19630711_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 13:03
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-07-11
Erscheinungsdatum 1963-07-11
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 11. Juli 1963, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 4. Juli 1963, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Die Vertreter des Forstfondes sind vollzählig anwesend. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und Stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 16. Mai 1963. 2. Zuschrift der Marktgemeinde Schruns: Antrag auf Änderung der Statuten für den Standesausschuß von Montafon. 3. Ansuchen der Gargellner Seilbahn G.m.b.H. um preisermässigte Zuweisung eines Fichtenstammes zum Zwecke der Ortsbildverschönerung durch Aufstellen eines Brunnentroges bei der Seilbahn Talstation. 4. Ansuchen des Tschanhenz Wilhelm, St. Gallenkirch "Garfrescha" betreffend den Umbau seiner Wasserkraftanlage am Vermielbach. 5. Zuschrift der Gemeinde St. Gallenkirch, betreffend den Servitutsbrennholzbezug, bzw. Bewilligung zur nachträglichen Bedarfsmeldung. 6. Ansuchen der Gemeinde Gaschurn, um die Bewilligung einer Quellfassung und Verlegung einer Zubringerleitung auf "Tafamont", Gp. 3050/4 3051 K.G. Gaschurn. 7. Ansuchen des Stefan und der Fini Heim, Gastwirteehepaar in Tschagguns "Grabs" um Abänderung des Vertrages vom 21.2.1963 betreffend die Wasserentnahme auf der Standesgrundparzelle 3239 K.G. Tschagguns. 8. Ansuchen der Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal, um die Bewilligung zur Aufstellung einer Futterraufe im "Gstee" und Ankauf eines Brennholzloses zur Erstellung dieser Wildfütterungseinrichtung. -2- 9. Ansuchen des Fischereivereines Montafon in Schruns, um die Fahrbewilligung auf dem Wirtschaftsweg "Eggatobel - Dürrwald" in Silbertal. 10. Ansuchen der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft in Bregenz, betreffend Lünerseewerk - Wasserversorgung "Matschwiz Golm". 11. Abgangholzansuchen: Batruel Emil, Schruns, im Marktfeld 754; Bischof Johann, Schruns, Gauenstein; Tschugmell Wendelin, Schruns; Schnetzer Anton, Schruns; Ruepp Herbert, Silbertal; Ganahl Eduard, Silbertal 128; Ganahl Wilhelm, Silbrtal 144; Zudrell Erich, Silbertal; Fitsch Franz, Silbertal HNr. 51; Petter Alois, Silbertal HNr; Vonderleu Gottfried, Silbertal; Rudigier Aurel, Silbertal; Winkler Sofie, Bartholomäberg; Bitschnau Mathias, Bartholomäberg HNr. 198; Neyer Adolf in Bartholomäberg HNr. 158; Erlacher Gottfried, St. Anton i.M. HNr. 15; Kurzemann Erwin in St. Anton i.M.; Benisek Hubert, Vandans HNr. 74 Fleisch Friedrich, Tschagguns HNr. 161; Schuchter Bernhard, Tschagguns HNr. 34; Lorenzin Hermann, Tschagguns HNr. 145; Werner Fleisch, Tschagguns HNr. 152; Dipl. Ing. Walter Ehrle, Tschagguns HNr. 302; Düngler Kaspar, St. Gallenkirch; Lechtaler Franz, St. Gallenkirch; Zint Alois, St. Gallenkirch HNr. 234; Willi Helmuth, St. Gallenkirch 160; Tschanhenz Wilhelm, St. Gallenkirch, "Garfrescha"; Tschofen Heinrich, Partenn 11; Fleisch Rudolf, Partenen HNr. 53. -3- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 16. Mai 1963 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Der Antrag der Marktgemeinde Schruns auf Abänderung bzw. Neufassung des Statutes für den Standesausschuß von Montafon wird abgelehnt. Begründung: Über Auftrag hat sich der Landtagsabgeordnete Bürgermeister Ignaz Battlogg von St. Anton mit Herren des Vorarlberger Landtages und mit den zuständigen Beamten der Landesregierung und der Agrarbezirksbehörde in Verbindung gesetzt. Bei der dortigen Aussprache in obiger Angelegenheit wurde die Ansicht vertreten, daß eine sofortige Abänderung des Statutes für den Standesausschuß, auch wenn es teilweise veraltet ist, nicht unbedingt notwendig ist. Es wurde vorgeschlagen abzuwarten bis die Vorarlberger Gemeindeordnung in ergänzter und teilweise neuer Fassung erscheint, was voraussichtlich nächstes Jahr der Fall sein soll. Wie bekannt, bildet die Vorarlberger Gemeindeordnung, hauptsächlich in vermögensrechtlicher Hinsicht, die Grundlage für das Statut. Ausserdem ist zu erwarten, daß bis zum Erscheinen der neuen Gemeindeordnung die Vorarbeiten für ein eigenes Forstfondstatut abgeschlossen sind. zu Pkt. 3) Dem Ansuchen der Gargellener Seilbahn G.m.b.H. in Gargellen, um die käufliche Überlassung eines geeigneten Fichtenstammes für einen Brunnentrog bei der Seilbahntalstation wird stattgegeben. zu Pkt. 4) Willi Tschanhenz in St. Gallenkirch/Garfrescha ersucht um die Erlaubnis die bestehende Wasserkraftanlage -4- am Vermielbach, die nicht mehr den heutigen Erfordernissen entspricht, erweitern zu dürfen. Im Zuge des Umbaues wird voraussichtlich geplante 700 Meter lange 200 mm Rohrleitung die Standesgrundparzellen 2708/1, 2708/4 u. 2708/5 berühren. Diesem Ansuchen wird stattgegeben. Gleichzeitig wird es Tschanhenz gestattet, die vorgenannten Grundparzellen zur Betreuung der Anlagen jederzeit zu betreten. Für Schäden oder sonstige Nachteile die durch Holzschlägerungen oder Holzbringung entstehen, haftet der Forstfond nicht. Desgleichen darf durch die Erweiterung der Wasserkraftanlage die Holzbringung nicht erschwert werden, bzw. durch Überbrücken der Rohrleitung die Möglichkeit geschaffen werden, um das Holz an geeigneten Stellen über die Rohrleitung bringen zu können. Pkt. 5) Dem Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch, um die nachträgliche Bewilligung von Servitutsbrennholzlose an Bezugsberechtigte von St. Gallenkirch, die ihren Bedarf übersehen haben bei der Forstproduktenanmeldung zu melden, wird ausnahmsweise stattgegeben. Wie bekannt wurde bis zum Jahre 1962 der Brennholzbedarf der Bezugsberechtigten beim Gemeindeamt automatisch in die Forstproduktenliste aufgenommen. Da dies nicht den forstpolizeilichen Bestimmungen entspricht, wurde letztes Jahr das erstemal durch Anschlag die Bevölkerung, bzw. die Bezugsberechtigten aufmerksam gemacht, daß sie den Brennholzbedarf zu melden haben. Diese Bekanntmachung haben ein Teil der Bezugsberechtigten übersehen, Bemerkt wird, daß die nachträglich bewilligten Brennholzlose nicht mit Geld abgelöst werden können. -5- zu Pkt. 6. Der Gemeinde Gaschurn wird es gestattet die Wasserquellen auf den Standesgrundparzellen 3050/4 und 3051 in K.G. Gaschurn zu fassen und das Wasser in die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gaschurn einzuleiten. Es wird zur Bedingung gestellt, daß es dem Forstfond jederzeit gestattet sein muß, für den eigenen Bedarf, unentgeltlich Wasser aus dieser Quellfassung abzuleiten. Gleichzeitig wird der Gemeinde das Recht eingeräumt, daß Personen, die diese Quellfassung betreuen jederzeit die obigen Grundparzellen betreten dürfen. zu Pkt. 7) Das Gastwirteehepaar Stefan und Fini Heim in Tschagguns/Graps, ersucht um die Abänderung des mit 14.2.1963, bzw. 21.2.1963 mit dem Forstfond abgeschlossenen Quellbenützungsübereinkommen. Anstelle der bis auf Widerruf eingeräumten Wasserentnehme aus der Quelle Gp. 2339 (Forstfondbesitz) wird ein Zeitraum vom 99 Jahren beantragt. Desgleichen wird ersucht den Anerkennungszins nicht jährlich, sondern jeweils auf 10 Jahre im Voraus bezahlen zu dürfen. Diesen Ansuchen wird stimmenmehrheitlich stattgegeben. Auf Grund dieser neuen Rechtslage ist das bestehende Übereinkommen abzuändern, bzw. neu zu fassen. Eine grundbücherliche Eintragung dieser Dienstbarkeit ist nicht vorgesehen. zu Pkt. 8) Dem Ansuchen der Wildfütterunggemeinschaft Silbertal, die bereits bestehende Wildfütterungstelle im "Gstee" erweitern zu dürfen, damit etwas Wildheu im Vorrat untergebracht werden kann, wird bis auf Wideruf stattgegeben. Ausserdem werden der Wildfütterungsgemeinschaft für diesen Zweck ca. 4 fm Holz aus Abgangbeständen käuflich überlassen. -6- zu Pkt. 9. Das vom Fischereiverein Montafon eingebrachte Ansuchen einzelnen. Mitglieder eine Sondererlaubnis zum Befahren des Wirtschaftswege "Eggatobel - Dürrwald" zu erteilen, wird aus Präjudizgründen abgelehnt. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn für den Fischeinsatz oder sonstige mit der Fischerei verbundene Materialtransporte der Wirtschaftsweg befahren wird. Die hiefür erforderliche Sondergenehmigung hat die Gemeinde Silbertal - als Ortspolizeibehörde - auszustellen. zu Pkt.10. Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Vertrag über die Fassung der standeseigenen Wasserquelle auf Gp. 3276 (Sondierstollen) in K.G. Tschagguns wird in vorliegender Fassung abgelehnt. Bei der am 21.6.1963 durchgeführten Begehung des Quellgebietes wurde festgestellt, daß es für den Forstfond nicht vorteilhaft ist auf das gesamte Wasservorkommen dieser Quelle zu verzichten. Erklärt sich die Vorarlberger Illwerke A.G. bereit, dem Forstfond ein Viertel des Wasservorkommen zu überlassen, bzw. zu gestatten, daß bei Bedarf der Forstfond bis zu einem Viertel der Wasservorkommens unentgeltlich und jederzeit für eigene Zwecke ableiten darf, so kann ein diesbezüglicher Vertrag abgeschlossen werden. zu Pkt. 11. Ansuchen um käufliche Überlassung von Abgangholz usw. a) Dem Ansuchen des Batruel Emil in Schruns 754, um käufliche Überlassung von ca. 4 fm aufgerüstetes Nutzholz wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus der Schlägerung Valisera. Als Grundlage für den Kaufpreis sollen die Offerte für Holzverkäufe aus der gleichen Schlägerung gelten, wobei ein Durchschnittspreis festzulegen ist. b) Das Ansuchen des Nayer Manfred in Schruns, um die käufliche Überlassung vom 4 fm aufgerüstetes Nutzholz wird stattgegeben. Erledigung siehe die Pkt. 11/a c) Bischof Johann in Schruns/Gauenstein. wird mit seinem Ansuchen um die Zuweisung von Bauholz auf die kommende Ausschreibung von Abgangholzpartien in der Standeswaldung Silbertal verwiesen. -7- d) Dem Holzansuchen des Tschugmell Wendelin in Schruns, um die Zuweisung von ca. 25 fm Abgangholz für Bauzwecke wird teilweise stattgegeben. Es werden ca. 20 fm aus der Standeswaldung Vermolen (Windwürfe) zugewiesen. e) Dem Ansuchen des Schnetzer Anton in Schruns 182, um die Bewilligung von 2 Sagstämmen als Servitutsbezug wird zum normalen Servitutsstockgeld stattgegeben. Schnetzer muß die Stall-Brüggen wegen der Bangseuche auswechseln. f) Ruepp Herbert in Silbertal 128, wird mit seinem Ansuchen um Bauholz auf die vorgesehene Abgangholzausschreibung in Silbertal (siehe Pkt. 11/c) verwiesen. g) Ganahl Eduard in Silbertal HNr. 165, wird mit seinem Ansuchen auf die Holzausschreibung wie Pkt. 11/c verwiesen. h) Zuderell Erich in Silbertal wird mit seinem Holzansuchen auf die Holzausschreibung in Silbertal (siehe Pkt. 11/c) verwiesen. i) Fitsch Franz in Silbertal 51, wird mit seinem Bauholzansuchen auf die Holzausschreibung in Silbertal verwiesen (siehe Pkt. 11/c). j) Petter Alois, Postbediensteter in Silbertal, wird mit seinem Bauholzansuchen auf die Holzausschreibung in Silbertal (siehe Pkt. 11/c) verwiesen. k) Vonderleu Gottfried in Silbertal, wird mit seinem Holzansuchen auf die Holzausschreibung in Silbertal (siehe Pkt. 11/c) verwiesen. l) Rudigier Aurel in Silbertal/Hofstatt, wird mit seinem Bauholzansuchen auf die Holzausschreibung in Silbertal (siehe Pkt. 11/c) verwiesen. m) Winkler Sofie in Bartholomäberg, wird mit ihrem Ansuchen auf die Holzausschreibung in Silbertal (siehe Pkt. 11/c) verwiesen. n) Bitschnau Mathies in Bartholomäberg hat um die Bewilligung von ca. 20 fm Bauholz aus Abgangbeständen angesucht. Diesem Ansuchen wird stattgegeben. Die Zuteilung erfolgt aus der Standeswaldung Bartholomäberg, und zwar aus Windwurf- und Schneedruckbeständen in entlegener Lage. o) Neyer Adolf, Gendarmeriebeamter in Bartholomäberg 153, wird mit seinem Bauholzansuchen auf die Holzausschreibung in Silbertal verwiesen. p) Dem Ansuchen des Erwin Kurzemann in St. Anton i.M. um die Bewilligung von ca. 15 fm Bauholz wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus entlegener Lage der Standeswaldung St. Anton im Montafon. q) Dem Ansuchen des Gottfired Erlacher in St. Anton i.M. um die käufliche Überlassung von rd. 10 fm Bauholz wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus schwerbringbarer Lage der Standeswaldung St. Anton. -8- r) Dem Ansuchen des Benisek Hubert in Vandans 74, um die Bewilligung von 20 fm Bauholz aus Abgangbeständen, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus schwerbringbarer Lage im Rellstal. s) Dem Ansuchen des Fleisch Friedrich in Tschagguns 161, um die Bewilligung von 16 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus den Lawinenholzbeständen im "Letzitobel" in Tschagguns, zum Preise von S 250.- pro fm der anfallenden Holzmenge. t) Dem Ansuchen des Schuchter Bernhard in Tschagguns HNr. 34, um die Bewilligung von 8 fm Bauholz wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus den Lawinenbeständen im "Letzitobel" zum Preise von S 300.- pro fm der anfallenden Holzmenge. u) Dem Ansuchen des Lorenzin Hermann in Tschagguns 145, wurde nur teilweise stattgegeben. Lorenzin werden ca. 20 fm Bauholz aus den Lawinenholzbeständen im "Letzitobel" zugewiesen. Der Kaufpreis wird mit S 320.pro fm festgelegt. v) Das Ansuchen des Fleisch Werner in Tschagguns 152, wird abgelehnt, da verschiedene Vorkommisse der letzten Zeit erst noch überprüft werden müssen. w) Dem Ansuchen des Dipl. Ing. Walter Ehrle in Tchagguns HNr. 302, um die Zuweisung von ca. 25 fm Bauholz wird nur teilweise stattgegeben. Es werden 20 fm Bauholz aus den Lawinenholzbeständen im "Letzitobel" zugewiesen. Der Kaufpreis wird mit S 300 pro fm festgesetzt. x) Düngler Kaspar in St. Gallenkirch, mit seinem Ansuchen um eine Abgangholzpartie, u Lechtaler Franz in St. Gallenkirch 16, mit seinem Ansuchen um eine Abgangholzpartie, Zint Alois in St. Gallenkirch 234, mit seinem Ansuchen um ca. 25 fm Bauholz und Willi Helmut in St. Gallenkirch 160, mit seinem Ansuchen um ca. 40 fm Bauholz, werden mit ihren Ansuchen auf die Ausschreibung von Abgangholz aus dem Montielertobel in St. Gallenkirch, sowie im "Spitzli" und "Valiseratöbel" im Gargellental verwiesen. y) Tschanhenz Willi in St. Gallenkirch/Garfrescha, werden aus Abgangbeständen der Standeswaldung Garfrescha (schwerbringbare Lage) ca. 20 fm Holz aus Abgangbeständen zum Preise von S 250.- pro fm am Stock käuflich überlassen. z) Dem Heinrich Tschofen in Partenen 11, um die Zuteilung von ca. 30 fm Bauholz aus Abgangbeständen und dem Fleisch Rudolf in Partenen 53, um Zuteilung von ca. 30 fm Bauholz aus Abgangbeständen, kann erst dann Holz zugewiesen werden, wenn nach der Servitutsholzauszeige, bzw. nach Deckung des Servitutsbedarfes noch etwas Holz in entlegener Lage übrig bleibt. -9- z 1) Dem Ansuchen des Ganahl Wilhelm in Silbertal, um die käufliche Überlassung von ca. 5 fm Schreinerholz wird stattgegeben. Die Zuweisung hat aus Schneebruch oder Windwurfbeständen zu erfolgen. z 2) Dem Ansuchen des Wachter Herbert in Schruns, um die Käufliche Überlassung von ca, 20 fm Bauholz wird stattgegeben, Die Zuweisung erfolgt aus Lawinenholzbeständen im "Letzitobel" in Tschagguns, zum Preise von S 300.pro fm. z 3) Dem Ansuchen des Alwin Wachter in Gaschurn HNr. 26, um die Zuteilung von 30 fm Bauholz und dem Ansuchen des Gschwendtner Alois in Partenen 9, um die Zuteilung von 20 fm Bauholz wird teilweise stattgegeben. Beiden Parteien werden gemeinsam ca. 45 fm Lawinenholz aus dem Tschambräutobel zu gleichen Teilen überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 200.- pro fm der anfallenden Holzmange festgesetzt. z 4) Der Verkauf von 12.50 fm Käferholz am "Ferdinandsweg" in St. Gallenkirch, an Willi Josef in St. Gallenkirch wird gutgeheißen. Erlös pro fm S 280.--. z 5) Der Verkauf von 6 fm Nutzholz aus Lawinenholzbeständen an Ing. Waltl in Partenen 42a, wird genehmigt. Pkt. 12) Dem Ansuchen der Harmoniemusik Schruns, um die unentgeltliche Überlassung eines Sagstammes zur Instandsetzung Bühne, die den Musikvereinen des Tales gehört, wird stattgegeben. Die Zuweisung dieses Stammes erfolgt aus der Standeswaldung Vandans. Pkt. 13) Dem Ansuchen des Josef Neyer in Bartholomäberg 205, um die Einforstung des neuzuerstellen geplanten Wohnhauses auf der Heimat "Blascha" 205, wird im Sinne § 2 der Montafoner Holzbezugsstatuten stattgegeben. Die Einforstung erfolgt mit einem Gesamterfordernis von 35 fm Holz (Katastrophenfall). Das Schindelholzbezugsrecht bleibt erloschen. Auf dem Anwesen "Blascha" HNr. 205/206 (Doppelhaus) ist im Jahre 1928 das Wohnhaus abgebrannt und wurde nicht mehr aufgebaut, Dadurch ist das Holzbezugsrecht erloschen. Nun hat der Sohn des Vorbesitzers diese Heimat übernommen und mit dem Bau eines neuen Wohnhauses begonnen. Das Anwesen hat ein Ausmaß von 8 ha. Josef Neyer ist Landwirt und will die Landwirtschaft weiter betreiben. Das Holzbezugsrecht erlischt, wenn das Wohnhaus nicht mehr der Landwirtschaft dient. -10- Pkt. 14) Dem Holzhändler Norbert Heinzle in Bludenz, wird der noch offene Restbetrag für das aus der Standeswaldung Tschagguns/Nadel bezogene Holz bis 10 August 1963 gestundet. Pkt. 15) Dem Feuerstein Ernst in Tschagguns, wird der noch offene Restbetrag für Bauholz noch weitere zwei Monate gestundet. Pkt. 16) Die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, beabsichtigt die 20 kv Freileitung Partenen/Loch - Galtür, im Bereiche von "Ganifer" (Gp. 3188 und 3013/1) zu verlegen und die Holzmasten durch Eisengittermasten zu ersetzen. Dieser Verlegung wird zugestimmt. Das Entschädigungsverfahren ist bereits eingeleitet. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gem. § 34 der VGO zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung 13 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: