19220603_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:27
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-06-03
Erscheinungsdatum 1922-06-03
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 3. Juni 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 30.Mai 1922 Zl.291/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 7 Standesvertreter erschienen, sind. Mach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch aus dem Grunde verzichtet wird, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Publikation beteilt wurde und die Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis gesetzt sind. Da in keiner Weise ein Widerspruch erhoben wird, erfolgt die allseitige Fertigung , worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefaßt nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Herr Standesrepräsentant erstattet Bericht über die bisherigen Vorkehrungen in Brandassekuranzsachen und besonders über das RückVersicherungswesen. Er gibt bekannt, dass die Landesfeuerversicherungsanstalt eine Rückversicherung jener Objekte, welche nach § 27 der Montafoner Feuerversicherungsvereinsstatuten zur Aufnahme unzulässig sind, unter normalen Verhältnissen vom Rückversicherungsvertrage ausgeschlossen sind, daher eine Lösung des Vertragsverhältnisses durchgeführt werden mußte. Da die Landesfeuerversicherungsanstalt sich jedoch erbot unter entsprechender Erhöhung der Prämien auf eine Versicherung solcher Objekte einzugehen, sind die betreffenden Versicherungsnehmer von dieser Gelegenheit durch die Herren Gemeindevorsteher in Kenntnis zu setzen. Da verschiedenereits Klagen von Versicherungsnehmern vorgebracht wurden, dass die Höhe einer bisherigen Vollversicherung den heutigen Teuerungsverhältnissen nicht annähernd entspreche, wurde nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, zur Vollversicherung eine 200%ige Erhöhung zu bewilligen. Alle Gebäulichkeiten, welche die Erhöhung in Anspruch nehmen, sind mit 50% bei der Landesfeuerversicherungs-Anstalt rückzuversichern. Bezüglich der allgemeinen Rückversicherung sind die diesbezüglichen Zusammenstellungen, bezw. Anträge in der GemeindeKanzlei in Schruns auszuarbeiten und ist nach Durchführung dieser Arbeiten der Herr Gemeindevorsteher zu verständigen und einzuladen, mit erfahrenen Sachverständigen behufs Feststellung des Prozentsatzes zur Rückversicherung in der Gemeindekanzlei Schruns zu erscheinen. 2.)Die Gehaltsgruppeneinteilung der Waldaufseher auf Grund Erlasses der Vorarlberger Landesregierung VIII Zl.48/4 vom 9.5.1922 nebst Bekanntgabe der Dienstalters-und Teuerungszulage, bekannt gegeben durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dtto.2.6.1922 Zl.341/3 wird zur Kenntnis gebracht, wobei eine in der Gruppierung ersichtliche Ungleichheit abfällig beurteilt und angeregt wird, eine Vermittlung dieses Verhältnisses anzustreben. Einem Ansuchen der Waldaufseher um Erhöhung des Stundenlohnes auf Kr, 250 für Arbeiten und Verrichtungen, welche ausser dem Forstschutz- und Aufsichtsdienste stehen, wird Folge gegeben. Jede Überschreitung dieser Stipulierung muß hintangehalten werden. Da Dienstverrichtungen, welche auf Grund von behördlicher Verfügungen anlässlich der Forsttagsatzung zur Ausführung gelangen, seinerzeit ohne besondere Entlohnung vollzogen werden mußten, sind diesbezüglich kompetenten Ortes entsprechende Erhebungen zu pflegen. [-2-] Da die Waldaufsichtsgehalte und Entlohnungen für forstliche Arbeiten, dann die Kosten für die administrative und Rechnungsverwaltung, sowie tagtäglich diverse Auslagen grosse Summen erfordern, sieht sich die Forstverwaltung auf Grund eines Voranschlages gezwungen, eine Voreinzahlung von 4 1/2 Millionen Kronen einzuheften. Dieser Vorumlage haben die bisherigen Stockgeldausweise als Basis zu dienen Zur Letzteren werden eingehend beraten und deren Ausführung einstimmig beschlossen. Um die aussergewöhnlichen Auslagen decken zu können, wird einstimmig beschlossen, die bisherigen Stockgeldpreise aller Art auf das 50fache zu erhöhen. Durch gegenständliche Beschlüsse erledigt sich auch Punkt 5 der Tagesordnung. 3.) Ein Ansuchen des Veterinärrates August Albrich um Erhöhung seines Wartgeldes auf jährlich Kr. 120000 rückwirkend mit 1. Jänner 1922 wird einstimmig genehmigt, doch wird demselben die Bedingung gestellt, jedes Jahr über erste Hilfeleistung bei Tierkrankheiten und Unfällen einen Tageskurs abzuhalten. Der Tag ist auf ortsübliche Weise im ganzen Tale bekannt zu geben und ist besonders das Alpvolk auf die Wohltat dieser Einrichtung aufmerksam zu machen. 4.) Aus einer Zuschrift an Frau Rosa Pfefferkorn, Gastwirtin in Partenen durch die staatlichen Kraftfahrtbetriebe Betriebsleitung Wien, Zl. 3520/Kl/F, ist zu entnehmen, dass mit 1. Juli 1922 ein Kraftwagenverkehr zwischen Schruns und Partenen in's Leben gerufen werden soll. In der heute stattfindenden Standesausschußsitzung wird nun gegen dieses Vorhaben auf das entschiedenste Stellung genommen und zwar aus folgenden Gründen: Die im Tale befindlichen Pferde sind während der Wintermonate hauptsächlich mit Holztransporten, dann im Frühjahre und Herbste ganz überwiegend durch die Landwirtschaft in Anspruch genommen. Dieser Haupterwerb entfällt während der Sommermonate fast ganz und sind sämtliche Fuhrwerks- und Pferdebesitzer mit ihrer Existenz auf den Personenverkehr angewiesen. Wird ihnen diese Erwerbsquelle entzogen, sind sie gezwungen, ihre Pferde abzusetzen, da niemand in der Lage ist, unter den heutigen Teuerungsverhältnissen die Futtermittel aufzubringen, wenn nicht genügend Verdienst vorhanden ist. Dieser Pferdeabsatz würde aber eine schwere Schädigung, ja geradezu katastrophale Hemmung der Landwirtschaft involvieren, denn eine sofortige Ergänzung im Erfordernisfalle ist undenkbar und mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden. Der Pferdebestand kann also nur aufrechterhalten bleiben, wenn während der Sommermonate die bisherige Erwerbsquelle des Personentransportes aufrecht erhalten bleibt. Gerade auf der Strecke Schruns-Partenen herrscht ein reger Viehverkehr, welcher durch Einführung eines täglichen Autoverkehrs auf das ärgste gefährdet würde, was denn doch im Tale Montafon, dessen Lebensader die Viehzucht bildet, ganz besonderer Berücksichtigung würdig erscheint. Nun kommt aber der Hauptgrund und das ist der Erhaltung der Talstrasse. Die Erstellungskosten erfordern von der Talbevölkerung grösste Opfer und die jetzige Unterhaltung ist mit ganz enormen Auslagen verbunden. Obwohl der Autoverkehr gegenwärtig gering ist, muß doch konstatiert werden, dass die Strasse besonders unter dieser Abnützung am meisten leidet und es ist ganz unabsehbar, in welche zerstörender Weise diese Anlage durch einen periodischen Kraftwagenverkehr in Anspruch genommen werden muß. Für noch grössere Auslagen als bisher können die Gemeinden nicht mehr aufkommen und es daher ganz selbstverständlich, dass der Stand Montafon gegen die in Aussicht gestellte Zerstörung dieser einzigen Talkommunikation mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ankämpft, welchen Standpunkt zweifellos auch die Strassenkonkurrenz einnehmen wird. Unter den gegebenen Konjunkturen kann durch die Einführung einer Kraftwagenfahrt zwischen Schruns-Partenen eine Förderung des Personenverkehrs in keiner Weise erblickt werden, [-3-] da dieser Verkehr durch die vorhandenen Pferde zu denselben Preisen bewerkstelligt werden kann. Durch die geplante Autofahrt ist also nur größte Beeinträchtigung der Pferdebesitzer und offensichtlich unabsehbare Schädigung des gesamten Landwirtschaftsbetriebes, dann eine Devastation der Talstrasse zu befürchten, deren völlige Instandsetzung zur Unmöglichkeit gehören dürfte, während ein Vorteil in gar keiner Weise in Aussicht steht. Der Standesausschuss fasst daher den einstimmigen Beschluss, gegen die beabsichtigte Autofahrt mit aller Macht anzukämpfen und eine geehrte Landesregierung auf das dringende zu bitten, mit allen Mitteln das projektierte Vorhaben zu hindern. 5.) Eine Zuschrift der Bezirksforstinspektion Bludenz vorn 1.6. 1922 behufs Zuweisung des Lawinen-und Schneedruckholzes auf dem Rain in Silbertal an die Gemeinde St. Anton, behufs Deckung des für diese Gemeinde durch die Forsttagsatzung bestimmten Holzbedarfes pro 1922 wird zur Kenntnis gebracht und beschlossen, diese Holzverwendung unter der Bedingung gut zu heissen, dass die Aufarbeitung ehestens erfolgt und entsprechende Räumung durchgeführt wird. 6.) Das Ansuchen aes Pfarramtes St. Gallenkirch behufs Austausch von einer grösseren Anzahl für den Glockenfond gewidmeten Sagstämme gegen günstig gelegenes Standesholz kann trotz des höchst anerkennenswerten Zweckes keine Berücksichtigung finden, da forstpolizeiliche und andere schwerwiegende gründe der Willfahrung entgegen sind und auch die Schaffung eines Präjudiz zu befürchten steht, dessen Folgen für die Zukunft eine nachteilige Wirkung involvieren könnten. 7.)Dem Ansuchen des Franz vallaster, Battlogg Christian u. Neyer Ferdinand sämtliche von Bartholomäberg, um Bezugsbewilligung von ungefähr 3 FM. Zirbenholz aus Vandanser oder Silbertaler Standeswaldungen wird unter der Bedingung die Genehmigung zuerkannt, dass nur gänzlich überständiges und dem Verderben ausgesetztes Holz bezogen werden darf. Der Kaufpreis wird nachträglich bestimmt werden. 8. Dem Elektrizitätswerke des Standes Montafon ist der Bezug von ungefähr 40 FM. Nutzholz aus Montafoner Standeswaldungen zur Erbauung einer Stauanlage beim Wirtshause zur Höll, Bartholomäberg, gegen Vergütung aes jeweiligen Holzwertes gestattet, doch wird zur Bedingung gemacht, dass nur Schneebruch- und Abgangholz in den Bezug einbezogen werden darf. 9.) Den Christberger Sägewerksinteressenten wird die Bewilligung erteilt, eine Wasserzuleitung über Standesgrund zu erstellen. Die Zuleitung muß ohne jede Schädigung und Gefährdung des Standeseigentums erfolgen und ist ein Revers dem Stande einzuhändigen, wodurch sich erwähnte Interessenten verpflichten, gegenständliche Zuleitung auf jedes Verlangen des Standes sofort zu entfernen, widrigens dies auf Kosten des Sägeunternehmens bezw. dessen Besitzer, welche solidarisch haften, durchgeführt werden kann. 10.) Ein Ansuchen des Ignaz Battlogg von St. Anton um die Bezugsbewilligung von 8 Baustämmen aus Standeswaldungen ist, gestützt auf eingeholte Informationen, zu begutachten. 11.) Eine entsprechende Entlohnung für geleistete Hilfeleistung anlässlich eines Waldbrandes in Bartholomäberg wird dem Herrn Gemeindevorsteher dieser Gemeinde zur Begleichung übertragen und unbeschränkte Freiheit des Handelns zugesichert. 12.) Im II. Stockwerke des Standesgebäues Nr.9 in Schruns werden allernotwendigste Reparaturen bewilligt, um eine kleinere Wohnung in benutzbaren Zustand zu versetzen. 13.) Zufolge Auftrages der Bezirkshauptmannschaft Bludenz v. 22.5. 1922 Zl.179/4 San. behufs Wahl eines Delegierten in den Ausschuss für Errichtung eines Bezirkskrankenhauses wird Herr Gemeindevorsteher u. Standesvertreter Ignaz Battlogg in St. Anton in dieser Eigenschaft gewählt und abgeordnet. [Unterschrift der Standesvertreter]