19301206_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:14
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1930-12-06
Erscheinungsdatum 1930-12-06
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 6. Dezember 1930 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 2. Dezember 1930 Zl. 258/5-St. wurde auf heute Samstag den 6. Dezember 1930, vormittags 9 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 8 Vertreter des Standes Montafon. Entschuldigt hat sich schriftlich der Herr Gemeindevorsteher von Lorüns, nicht entschuldigt hat sich der Herr Gemeindevorsteher von Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 2. Oktober 1930 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Gegen die Fassung des Punktes 1 b.) erhebt der Herr Gemeindevorsteher Kessler/Bartholomäberg Einwendungen und verlangt eine Richtigstellung durch Anfügung folgender Satzergänzung: "...Statuten nicht anerkannt ..... und an dem Standpunkte festhält, dass das Risiko nicht die Gemeinde, sondern die Druckerei zu übernehmen hat". - Andere Einwendungen wurden nicht erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Die Gemeindevorstehung Bartholomäberg beabsichtigt, den Bau eines neuen zeitgemässen Schulhauses vorzunehmen. Um diesen Plan ausführen zu können, beansprucht sie vom Stande Montafon die Beistellung von Nutzholz im Ausmaße von 270 fm3. - Die über diese Angelegenheit schon länger schwebenden Verhandlungen konnten zu keinem Abschlüsse gebracht werden, weshalb vom Herrn Standesrepräsentanten der Vorschlag gemacht wurde, eine Aussprache vor der ganzen Standesvertretung durchzuführen.- Über ein diesbezügliches Ansuchen wurden die Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg zur Standesvertretungssitzung am 6. Dezember 1930 eingeladen. Es bestehen zwei verschiedene Standpunkte und zwar: a) Der Herr Standesrepräsentant vertritt die Auffassung, dass der Gemeinde Bartholomäberg aus Standeswaldungen jene Holzmenge angewiesen werden soll, welche aus den möglichen Holznutzungen in den Eigenwaldungen von Bartholomäberg und aus der Verwendung von gut brauchbarem Abbruchholz des alten Schulhauses nicht gedeckt werden kann. Nach einem Gutachten des zuständigen Forstwartes befinden sich in den Eigenwaldungen der Gemeinde Bartholomäberg ca. 140 fm3 schlagreifes Nutzholz. - Dieses Verlangen findet seine Begründung in der richtigen Auffassung, dass eine Gleichbehandlung sämtlicher Parteien zu erfolgen hat und Ausnahmestellungen nicht geschaffen werden dürfen. Denn bis heute wurde die Übung gepflogen, dass jede Holzbeanspruchende Partei vorerst nach Leistungsfähigkeit des Eigenwaldes versucht, den angesprochenen Bedarf zu decken und nur das Restquantum aus Standeswaldungen erhält. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes ist unstatthaft. b.) Die Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg, Herr Gemeindevorsteher Josef Kessler und Herr Gemeinderat Josef Würbel, verlangen, dass der Stand Montafon von der Heranziehung des Eigenwaldes zur teilweisen Bedarfsdeckung Abstand nehme und nur auf der Verwendung des brauchbaren Abbruchholzes des alten Schulhauses bestehen soll. - Dieses Verlangen begründen sie mit der Behauptung, dass in den Eigenwaldungen kein schlagbares Holz stehe und das Gutachten des Forstwartes unrichtig sei.- [-2-] Zur Vergleichung dieser Gegensätze findet eine eingehende Beratung und Verhandlung statt, welche jedoch zu keinem Ergebnisse führte. i Deshalb stellt der Vorsitzende den Antrag, über den von ihm vertretenen Standpunkt abzustimmen. Mit allen gegen die Stimme des Vertreters der Gemeinde Bartholomäberg wird hierauf beschlossen, der Gemeinde Bartholomäberg zum Baue des Schulhauses jene Holzmenge aus Standeswaldungen von Silbertal und Bartholomäberg zum Bezuge zu bewilligen, welche aus der erlaubten Nutzung der Eigenwaldungen dieser Gemeinde und aus der Verwendung noch brauchbaren Abbruchholzes vom alten Schulhause nicht aufgebracht werden kann. Zudem ist ein Plan mit genauem Holzrodel vorzulegen. 2.) In Gafluna, im Standeswalde Silbertal, befinden sich ca. 1000 fm3 Windwurf- und Schneebruchholz, welche wegen Borkenkäfergefahr aufgearbeitet und aus dem Walde entfernt werden müssen. Der Transport dieses Holzes ist jedoch nur auf dem Wasserwege der Litz möglich. - Da die Holzlende in Schruns allein als Lieferungsziel in Frage kommt, auf dieser aber gegenwärtig ca. 1200 fm3 Brennholz lagern, wird der Marktgemeinde Schruns mit einstimmigem Beschlüsse die Bewilligung erteilt, auch an Nichtstandesbürger Brennholzlose von 6 rm3 in beliebiger Weise abzugeben. Dadurch wird die Marktgemeinde Schruns in die Lage versetzt, das Abgangholz in Gafluna als Bezugsholz für das Jahr 1931 zu beziehen. Nur auf diese Weise ist die Wegschaffung des Abgangholzes aus dem Walde möglich. 3.)Das Ansuchen der Gemeinde Bürs für Alpe Salonie um Bezugsbewilligung für Nutzholz wird nochmals bis auf Weiteres vertagt. 4.) Dem Marlin Michael/Gaschurn wird über sein Ansuchen die Bezugsbewilligung für 150 fm3 Nutzholz zum Wiederaufbaue des abgebrannten Objektes erteilt. 5.) Der Flöry Josefa-Gaschurn wird die Bezugsbewilligung für das notwendige, aus der Eigenwaldung nicht aufbringbare Schindelholz zur Eindeckung des neuerbauten Stalles erteilt. 6.) Dem Dietrich Josef/Vandans wird die Verkaufsbewilligung für ca. 25 rm3 Stallabbruchholz erteilt. Desgleichen den Salner Geschwister/Gaschurn für eine Menge von ca. 30 rm3. Der Verkauf darf aber nur innerhalb des Tales Montafon mit der Sicherstellung der Verwendung im Tale erfolgen. 7.) Die für die Ermittlung der Brandstifterin von Tschagguns im Jahre 1913 ausgesetzte Prämie von Kr. 600.— wird mit S 600.-- festgesetzt und dieser Betrag dem Landesgendarmeriekommando in Bregenz zur Beteilung der in Frage kommenden Gendarmeriebeamten zur Verfügung gestellt. 8.) Dem Mangeng Josef u. Cons./Schruns wird zur Wiederherstellung eines Holzbringungsweges am Gamplaschg eine Subvention in der Höhe von 50% der erwachsenden Baukosten zugesichert. 9.) Dem Professor Janner-Gampabing/St. Gallenkirch wird gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses das Wasserbezugsrecht aus einer auf Standesgrund entspringenden Quelle bis auf Widerruf eingeräumt. 10.) Der Besenwerde des Stampfer Ludwig u. Cons./Tschagguns gegen die Aufforstung des Waldweges nach Unter-und Oberkrista wird Folge gegeben. 11.) Eine Anregung des Forstwartes Ganahl/Tschagguns zur Änderung der Bestimmungen über die Bezugholznutzungs-Termine in den Standeswaldungen wird zum Zwecke neuerlicher Prüfung vertagt. 12.) Die Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz über die Anstellung des Wittwer Christian Rudolf/Gaschurn zum Waldaufseher im Distrikte Gaschurn-Partenen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 13.) Die Mitteilung der Gemeindevorstehung Gaschurn über die Anmeldungen von Hilfskräften Für den Forstdienst in Gaschurn wird zur Kenntnis genommen. Es wird beschlossen, die Gemeindevertretung Gaschurn aufzufordern, an Hand der eingegangenen Anmeldungen einen verbindlichen Vorschlag zu erstatten. 14.) Dem Josef Both/Tschagguns wird die Übertragung des Holzbezugsrechtes für Maisässgebäude in Gauen im Falle des Wiederaufbaues auf einem geeigneten Bauplatz. zugestanden. Die Abtragung der Gebäude musste wegen Murbruchgefahr stattfinden. 15.) Das Abgangholz in Partenen ist bestmöglichst zum Kaufpreise abzusetzen (siehe Bericht des Forstwartes Wittwer). 16.) Dem Wachter Franz/Schruns wird die Übertragung des Holzbezugsrechtes von abgetragenen Maisässobjekten auf eine neuerbaute Barge und dem anschliessenden Maisässe zugestanden. 17.) Mehreren Partheien in Tschagguns wird über Empfehlung des Gemeindevorstehers Jochum/Tschagguns an den Kosten der Instandsetzung des Holzbringungsweges in den Mühlewald (Bühel gegen Gampadels) eine Subvention [-3-] 18.) An den Kosten der Instandsetzung des Holzbringungsweges im Vermiltobel wird über Empfehlung des Gemeindevorstehers Netzer/St. Gallenkirch ein Beitrag von 50% durch die Standeskasse geleistet. 19.) Mehrere Anfragen werden vom Herrn Vorsitzenden beantwortet. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 23. Dezember 1930. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]