19400224_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1940-02-24
Erscheinungsdatum 1940-02-24
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 1/1-1940-Stand. Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Gemeindeamtes des Marktes Schruns am Samstag den 24. Februar 1940 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Heinrich Dajeng. Mit Einladungsschreiben vom 21. Februar 1940 hat der Standesrepräsentant auf heute 9 Uhr vormittags eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 9 Bürgermeister der Talgemeinden in der Eigenschaft als Standesvertreter von Montafon erschienen sind. Zur Erledigung liegt vor die folgende Tagesordnung: 1) Vorlage der Jahresrechnung pro 1938 des Standes Montafon und seiner Anstalten zur Beratung und Genehmigung. 2) Montafoner Gemeindeblatt: Mitteilung über die Einstellung des weiteren Erscheinens ab 1. April 1940 und Stellungnahme zu den damit aufgeworfenen Fragen. 3) Bericht über den Strassenbau in Silbertal zur Erschliessung der Standeswaldungen. 4) Ansuchen des Hermann Maier/Vandans um Übertragungsbewilligung des Holzbezugsrechtes vom Hause Nr. 38 in Vandans auf GP. 133/1 in Vandans. 5) Ansuchen des Josef Pfefferkorn/Schruns um Übertragungsbewilligung des Holzbezugsrechtes des Hauses Nr. 87 in Tschagguns auf einen neuen Baugrund GP. 915/12 in Schruns. 6) Vorlage von 3 Ansuchen um Verkaufsbewilligung von Abbruchholz zur Behandlung. 7) Ansuchen des Peter Rudigier/Gaschurn um Übertragungsbewilligung des Holzbezugsrechtes des Hauses Nr.151 in Gaschurn auf einen günstiger gelegenen Baugrund. 8) Allgemeines. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet um 9.20 h die Sitzung und leitet die Beratung ein. Nach Anhörung der anwesenden Bürgermeister als Standesvertreter fasst der Standesrepräsentant folgende Entschliessungen. zu 1): Die Rechnungsabschlüsse des Standes Montafon, des Forstfondes und des Montafoner Feuerversicherungsvereines für das Geschäftsjahr 1938 werden vom Kommunalverwalter verlesen und in den einzelnen Abschnitten erläutert. Nach gründlicher Beratung und Aussprache mit den Standesvertretern wird der Rechnungsabschluss der 3 Anstalten (Stand, Forstfond, Feuerversicherung) ohne Abänderung genehmigt. zu 2): über Anweisung des Präsidenten des Werberates der Deutschen Wirtschaft haben die Gemeindeblätter, die als Amtsblätter der Gemeinden in überaus wirksamer Weise durch Jahrzehnte ihre Aufgabe erfüllt und zur wertvollen Wirtschaftswerbung der Bevölkerung unter sich wesentlich beigetragen haben, nach Gewährung einer Übergangsfrist mit 1. April 1940 ihr Erscheinen einzustellen. Die Gemeindeblätter in der bekannten Ausführung sind eine Einzelerscheinung des Landes Vorarlberg im Großdeutschen Pressewesen. Ihr Aufbau steht im Widerspruch zu den Pressegesetzen, da sie einen Wirtschaftswerbenden Teil führen. Dieser Teil ist für die Finanzierung der Gestehungskosten aber unerlässlich. Wenn den Gemeindeblättern aber die Weiterführung dieses Anzeigenteiles untersagt wird, ist ihr Todesurteil geschrieben. Die Führung der Gemeindeblätter als reine Amtsblätter, also ohne einen Anzeigenteil, ist für die Gemeinden jedoch finanziell nicht tragbar. Damit fallen auch die realen Grundlagen für das Montafoner Gemeindeblatt, das [-2-] im 11. Jahre seines Bestehens (gegründet am 1.Oktober 1930) nunmehr sein Erscheinen einstellen muss. Die Talgemeinden verlieren damit leider ein sich als sehr wertvoll erwiesenes Benachrichtigungsorgan zur Unterrichtung der Bevölkerung. Um einen möglichst ausreichenden Ersatz für das eingehende Montafoner Gemeindeblatt zu schaffen, hat der Standesrepräsentant ein Angebot des Verlages des "Vorarlberger Oberlandes" in Feldkirch (Buchdruckerei Sausgrubers Nachfolger, Inhaber Karl Haller Feldkirch) auf Übernahme der Nachfolgeschaft des Gemeindeblattes eingehend geprüft. Das Angebot enthält die Bereitwilligkeit, gegen Übernahme des Bezieherstandes und der ermässigten Kostenberechnung amtlicher Verlautbarungen die Nachfolgeschaft des Montafoner Gemeindeblattes anzutreten, wenn durch das Gemeindeamt Schruns die Verbindung zwischen Talschaft und Druckerei geschaffen wird. (Angebot vom 22.2.1940). Das Angebot beinhaltet in seinen weiteren Teilen günstige Arbeitsgrundlagen, sodass es möglich scheint, bei Unterstützung der Einführung des Oberlandes im Montafon einen Ersatz für das Gemeindeblatt zu schaffen. Dabei ist nicht unerheblich, dass in den geschäftlichen Beziehungen zum Verlag keine Änderung eintritt, nachdem die Fa. L. Sausgruber Nachfolger/Feldkirch an der Gründung des Gemeindeblattes maßgeblich beteiligt und am Ausbau desselben im Laufe des verflossenen Jahrzehntes fleissig mitgearbeitet hat. - Das Angebot ist annehmbar. Inzwischen gehen aber auch Bestrebungen des Gaupresseamtes Innsbruck mit Unterstützung des Herrn Landrates in Bludenz dahin, den "Vorarlberger Landboten", der in Innsbruck gedruckt wird, als Ersatz für die Gemeindeblätter in breitester Form bei der Talbevölkerung einzuführen. Die Möglichkeiten zu einer praktischen Benützung des Anzeigenteiles dieses Organes durch die Bevölkerung zur Vermittlung ihrer Wirtschaftsnachrichten sind aber sehr beschränkt, da zwischen Aufgabe und Erscheinen von Anzeigen ein zu grosser Zeitraum liegt - handelt es sich doch um mindestens 5 Tage. Dann ist nicht unerheblich, dass der Bezug dieses Presseorganes auch eine erhebliche Mehrausgabe für die Bezugsgebühr notwendig macht, was sich bei der immerhin beschränkten Leistungsfähigkeit der Bevölkerung hemmend auswirken wird. Eine Massenverbreitung wird deshalb kaum möglich sein. Der Jahresbezug des Montafoner Gemeindeblattes kostet RM. 3, 60 bei Vorausbezahlung, jener des Vorarlberger Landboten aber RM. 8.40. Endlich geht eine dritte Überlegung dahin, den in Bludenz erscheinenden" Bludenzer Anzeiger" zu einem Kreisblatt für den Landkreis Bludenz auszugestalten, in welchem alle die kreisgebundenen Gemeinden betreffenden Verlautbarungen, sowie die Wirtschaftsnachrichten der Bevölkerung wöchentlich einmal erscheinen sollen. Diese Planung befindet sich in einem vorbereitenden Stadium und wird durch die offizielle Propagierung des "Vorarlberger Landboten" nachteilig überschattet. An ihrer Verwirklichung ist zu zweifeln.Mit Rücksicht auf die ein Jahrzehnt bereits dauernden Beziehungen zur Buchdruckerei Sausgruber' Nachfolger/Feldkirch und an Anerkennung ihrer Mitarbeit an der Ausgestaltung des Montafoner Gemeindeblattes pflichten die Standesvertreter dem Vorsitzenden in seiner Entschliessung bei, mit Wirksamkeit ab 1. April 1940 als Nachfolgeorgan des sich verabschiedenden Gemeindeblattes die 3 mal wöchentlich erscheinende Zeitung, das "Vorarlberger Oberland" der Talbevölkerung nachdrücklich als Ersatz zu empfehlen. ihre wirtschaftlichen Anzeigen in diesem Blatte einzuschalten und dieses Organ zur Bekanntmachung der gemeindlichen Verlautbarungen geschlossen zu benützen. Die Verbindung zwischen Bevölkerung und Verlag wird, nachdem eine Dezentralisierung auf die einzelnen Gemeinden nicht gewünscht wird, wie beim Gemeindeblatt, auch künftig das Gemeindeamt Schruns herstellen und in diesem Sinne treuhänderisch arbeiten. - Die Einrückung einer ausführlichen, diesbezüglichen Mitteilung in den letzten Ausgaben des Montafoner Gemeindeblattes ist zu veranlassen. [-3-] zu 3): Der Vorsitzende berichtet über die bisher unternommenen Sehritte zur Erschliessung der Standeswaldungen im Silbertal in einem ausführlichen Vortrag. Er führt unter anderem aus, dass vom Kirchdorf Silbertal bis in das Gebiet der hinteren Silbertaler Standeswaldungen eine Wegstrecke von ca. 11 km unter schweren bis schwierigsten Terrainverhältnissen zu überwinden ist, in deren Linie z.Bsp. die gefährlichen Stellen "Bannwaldstutz" und "Gislenstutz" liegen. Bei den derzeitigen Strassenverhältnissen ist der Abtransport grosser, zur Schlägerung kommender Holzmengen nicht möglich, da die Gefährdung für Menschen und Transportfahrzeuge zu gross ist. Wenn die in diesen Waldungen zur Nutzung kommenden 6-8000 Festmeter Holz in den nächsten Jahren weggeschafft werden sollen, so ist ein grosszügiger Strassenausund Strassenneubau unbedingt nötig. Der Ausbau des "Bannwaldstutzes", das ist eine Strecke von 4 - 500 m, ist allein mit einem Kostenaufwand von 65.000 Rm projektiert. Ber Ausbau der Strassenführung vom Kirchdorf Silbertal einwärts bis in das hinterste Silbertal wird von den zuständigen Reichsstellen als wichtig anerkannt; die Ausführungskosten werden mit einem Betrag von RM. 550.000 beziffert. Zur Deckung dieses Aufwandes stehen in Aussicht 50% aus Reichsmitteln und 15% aus Mitteln des Reichsgaues Tirol-Vorarlberg, sodass den Stand Montafon noch 35% Anteil treffen würden. An diesen 35% wird voraussichtlich das Reichsforstamt einen unmittelbaren Beitrag von 50% aufbringen; der effektiv vom Stand Montafon als Waldeigentümer aufzubringende Baukostenbetrag wird sich also auf ca. 17, 5% der Gesamtkostensumme beschränken. - Als Sofortmaßnahme wurde im vergangenen Herbst der Bannwaldstutz soweit hergerichtet, dass wenigstens die grössten Gefährdungsmomente etwas vermindert werden konnten. Die Frage der Erschliessung des hinteren Silbertales ist nur grundsätzlich, also vollkommen zu lösen, darum müssen Halbheiten entschieden vermieden werden. Es liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse und auch im besonderen Interesse des Standes Montafon, zur Lösung dieser Erschliessungsfrage das mögliche beizutragen. Diese Erkenntnis ist Gemeingut der anwesenden Standesvertreter; sie stimmen deshalb dem Vorsitzenden über die Mitarbeit bei der Verwirklichung der geschilderten Planungen in vollem Umfange zu. zu 4): Bern Herrn Hermann Maier/Vandans wird über Ansuchen Die Bewilligung erteilt, das Holzbezugsrecht des eingeforsteten Hauses Nr. 38 in Vandans Rotund, das abgetragen worden ist, auf seine Baugrundparzelle Nr. 133/1 in Vandans-Zwischenbach in vollem Umfange zu übertragen. zu 5): Dem Gemeindebeamten Josef Pfefferkorn/Schruns wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, das Holzbezugsrecht des eingeforsteten, zum Abbruch gelangten Wohnhauses Nr. 87 in Tschagguns auf seinen Bauplatz Gp.Nr. 915/12 in Schruns in vollem Umfange zu übertragen. zu 6): Folgende Ansuchen um Erteilung der Verkaufsbewilligung von Abbruchholz eingeforsteter Objekte werden mit der Auflage bewilligt, dass der Verkauf nur innerhalb des Tales Montafon und so erfolgen darf, dass die Verwertung im Tale Montafon selbst sichergestellt ist, und zwar: a) dem Peter Rudigier/Gaschurn Nr. 162 für ca.40-50 rm3 aus dem Abbruch des Hauses Nr. 151, sowie einem alten Speicher und einem Stall bei Haus Nr. 152. - Das Einforstungsrecht dieser Objekte, ausgenommen jenes des Hauses Nr. 151, wird hiermit als endgültig für erloschen erklärt; b) dem Leo Mangeng/Bartholomäberg für 20 rm3 Abbruchholz von einem umgebauten Stall der Heimat HNr. 45; c) dem Franz Josef "Kessler/Bartholomäberg HNr. 67 für ca. 21 rm3 aus einem Stallumbau auf dieser Heimat. [-4-] zu 7): Dem Peter Rudigier/Gaschurn HNr. 151 wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt. das Holzbezugsrecht des Hauses Nr. 151 auf eine günstiger gelegen, von der jetzigen Hofstelle ca. 35-40 m entfernten neuen Baufläche zu übertragen und dieses Haus dortselbst im altbestehenden Umfang wieder aufzubauen. An der Ablösung des Deuchelholzbezugsrechtes ist der Stand Montafon-Forstfond nicht interessiert; er lehnt eine Subventionierung eines Brunnenleitungsbaues gegen Verzichtleistung auf dieses Bezugsrecht ab. zu 8): In freier Aussprache werden Fragen des Standesbürgerrechtes behandelt. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: Die Standesvertreter: [Unterschriften der Standesvertreter]