18730202_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:12
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Sitzungs-Protokoll Aufgenommen zu Schruns am 2. Februar 1873 von dem Standesrepräsentanten Franz Josef Stemmer in Schruns ___________________________________________________ Gegenwärtige: Die gefertigten Standesausschüsse respektive Gemeindevorsteher von Montafon. ___________________________________________________ Mit Bezug auf die Standes-Statuten vom Jahre 1864 hat der Standesrepräsentant die Einberufung der sämtlichen Standesausschußmitglieder durch eine Currenda vom 30. Jänner d. Js. veranlaßt, und nachdem sich die gefertigten Standesausschüsse am bestimmten Tage und zur bestimmten Stunde versammelt hatten, eröffnete der Vorsitzende die Sitzung und setzte auf die Tagesordnung folgende Gegenstände: ____________ 1. In der Seuchengemeinde Bartholomäberg sind gegenwärtig wieder bei Gottfried Juen und Gottfried Jehl/Hehl[?] dort Seuchenställe, auch bei Johann Josef Tschofen zu Bartholomäberg ist sein Viehstand seuchenverdächtig, was soll nun mit dem gesunden Vieh aus diesen zwei Seuchenställen und was mit dem seuchenverdächtigen Stalle geschehen? 2. Ein Gesuch des Anton Thöny von Gaschurn [-2-] wegen streitigem Wachgeld zur Entscheidung. Hierüber wurde folgendes beschlossen: ad 1. Diese zwei Seuchenställe bei Gottfried Juen und Gottfried Jehl/Hehl[?], dann der seuchenverdächtige bei Johann Josef Schofen am Bartholomäberg soll bei ersteren zwei Ställen das gesamte Vieh wieder geschlachtet und das Fleisch bestmöglich verwertet werden; ebenso soll auch der Stall beim Tschofen, wenn die Seuche konstatiert ist, behandelt werden; was das Fleisch und die Häute nicht abtragen, soll aus der Standeskasse bezahlt werden. ad 2. Der Standesausschuß ist der Ansicht, daß Anton Thöni von Gaschurn das fragliche Wachgeld schuldig sei zu bezahlen. Zur Bestätigung dessen folgen die Unterschriften: [Unterschriften der Gemeindevorsteher und des Standesrepräsentanten]