanzleramtes (Inneres) in Wien vom 7. Oktober 1933 zufolge ist die Vorlage betreffend die Abänderung des § 49 Abs. 5 der Satzungen des Montafoner Feuerversicherungsvereines neuerlich einer Änderung zu unterziehen, indem der Wortlaut des 2. Satzes des Absatzes 5 künftig zu lauten hat: "Im Falle der Übertragung des Besitzes auf andere als die im 1. Satz genannten Personen gehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, wie sie sich im Zeitpunkt der Übertragung ergeben, auf den neuen Besitzer über. Für keinen Fall gebührt dem neuen Besitzer die Entschädigungsforderung aus einem vor der Übertragung eingetretenen Versicherungsfall". Diese Textneufassung wird, nachdem sie den Bestrebungen des Montafoner Feuerversicherungsvereines gerecht wird, einstimmig genehmigt. 2.) Durch die Stichtag-Verordnung der Bundesregierung vom 22. Juli 1933 über die Erfüllung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen, die auf Fremdwährung oder auf Gold lauten, BGBl. Nr. 520, ist der Umrechnungskurs für Goldschilling auf S 1, 28 festgesetzt worden. Durch diese gesetzliche Maßnahme verändert sich das Versicherungsbild grundlegend hinsichtlich des Versicherers und der Versicherungsnehmer. Mit Rücksicht auf diese Tatsache und die Stabilität des Schilling bestimmt die Standesvertretung als Vereinsvorstehung in Änderung des § 17 der Statuten folgenden neuen Grundsatz: "Mit Ende des laufenden Geschäftsjahres (31.XII.1933) wird die Versicherung in Goldschilling aufgelassen. Ab 1. Jänner 1934 (Beginn des neuen Geschäftsjahres) lauten die bisherigen Versicherungsabschlüsse auf gewöhnliche Schilling, es sind daher die neu anfallenden Prämien ebenfalls nur in Schilling zu bezahlen. Neu abzuschliessende Versicherungsverträge, sowie Nachversicherungen werden künftig in Schilling getätigt, wenn nicht der Versicherungsnehmer den Abschluss ausdrücklich in Goldschilling verlangt. - Alle Vereinsmitglieder, welche die Versicherung nach Goldschilling ab 1. Jänner 1934 ausdrücklich verlangen, haben ihre diesbezüglichen Erklärungen bis 15. Dezember 1933 bei der Vereinsvorstehung in Schruns schriftlich einzubringen". - [-2-] 3.) Der Revisionsbericht des engeren Ausschusses des Montafoner Gemeindeblattes über die Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres 1932/33 vom 24. November 1933 mit den darin enthaltenen Anträgen wird befriedigend und zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Verwaltung wird die Entlastung erteilt. 4.) Dem Josef Schapler/Vandans wird nach Entgegennahme des Berichtes des Herrn Standesvertreters von Vandans (Gemeinderat Koller) über Ansuchen vom 22. Oktober 1933 zur Ermöglichung der Instandsetzung des Hauses Nr. 172 aus Montafoner Standeswaldungen der Bezug von 94 fm3 Nutzholz wegen Leistung des üblichen Stockgeldpreises bewilligt. 5.) Über Ansuchen der Gemeindevorstehung Vandans vom 27. Oktober 1933 wird zum Zwecke des Unkostenersatzes für die Verzichtleistung auf den Schindelholzbezug zur Eindeckung der Kapelle in Vens die entsprechende Menge Sägeholz zum Bezuge bewilligt. Die Feststellung der Menge wird der Standesrepräsentanz nach Einvernahme mit der Gemeinde Vandans übertragen. 6.) Dem Leo Mangeng, Bartholomäberg HNr. 45, wird über Ansuchen vom 13. November d. J .zum Wiederaufbau des abgebrannten Hauses die erforderliche Holzmenge von 100 Fm3 zum Bezuge aus Montafoner Standeswaldungen (Revier Bartholomäberg) gegen Vergütung des üblichen Stockgeldes über Antrag des Herrn Vorsitzenden bewilligt [a] Über Antrag des Standesvertreters Herrn Kessler/Bartholomäberg wird dem Jakob Vallaster, Bartholomäberg HNr. 44, zum Wiederaufbau des abgebrannten Hauses die erforderliche Holzmenge aus Montafoner Standeswaldungen (Revier Bartholomäberg) gegen Leistung des üblichen Stockgeldpreises zum Bezug bewilligt. Die Feststellung der erforderlichen Holzmenge wird der Standesrepräsentanz übertragen. 7.) Zur Erneuerung des Illsteges als Verbindung der Parzellen Gamprätz/ Schruns und Zelfen/Tschagguns können 3 Baustämme und 3 Latten mit einem Festgehalt von zus. 2, 70 fm3 gegen Stockgeldpreis abgegeben werden. 8.) Der Herr Vorsitzende berichtet über die in letzter Zeit durchgeführten Holzabgaben aus Standeswaldungen im Offertwege und zwar: Aus dem Röbigertobel-Wald/St. Gallenkirch wurden 30 fm3 und aus dem Valiserawald/St. Gallenkirch ca. 100 fm3 Abgangholz (Dürrlinge, Windbruch-und Schneedruckholz) zu günstigen Bedingungen verkauft. Im Standeswald Silbertal (Grafluna und Trura) mussten ca. 3-400 fm3 Abgangholz aufgearbeitet werden und abgeliefert werden (Borkenkäfergefahr). Das anfallende Brennholz wird die Marktgemeinde Schruns zur Deckung des Eingeforstetenbedarfes verwenden, während das Nutzholz (Bau-, Sag- und Schleifholz) möglichst preiswert abgesetzt werden wird. Durch einen drohenden Erdrutsch in der Standeswaldung Frattnerbündte in Schruns ist eine Teilfläche der Abt. 7 über Weisung der Forstbehörde gänzlich zu Schlägern, diese Fläche ist mit ca. 83 fm3 Holz bestockt. Bei Eintreten günstigen Winterwetters wird die Schlägerung und Ablieferung ausgeführt werden. Das Holz wird zum Verkaufe gelangen. Dieser Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu einem vorliegenden Angebot nach Kauf von 30-40 rm3 Brennholz aus dem Zimmerwald/st. Gallenkirch wird nach Entgegennahme eines Berichtes des Herrn Vorsitzenden und des Revierforstwartes festgestellt, dass eine Teilabgabe nicht erfolgt. Der Zimmerwald ist im kommenden Jahre einer gründlichen Durchforstung zu unterziehen, die vom Stand in Eigenregie durchzuführen ist. Das anfallende Brennholz soll zur Deckung des Eingeforstetenbedarfes von St. Gallenkirch Verwendung finden, während das auszuformende Nutzholz bestmöglichst verwertet werden soll. 9.) Dem Ansuchen des Skiclubs Gaschurn um Bewilligung der Freistellung des Skiabfahrtsweges von der Versettla durch Standeswald wird stattgegeben. Die Freistellung hat nach genauen Anweisungen des Revierforstwartes zu geschehen. Das anfallende Holz ist als Brennholz zu verwerten. [-3-] 10) Wegen nicht bestimmungsgemässer Verwendung von Standesholz durch Tschanun Christian/Gaschurn wurde vom Revierforstwart die Sicherstellung dieses Holzes im Ausmass von 7, 5 m3 seinerzeit verfügt. Nach § 7 Abs. 5 des Holzstatutes verliert der schuldige Standesbürger wegen Mißachtung der geltenden Bestimmungen für die Dauer von 5 Jahren das Bezugsrecht für Standesholz. Über Antrag des Standesvertreters Herrn Flöry/Gaschurn wird mit Rücksicht auf die ärmlichen Verhältnisse des Christian Tschanun beschlossen, ausnahmsweise die Verlustdauer des Bezugsrechtes für Standesholz von 5 Jahren auf 2 Jahre, beginnend mit 1. Jänner 1933, festzusetzen. - Nach Abschluss des Verfahrens über die Holzbeschlagnahme bestimmt die Standesvertretung, dass das verfallene Holz der Partei gegen nochmalige Bezahlung des Stockgeldes überlassen werden kann. 11.) Dem Eduard Neyer/Bartholomäberg, wird die Bewilligung erteilt, 10 rm3 Abbruchholz innerhalb der Grenzen des Tales Montafon verkaufen zu dürfen, jedoch nur in einer Weise, die die Verwendung des Holzes im Tale sicherstellt. 12.) Dem Ansuchen des Schoder Gottfried/Vandans und Cons. um Verzichterklärung des Standes Montafon auf das Holzdienstbarkeitsrecht in einigen Bergmähdern in Vandans kann nicht stattgegeben werden. Über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, die Entscheidung dieser Frage bis zur vollständigen Beendigung der Grenzrichtigstellungsarbeiten im Tale Montafon auszusetzen. 13.) Verschiedene vorliegende Kaufangebote von Privatgrundstücken an den Stand Montafon zur Vermehrung des Standesbesitzes werden vertagt. In einem einzelnen Fall wird der Standesrepräsentant bevollmächtigt, im Einvernehmen mit dem Herrn Gemeindevorsteher von Vandans eine zweckmässige Erledigung herbeizuführen. 14.) Dem Magnus Breuss/Vandans wird der Kaufpreis für Holz per S 86, 37 über Ansuchen nachgelassen, da das hiefür erhaltene Brennholz durch die Wasserkatastropne vom 12.8.1933 fortgeschwemmt wurde. 15.) Dem Ansuchen des Wintersportvereines Schruns um kaufweise Überlassung von 20 m2 Baugrund für die Skihütte am Kapell in Schruns auf die Dauer von 10 Jahren bezw. mit dem Rückkaufrecht für den Stand kann keine Folge gegeben werden. Dagegen wird diesem Verein der Baugrund auf 10 Jahre fest gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von S 2.— gemäss dem Standesvertretungsbeschluss vom 19. November 1932 pachtweise überlassen. 16.) Dem Ansuchen des eines Schadenersatzes Holzriesen zugefügter Voraussetzungen nicht Gavanesch Michael/St. Gallenkirch um Bewilligung in Form von Nutzholz wegen angeblich durch Grundbeschädigung kann mangels der erforderlichen entsprochen werden. 17.) Dem Flöry Alois/Gaschurn wird der Bezug von 4 Dachkennel und Dachlatten aus Montafoner Standeswaldungen gegen Leistung des doppelten Stockgeldes bewilligt. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]