18911215_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 15. Dezember 1891 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Stemer Jakob Mittelst Dekrets vom 9. d. Mts. Zl. 148 wurde auf heute eine Standesausschußsitzung anberaumt, wozu erschienen sind die Gefertigten Tagesordnung 1. Vorlage eines Antrages der Firma Siemens und Halse in Wien punkto Übernahme des Baues der Montafoner Bahn. 2. Ansuchen des Oberschützenmeisters Zuderell in Schruns um eine Unterstützung zum Bau eines Schießstandes. [-2-] Beschlüsse ad 1. Auf den von der p.t. Firma Siemens und Halske gestellten Antrag wurde einstimmig beschlossen einzugehen unter nachstehenden Modalitäten: Siemens und Halske baut die elektrische Anlage und finanziert das ganze Unternehmen ohne daß sich der Stand Montafon mit einem Kapitale hieran betheiliget. Die Erhaltung der ganzen Concurrenzstraße unter Wegfall des Zolles fällt der Bahngesellschaft zu. Zum Brückenbau in Vandans ist ein einmaliger Betrag von 200 fl zu zahlen. Sobald das Unternehmen sich über 5% verzinst, sind zu Wegbauten in Montafon jährlich 250 fl zu zahlen. Der Stand Montafon löst den Grund und Boden von Schruns bis zur Alfenzbrücke, soweit er nach den heute vorliegenden Plänen erforderlich wird, ab, und stellt ihn der Bahngesellschaft unentgeltlich zur Verfügung. Der Grund und Boden zum Canalbaue [-3-] wird ebenfalls noch den bisher vorgelegten Plänen abgelöst und der Gesellschaft gegen Rückvergütung derselben Kosten zur Verfügung gestellt. Der Stand Montafon trägt an der Einzäunung des Bahnkörpers die halben Kosten, sollte jedoch zwischen Bahn und Straße ein Mittelzaum erforderlich sein, soll diesen die Gesellschaft zu erstellen einzuhalten. Die jetzt bestehenden Schottergewinnungsplätze werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sollte jedoch zu einem oder dem anderen eine Zufahrt nothwendig werden, würde sich der Stand wieder zu der Herstellung noch zur Ablösung des Grundes kümmern. Wird jedoch die Schottergrube in St. Anton benützt, kann die Zufahrt ohne Kosten einer Ablösung hergestellt werden. Die Erhaltung der alten Straße von St. Anton bis zur ersten Illbrücke für den Viehtrieb kann der Stand Montafon nicht über sich nehmen, da dies die Bahngesellschaft mit ganz geringen Kosten selbst durchführen kann, indem der geringe Verkehr über diese Straße kaum zu jährlichen Auslagen führen dürfte und eine Einzäunung nicht statt zu finden hat, da dieses die Anrainer zu besorgen haben. An der am 12. August 1890 vorgenommenen Prozentvertheilung wurde nachstehende Änderung vorgenommen: Der Gemeinde Lorüns wird 1% zugetheilt, welche [durchgestrichen: "beim Stande Montafon"] bei der Montafoner Brandassekuranz in Abrechnung kommt, daher dieselbe statt 20% nur 19% zu tragen hat. ad 2. Zu Schießstandsbau in Schruns wird das ganze erforderliche Holz aus Standeswaldungen unentgeltlich bewilligt. ad 3. Dem Ansuchen des Franz Brugger von Tschagguns um Fällungsbewilligung von 16 schweren und 16 leichten Bau- und Sagstämmen wurde zu einem Drittel [-4-] Folge gegeben. ad 4. Der Gemeinde St. Anton wird zur Anschaffung einer neuen Feuerspritze ein Beitrag von 250 fl bewilligt aus der Brandassekuranzkasse. [Unterschrift des Standesrepräsentanten und der Ausschüsse]