19260918_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1926-09-18
Erscheinungsdatum 1926-09-18
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 448/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 18.September 1926 Ter dem gefertigten Standesrepräsentanten Frans Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung rem 15. September 1926 Zl. 437/St. wurde auf heute Termittags 9 Uhr eine Standesvertretungs-Sitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter von Montafen, mit Ausnahme jener von Silbertal und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorläge gebracht. Von der Verlesung desselben wird Abstand genommen, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne Einwendung. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1. Durch die Postenkette, welche zwecks Verhütung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus der Schweiz an der Grenze im vergangenen Sommer aufgestellt werden musste, sind erhebliche Unkosten erwachsen. Nach den Bestimmungen des VII. Abschnittes des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909 RGBl. Nr. 177 und des hiezu einschlägigen Landesgesetzes vom 14. September 1895 LGBl. Nr. 44 sind die Kosten für die Aufstellung von Wachen bei Tierseuchen zu je einem Dritteile vom Lande, vom Gerichtsbezirke und jenen Gemeinden zu tragen, welche die Wachen aufzustellen haben. - Die in den Grenzgemeinden aufgestellten Wachen verteilen sich auf Tschagguns mit 19, Vandans 4, St. Gallenkirch 8 und Gaschurn mit 2 Posten. Herr Standesrepräsentant-Stellvertreter Jochum von Tschagguns findet diesen Verteilungsschlüssel nicht gerecht, da an einer Einschleppungsverhütung die übrigen Gemeinden gleich stark interessiert sind. Herr Gemeindevorsteher Bitschnau von Vandaus ist der Ansicht, dass der Gerichtsbezirk, bezw. Stand Montafon auch das 1/3tel der Grenzgemeinden übernehmen sollte. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter wird nach längerer Beratung mit 6 Stimmen gegen 2 Stimmen beschlossen, bei der Aufteilung der Seuchenwachekosten den gesetzlichen Umlageschlüssel in Anwendung zu bringen, 2.) Dem Ansuchen des Landeskonservatoramtes für Vorarlberg in 20. August 1926 Zl. 487 um Beitragsleistung mit einem Betrage S 150.- zur Erhaltung der Ruine Valkastiel am Eingange in das in Vandans wird Folge gegeben. Die Subvention von s 150.- ist Bedarf durch die Standeskasse zur Auszahlung zu bringen. Bregenz vom von Rellstale bei 3.) Laut Mitteilung des Herrn Vorsitzenden benötigt die Baufirma Ingenieur Karl Jäger=Hinteregger in Partenen zur Erstellung des Schrägaufzuges von Partenen auf Trominier Stangenholz in Stärken von 14 bis 26 cm Durchmesser. Eine Umfrage bei den Waldaufsehern ergab, dass im AufsichtsBezirke des Waldaufsehers Herrn Gavanesch in St. Gallenkirch grössere Mengen derartigen Holzes ohne jede Schädigung des Waldbestandes und bei Vermeidung der Verkürzung des Bedarfes Eingeforsteter geschlägert und abgegeben werden könnte. Auf Grund der Mitteilung des Herrn Waldaufsehers Gavanesch von St. Gallenkirch wird nun einstimmig beschlossen, der Abgabe derartigen Holzes zum Kaufpreise zuzustimmen. Die Durchführung und den Abschlusses eines derartigen Verkaufes wird dem Herrn Standesrepräsentanten übertragen. 4.) Einer Zuschrift des Herrn Waldaufsehers Franz Sandrell in Gaschurn vom 10. September 1926 zufolge befindet sich in der Waldparzelle Nr. 3242 im inneren Vermunttale Schindelholz, welches für die Bedarfsdeckung [-2-] eingeforsteter Standesbürger infolge der Entfernung und zu grossen Bringungsschwierigkeit nicht mehr in Frage kommt. Herr Zimmermeister Franz Walser von Schruns beabsichtigt nun, eine von ihm für die Vorarlberger Illwerke im inneren Vermunttale zu erbauenden Baracke mit Schindeln einzudecken, wozu ein Quantum von ca. 25 ist erforderlich sei. Da eine Verkürzung des Anspruches Bezugsberechtigter nicht in Frage kommt, wird über Antrag des Herrn Gemeindevorstehers Flöry von Gaschurn einstimmig beschlossen, der Abgabe von 25 fm3 Schindeln zum Kaufpreise zuzustimmen. 5.) Den Herrn Gendarmeriebeamten Albert Seewald und Wilhelm Brändle von St. Gallenkirch wird über Ansuchen vom 13. August 1926 der Bezug von je 6 rm3 Brennheiz aus Abgangholzbeständen der Standeswaldungen für as Jahr 1926 zum Kaufpreise bei Anweisung durch den Waldaufseher bewilligt. 6.)Das Ansuchen der Herren Gebrüder Battlogg von St. Anten vom 24. Juli 1926 um kaufweise Abgabe von Zundrinenholz zur Verwendung als Schwellen aus Standeswaldungen in Bartholomäberg oder Silbertal wird vom Herrn Vorsitzenden in Vorlage gebracht. Nach Mitteilung des Waldaufsehers von Bartholomberg, Herrn Vallaster Christian, kann aus Waldbeständen in dieser Gemeinde ohne Schädigung derselben und Beeinträchtigung des Eingeforsteten-Bezugsrechtes eine derartige Abgabe nicht erfolgen. Da der Herr GemeindeTorsteher von Silbertal nicht anwesend ist und eine gutachtliche Stellungnahme von ihm daher nicht erlangt werden kann, wird über Antrag des Herrn Vorsitzenden die Erledigung des Ansuchens bis zur kommenden Sitzung vertagt. 7.) Das beim Elektrizitätswerke des Hotels Madrisa in Gargellen lagernde Abgangholz - ca. 2 fm3 - wird der Hotelverwaltung Madrisa zufolge Ansuchens vom 27. August 1926 und gutachtlicher Stellungnahme des Waldaufsehers Herrn Albert Zugg von St. Gallenkirch gegen Entrichtung des Kaufpreises überlassen. 8.) Herr Gemeindevorsteher Battlogg von Lorüns führt Beschwerde gegen die Behandlung eines Ansuchens dieser Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz um Erteilung der Schlägerungsbewilligung von Holz aus dem der Gemeinde Lorüns gehörigen Alpgebiete Rong im Gargellentale durch die Standesrepräsentanz in Schruns. Er bezeichnet die Stellung der Standesrepräsentanz Montafon in dieser Sache als einen unbefugten Eingriff in die Privatbesitzrechte der Gemeinde Lorüns. Diese Gemeinde habe seinerzeit die Alpe Rong im Gargellen, Gemeinde St. Gallenkirch, samt Waldungen käuflich erworben. Es stehe ihr daher auch das unbeschränkte Nutzungsrecht dieser Waldungen im Rahmen der forstpolizeilichen Bestimmungen allein zu, sie sei daher auch berechtigt, Holz zu Verkaufszwecken zu schlägern. Diesen Anschauungen tritt der Herr Standesrepräsentant Franz Wachter entgegen und legt die Rechtsgepflogenheit des Standes Montafon in der Bewirtschaftung der Waldungen in diesem Tale wie folgt klar. Auf Grund des Kaufabschlusses mit dem Ärare vom Jahre 1832 trat der Stand Montafon in die vollen Besitzrechte des Vorgängers auf sämtliche Hoch- und Schwarzwaldungen im Tale Montafon ein, mit Ausnahme der im Zeitpunkte des Kaufabschlusses ausgemarkten Privatwaldungen. Die Talbewohner, Standesbürger, Maisässe und Alpen besitzen lediglich den Servitutsanspruch an diese Waldungen zur Deckung ihres Haus- und Gutsbedarfes, bezw. zur Maisäss- und Alpenbewirtschaftung, für Maisässe und Alpen aber wiederum nur im Rahmen des in den Servituten-Regulierungsurkunden für jedes einzelne Gebiet genau umschriebenen Nutzungsumfanges.- Der Stand Montafon ist also alleiniger Besitzer sämtlicher im Montafon aufgegangener und zuwachsender Waldungen. Diese Tatsache stützt sich auf die Kaufsurkunde vom Jahre 1832 und auf uralte Übung und Gepflogenheit. Bei der Amtsübergabe des jetzt verstorbenen, Jahrzehnte lang als Standesrepräsentant amtierenden Gemeinde-Vorstehers Herrn Jakob Stemer von Schruns wurde der heute vortragende Standesrepräsentant ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche in Montafon [-3-] bestehenden und jeweils zuwachsenden Waldungen alleiniges Eigentum der Standesgemeinde Montafon seien, mit alleiniger Ausnahme der im Zeitpunkte des Kaufsabschlusses zwischen Stand und Ärar ausgemarkten Privatwaldungen. Diese Rechtsbelehrung habe er, Jakeb Stemer, von seinem Vater, dem langjährigen Standesrepräsentanten Montafons Franz Josef Stemer, Gemeinde-Vorsteher von Schruns, und dieser wiederum von seinem Amtsvorgänger mündlich erhalten und nach dieser traditionellen Überlieferung genau seines Amtes gewaltet. Der Herr Standesrepräsentant Frans Wachter schliesst seinen Vortrag mit dem Bemerken, dass er, getreu der bisherigen Rechtsgepflogenheit, auf die Waldwirtschaft Montafons eingewirkt habe und auch weiterhin im dargelegten Sinne arbeiten werde. Ein Abweichen von den bisherigen uralten Gepflogenheiten wäre gleichbedeutend mit einer ungereimten und unwirtschaftlichen Aufteilung und Zerstücklung des grossen Standeswaldbesitzes. Er stellt es jedoch der Standesvertretung frei, eine neue Auffassung über das Besitzrecht festzulegen, einer derartigen Änderung könne er jedoch seine Zustimmung nie und nimmer geben. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter mit sieben gegen eine Stimme beschlossen, unverrückbar auf der Rechtsgepflogenheit und uralten Übung der Vorfahren zu bestehen und zu verharren. Schruns, am 28. September 1926 Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]