19380903_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:36
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1938-09-03
Erscheinungsdatum 1938-09-03
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 268-1938-1/2 Stand Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Marktgemeindeamtes Schruns am Samstag den 3. September 1938 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Heinrich Dajeng Mit Einladungsschreiben vom 31. August 1938 wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 8 Bürgermeister der Talgemeinden in der Eigenschaft als Standesvertreter erschienen sind. Der Vertreter der Gemeinde Stallehr hat sich entschuldigt, der Vertreter der Gemeinde Lorüns war ebenfalls nicht anwesend. Zur Erledigung liegt vor folgende Tagesordnung: 1) Fortsetzung der Besprechungen wegen Eingliederung des Montafoner Feuerversicherungsvereines in die Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz. 2) Mathies Dagobert/Bartholomäberg Nr. 82: Eingabe um Zuerkennung des Realholzservitutsrechtes, das wegen seinerzeitigem Verkauf eines zur Heimat gehörenden Waldes als erloschen erklärt wurde. 3) Professor Ernst Janner/St. Gallenkirch: Ansuchen um Bewilligung der Übertragung des Holzbezugsrechtes des abgebrannten Maisässhauses auf einen neuen Bauplatz auf der gleichen Liegenschaft. 4) Besprechung über die Kostendeckung aus Anlass der Aufstellung von Seuchenwachen zur Abwehr der Maul- und Klauenseuche. Der Vorsitzende eröffnet um 9.15 Uhr die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und leitet die Sitzung ein. Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung werden nach durchgeführter Beratung gefasst die folgenden Beschlüsse: ad. 1.) Zu dieser Beratung ist über Einladung wieder der Direktor der Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz, Herr Zumtobel erschienen. Anschliessend an die Besprechungen vom 26. August d.Js. (siehe Pkt. 3 des bezüglichen Sitzungsberichtes) wird in eingehender Weise die Art und Form des Aufgabe der Selbständigkeit des MontafonerFeuerversicherungsvereines und die Eingliederung desselben in die Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz besprochen. Das durch die Verordnung vom 11. Juni 1938 neu gesetzte Recht ist zwingend, die Bestrebungen der sogenannten "Talvereine" nach Erhaltung ihrer alten bisherigen Selbständigkeit ist aussichtslos. In Erkennung dieser neuen Sachlage und erfüllt von dem Bemühen, den Versicherungsnehmern im Tale Montafon wenigstens die Gewähr und die Möglichkeit zu bieten, in einer landeseigenen Versicherungsanstalt ihren Versicherungsschutz zu finden, fasst die Standesvertretung für Montafon den folgenden Beschluss in voller Einstimmigkeit: a) Die Standesvertretung für Montafon als Vorstehung des MontafonerFeuerversicherungsvereines gemäss § 9 der Satzungen genehmigt die Übertragung des gesamten Versicherungs- und Vermögensbestandes des Montafoner Feuerversicherungsvereines in Schruns an die Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz mit dem Stande vom 30. September 1938. - Sie ermächtigt und beauftragt den Obmann zum verbindlichen Abschluss und zur Durchführung des abzuschliessenden Übereinkommens und zur Einholung der staatlichen Genehmigung, desselben unter Berücksichtigung der etwa vom Aufsichtsamt verlangten Änderungen und Ergänzungen. - [-2-] b) Die Standesvertretung für Montafon als Vorstehung des Montafoner Feuerversicherungsvereines gemäß § 9 der Satzungen beschliesst schon heute die Eingliederung des Vereines in die Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz für den Fall, als das unter: a) angeführte Übereinkommen die staatliche Genehmigung erhält. Die Eingliederung tritt mit dem Zeitpunkt der staatlichen Genehmigung in Kraft. - ad 2) Punkt 2) wird zur Ermöglichung der Vornahme weiterer Erhebungen nochmals vertagt. ad. 3) Dem Professor Ernst Janner/St. Gallenkirch wird die Bewilligung erteilt, sein abgebranntes Maisässhaus auf Gampabing 20 m in süd-südwestlicher Richtung von den bisherigen Grundmauern wieder aufbauen zu dürfen. Die Mitübertragung des Holzbezugsrechtes auf den neuen Bauplatz wird genehmigt. Dadurch erlischt das Holzbezugsrecht auf dem bisherigen (dem alten) Baugrund. ad. 4) Aus Anlass des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche auch im benachbarten Klostertal wurden zur Verhinderung der Seuchenverschleppung ins Montafontal an den Übergängen am Kristbergsattel etc. und am Taleingang bei Lorüns Seuchenwachen aufgestellt. Die Kontumazierung verschiedener Gehöfte wurde verfügt. Alle bisher getroffenen Sicherungsmassnahmen geschahen im vollen Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Bezüglich der Kostendeckung für die Seuchenwachen gilt als Grundlage der Erlass der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 16.8.1938 II-Zl. 1229. - Die Vorlage der Kostenrechnung dagegen werden die Talgemeinden über die Standesrepräsentanz in Schruns vornehmen. Die Bürgermeister ermächtigen den Standesrepräsentanten, unter Heranziehung des Standestierarztes alle nur irgendwie zweckmäßig scheinenden Abwehrmassnahmen zu ergreifen und versichern ihrerseits, peinlichst genau mitzuarbeiten, damit unser Tal möglichst vor dieser Viehseuche bewahrt bleibt. Gemäss § 34 Abs. 5 der Gemeindeordnung wird einvernehmlich die Tagesordnung erweitert und den folgenden Beratungsgegenständen die Dringlichkeit zuerkannt: 5.) Die Standesgebäude in Schruns sind teilweise reparaturbedürftig. a) So erfordern die Arrestlokale im Hause Nr. 27 zum Teil neue Öfen. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt, die notwendigen Öfen aus den freiwerdenden Beständen der Marktgemeinde Schruns zu erwerben. b) Die Bedachung des Gerichtsgebäudes Hs.Nr. 9 muss erneuert werden. Der Standesrepräsentant wird beauftragt, die notwendige Neueindeckung zu veranlassen. Der Standesvertreter Bürgermeister Vonbank/Tschagguns hat den Standesrepräsentanten bei diesen Arbeiten zu unterstützen. 6) In Fortsetzung der Verhandlungen zur Vorsorge gegen Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit den begonnenen Grossbauten in Montafon ergibt sich, entgegen der bisherigen in den Niederschriften vom 24. Juni und 8. Juli 1938 vertretenen Richtung nach Ausbau der bestehenden Spitalanlagen in Schruns nach einer Konferenz bei der Landeshauptmannschaft in Bregenz ein grundsätzlich neuer Plan. Der Vorsitzende berichtet hierüber eingehend über den neuen Plan der Erstellung eines Kreisspitales mit dem Sitze in Bludenz. Bludenz ist der gegebene Schlüsselpunkt für den bisherigen Verwaltungsbezirk Bludenz. Es liegt auch im grossen Interesse der Talschaft Montafon, dass die Stadt Bludenz als zentraler Mittelpunkt im bisherigen Verwaltungsbezirk ihre Bedeutung weiterbehält. Von diesen Überlegungen ausgehend hat sich auch der Bürgermeister von Bludenz zur Aufwendung bedeutender Geldmittel entschlossen, um in erster Linie einen Beitrag zur Lösung des dringenden Sanitätsbedarfes und eine wichtige Vorarbeit zur Schaffung eines späteren Kreisspitales in Bludenz zu leisten. [-3-] Um diesen Plan zu verwirklichen und endlich zu einen Abschluss der langen Verhandlungen zu kommen, ist es jedoch notwendig, dass neben der bereits gesicherten Mithilfe der Vorarlberger Illwerke in Bregenz auch die Gemeinden des Tales Montafon einen fördernden Gesamtbeitrag leisten. Dabei kann die Marktgemeinde Schruns aber nicht einbezogen werden, da diese Gemeinde bereits vor einem Jahrzehnt unter Aufwendung grosser Mittel sanitäre Anlagen geschaffen hat, die zum Teil modernster Art sind und der ganzen Talschaft zum Vorteile gereichen. - Der von den Montafoner Gemeinden zu leistende Beitrag beträgt Rm. 15.000.--. Nach langer und ausführlicher Beratung einigen sich die Standesvertreter zu folgendem Beschluss und erklären sich die Bürgermeister zur Leistung folgender Gemeindebeiträge bereit: a) Die Standesvertretung billigt grundsätzlich den Plan der Errichtung eines Kreisspitales in Bludenz aus den eingangs zu diesem Punkt dargelegten Gründen. b) Die Bürgermeister der folgenden Gemeinden erklären sich grundsätzlich bereit, bei Erfüllung der anschliessenden Bedingungen als Gemeindebeiträge zu leisten: die Gemeinde Gaschurn den Betrag von Rm. 4.000.-Tschagguns den Betrag von 3.500.-Vandans 2.500.-St. Gallenkirch 2.500.-Bartholomäberg 1.750.-Silbertal 750.-zusammen also von 6 Gemeinden den Betrag von Rm. 15.000.--. c) Die Haushaltslage dieser Gemeinden ist aber infolge der ganz geänderten Verhältnisse so geartet, dass sie diese Beitrage derzeit aus eigener Kraft nicht aufbringen können, sondern auf eine Bevorschussung zwecks späterer Tilgung durch Einbau in den normalen Gemeindehaushalt angewiesen sind. Es ist daher die Erfüllung der Bereitwilligkeit der Landeshauptmannschaft Bregenz, zu diesem Zwecke gewährte bezw. zugesicherte Beiträge zu bevorschussen, Voraussetzung. d) Durch die Leistung dieser Beiträge an die Spitalanlage in Bludenz haben die Gemeinden des Tales Montafon die ihnen nach dem Sanitätsgesetz obliegenden Pflichten endgültig abgedungen. e) Die Zusicherung des Bürgermeisters der Stadt Bludenz, die Bewohner des Tales Montafon bei der Benutzung der Spitalanlagen in Bludenz tarifmässig absolut gleich wie die Bewohner der Stadt Bludenz zu behandeln, muss allgemein verbindlichen Charakter erhalten. 7) Dem Antrag der Gemeinde St. Anton i.M., aus dem durch die Schlägerung eines Abrutschgebietes in dieser Gemeinde anfallenden Holz den Nutzholzbedarf der Bezugsberechtigten in dieser Gemeinde auf 3 Jahre decken zu können, wird einstimmig entsprochen. Die Durchführung dieser ausserordentlichen Massnahme wird der Gemeindeholzkommission unter Beizug des zuständigen Forstwartes übertragen. 8) Dan Antrag der Forstbetriebseinrichtung nach Durchführung einer Holzschlägerung im Ausmass von ca. 800 Festmeter im Durchforstungswege in verschiedenen Waldteilen in Gaschurn wird einstimmig Folge gegeben. 9) Der Standesrepräsentant wird ermächtigt und beauftragt, bei sich bietenden Gelegenheiten Arrondierungskäufe für den Forstfond zu tätigen. 10) Zur Ermöglichung der Wasserversorgung der Zollhausneubauten in Partenen erklärt sich die Standesvertretung bereit, gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses aus Quallen, die auf dem Grundeigentum des Forstfondes liegen, Wasser abzugeben. Nachsatz zu Punkt 1.): c) Zur Fertigung des Übereinkommens gemäss § 23 der Satzungen werden neben dem Obmann und Standesrepräsentanten ermächtigt und beauftragt die Standesvertreter und Bürgermeister August Vonbank/Tschagguns und Christian Schapler/Vandans. 11) Die Niederschrift über die Sitzung vom 26. August 1938 wird genehmigt und unterzeichnet. Ende der Sitzung um 1/2 3 Uhr nachmittags. [Unterschrift der Standesvertreter]