19551219_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1955-12-19
Erscheinungsdatum 1955-12-19
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-0- Stand Montafon Schruns Schruns, am 13.12.1955 Einladung! Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschußes für Montag den 19. Dezember 1955, 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. Der Standesrepräsentant: gez. Jos. Keßler Tagesordnung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 1. Dez. 1955 2. Vorlage des Bestandvertrages betreffend Grundinanspruchnahme durch die VJW (Materialseilbahn Vandans - Rells - Salonien). 3. 20 kv Leitung von Golm ins Rellstal. 4. Hermann Lorünser, Vandans, Ansuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Doppelwohnhaus 181 und zwar von Bp. 680/2 auf einen neuen Bauplatz. 5. Ansuchen des Hermann Künzle, Vandans, um Aufleben lassen des erloschenen Servitutsrechtes von HNr. 134 und Übertragung desselben 6. Ansuchen des Jakob Bitschnau, Vandans um das Aufleben lassen des erloschenen Servitutsrechtes von HNr. 133 in Vandans. 7. Ganahl Alois, Bartholomäberg, Ansuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 401 auf einen Neubau. 8. Mündl. Ansuchen des Rudigier Johann in Gaschurn, um die Bewilligung Servitutsholz von St. Gallekirch nach Gaschurn zu Überführen. -00- 9) Holzansuchen der Parteien. a) Fini Graß in Schruns, um die Bewilligung von 40 fm Bauholz für Bauzwecke. b) Franz Bailoni in Bartholomäberg, um die Bewilligung von 40 fm Bauholz. c) Ansuchen des Vergut Anton, Gortipohl, um die Bewilligung von 20 fm Bauholz. d) Anton Sahler in Gaschurn um die Bewilligung von 43.- fm Bauholz. -1- Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Montag den 19. Dezember 1955 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 13.12.1955 wurde auf heute vormittag 8 Uhr 30 eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden St. Anton, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wir zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 1. Dezember 1955 wird einspruchslos genehmigt und gefertigt. Pkt. 2) Der vorliegende Bestandvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. sieht für die Inanspruchnahme u. Überspannung von Standesgrund zur Erstellung der Seilbahn Vandans-Rells-Salonien eine einmalige Entschädigung von S 60.615.- und während der Bauzeit des Lünerseewerkes eine laufende Entschädigung von jährlich S1076.- vor. Der vorliegende Bestandvertrag wird durch die Standesvertretung in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt (siehe Beschl. vom 29.9.55). Pkt. 3) Laut Mitteilung der Gemeinde Vandans wird von Golm ins Rellstal eine 20 KV- Baustromleitung erstellt, die nach Beendigung der Bautätigkeit im Rellstal, abgetragen wird. Diese Kraftstromleitung berührt unter anderem auch Standesbesitz. Die Standesvertretung hat gegen die Erstellung dieser 20 KV-Leitung nichts einzuwenden, wenn sich -2- die Vorarlberger Illwerke bereit erklären den Stand Montafon für die Inanspruchnahme von Grund und Boden (Flurschäden, Nutzungsentgang usw.) voll zu entschädigen. Die Standesvertretung ist einverstanden, daß die diesbezüglichen Verhandlungen erst nach der Schneeschmelze, also wenn eine Begehung der Trasse möglich ist, durchgeführt werden. Pkt. 4) Hermann Lorünser in Vandans hat um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 680/2 (Eigentum der Witwe Angelika Zimmermann in Vandans) auf einen neuen Bauplatz angesucht. Die Standesvertretung gibt diesem Ansuchen statt vorausgesetzt, daß Lorünser die Verzichterklärung der Besitzerin der Bp. 680/2 beibringen kann. Das neu zu erstellen geplante Wohnhaus wird mit einen Holzbedarf von 40 fm eingeforstet. Lt. früheren Beschlüssen der Standesvertretung erfolgt die Holzabgabe zur erstmaligen Erstellung zum erhöhten Stockgeldpreis, desgleichen muß die Parterre in Mauerwerk erstellt und das Haus mit harter Bedachung versehen werden. Pkt. 5) Dem Ansuchen des Hermann Künzle in Vandans um die Wiederbewilligung und Übertragung eines schon erloschenen Servitutsrechtes (Wohnhaus) wird nicht stattgegeben. Der Partei können jedoch, falls vorhanden, aus Abgangbeständen ob der Rellstalstrasse 30 fm Holz für Bauzwecke zum ermässigten Preise von S 100.- per fm zur Selbstaufrüstung zugewiesen werden. Pkt. 6) Das Ansuchen des Jakob Bitschnau in Vandans um die Wiederbewilligung eines erloschenen Servitutsrechtes (Wohnhaus) wird abgelehnt. Der für zur von Partei können jedoch, falls vorhanden, 30 fm Angangholz Bauzwecke aus Abgangbeständen ob der Rellstalstrasse Selbstschlägerung zum ermässigten Preise S 100.- per fm zugewiesen werden. -3- Pkt. 7) Ganahl Alois in Bartholomäberg 258 ersucht die Standesvertretung um: 1. Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 401 Kat.G. Bartholomäberg auf das daneben neuerstellte Wohnhaus. 2. Um die Auszahlung der Servitutsablöse für das Haus- und Stalldach. Die Standesvertretung gibt der Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 401 (altes, baufälliges Wohnhaus) auf das daneben neuerstellte Wohnhaus statt. Das neuerstellte Wohnhaus wird im Ausmasse des alten Wohnhauses eingeforstet. Die Holzmenge ist durch einen Fachmann feststellen zu lassen. Ist das neuerstellte Wohnhaus mit Ziegel eingedeckt, so ist gegen die Auszahlung der Schindelholzablöse nichts einzuwenden sofern für das ausgeforstete Haus auf Bp. 401 noch keine Schindeldachablöse bezahlt wurde. Der Auszahlung der Schindeldachablöse für den mit Schindeln eingedeckten Stall kann nicht stattgegeben werden. Pkt. 8) Rudigier Johann in Gaschurn stellt das mündliche Ansuchen um die Überlassung des für ein Wohnhaus in St. Gallenkirch bezogenen Nutzholzes zur Erstellung eines Wohnhauses (nicht eingeforstet) in Gaschurn, gegen Aufzahlung eines mässigen Kaufpreises, unter Verzicht auf das Servitutsrecht für HNr. 86 in St. Gallenkirch/Gortipohl. Die Standesvertretung beschließt: Johann Rudigier in Gaschurn wird es gestattet, das für das abgebrannte Haus Nr. 86 in Gortipohl bezogene Servitutsholz im Ausmasse von ca. 110 fm nach Gaschurn zu überführen und damit ein nicht eingeforstetes Haus zu errichten. Rudigier hat als Kaufpreis einen ermässigten Betrag von S 40.- pro fm an die Standeskassa zu zahlen und auf das Holzbezugsrecht für HNr. 86 zu verzichten. -4- Pkt. 9) Holzansuchen der Parteien: a) Das Holzansuchen der Fini Grass, Schruns, um die Bewilligung von 40 fm Bauholz wurde mit der Begründung abgelehnt, daß vor 2 Jahren dem Ehemann für Bauzwecke 40 fm Bauholz zugewiesen wurden. b) Das Holzansuchen das Bailoni Franz, Bartholomäberg, um die Bewilligung von 40 fm Bauholz wurde mit der Begründung abgelehnt, daß keine Veranlassung besteht, zur Instandhaltung eines nicht eingeforsteten Hauses eine so große Holzmenge zu bewilligen, da ausserdem die durch den Brandfall erforderliche Reparatur bereits durchgeführt wurde, kann hier nicht von einer ausserordentlichen Notlage gesprochen werden. c) Dem Ansuchen des Vergut Anton in Gortipohl um die Bewilligung von ca. 20 fm Abgangholz für Bauzwecke wird stattgegeben, vorausgesetzt, daß obige Menge ohne Schmälerung der Bezugsberechtigten abgegeben werden kann. d) Anton Sahler, Gaschurn, werden aus Aubgangbeständen des Valschevieltales 30 fm Abgangholz zum Kaufpreise von S 80 per fm käuflich zur Selbstschlägerung überlassen. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird gemäß § 34 der VGO die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 10) Vallaster Gerold in Vandans werden aus der Standeswaldung Vandans 30 fm Bauholz aus Abgangbeständen zum Preise von S 100.- per fm zur Selbstschlägerung zum Kaufpreise überlassen. Pkt. 11) Den Waldaufseher wird der sogenannte Standeszuschlag zum Gehalt, in Höhe eines monatlichen Zuschlages als Weihnachtszuwendung ausbezahlt. Pkt. 12) Herrn Thöny Hermann bzw. seiner Ehefrau werden zu den anläßlich der Grenzfeststellung aufgelaufenen -5- Rechtsanwaltskosten entgegenkommenderweise ein Betrag von S 300.- überwiesen. Pkt. 13) Die Vorarlberger Gebietskrankenkassa in Dornbirn teilt mit, daß gegen die Schuldienerin Mathilde Nachbauer (Übernehmerin der Liegenschaften des Bachmann Eduard in Gargellen) beim Bezirksgericht für Montafon in Schruns ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig ist. Durch die Verwertung der Liegenschaften dürften nicht mehr alle Gläubiger befriedigt werden können. Es ist daher beabsichtigt, eine Zwangsverwaltung der Liegenschaft durch das zuständige Gericht durchführen zu lassen. Aus den Erträgnissen des Betriebes sollen nach und nach die Forderungen getilgt werden. Ein entsprechend geschulter, erfahrener Hotelfachmann wäre bereit, die Stelle des Verwalters unter entsprechenden Bedingungen zu übernehmen. Da geplant ist, einen Gläubiger-Ausschuß der Hauptgläubiger zusammenzubringen wird der Stand Montafon (auch Gläubiger) ersucht, sich innerhalb 3 Tagen zu äußern. Sollte innerhalb dieser Frist der Stand Montafon sich nicht äußern, wird angenommen, daß der Stand Montafon dem Vorschlag der Vorarlberger Gebietskrankenkassa zustimmt. Die Standesvertretung stimmt dem Vorschlag der Gebietskrankenkassa, eine Zwangsverwaltung der Liegenschaften der Mathilde Nachbauer in Gargellen durchzuführen, bei. Berichte: Der Herr Standesrepräsentant berichtet, daß er auf Grund der Ermächtigung vom 1. Dezember 1955 (Niederschrift Pkt. 6) mit dem Vertretern des Milchhof Bludenz vereinbart hat, daß die monatliche Miete, die der Milchholf Bludenz für das Verkaufslokal im Haus Nr. 27 von S 500.- auf 750 S.- erhöht wird ohne dass hiedurch die Vereinbarungen zwischem dem Milchhof Bludenz und der Milchverwertungsinteressentschaft Silbertal beeinträchtigt werden. Die Standesvertretung nimmt diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis. -6- Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: