19230312_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1923-03-12
Erscheinungsdatum 1923-03-12
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 12. März 1923 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oAnlässlich der Überprüfung, bezw. Verfassung eines neuen Holzstatutes für die Montafoner Standeswaldungen wurde anknüpfend eine Standesausschußsitzung abgehaltenen, an welcher sich sämtliche Standesvertreter mit Ausnahme jener von Stallehr und Lorüns beteiligten. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit werden die Protokolle der vergangenen 2 Sitzungen vom 11. November 1922 und 1. Februar, 1923 in Vorlage gebracht. Auf deren Verlesung wird jedoch aus dem Grunde verzichtet, weil jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde u. daher die Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter von deren Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Nachdem keine Einwendung erhoben wurde, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) In Anerkennung der Begünstigung auf Belassung des BezirksGerichtes Montafon wird einstimmig beschlossen, die Bestreitung des für dieses Amt angestrebten Sachaufwandes aus Standesmitteln bis auf Weiteres zu übernehmen. 2.) Ein Ansuchen des Herrn. Wilhelm Kleboth, Bauer in St. Gallenkirch, um Bezugsbewilligung von 6 Masten aus Standeswaldungen zu einer elektrischen Leitung wird begutachtet. 3.) Bei der unter Leitung des Herrn Landeshauptmannes Dr. Ender abgehaltenen Verhandlung behufs Verfassung eines neuen Holz-Statuts wurde auch eine entsprechende Erhöhung der Stockgeld Preise angeregt, um die jährlich erwachsenden Verwaltungs-, Aufsichts- und andere Kosten, besonders für Ausarbeitung eines Wirtschaftsplanes, decken zu können. Über Vorschlag des Herrn Landeshauptmanns wird sodann einstimmig beschlossen, pro 1923 das Stockgeld derart zu berechnen, dass ineinander gerechnet auf je ein Raummeter Brennholz 60 Goldheller und auf je ein Festmeter Nutzholz 2 Goldkronen entfallen. Je nach Qualität des Holzes und mit Berücksichtigung der Bringungsverhältnisse hat eine Erhöhung bezw. eine Herabminderung vorverzeichneter Ansätze in der Weise zu erfolgen, dass das zu berechnende Stockgeld im Verhältnis zum festgesetzten Preise dem Holzquantum entspricht. 4.) Über Antrag des Herrn Hofrat Henrich wird auch beschlossen, dass Brennholz nur an Standesbürger abgegeben werden darf u. hätten die 8 Ausschüsse der 8 Standesgemeinden zu beschliessen, dass bis zum Zeitpunkte der Aufteilung der Standeswälder keine Standesbürger mehr aufgenommen werden dürfen. Der diesbezügliche Beschluss ist im Verlaufe von 4 Wochen an die Standesrepräsentanz einzusenden. 5.) Bei Durchberatung des Holzstatutes wurde der § 2 nur mit 5 Stimmen Mehrheit angenommen, während 3 Standesvertreter die Ansicht vertraten, dass im Bedarfsfalle Bauholz auch an jene Standesbürger verabfolgt werden solle, welche nach dem Jahre 1882 Bauten für landwirtschaftliche Zwecke erstellten, wobei der Umfang der Bauobjekte dem Erträgnis der Liegenschaft zu entsprechen hat. Im Übrigen erfolgte Stimmeneinhelligkeit. Schruns, am 16. März 1923