19221111_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-11-11
Erscheinungsdatum 1922-11-11
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 11. November 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 8. November 1922 Zl. 680/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 6 Standesausschüsse und Ersatzmänner erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch aus dem Grunde verzichtet wird, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Publikation beteilt wurde und daher die Herren GemeindeVorsteher, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Nachdem in keiner Weise ein Widerspruch, bezw. eine Einwendung erhoben wurde, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst, nachstehende Beschlüsse : -o-o-o-o-o-o 1.) Der Beschluss des Standesausschusses vom 21. Oktober 1922 Punkt 5 betreff Pestsetzung der Stundenentlohnung der Waldaufseher fand bei denselben keine zustimmende Aufnahme und beschlossen dieselben in der am 8. November 1922 abgehaltenen Versammlung, mit einem Ansuchen um Entlohnung unter Zugrundelegung der Goldparität an den Standesausschuß heranzutreten. Dieses Ansuchen wird nun in Behandlung gezogen und nach eingehender Beratung der einstimmige Beschluss gefasst, um endlich einen festen Entlohnungsmodus zu erhalten, die Stundenentlohnung der Waldaufseher mit 40 Goldheller festzusetzen und die jeweiligen Auszahlungen zum gültigen Goldparitätsstande vorzunehmen und zwar ruckwirkend ab 1. Oktober 1922. 2.) Für das in den Standeswaldungen von Vandans und St. Gallenkirch am 16, November 1922 zur Versteigerung gelangende Brenn- und Nutzholz werden die einschlägigen diesbezüglichen Verkaufsbedingungen aufgestellt und festgesetzt. 3.) Der in der Sitzung vom 21. Oktober 1922 vertagte Punkt 15, betreffend die Besoldung des Herrn Standesrepräsentanten wird neuerlich in Beratung gezogen und wird der einstimmige Beschluss gefasst, jeweils Sie Hälfte der Bezüge des Gemeindevorstehers von Schruns als Besoldungsgrundlage für den Herrn Standesrepräsentanten für Montafon festzusetzen. 4.) Eine Aufstellung des Erfordernisses der Standesanstalten pro 1922 hat ergeben, dass mit der Erhöhung des Stockgeldtarifes um 200% das Auslangen nicht gefunden werden kann. Es wird daher einstimmig beschlossen, eine neuerliche Erhöhung dieses Tarifes um 50% rückwirkend für das Jahr 1922 eintreten zu lassen und sind die Holzpreisverzeichnisse diesbezüglich richtigzustellen. 5.) Einem Ansuchen der Wildbachverbauung in Bludenz, für die Bauleitung in Vandans, um die Bezugsbewilligung von 300 laufenden Meter zu Hostbauten am Schuttkegel In Vandans wird Folge gegeben und ist um die erforderliche Schlägerungsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ehestens einzuschreiten. Als Entschädigung für das bezogene Rostholz wird ein Preis von Kr. 80000, - pro Pestmeter festgesetzt. [-2-] 6.) Eine Zuschrift des Viehversicherungsvereines des Standes Montafon vom 11.11.1922 betreff Einstellung der Versicherungstätigkeit für das Wintersemester 1922/23 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen, bei Eintritt günstigerer Verhältnisse auf eine Versicherungsmöglichkeit des Viehstandes der Landwirte zu dringen. 7.) Dem Ansuchen des Fidel Fleisch von Vandans um Verkaufsbewilligung von 8 R. M. alten Stallholzes an Nichtstandesbürger In Vandans wird Folge gegeben. Schruns, am 17. November 1922. [Unterschrift der Standesvertreter]