19190617_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:31
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1919-06-17
Erscheinungsdatum 1919-06-17
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 17. Juni 1919 vor dem Gemeindevorsteher J. G. Jochum als Vorsitzender, bezw. Vertreter des Standesrepräsentanten. Zufolge Beschlusses vom 11. d. Mts. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine neuerliche Standesausschußsitzung anberaumt, wozu auch die Waldaufseher des Tales Montafon beigezogen wurden. Erschienen sind die Gefertigten und wurden gefaßt nachstehende Beschlüsse 1. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung und überträgt dem Waldaufseher Wilhelm Fleisch von Tschagguns des Referat über Holzbezugsachen aus Standeswaldungen, welchem Auftrage Genannter nachkommt, worauf sich eine lebhafte Debatte [-2-] entwickelt, an welcher sich sämtliche Anwesende und übrigen Waldaufseher beteiligen. Nach ernstlicher Beratung wird einstimmig beschlossen die Losholzbedürfnisse, wo immer möglich durch gemeinschaftliche Schlägerung und Lieferung an geeignete Verteilungsstellen zu decken. Sodann hat die Zuweisung an die Bezugsberechtigten gegen Betreibung des Stockgeldes und der erlaufenen Kosten etc. nach Verrechnung durch die betreffende Gemeinde zu erfolgen. Auf Nutzholz jeder Art hat diese Verfügung einstweilen keine Anwendung zu finden und hat bis auf weiteres die bisherige Auszeige in Anwendung zu kommen. Behufs Durchführung all dieser Angelegenheiten ist eine Kommission aufzustellen, welche auf die Funktionsdauer der Standesvertretung vom Standesausschusse zu wählen ist. Zugleich hat jede Gemeinde den Gemeidevorsteher oder dessen Stellvertreter einen Gemeindausschuss und den Waldaufseher zur Durchführung sämtlicher [-3-] Holzgeschäfte zu bestimmen. In die Standeskommission sind zu wählen der Standesrepräsentant, dessen Stellvertreter oder im Verhinderungsfalle beider ein von ihnen designierter Vertreter als Obmann, dann ein Vorsteher und Waldaufseher von Außer- und Innerfratte und ein weiterer Waldaufseher von Außerfratte. Als erste Kommissionsmitglieder werden gewählt der Standesrepräsentant, bezw. dessen Stellvertreter und die Gemeindevorsteher von St. Gallenkirch und Silbertal und die Waldaufseher von Gaschurn, Bartholomäberg, Tschagguns und Vandans. Im Falle von Abstimmungen entscheidet bei Stimmengleichheit der Standesrepräsentant. 2. Einem Ansuchen der Sennerei-Genossenschaft Altschätz, Gemeinde Tschagguns, um Überlassung von Schindelholz zu Dachreparaturen wird dahin entsprochen, daß der R.M. Schindelholz zu 20 Kr. ohne Aufarbeitungskosten ausgefolgt werden kann. 3. Das Ansuchen des Kasimir Pitschmann von Schruns und Schwarzhans Friedrich von Schruns um Bewilligung im Gargellentale 2 Holzlose selbst [-4-] beziehen und aufarbeiten zu dürfen, wird abgewiesen. 4. Von einer Versteigerung des in Gargellentale aufgearbeiteten Handelsholzes ist abzusehen und ist dasselbe im Offertwege abzug[?]. Diesbezügliche Kundmachungen sind an sämtliche Gemeinden Montafons und an die Standeszeitung zu erlassen. Auszuschreiben sind 120 F.M. Nutz- und 40 R.M. Brennholz. 5. Das an die Konkurrenzstraße Bludenz Partenen verabfolgte Nutzholz zu Brückenbauten ist 80 Kr. pro F.M. zu berechnen. Der Gesamtbezug beträgt 20 F.M. 6. Von der Aufstellung eines Wasenmeisters durch den Stand Montafon wird Umgang genommen und werden diesbezügliche Vorkehrungen den einzelnen Gemeinden überlassen. 7. Sämtlich vorliegende Holzbezugsansuchen werden der neugewählten Holzkommission zur Überprüfung zugewiesen. 8. Für Kommissionsmitglieder, welche für den Stand Montafon Dienste leisten wird ein Stundenlohn von Kr. 1, 50 pro Stunde festgesetzt. [-5-] Abgelesen und unterfertigt. [Unterschrift der Standesvertreter]