19191120_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:22
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2019-11-20
Erscheinungsdatum 2019-11-20
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 20. November 1919 vor dem Gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Kurenda vom 14.12.1919 wurde auf heute vormittag 9 Uhr eine Standesausschuss-Sitzung anberaumt, wozu erschienen sind die Gefertigten Gefasst wurden nachstehende Beschlüsse 1. Das Protokoll über die Beschlüsse in der am 4. November 1919 abgehaltenen Standesausschuss-Sitzung wird verlesen und einstimmig genehmigt. 2. In den Schätzungsbefund betreff Neuaufnahme oder Erhöhung in der Montafoner Brandversicherungsanstalt ist von den Teuerungszuschlägen nichts aufzunehmen, da eine derartige Versicherungserhöhung im Rahmen des Beschlusses Punkt 8 des Protokolls vom 4.11.1919 dem freien Ermessen der Partei überlassen bleibt. 3. Der Strassenkonkurrenz Bludenz - Partenen wird der Bezug von 66 F.M. zu 70 Kr. gestattet. 4. Der Bezug von weiteren 50 Masten aus Standeswaldungen zur elektrischen Leitung über den Kristberg, das Stück zu Kr. 50.-, ist zu begutachten. 5. Ein Ansuchen der Gemeindevorstehung Bartholomäberg um Verabfolgung von Schindelholz aus Standeswaldungen zur Umdeckung des Kirchendaches gegen Rückersatz der früher bezogenen Subvention wird behufs notwendig fallender Erhebungen bis zur nächsten Sitzung vertagt. 6. Nachverzeichnete Holzbezugsbewilligungsansuchen aus Standeswaldungen sind mit dem Antrage auf Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in Vorlage zu bringen: a) Herr Mangeng Jakob, Bartholomäberg 1 Sag- und 1 Schindelstamm b) Herr Juen Meinrad, St. Gallenkirch 4 leichte Baustämme zum Preise von 70 Kr. per F.M., womöglich aus Abgangsholz [-2-] c) Frau Loretz Rosina, geb. Zuderell, derz. in Schruns 1 Brennlos d) Herr Tschofen Franz Josef in Schruns 4 Sagstämme e) Herr Herosee Viktor, Gargellen, 15 R.M. Brennholz aus Standeswaldungen 7. Eine Anregung auf Zuweisung von Brennholz aus Standeswaldungen zum ortsüblichen Tagespreise auch an Nicht-Eingeforstete wird unter der Bedingung bewilligt, dass in erster Linie der Bedarf der Bezugsberechtigten gedeckt sein muß. 8. Die Verrechnung des im Regie-Wege pro 1919 aufgearbeiteten Standesholzes haben die Gemeinden Schruns, Tschagguns, Vandans und Silbertal durchzuführen. Diesen Gemeinden wird auch die Preisbestimmung überlassen. 9. Da der Bezug des der Gemeinde St. Gallenkirch für öffentliche Zwecke zugewiesenen Brennholzes nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchführbar und die Verwendung dieses Holzes mit größtem Schaden verbunden wäre, wird ein Bezug aus geeigneteren Lagen gut geheißen und die Auszeichnung durch Waldaufseher, Herrn Mangard, verfügt. Da auch die Gemeinde St. Anton der Bezug von Brennholz aus der Gemeinde Gaschurn unmöglich sein wird, muß auch dieser Gemeinde eine Bezugsgenehmigung aus passenderen Revieren zuerkannt werden, jedoch nur gegen Einrechnung auf nächste Periode. Eine gleiche Verfügung trifft die Bewohner von Ausser- und Innerböden Gemeinde Bartholomäberg. Als Bezugsort käme Vandans in Betracht und sind Arbeitskräfte gegen Verrechnung beizustellen. Die Regelung letzteren Holzbezuges fällt dem Waldaufseher Herrn Mayer zu. 10. Dem Ansuchen des Bauunternehmers Herrn Franz Galehr um Bezugsermöglichung eines größeren Quantums Zundrinenholz in Vandans und Lorüns kann nicht entsprochen werden und wird die Lösung eines gegenständlich bestehenden Vertrages auf Überlassung von 300 R.M. Zudrinenholz beantragt. 11. Die entsprechende Verwertung des Abgangsholzes im Vermiltobel wird auf eine geeignetere Jahreszeit verschoben und mit den diesbezüglichen Anordnungen Herr Gemeindevorsteher Düngler betraut. 12. Wenn vorrätig, ist den Parteien des Finanzwachpostens Vandans, Herr Pichler und Frau Neuner Brennholz zuzuweisen, dessen Wertbestimmung der im Punkte 8 stipulierten Kommission zusteht. 13. Dem Herrn Klehenz Anton aus St. Gallenkirch wird der Bezug von schon im Jänner ausgezeigten Brennlosen aus Standeswaldungen [-3-] mit der Bedingung gestattet, dass derselbe auf jedes diesbezügliche Anrecht pro 1920 zu verzichten hat. 14. Nach Begutachtung durch die Holzkommission kann der Witwe Zuderell aus St. Gallenkirch die Verabfolgung von Schindelholz aus Standeswaldungen gutgeheißen werden. 15. Zufolge Begutachtung durch die Holzkommission wird dem Holzverkaufsbewilligungsansuchen des Franz Netzer aus St. Gallenkirch kein Hindernis in den Weg gelegt. 16. Dem Standeskassier und Sekretär Geiger wird eine Teuerungszulage von monatlich 65 Kr beginnend mit 1. Jänner 1919 bewilligt. 17. Die Zustandebringung von Frevelholz oder Kontatierung verfallener Lose sind vom betreffenden Gemeindevorsteher der Standesrepräsentanz zur Anzeige zu bringen. 18. Die Waldaufseherstelle für das Revier Gargellen etc., Gemeinde St. Gallenkirch, ist zur Neubesetzung auszuschreiben und sind die diesbezüglichen erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. 19. Eine Zuschrift des Vorarlberger Landesrates in Bregenz vom 18.11.1919 Zl. 4061 betreff Einlösung der Montafonerbahn durch den Staat wird zur Kenntnis gebracht und einstimmig beschlossen, die weitere Verfolgung dieser Angelegenheit durch die Landesregierung anzustreben und ist der A.Ges. der Montafonerbahn die diesbezügliche Initiative zu überlassen. [Unterschrift der Standesvertreter]