19240802_SV

Dateigröße 81.96 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:02
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1924-08-02
Erscheinungsdatum 1924-08-02
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 470/St. Protokoll o-o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 2. August 1924 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 28. Juli 1924 Zl. 461/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 9 Standesvertreter u. Ersatzmänner. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde, daher die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Da keinerlei Einwendungen erhoben werden, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1.) Der Erlass des Bundeskanzleramtes vom 30. Mai 1924 Zl. 7665111, wornach die Gründung eines Mobilienfeuerversicherungsvereines für Montafon als unzulässig erklärt wurde, wird zur Kenntnis gebracht und einstimmig beschlossen, zur Erreichung des gesteckten Zieles weitere geeignete Schritte zu unternehmen. 2.) Das Ansuchen um Überlassung von 18 F.M. Nutzholz an die Wildbachverbauung um den jeweiligen Holzpreis zu Sicherungsarbeiten im Falschefieltale wird zur Bewilligung beantragt. 3.) Die von Herrn Dr. Luis Mangard in Dornbirn verfasste Eingabe gegen den Abbau der zweiten Richterstelle beim Bezirksgerichte in Schruns wird zur Kenntnis gebracht und in Anbetracht der ausserordentlichen Nachteile, welche die Auflassung dieses für das ganze Tal so hochwichtigen Postens beinhalten würde, wird einstimmig beschlossen, diese Eingabe kompetenten Ortes zu unterbreiten. 4.) Die Verständigung der Landesforstinspektion in Bregenz vom 21. Mal 1924 Zl. III-186/22 betreff Luftbildaufnahmen im Tale Montafon wird zur Kenntnis genommen. 5.) Die bisherigen Verhandlungen behufs Verbauung des Lawinenstriches unter der Lokalität Valsott und Rotza am Eingange in's Gargellentale gelegen, werden bekannt gegeben und wird beschlossen, die in Betracht kommenden Realitäten der Witwe Maria Brugger, Bäuerin, und Herrn Franz Lechtahler, Bauer, beide in St. Gallenkirch, um den vereinbarten Kaufpreis von 300 bzw. 150 Goldkronen käuflich zu erwerben. Mit den Maisässinteressenten von Reutte sind diesbezügliche notwendige Abkommen zu treffen. 6.) Über die Verpachtung und Festsetzung des diesbezüglichen Pachtpreises für den Gipsbruch in St. Anton an die Herren Gebrüder Battlogg, Gipsmühlebesitzer in St. Anton, entwickelt sich eine eingehende Debatte. Herr Gemeindevorsteher Battlogg von St. Anton stellt als Interessent den Antrag auf Abschluss einer 25jährigen Pachtperiode mit dem jährlichen Mietzinse von 100 Goldkronen und begründet die Länge der Pachtdauer mit den kostspieligen Vorarbeiten, welche die Abdeckung des Bruches erforderlich machen. Die Herren Sachverständigen Gemeindevorsteher von Vandans und Bartholomäberg erstatten ihr Parere dahin, dass die Abdeckung des Bruches grosse Unkosten erfordere, daher ein Pachtzins von 100 Goldkronen als annehmbar bezeichnet werden könne, während die Pachtdauer als zu lange angesehen werden müsse, indem eine Änderung der Verhältnisse auch andere Pachtbedingungen erfordere und eine Bestimmung [-2-] derartigen Abänderungen einem späteren Verwaltungskörper vorzubehalten sei. Eine Überlassung des Holzes, welches in Folge des Abbaues der Abbruchstelle sich ergebe, könne zu massigen Preisen empfohlen werden. Herr Standesrepräsentant Wachter weist auch auf den Umstand hin, dass durch eine Stimulierung einer allzulangen Pachtperiode Rechte vergeben werden könnten, die den Tadel eines folgenden Standesausschusses zur Folge hätten. Nachdem noch im Einverständnisse des Herrn Gemeindevorstehers Battlogg als Beginn der Pachtperiode der 1. Jänner 1919 festgesetzt wurde, wird der Vertrag auf die Dauer von 10 Jahren, sage zehn Jahren, abgeschlossen mit der Beschränkung, dass die Festsetzung eines jährlichen Pachtschillings von 100 Goldkronen nur während der Funktionsdauer des letzten Standesausschusses Geltung haben soll, während dem folgenden Vertretungskörper eine eventuelle Erhöhung vorbehalten sein soll. Auch bei offenkundigen Rentabilitätssteigerungen und damit verbundener erhöhter Ausbeutevermehrung soll eine Erhöhung des Pachtschillings Platz greifen können. 7.) Den Interessenten der Gemeindeeinschichten Riefen und Trantraues, Gemeinde Gaschurn, wird über ihr Ansuchen ein Stückchen Grund und Boden im Ausmasse von aus Standeswaldparzelle Nr. ....... zur Anlage eines Wasserbassins für ein elektrisches Werk mit der Bestimmung überlassen, dass die Beteiligten jederzeit für jeden diesbezüglich erwachsenden Schaden aufzukommen haben. 8.) Eine Zuschrift des Waldaufsehers Herrn Christian Vallaster von Bartholomäberg wird bekannt gegeben und beschlossen, dem Herrn Tschofen Johannes in Bartholomäberg aus dem von ihm teilweise bezogenen, teilweise hergerichteten Standesholze einen Sagstamm und das zu Brennholzzwecken aufgearbeitete Material zu belassen, während das übrige noch vorhandene Nutzholz an bezugsberechtigte Parteien von Bartholomäberg abzugeben ist, ohne dass Herrn Tschofen ein Vergütungsrecht zusteht. 9.) Über Ansuchen der Hoteldirektion Madrisa in Gargellen wird die Bewertung der Telegrafenstangen von 160000 Kr. per F.M. auf 100000 Kr. herabgesetzt, da die Telegrafen- bezw. Telefonleitung besonders für die Bewirtschaftung von Alpen und Maisässen von grösstem Nutzen ist. 10.) Dem Ansuchen des Herrn Xaver Netzer in Vandans um Nachlass eines Schadenersatzes iin der Höhe von Kr.73.000.- wird keine Folge gegeben. 11.) Herr Tschofen Anton, Bauer in Gaschurn wird mit seinem Ansuchen um Zuerkennung einer Subvention anlässlich seines Lawinenunfalles abgewiesen. 12.) Dem Herrn Oberlandesgerichtsrates Anton Marchesani wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, 2 R.M. Brennholz zu Kanzleizwecken unentgeltlich beziehen zu dürfen. 13.) Auf Ansuchen, der Schützengilde Schruns und Umgebung wird derselben der Bezug von 10 F.M. Nutzholz aus Standeswaldungen unentgeltlich bewilligt. In Anbetracht der erwiesenen Mittellosigkeit hat die Anweisung in Lagen zu erfolgen, welche die Ablieferung nicht verteuern oder gar zu kostspielig gestalten. 14.) Herr Standesrepräsentant empfiehlt eine Überprüfung der Bewirtschaftung auf der Alpe Valisera und werden zu diesem Zwecke die Herren Gemeindevorsteher von Bartholomäberg und St. Anton ersucht, noch im Verlaufe des heurigen Sommers also bis längstens Ende August, diese Kontrolle durchzuführen. 15.) Herr Standesrepräsentant deckt sodann die Mängel finanzieller Gebarung in Forstfondsangelegenheiten auf und weist ganz besonders auf das Ungerechte des Umstandes hin, dass das Haupterträgnis der Waldungen. das sind die Jagdpachtgelder, den Gemeinden zufallen, während diese Waldungen noch durch Gemeinde-Umlagen auf das empfindlichste belastet werden. Entweder habe die Nutzung dem Forstfonde Montafon zuzufallen, oder die Belastung sei einzustellen. Dieser Einspruch fand etwas geteilte Aufnahme, doch die meisten der Herren Standesvertreter sprachen sich in dem Sinne aus, dass sie den gegenständlichen Ausführungen den [-3-] Rechtsstandpunkt zuerkennen und einer gerechteren Behandlung dieser Sache beipflichten müssen. Hierauf wird formuliert nachstehender Antrag: Die jährlichen Pachterträgnisse aus den Gemeindejagden verbleiben der Gemeinde zur bisherigen Verwendung, dagegen wird auf eine Einhebung von Gemeindeumlagen auf die Standeswaldungen Verzicht geleistet und zwar bis auf Weiteres beginnend mit dem Jahre 1924. Bei der Abstimmung erklärten sich 7 Herren Gemeindevertreter für die Annahme, während Herr Gemeindevorsteher von Gaschurn die Zustimmung verweigert und Herr Gemeindevorsteher von St. Gallenkirch sich der Abstimmung entzieht. Ausschlaggebend zur Berücksichtigung dieses Ausweges zeigte sich hauptsächlich die Erhöhung des Stockgeldes, welche bei Nichtgenehmigung um das Doppelte erfolgen müsste und eine derartige Belastung unter den jetzigen Verhältnissen nicht zulässig ist 16.) Zur Deckung der laufenden Forstfondsumlagen wird eine neuerliche Einhebung einer Voreinzahlung von 100 Millionen Kronen beschlossen und wird als Einzahlungstermin der 15. September 1924 festgesetzt. 17.) Dem Ansuchen des Berthold Ludwig, Silbertal, als Besitzer der Heimat Haus Nr. 132 in Schruns, um Bezugsbewilligung von 12 Bau- und 2 Schindelstämmen zum Ausbaue des Heimatstalles wird unter der Bedingung zugestimmt, dass zur Erwirkung der Fällungsbewillig die vorgeschriebenen Bestimmungen eingehalten werden. 18.) Ein Ansuchen der Alpinteressentschaft Alpila im Gemeindegebiete von Tschagguns um Nachlass eines Schadenersatzbetrages wird einstweilen vertagt, und sind unterdessen weitere erforderliche Erhebungen zu pflegen. 19.) Für das von Frau Berta Liechtensteiner in Innsbruck bezogene Nutzholz zu einem Brückenbaue in Gargellen wird ein Kaufpreis von Kr. 280.000.- per Festmeter festgesetzt. 20.) Dem Herrn Düngler Hermann, Bauer in St. Gallenkirch, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, auf Standesgrund in der Lokalität Reute einen Geißscherm mit einem Umfange von ca.12 m2 bauen zu dürfen. Die Überlassung erfolgt kostenlos, das Objekt ist jedoch gegen Widerruf wieder zu entfernen. 21.) Da in sämtlichen Waldungen Montafons sich viel Schneedruck- und Windwurfholz befindet, welches dem Verderben ausgesetzt ist, kann solches an Nichtstandesbürger, welche einen Besitz haben und den Bedarf nachweisen, gegen entsprechenden Kaufpreis verabfolgt werden, doch ist die behördliche Bezugs- bezw. Schlägerungsbewilligung einzuholen. Schruns, am 7. August 1924. [Unterschrift der Gemeindevertreter]