19640423_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:34
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1964-04-23
Erscheinungsdatum 1964-04-23
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift Aufgenommen am 23. April 1964 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 17.4.1964 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden: Lorüns, Stallehr und Vandans, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 12.3.1964. 2. Milchof Bludenz - Änderung des Umbauvorhabens im standeseigenen Gebäude HNr. 27 in Schruns. 3. Ansuchen des Bernhard Maier in Vandans 26, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 332 in K.G. Vandans auf ein neuerrichtetes Objekt. 4. Ansuchen des Hermann Lorenzin in Tschagguns, um die Ermässigung des Kaufpreises für Holz aus dem Letzitobel in Tschagguns. 5. Ansuchen der Bergauer Priska in Gaschurn, um die Bewilligung zum Verkaufe von Abbruchholz. 6. Ansuchen des Robert Rhomberg in Gargellen, um die Ablöse von 2 Holzbezugsrechte. 7. Erstellung zweier Erdwege im Gargellental (Röbitobel, Sarottlatobel). Berichte: a) Über die Genehmigung der Jahresrechnung des Forstfondes für das Rechnungsjahr 1963; b) über ein Schreiben der Vorarlberger Illwerke A.G. hinsichtlich Warnsystem für Katastrophenfälle. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 12.3.1964 wird in vor liegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Direktor Ludwig Müller als Vertreter des Milchhof Bludenz teilt der Standesvertretung mit, daß der vorgesehene Geschäftsumbau beim standeseigenen Gebäude Nr. 27 nicht durchgeführt wird, weil der Milchhof Bludenz durch Investitionen, die im Betriebsgebäude in Bludenz unbedingt notwendig waren, derzeit zuwenig finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Es ist vorgesehen die an das derzeitige Geschäftslokal angrenzende ehemalige Zelle zur Lokalvergrößerung zu verwenden und eine weitere Zelle als Lagerraum zu benützen. In der anschließenden Debatte wird vereinbart, daß alle mit der Lokalvergrößerung verbundenen Arbeiten und Kosten zu Lasten des Milchhof Bludenz gehen. Die Miete, die derzeit S 1500.- pro Monat beträgt, erhöht sich ab 1. Juli 1964 auf monatlich S 1800.-. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Der Milchhof Bludenz ist verpflichtet (wie schon im Beschluß vom 26.9.1963 festgehalten ist) die in den bäuerlichen Betrieben des Tales anfallende Milch zur Verwertung zu übernehmen. Die restlichen Räumlichkeiten werden für die Dauer der nächsten 5 Jahre nicht anderweitig vermietet. zu Pkt. 3) Dem Ansuchen des Bernhard Maier in Vandans HNr. 26, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Maisäßhaus Nr. 275, Bp. 332 in Vandans auf einen zu erstellen geplanten Neubau auf der gleichen Liegenschaft, wird stattgegeben. Das alte Objekt ist sofort nach der Fertigstellung des Neubaues abzutragen. -3- Pkt. 4) Dem Ansuchen des Hermann Lorenzin in Tschagguns 145, um die Ermäßgung des Kaufpreises für Bauholz aus dem Letzitobel, wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers stattgegeben. Pkt. 5) Dem Ansuchen der Priska Bergauer in Gaschurn 103, um die Bewilligung das Stallabbruchholz veräussern zu dürfen, wird stattgegeben. Pkt. 6) Dem Ansuchen der Midi Rhomberg in Gargellen, um die Zuweisung von Nutzholz zum Bau eines Wohnhauses unter Verzicht auf die Holzbezugsrechte zweier Ställe, die abgetragen wurden, wird wie folgt stattgegeben: Die Forstfondvertretung ist bereit 50 fm Nutzholz am Stock zum ermässigten Kaufpreis von S 150.- pro fm an die Antragstellerin abzutreten, wenn die Zustimmung erteilt wird die Holzbezugsrechte der aufgelassenen Objekte im Grundbuch zu löschen. Pkt. 7) Die Erstellung zweier Holzbringungswege im Gargellental (Sarottla) wird als notwendig erachtet. Pkt. 8) Das Ansuchen der Güntner Paula in Schruns 9, um den Einbau einer Bademöglichkeit in der Wohnung (Standesgebäude HNr. 9) wird zurückgewiesen. Der Antrag ist über die Justizverwaltung einzubringen. Pkt. 9) Der Meßnerstiftung in St. Anton ist die Servitutsablöse für die Bedachung und den Rinderstall zur Auszahlung zu bringen. Das Objekt wird abgetragen. Pkt. 10) Der Gemeinde St. Anton wird für die Erstellung der Holzbringungswege auf der Almein in St. Anton ein einmaliger Beitrag in Höhe von S 10.000.- zur Auszahlung gebracht. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. -4- Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß die Jahresrechnung 1963 des Forstfondes von der Agrarbezirksbehörde Bregenz ohne Einwand genehmigt wurde; b) daß sich die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, laut Zuschrift vom 8.4.1964, hinsichtlich eines Warnsystems für Katastrophenfälle bereits mit der Bezirkshauptmannschaft in Verbindung gesetzt haben; c) daß in der Standeswaldung St. Anton ein Waldbrand ausgebrochen ist (19.4.1964) und dabei Fläche von rd. 5, 6 ha. erfasst wurde. 3/4-tel der Fläche war mit Latschen bewachsen, während das restl. Viertel mit Fichtenjungwuchs bestockt war. Der vorläufige Schaden beträgt rd. 15.000.- S. Der Brand ist durch zwei junge Burschen beim Zigarettenrauchen ausgelöst worden. Durch den Einsatz der Feuerwehren St. Anton, Bludenz Bartolomäberg, Innerberg, Gantschier, Lorüns, Tschagguns, Schruns, der Betriebsfeuerwehr Rodund (Vorarlberger Illwerke) und der Bergrettung Vandans, sowie vieler sonstiger Helfer war es gelungen den Brand in den Nachmittgasstunden einzudämmen. Der Einsatz war lobenswert und erfolgte sehr rasch. Erfreulich war der Einsatz des Gendarmeriepostens von Vandans (Postenkommandant Berger), dem es möglich war die Brandursache in so kurzer Zeit festzustellen und die Täter zu überführen. Beginn der Sitzung: 8. 45 Uhr Ende der Sitzung: 11. 30 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: