19220318_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-03-18
Erscheinungsdatum 1922-03-18
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll o-o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 18. März 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Einladung vom 14. März 1922 Zl. 147/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 8 Standesvertreter erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und den Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch Verzicht geleistet wird, da jede Gemeinde bereits mit je einem Exemplar Behufs ortsüblicher Publikation beteilt wurde und die Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis gesetzt sind. Nach erfolgter Fertigung wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse o-o-o-o-o1.) Über die bisher getroffenen Maßnahmen und Vorkehrungen in Brandassekuranzangelegenheiten erstattet Herr Standesrepräsentant Franz Wachter eingehenden Bericht und bringt das diesbezügliche Komitee-Sitzungsprotokoll vom 6. März 1922 zur Kenntnis, welches vollinhaltlich gutgeheissen und genehmigt wird. Mit diesem Beschlusse erfolgt auch unter einem die Annahme eines Rückversicherungsvertrages zwischen dem montafoner Feuerversicherungsvereine und der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt. Behufe vollständiger Information der Herren Standesvertreter wird dieser Vertrag mit den durch das Komitee vorgenommenen Abänderungen ebenfalls zur Verlesung gebracht und demselben in allen seinen Einz einteilten Sie Zustimmung erteilt. Das Komitee-Sitzungsprotokoll ist diesem Akte einzuverleiben. In weiterer Debatte entwickelt sich auch eine Auseinandersetzung über die Rentabilität des Montafoner Feuerversicherungs-Institutes und weist Herr Wilhelm Mayer an der Hand von Aufzeichnungen und Berechnungen nach, dass unter den jetzigen Verhältnissen der enormen Geldentwertung und der Unstabilität der Valuta die niederen Prämien das Gleichgewicht gegenüber den Auslagen nicht herzustellen vermögen und diesem Übelstande nur durch Erhöhung der Prämien, welche besonders für Holzbauten weit niedriger als die anderen Assekuranzen seien, oder durch Einhebung eines einstweiligen Verwaltungskostenbeitrages wirksam begegnet werden kann. Diesen Ausführungen pflichtet auch der Standesausschuss einstimmig bei und beschließt, bis zum Eintritte geregelterer Zustände einstweilen einen 25%igen Zuschlag zu den jährlichen Verwaltungskosten einzuheben. Gerügt wird auch die unverantwortliche Passivität der Bevölkerung einiger Gemeinden, welche durch ihre gänzliche Teilnahmslosigkeit, oder doch nur schwache Beteiligung das Unternehmen auf‘s schwerste schädigt. Herr Gemeindevorsteher Franz Josef Bitschnau von Vandans beantragt die Einführung von Aufnahmen durch eigens hiezu ermächtigte Agenten in den einzelnen Gemeinden, welchem Antrage einhellig zugestimmt wird. 2.) Herr Wilhelm Mayer bringt Aufklärung über das Verhältnis zwischen Montafonerbahn und dem damit in Verbindung stehen den Elektrizitätswerke und führt aus, dass die Umgestaltung der Bundesbahn infolge elektrischen Betriebes eine grosse Änderung in der Einfahrt auf die Station Bludenz, bezw. auf den diesbezüglichen Bahnkörper ausser Brunnenfeld bedinge, welche Umgestaltung mit unerschwinglichen Kosten verbunden sei, daher eine Ablösung der Montafonerbahn durch die Bundesbahn angestrebt werden müsse. Das Elektrizitätswerk dagegen sei infolge seiner Abgabe von Licht und Kraft an die Bevölkerung von Schruns und die angrenzenden Gemeinden mit [-2-] den wirtschaftlichen und gewerblichen Interessen des Tales so eng verbunden, dass der Stand Montafon dessen Besitz mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu erhalten bestrebt sein müsse. Dieser Eventualität könne nur ausgewichen werden, wenn Bahn und Elektrizitätswerk getrennt würden. Es sei daher tunlichst darauf hinzuarbeiten, die Montafonerbahn dem Bunde abzutreten und das Elektrizitätswerk als Eigentum des Standes zu erhalten. Diesen Ausführungen wird voller Beifall gezollt und wird einstimmig beschlossen, gegenständliches Bestreben kräftigst zu unterstützen. 3.) Die Gehaltsregulierung für die Forstaufsichtsorgane, sowohl für die Standes-, wie Privatwaldungen wird einer eingehenden Erörterung unterzogen. Auf Grund diesbezüglicher behördlicher Weisungen, dann des Gesetzes vom 18. Juli 1921 L.G.Bl.Nr. 110 und einer Vorausberatung mit den Waldaufsehern wird Nachstehendes beschlossen: Die Standesgemeinde Montafon stützt sich der Waldaufsichtsentlohnung auf § 13 des Waldaufsichtsgesetzes und hält sich auch dieser Kosten an die Bestimmungen dieses mit der Festsetzung zitierten bezüglich Aufteilung §. Als Grundbasis zur Einreihung der Forstaufsichtsorgane in die im § 10 zitierten Gesetzes vorgesehenen Gehaltsgruppen dient der Vorschlag der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorn 19.Jänner 1922 Zl. 638/9, wobei auf die örtlichen Schwierigkeiten in Ausübung des Dienstes Rücksicht genommen wird. Dementsprechend werden die Waldaufseher von Vandans, Tschagguns, Schruns, Gaschurn und Bartholomäberg in die VIII. und jene von St. Gallenkirch und Silbertal in die VII. Gehaltsgruppe eingereiht. in Anbetracht der gegenwärtigen, ganz abnormen Teuerungsverhältnissen wird die Entlohnung bis auf Weiteres auf das 20fache des Grundgehaltes erhöht. Für ausserhalb der mit dem Dienste verbundenen Verrichtungen geleistete Arbeiten wird ein Stundenlohn von Kr. 130.- festgesetzt. Die Wirksamkeit dieser Lohnerhöhung beginnt mit 1. März 1922. Die Verumlagung hat auf Grund des § 13 Abs.2 des Waldaufsichtsgesetzes sowohl auf Standes wie Privatwaldungen zu erfolgen. Eine betreffs Gruppeneinteilung vorgenommene Abstimmung ergab 7 gegen 1 Stimme, während alle anderen Punkte einstimmig angenommen wurden. 4.) Dass eine entsprechende Stockgelderhöhung eingeführt werden muß, stellt sich als unabweisliche Notwendigkeit heraus, doch wird beschlossen, über sämtliche Waldbestände Montafons ein Reinertragsverzeichnis anzulegen und erst auf Grund des diesbezüglichen Ergebnisses die Stockgelderhöhung für Standesholzbezüge zu bestimmen. 5.) Über die bisherigen Ermittlungen und Vorkehrungen betreff des Lawinenholzes in Gortipohl und Gaschurn wurde vom Herrn Standesrepräsentanten Bericht erstattet und das Ergebnis der von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz durchgeführten Unterhandlungen zur Kenntnis gebracht. Zur Stellungnahme im Gegenstande ersucht, berichtet Herr Gemeindevorsteher Flöry von Gaschurn, dass der durch die Lawinen angerichtete Schaden ein derart grosser sei, dass die Beschädigten durch die Belassung des Lawinenholzes auch nicht annähernd Ersatz finden könnten. Um das Unglück teilweise zu lindern, beantragt er die stockgeldfreie Zuweisung von Nutzholz zur Herstellung der beschädigten Bauobjekte, dann die ebenfalls stockgeldfreie Überlassung des noch verbleibenden Holzes zur Verwendung als Brennholz gegen entsprechenden Verzicht auf Bezug aus Standeswaldungen auf eine gewisse Zeit, welche durch die Brennholzmenge bestimmt wird. Als Vertreter des Standes Montafon bei den kommssionellen Erhebungen in St. Gallenkirch und Gaschurn konstatiert Herr Gemeindevorsteher Jochum, dasss der angerichtete Schaden in Gaschurn ungleich grösser als jener in Gortipohl sei, Herr Gemeindevorsteher Marlin von St. Gallenkirch gibt ebenfalls seine Erhebungen bekannt und spricht seine Überzeugung dahin aus, dass in Anbetracht des bedeutenden Schadens die Betroffenen tunlichste Berücksichtigung verdienen und [-3-] dieselben durch günstige Holzzuweisungen unterstützt werden müssen. Anschliessend an sein Parere bringt er eine Bittschrift der Beschädigten zur Verlesung, auf Grund derer die einzelnen Wünsche ersichtlich, gemacht werden. Herr Standesrepräsentant billigt die Ansprüche der Beschädigten, um jedoch eine geregelte Holzzuweisung durchführen zu können, erstattet er den Vorschlag, in jeder der zwei Gemeinden eine Kommission, bestehend aus einwandfreien, unparteiischen Mitgliedern mit der Durchführung dieser Aktion zu betrauen. Herr Gemeindevorsteher Jochum findet eine Entschädigung der Verwüstung vollkommen gerechtfertigt, und am Platze, weist jedoch auf die Möglichkeit hin, dass völliges Ausapperung grössere Holzmengen zu Tage fördern könnte, als es heute den Anschein hat, daher auch bezüglich der Zuweisung Vorsicht geboten sei und schlägt vor, dass durch eine Lokalkommission ein neuerlicher Augenschein vorzunehmen sei, auf Grund dessen sodann entsprechende Vorschläge zu erstatten wären. Letzterem Vorschlage wird einhellig zugestimmt und werden die Herren Standesrepräsentant Franz Wachter und Standesvertreter Anton Fritz zur Vornahme der neuerlicher Erhebungen delegiert, welcher Delegation der Herr Gemeindevorsteher und Herr Waldaufseher der betreffenden Gemeinde hinzuziehen ist. 6.) Das Waldbrandholz in St. Gallenkirch ist in Brennlose aufzuteilen und an Holzbezugsberechtigte der Gemeinde St. Gallenkirch abzugeben. 7. Für den Waldaufseher Herrn Albert Zugg wird der Kostenersatz für die zugerundegerichteten Schuhe mit Kr. 20000.festgesetzt. 8.) Den Interessenten der Alpe Vergalden wird zum Baue eines Schermes über Ansuchen der erforderliche Nutzholzbezug zuerkannt. 9.) Sin Ansuchen der Zollwachbeamten in Gargellen um Zuweisung von Brennholz wird entsprochen und ist Herr Waldaufseher Zugg mit der entsprechenden Zuweisung aus Abgangsnolz zu beauftragen. 10.) Über das Ansuchen des Herrn Josef Bargehr in Vandans um Verkaufsbewilligung von Abbruchhol2 sind Erhebungen zu pflegen und kann im Falle eines günstigen Resultates eine beschränkte Verkaufsbewilligung erteilt werden. 11.) Das Ansuchen des Herrn Franz Hueber von Schruns um Überlassung von Schneedrucknolz in Rodund zu dringenden Dachreparaturen an seinem Hause Mr. 87 ist zu befürworten und sind die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. 12.) Das Ansuchen des Herrn Veterinärrates August Albrich um Erhöhung seines Wartgeldes wird auf die nächste Sitzung vertagt. 13.) Herr Gemeindevorsteher Jochum teilt mit, dass er betreffs Zuweisung von Nutzholz aus Standeswaldungen zum Ausbaue der Tilisuna-Hütte eingehende Informationen an berufener Stelle eingeholt habe und könne ohne Beeinflussung, bezw. Schädigung von Standesinteressen nachstehender Vorschlag akzeptiert werden: Der Sektion „Vorarlberg“ des Deutschen u. Österreichischen Alpenvereines könne der Bezug des erforderlichen Nutzholzes aus den Beständen des Porzalengerwaldes gestattet werden, doch müsse hiefür ein Ersatz an Brennholz aus Privatwaldungen auf Landschau gestellt werden. Dieses Brennholz müsse aufgeschichtet und zwar für jeden F.M. Nutzholz je 1, 33 R.M. Brennholz auf Landschau der Gemeinde Tschagguns zur Verfügung gestellt werden. [Unterschrift der Standesvertreter]