19370807_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:04
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1937-08-07
Erscheinungsdatum 1937-08-07
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 238-Stand 1937 Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Marktgemeindeamtes Schruns am Samstag den 7. August 1937 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladungsschreiben vom 4. August 1937 wurde auf heute vormittags 1/2 10 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden, bezw. in einem Fall der Stellvertreter, in der Eigenschaft als Standesvertreter von Montafon, mit Ausnahme der Vertreter der Gemeinden Gaschurn, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Die Vertreter der Gemeinden Gaschurn und Lorüns haben ihr Fernbleiben entschuldigt. Der Standesrepräsentant eröffnet um 3/4 10 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Erledigung liegt vor die folgende Tagesordnung: 1) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 7. Mai 1937. 2) Berichterstattung in Sachen Montafoner Feuerversicherungsverein. 3) Marent Raimund/St. Gallenkirch, Verkaufsangebot des Grundbesitzes "Spatla", Beratung und Beschlussfassung. 4) Bärenwald/St. Gallenkirch, Verkaufsnutzung durch Bestandessäuberung Beratung und Beschlussfassung. 5) Hepberger Ferdinand/Vandans, Gesuch um Bezugsbewilligung für 3 fm3 Bauholz zum Heubargenneubau. 6) Alpe Vilifau/Vandans, Schweinestallneubau, Ansuchen um Übertragung des Holzbezugsrechtes für den Stall auf eine neue Baufläche. 7) Tschofen Franziska/Gaschurn Nr. 176, Ansuchen um Aufhebung des strafweisen Entzuges des Brennholzbezugsrechtes. Nach durchgeführter Beratung werden gefasst die folgenden Beschlüsse: ad. 1.) Die Niederschrift der Sitzung vom 7. Mai 1937 wird genehmigt und unterzeichnet. ad.2.) Der Bericht des Vorsitzenden über die Besprechungen mit dem Herrn Direktor der Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz über die Frage der allfälligen Verschmelzung der Montafoner mit der Landesanstalt wird zur Kenntnis genommen. Das Gespräch wurde von der Landesanstalt eingeleitet und trägt vorläufig unverbindlichen Charakter. - Ein überlassener Entwurf, der den Gedankengang der Landesanstalt darlegt, ist den Standesvertretern in Abschrift zur internen Beratung zuzustellen. Über die Angelegenheit ist bei der kommenden Sitzung weiter zu beraten. ad. 3.) Nach Kenntnisnahme des Kaufangebotes des Marent Raimund/ St. Gallenkirch und des fachmännischen Gutachtens über den Grundbesitz "Spatla" wird das grundsätzliche Einverständnis zur Erwerbung desselben durch den Forstfond des Standes Montafon im Falle der Erzielung eines tragfähigen Einvernehmens erteilt. Zur Führung der Verhandlungen und zum allfälligen Abschluss des Kaufvertrages werden die Herren Standesvertreter: Standesrepräsentant Franz Wachter/Schruns, Bürgermeister Christian Schapler/Vandans und Bürgermeister Anton Netzer/St. Gallenkirch bevollmächtigt.- Für den Fall der Notwendigkeit wird gleichzeitig die Ermächtigung zur Aufnahme eines Darlehens bis zum Höchstbetrage von S 5.000.— auf die Dauer von 4 Jahren zur leichteren Finanzierung dieses Grundstückankauf es bei der Spar- und Darlehenskasse in Schruns erteilt. [-2-] ad. 4.) Der Standesrepräsentanz wird die Ermächtigung erteilt, die im "Bärenwald" St. Gallenkirch, Abt. 32. a des Wirtschaftsplanes notwendige Bestandessäuberung durch Schlägerung von ca. 600-700 fm3 stehendes Nutzholz und Verwertung von ca. 1000 m Windwurfholz vorzunehmen und die anfallende Holzmenge von ca. 1000 Festmeter bestmöglichst im Verkaufswege zu verwerten. ad. 5.) Dem Ansuchen des Ferdinand Hepberger/Vandans um Bezugsbewilligung für 3 fm3 Bauholz zum Heubargenwiederaufbau im Rels wird Folge gegeben. Für dieses Bezugsolz ist der einfache Stockgeldtarif zu berechnen, da die Heubarge durch Elementarereignisse beschädigt worden ist. ad. 6.) Der Alpverwaltung von Vilifau/Vandans wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, den neu zu erbauenden Schweinestall auf der Fläche der gleichen Grundparzelle, jedoch auf einem neuen Bauplatz erstellen zu dürfen. Das Holzbezugsrecht des alten Stalles wird unter der Bedingung auf der neuen Baufläche zugestanden, wenn der ebenfalls zum Abbruch bestimmte bisherige zweite Stall abgetragen und die Löschung des Servitutsrechtes für denselben im Grundbuch durchgeführt wird. ad. 7.) Das Ansuchen der Franziska Tschofen/Gaschurn Nr. 176 um Aufhebung des strafweisen Entzuges des Holzbezugsrechtes auf 5 Jahre (gemäss 17 des Holzstatutes) wird abgelehnt. Gemäß § 34 Abs. 5 der Gemeindeordnung wird die Tagesordnung einvernehmlich erweitert und wird dem folgenden funkte der Charakter der Dringlichkeit zuerkannt: 8.) Nach dem Bericht des Revierforstwartes Vallaster/Bartholomäberg kann der Brennholzbedarf für 1937 der Bezugsberechtigten von St. Anton in diesem Gemeindebereich nicht aus Brennnolzbeständen gedeckt werden. Es musste hochwertiges Nutzholz geschlägert werden. Da dieser Vorgang gesunden forstwirtschaftlichen Grundsätzen widerspricht, haben die Bezugsberechtigten der Gemeinde St. Anton ihren diesjährigen Brennholzbedarf aus geeigneten Waldbeständen der Nachbargemeinde Vandans nach forstlicher Anweisung zu decken. Ende der Sitzung: 11 Uhr vormittags. [Unterschriften der Standesvertreter]