19300719_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1930-07-19
Erscheinungsdatum 1930-07-19
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift o-o-o-o-o-o-o aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am 19. Juli 1930 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 15. Juli 1930 Zl. 258/3-St wurde auf heute, Samstag den 19. Juli 1930, vormittags 9 Uhr eine StandesvertretungsSitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Gemeindevorsteher als Standesvertreter Montafons, mit Ausnahme jener der Gemeinden Lorüns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 8. April 1930 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Die Frage der Einführung eines Gemeindeblattes bildet neuerlich Gegenstand einer eingehenden Beratung. Der Statutenentwurf des Stadtrates Bludenz für ein Gemeindeblatt, umfassend einen Teil der Gemeinden des politischen Bezirkes Bludenz, bildet keine geeigneteren Interessen des Tales Montafon entsprechend Rechnung tragende Grundlage. Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Änderung des Verlautbarungswesens bleibt unbestritten. Die altgewohnte Verlautbarungsart, das Publizieren am Sonntag nach der Kirche, entspricht in keiner Weise mehr den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Deshalb ist die Standesvertretung der einstimmigen Auffassung, dass ein Gemeindeblatt für das Tal Montafon geschaffen wird. - Zur Durchführung der Vorarbeiten werden zwei Vertreter des Standes Montafon in das von der Marktgemeinde Schruns aufgestellte Arbeitskomitee entsendet und zwar die Herren GemeindeVorsteher von Silbertal und St. Gallenkirch. - Es ist den Talgemeinden in kürzester Zeit ein verbindlicher Vorschlag zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungen des Tales Montafon vorzulegen. 2.) Die Gemeinde Bartholomäberg ist verhalten, ein neues Schulhaus zu erbauen. Aus der Aktenlage ist zu ersehen, dass das hiezu erforderliche Holz von dieser Gemeinde aus eigenen Waldungen nicht zur Ganze aufgebracht werden kann. - Nach längerer Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden beschlossen, der Abgabe jener Menge Nutzholz, welche aus den Eigenwaldbeständen der Gemeinde Bartholomäberg nicht aufgebracht werden kann, aus Standeswaldungen zuzustimmen. 3.) Lorenz Juen, Bauer in Bartholomäberg, hat um die Übertragung des Holzbezugsrechtes für ein Wohnhaus von der GP.Nr. 1702 nach GP.Nr. 1728 angesucht. Diesem Ansuchen wird teilweise Folge gegeben. Der Übertragung des Bezugsrechtes im bisherigen, dem Objekte auf GP.Nr. 1702 zustehenden Umfange wird aus Volkswirtschaftlichen Gründen und vom Gesichtspunkte der Bekämpfung der Entsiedlung aus betrachtet, zugestimmt. 4.) Dem Vallaster Lorenz/Bartholomäberg wird zum Baue eines Schermes auf Maisäss Faulensee/Bartholomäberg der Bezug von Nutzholz, soweit der Bedarf nicht aus Eigenwaldbeständen gedeckt werden kann, gegen Vergütung des Kaufpreises bewilligt. 5.) Der A.Ges. der Montafonerbahn Bludenz-Schruns wird zur Instandhaltung der Lichtleitung über Kristberg der Bezug von 20 Lichtleitungsmasten aus Abgangholzbeständen gegen Vergütung des Kaufpreises bewilligt. 6.) Der Verschönerungsverein Partenen wird mit seinem Ansuchen um Überlassung eines Sagstammes für Ruhebänke an die Gemeinde Gaschurn verwiesen. Dem Ansuchen kann nicht entsprochen werden. 7.) Der Bericht des Vorsitzenden über den Verkauf von Brennholz an das Hotel Vergalden im Gargellentale wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zl. 259/2-30 St. [-2-] 8.) Einem Parteieneinspruch gegen die Aberkennung des Holzbezugsrechtes für ein angeblich eingeforstetes Objekt wird keine Folge gegeben und ausgesprochen, dass ein Bezugsrecht nicht besteht, da durch die eingezogenen Informationen das Gegenteil erwiesen ist. 9.) Einem Ansuchen um Ablösung des Holzbezugsrechtes für 35 m2 Seitenwand, welche neu in Mauerwerk erstellt wurde, kann nicht entsprochen werden. 10) Dem Heimatschutzverein Montafon wird zum Ausbaue des Schuppens am Museumsgebäude in Schruns ein Beitrag von S 300.-- bewilligt. 11.) Der Bericht und die Mitteilungen des Vorsitzenden über allgemeine forstwirtschaftliche Angelegenheiten wird zur Kenntnis genommen. 12.) Dem Salzgeber Isidor/Tscnagguns wird schenkungsweise ein geringer Betrag zur Deckung eines Brandschadens bewilligt und festgestellt, dass eine Verpflichtung hiezu nach den Bestimmungen der Statuten des Montafoner FeuerversicherungsVereines nicht besteht. Standesrepräsentanz für Montafon Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 24. Juli 1930 Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]