19220128_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:09
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-01-28
Erscheinungsdatum 1922-01-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll o-o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 28.Jänner 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Frans Wachter Mit Einladung vom 23, Jänner 1922 Zl. 28 St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 7 Standesvertreter erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch Verzicht geleistet wird, da jede Gemeinde bereits mit je einem Exemplar beteilt wurde und die Herren Gemeindevorsteher vom Inhalte in Kenntnis gesetzt sind. Nach erfolgter Fertigung wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst, nachstehende Beschlüsse. o-o-o-o-o-o 1.) Da als erster Punkt die Holzbezugsangelegenheit des Herrn Franz Galehr, Sägewerksbesitzer in Schruns in Silbertaler Standeswaldungen und die hiemit in Verbindung stehenden Aktionen in Behandlung und Beratung gezogen werden, sind im Gegenstande Herr Galehr selbst, sowie die Herren Standeswaldaufseher Maier Engelbert von Vandans und Fleisch Wilhelm von Tschagguns zur Verhandlung erschienen. Herr Standesrepräsentant bringt eine Beschwerdeschrift des Herrn Galehr Franz zur Verlesung, in welcher der Stand Montafon beschuldigt wird, durch angebliche Hinterziehung der Holzauszeige dem Kontrahenten eine katastrophale Schädigung zugefügt zu haben und hiefür verantwortlich gemacht werden müsse. Herr Standesrepräsentant widerlegt die vorgebrachten Anschuldigungen und beruft sich auf das bisherige Vorgehen der berufenen Forstschutzorgane und deren Rechtfertigung. Vor allem wird in offensichtlicher Weise konstatiert, dass die ganze Handlungsweise des Standes Montafon bis zur Stunde sich auf die Verfügungen und Anordnungen kompetenter Stellen fußt und die Waldaufseher ergangenen Weisungen zufolge an eine successive Auszeige gebunden sind, die jedoch den Schlagunternehmer in keiner Weise in seinen Arbeiten hemmen soll. Herr Galehr beklagt sich über die wirklich hemmende Holzauszeige und fühlt sich zur Beschwerde schon deshalb berechtigt, weil die jetzige Auszeige nur eine Nutzung zulasse, welche den Holzpreis in einer ganz unverhältnismässigen Weise erhöhe, sodass an einen Weiterabsatz gar nicht mehr zu denken ist und kein Unternehmer sich ohne größte Schädigung auf ein derartiges Unternehmen einlassen kann. Auf Grund dieser Auseinandersetzungen schlägt Herr Staudesrepräsentant vor, diesbezüglich ein neuerliches Einvernehmen mit der Landesregierung anzubahnen und macht Herr Galehr den Vorschlag, in tunlichst kurzer Zeit eine Deputation zur Regelung dieser Angelegenheit nach Bregenz zu entsenden. Diese Anträge werden einstimmig akzeptiert und die Herren Standesrepräsentant Wachter Franz und Herr Gemeindevorsteher Fritz Anton von Silbertal unter Beiziehung des Herrn Franz Galehr als Delegierte zur Regelung dieser Angelegenheit gewählt, worüber sich mit der Landesregierung sofort in‘s Einvernehmen zu setzen ist. 2.) Die Rechnungen der Montafoner Brandassekuranz, des Standes und Forstfondes Montafon pro 1920 werden in Vorlage geh rächt, eingehend durchgegangen und genehmigt. 3.) Änlässlich der Anfangs Jänner 1922 ungewöhnlich grossen Schneefälle verbunden mit Tauwetter, gingen besonders in den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn grosse Schneelawinen zutal, welche an Standeswaldunfen grössten Schaden verursachten und bedeutende Holzmengen mit sich führten. Über die Zugehörigkeit und Verwertung dieses Holzes wird nun eingehend beraten und vertreten die Herren Gemeindevorsteher von St. Gallenkirch und Gaschurn den Standpunkt, dass in Anbetracht des ungeheueren Schadens, welcher durch die Übermurung den betreffenden Grundbesitzern erwachsen ist, das Lawinenholz den Beschädigten als Ersatz überlassen werden sollte. Herr Standesrepräsentant wendet dagegen ein, dass der Standesausschuss auch die Interessen des Forstfondes Montafon zu wahren berufen sei, und da doch er offensichtlich der Hauptbeschädigte ist, und im Falle [-2-] eventueller Durchführung von Sicherungsarbeiten zweifellos der Hauptbelastete sein wird, sei es nur recht und billig, wenn er das Verfügungsrecht über gegenständliches Lawinenholz in Anspruch nimmt und sei zur Wahrung dieser Interessen auch um so mehr verpflichtet, als der Rechtsstandpunkt dieses Bestrebens des Standes Montafon völlig rechtfertige. Zur Klarstellung der Sachlage wird beschlossen, die Intervention kompetenter Stellen zu erbitten und werden als Vertreter des Forstfondes Montafon die Herren Wachter Franz, Standesrepräsentant und im Verhinderungsfälle dessen Stellvertreter J. G. Jochum, dann die Herren Gemeindevorsteher von St. Gallenkirch und Gaschurn bestimmt. 4.) Sowohl von Holzbezugsberechtigten, wie auch von solchen Parteien, welchen eine einstweilige Berechtigung des Bezuges zuerkannt wurde und denen pro 1921 das in Gieslen zugewiesene Losholz wegen unerlaubten Umtausches beschlagnahmt worden ist, haben das Ansuchen gestellten Anbetracht der grossen Holznot mit Brennholz beteilt zu werden. Nach gepflogener Beratung und der erteilten Auskunft, dass das diesbezüglich eingeleitete Verfahren immer noch nicht ausgetragen sei, wird einstimmig beschlossen, jeden Brennholzbezug so lange zu sistieren, bis ein Abschluss des Verfahrens Einsicht in die Sachlage verschaffe. 5.) Das Ansuchen des Herrn Christian Thöny, Landwirt in Schruns, um die Bewilligung zur Verwertung von ca. 30 R.M. alten Stallholzes zwecks Erwerbung von Kalk zum Verputze seines neu gemauerten Stalles wird in Berücksichtigung des Umstandes Folge gegeben, dass infolge des Ersatzes des bisherigen aus Holz aufgeführten Stalles durch Mauerwerk eine wesentliche Entlastung des Standeswaldes eintritt. 6.) Zufolge Ansuchens des Josef Bargehr, Lehrer in Vandans, um Verkaufsbewilligung von 30 R.M. Abbruchholz vom Hause Nr. 81 wird die Genehmigung nur unter der Bedingung erteilt, dass Bittsteller auf jeden Bezug von Brennholz 2 Jahre hiedurch verzichtet und die zum Verkaufe in Aussicht genommenen 30 R.M. Abbruchholz ausschließlich nur in den Gemarkungen der Gemeinde Vandans Verwendung finden dürfen und hauptsächlich nur an solche abgegeben werden sollen, welchen als Nichtstandesbürgern eine Begünstigung des Holzbezuges zuerkannt wird. 7.) Bin Ansuchen der Sektion Vorarlberg des D.u.Ö. Alpenvereines um Bezugsbewilligung von Nutzholz zum geplanten Ausbau der Tilisunahütte wird behufs Einleitung und Durchführung von Erhebungen vertagt. 8.) Der Telegrafen-Sektion in Feldkirch wird über Ersuchen die Bewilligung erteilt, für die Telegrafenlinie von Kreuzgasse bis Parzelle Gargellen aus Standeswaldungen die erforderlichen Telegrafenstangen unter der Bedingung beziehen zu dürfen, dass die Vergütung zum jeweilig ortsüblichen Nutzholzpreise erfolgen und Fällung sowie Transport an Ort und Stelle durch den Waldaufseher Zugg gegen entsprechende Entlohnung durchgeführt werden muß. 9.) Dem Ansuchen der Frau Regina Tschanhenz, Bäuerin in St. Gallenkirch um die Bewilligung, das aus Standesholz ausgeschiedene Schindelholz zur Beschindelung ihres Hauses verwenden zu dürfen, wird Folge gegeben. 10.) Auf Grund eines vorliegenden Ansuchen^ der Standeswaldaufseher werden mit 1. Oktober 1921 deren Bezüge um 200% erhöht und für Dienstleistungen, welche ausser dem Rahmen dieser Bezüge liegen, wird ein/5 Stundenlohn von 100 Kr. festgesetzt. 11.) Für Zustandebringen von Frevelholz wird den betreffenden Forstschutzorganen eine Provision von 10% des erzielten Erlöses zuerkannt. 12.) Eine Anzeige des Herrn Johann Josef Kessler als Vertreter der Alpe Sanüel über Verlegung von Alpbewirtschaftungsgebäuden im Ausschlage dieser Alpe wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 13.)Dem Waldaufseher Herrn Christian Vallaster von Bartholomäberg wird für seine bei einem Waldbrande zugrunde gerichteten Schuhe der Ersatz durch Beschaffung anderer Schuhe im ungefähren gleichen Werte bewilligt. Auf gleiche, bezw. ähnliche Ersatzansprüche wird in Zukunft nicht mehr eingegangen werden. 14.) Der Bericht des Rechtsanwaltes Herrn Dr. Ender in Bregenz betreff Rückzahlung des Bahndarlehens an die Zentralbank der deutschen Sparkassen in Prag wird befriedigend zur Kenntnis genommen und beschlossen, vor Einleitung weiterer Schritte noch genauere Informationen einzuholen. 15.) Vor sämtlichen Herrn Standesvertretern wird der Aufkauf von Brennholz und die Ablieferung desselben in gewinnsüchtiger Weise ausser das Tal einer scharfen Kritik unterzogen. Dass die Standeswaldungen den an sie gestellten Anforderungen nicht zu entsprechen imstande sind, ist zur Genüge bekannt, daher zur Deckung des Abganges nur die Privatwaldungen in Betracht kommen. Die immer mehr zu Tage tretende Holznot beweist offenkundig, dass die immer mehr und mehr überhand nehmende Holzverschleppung [-3-] zu einer Katastrophe fuhren muß, die für‘s Tal Montafon zu einerhöchst verderblichen Wirkung sich gestalten wird. Am weitaus nachteiligsten wirkt der Aufkauf von Brennholz durch Agenden für‘s Spullerseewerk und ist es daher höchste Zeit, in dieser Beziehung sofortige Abhilfe zu schaffen. Es wird daher einstimmig beschlossen, eine hohe Landesregierung um den erforderlichen Schutz anzugehen und überhaupt kompetenten Ortes Schritte einzuleiten, damit diesem, die Existenz der Talbewohner gefährdenden Unfuge sofort wirksam entgegengearbeitet wird. Diesbezügliche Vorstellungen sind ehestens bei der hohen Landesregierung in Bregenz und bei der löbl. Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzubringen und mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, dass dem unabsehbaren Verderben entgegenfahrenden Unfuge schnellstens Einhalt geboten werde. Auch muß darauf hingewiesen werden, dass im Gegenstande nicht das Tal Montafon allein in Mitleidenschaft gezogen wird, und das Spullerseewerk verhalten wird, für seinen Brennholzbedarf auch in anderen Landesteilen Deckung zu suchen. 16.) Das Ansuchen des Herrn Zollwach-Kommissärs Wurzer in Gargellen um Zuweisung von 6 R.M. Abfallbrennholz aus Standeswaldungen wird bewilligt, da eine andere Holzbeschaffung ausgeschlossen ist. 17.) Die Ansuchen der Herrn Finanzwachbeamten Robert Stöger, Johann Silber und Johann Michael Wäger in St. Gallenkirch um Zuweisung von Brennholz aus Standeswaldungen werden mit der Begründung abgewiesen, dass die Möglichkeit der Erwerbung solchen Holzes im Kaufwege geboten erscheint. [Unterschrift der Standesvertreter]