18751020_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:13
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Standesausschuß-Sitzungs-Protokoll Aufgenommen zu Schruns in der Gemeindekanzlei am 20. Oktober 1873 von dem Standesrepräsentanten Franz Josef Stemmer in Schruns ___________________________________________________ Gegenwärtige: Die gefertigten Standesausschüsse respektive Gemeindevorsteher von Montafon. ___________________________________________________ Mit Bezug auf die Standes-Statuten vom Jahre 1864 hat der Standesrepräsentant die Einberufung der sämtlichen Standesausschußmitglieder mittelst Currenda vom 15. Oktober d. Js. veranlaßt, und nachdem sich die gefertigten Standes-Ausschüsse um bestimmten Tage und zur bestimmten Stunde versammelt hatten, setzte der Vorsitzende auf die Tagesordnung folgende Gegenstände: ____________ 1. Der Thierarzt Anton Fitz von Tschagguns stellt an die Standesvertretung von Montafon das neuerliche Ansuchen, er möchte als Bezirksthierarzt von Montafon mit einem jährlichen Wartgeld von 500 fl angestellt werden. 2. Soll wegen dem Schrunsermarkt [-2-] wegen Verlegung desselben noch weitere Schritte gemacht werden? Hierüber wurde folgendes beschlossen: ad 1. Dem Thierarzt Anton Fitz von Tschagguns soll für das Wartgeld von 500 fl nicht angestellt werden; es habe beim früheren Beschluß zu bleiben. ad 2. Wegen Verlegung des Schrunsermarktes auf den 18. September jeden Jahres sollen neuerliche Schritte gemacht werden. Ferner wurde beschlossen der Stand Montafon solle ein Armenhaus erbauen für den Bezirk Montafon; hiezu sollen die Gründe von der Gemeinde Tschagguns /: Fitzhof:[?]/ und das von Kaspar Bahl dort angekauft werden; vorerst habe aber jeder Gemeindevorsteher in jeder Gemeinde den Gemeindeausschuß zu vernehmen, ob die Gemeinde geneigt sei, von ihrem Armenvermögen so viel dem Stand zu überlassen, als ihr Betreffnis gibt, nach der Seelenzahl. Zur Bestätigung dessen folgen die Unterschriften: [Unterschriften der Gemeindevorsteher und des Standesrepräsentanten]