19400810_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:48
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1940-08-10
Erscheinungsdatum 1940-08-10
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Gemeindeamtes des Marktes Schruns am Samstag den 10.VIII.1940 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Herrn Heinrich Dajeng. Auf Grund fernmündlicher Einladung vom 8. August 1940 haben sich auf heute vormittags 9 Uhr sämtliche Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter zu einer Standesvertretungssitzung eingefunden. Zur Erledigung liegt vor die folgende Tagesordnung: 1) Waldaufseherlöhne, Angleichung über Antrag des Forstamtes Schruns. 2) Erwerbung von Waldungen und zwar der Privatwaldungen Plattawald in Silbertal und Gadavendwald in St. Gallenkirch; Besprechung hierüber. 3) Wachter Alois/Gaschurn Nr. 26: Ansuchen um Weideerlaubnis an einem Standeswaldrand in Gaschurn. 4) Christian Pfeifer/Gaschurn Nr.130: Holzbezugsansuchen zum Wiederaufbau des abgebrannten Stalles und zwar um 34- fm3. 5) Tschofen Anton/Gaschurn: Holzansuchen zum Bau einer Heubarge im Giamp, Valschefieltal. 6) Schuler Johann Georg/Schruns Nr. 293: Holzansuchen zum Neubau des Hausstalles und Bewilligung der Servitutsrechtübertragung auf einen anderen Bauplatz in Hausnähe. 7) Brugger Alfons/Schruns HNr. 292: Holzansuchen zum Um- und Neubau des Hausstalles. 8) Salzgeber Raimund/Schruns HNr. 354: Holzansuchen zum Neuaufbau des Hausstalles. 9) Allgemeiner Bericht des Standesrepräsentanten. 10) Verschiedenes. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet um 9.30 h die Sitzung und leitet die Beratung ein. Nach Anhörung der anwesenden Bürgermeister als Standesvertreter fasst der Standesrepräsentant folgende Entschliessungen: zu 1): Der Forstmeister des Forstamtes Schruns empfiehlt mit seinem Schreiben vom 11.5.194-0 Zl. 144 die teilweise Erhöhung der Entlohnung einzelner Forstwarte mit Rücksicht auf die grossen und schwierigen Aufsichtsgebiete und die besonderen grossen Anforderungen der Gesamtwirtschaft an die Forste, die bedeutende Mehrleistungen erfordern. Unter Berücksichtigung dieser bekannten Antragsgründe wird mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1940 die Entlohnung der folgenden Waldaufseher neu festgesetzt und zwar werden eingereiht: Forstwart Hermann Maier/Vandans von der IX. in die X. Lohnklasse, die Forstwarte Bargehr Josef/St. Gallenkirch, Rudolf Wittwer/Gaschurn und Erich Dich/Gaschurn-Partenen von der VIII. in die IX. Lohnklasse. zu 2): Der Holzhändler Erwin Kessler/Bludenz hat dem Stand Montafon die Waldungen " Plattawald 11 in Silbertal mit einem Flächenausmaß von 23.6496 ha und den "Gadavendwald" in St. Gallenkirch mit einem Flächenausmass von 24.7978 ha zum Kauf angeboten. Der Forstmeister des Reichsforstamtes Schruns hat diese Waldungen eingehend besichtigt und ein forstliches Gutachten mit Wertermittlung hierüber abgegeben. Das Gutachten über den "Plattawald" gibt einen Bestandes- und Bodenwert von 9305 RM., jenes für den Gadavendwald sieht einen Holz- und Bodenwert von RM. 12.476.— vor. Der Vorsitzende hat diese Waldungen selbst in [-2-] Augenschein genommen und festgestellt, dass das Interesse des Forstfondes am Gadavendwald vermöge der Lage, Bestockung und Bringbarkeit des Holzes grösser sein muss, als am Plattawald. Der Plattawald ist abgeholzt, liegt in sehr ungünstigem Terrain und weist für die Nutzungen der Zukunft schwierige Bringungsverhältnisse auf. Beim Plattawald liegt das Interesse des Forstfondes hauptsächlich in der Arrondierung des Besitzes in Silbertal, da dieser Wald von 3 Seiten von Standeswald bereits umschlossen ist. In ausführlicher Besprechung wird die Frage der Erwerbung dieser Waldungen erörtert, wobei auch die Überlegung der Ersatzschaffung von Wald an Stelle des durch die Wasserwerksbauanlagen der Vorarlberger Illwerke verloren gegangenen Rodund-Waldes in Vandans berücksichtigt wird. Mit Zustimmung der Standesvertreter entschliesst sich der Vorsitzende zu einer grundsätzlichen Kaufbereitschaft für die genannten Waldungen; die bekannten Gutachten-Werte können jedoch nicht Grundlage der Kaufpreisbestimmung sein. zu 3): Nach Kenntnisnahme eines Gutachtens des Bürgermeisters von Gaschurn wird dem Landwirt Alois Wachter/Gaschurn HNr. 26 die Erlaubnis erteilt, das auf dem an seinen Grundbesitz anstossenden Standeswaldrand (Kirchner Ziegen- &. Schafallmein) anfallende Gras im Weidebetrieb gegen Leistung eines Weidezinses von derzeit 15 RM. jährlich bis auf Widerruf zu nutzen. zu 4): Zum Wiederaufbau des am 6. Juli 1940 abgebrannten Hausstalles wird dem Landwirt Christian Pfeifer/Gaschurn Nr. 130 über Ansuchen und nach gutachtlicher Stellungnahme durch die Gemeindeholzkommission eine Rundholzmenge von 50 fm3 aus Montafoner Standeswaldungen gegen Leistung des einfachen Stockgeldpreises (Elementarereignis) bewilligt. zu 5): Über Ansuchen wird dem Landwirt Anton Tschofen/Gaschurn zum Wiederaufbau der durch Lawinengang im vergangenen Winter zerstörten Heubarge auf Giamp im Valeschefieltal eine Rundholzmenge von 5 Baustämmen und einem Schindelstamm gegen Leistung des einfachen Stockgeldes (Elementarereignis) bewilligt. zu 6): Bern Landwirt Johann Georg Schuler/Schruns, Plattesweg Nr. 293 wird über Ansuchen die Übertragung des Holzbezugsrechtes für seinen Stall auf einen besseren in Hausnähe gelegenen Baugrund und der Bezug der zum Stallum- und Neuaufbau notwendigen Menge Rundholz im Ausmasse der von der Gemeindeholzkommission zu bestimmenden Menge aus Montafoner Standeswaldungen bewilligt. Schuler ist in die Aufbaumaßnahmen der Agrarlandssbaukommission einbezogen. zu 7): Dem in die Aufbaumaßnahmen der Agrarlandesbaukommission einbezogenen Landwirt Alfons Brugger/Schruns, Plattesweg Nr. 292 wird über Ansuchen die zum Um-und Neuaufbau seines Hausstalles notwendige Menge Rundholz aus Standeswaldungen, wie sie von der Gemeindeholzkommission als im Rahmen der Einforstung angemessen bezeichnet werden wird, bewilligt. zu 8): Bern in die Aufbaumaßnahmen der Agrarlandesbaukommission einbezogenen Landwirt Raimund Salzgeber/Schruns, Briferweg Nr. 334 wird über Ansuchen die zum Um-und Neuaufbau seines Hausstalles notwendige Rundholzmenge aus Standeswal düngen, wie sie von der Gemeindeholzkommission als im Rahmen der Einforstung angemessen bezeichnet wird, bewilligt. zu 9): Die Standesvertreter nehmen einen ausführlichen Bericht des Standesrepräsentanten über die Vorgänge in jüngster Vergangenheit auf dem Gebiet der Waldbewirtschaftung zustimmend zur Kenntnis. Insbesondere hören sie mit Interesse, dass die vorgeschriebene Holzumlage zur Gänze erfüllt werden kann, obgleich bedeutende Schwierigkeiten ständig zu überwinden sind. - Das Holz in der Wasserstuben-Silbertal [-3-] ist noch nicht zur Nutzung gekommen. Der Bau der Seilbahn dort verzögerte sich stark, sodass erst in jüngerer Zeit mit der Holzablieferung an die Strasse begonnen werden konnte. In diesem Gebiet werden in den nächsten Jahren ca. 8000 fm3 abzuliefern sein; es ist somit allein aus diesem Waldgebiet eine genügende Reserve zur Deckung der Holzumlage der nächsten Jahre in Verbindung mit angrenzenden Waldteilen vorhanden. Die Nutzung geschieht unter besonderer Beachtung gesunder forstwirtschaftlicher Grundsätze (Plenterung, Jungwuchsfreistellungen usw.). Parallel zur Nutzung geht die Wiederaufforstung, sodass eine stetige Verjüngung gewährleistet wird. Die Erstellung einer zweiten Seilbahn in Silbertal und zwar im Gebiet "Trura" wird notwendig werden. Die Lage dieses Waldteiles bedingt einen Kahlschlag, aus welchem schätzungsweise 1500 fm3 Holz anfallen werden. Die Verwendung von Riesen öder die Ablieferung auf Schlittwegen ist bei den vorhandenen Lageverhältnissen unmöglich, die Seilbahn muss helfen. Die Verjüngung wird sodann im Wege einer vollkommenen Neuaufforstung geschehen. Leider geht der Ausbau des schwierigsten Strassenstückes in Silbertal, des "Bannwaldstutzes" nicht in der gewünschten Beschleunigung vor sich. Durch Einsatz von Kriegsgefangenen in allernächster Zeit soll an diesem Ausbau beschleunigt gearbeitet werden. Im Zuge der Freilegung von Baustellen für die Wasserwerksbauten der Vorarlberger Illwerke in Tsehagguns war die Sofortvornahme einer Schlägerung im Waldteil "Krista" notwendig, wodurch ca. 500 fm3 Holz angefallen sind; diese wurden im Rahmen der Holzumlage den Bauunternehmungen zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt. In St. Gallenkirch ist aus dem äusserst ungünstig gelegenen Waldgebiet "Vermil" die Schlägerung und Bringung einer bedeutenden Menge Standesholz in Vorbereitung; die Ablieferung kann nur mittels Seilbahnanlage vorgenommen werden, zu welchem Zwecke die Ausarbeitung eines Abkommens mit der Baufirma Innerebner &. Mayer/Innsbruck, die im Rahmen der Illwerkebauten einen Bauabschnitt ausführt, im Zuge ist. Die anfallenden Holzmengen werden im Rahmen der jährlichen Holzumlagen dieser Firma in der Hauptsache und zwar zur Deckung des Baubedarfes gegen vertraglich festgelegte Preise unter Beachtung der "HOMA"-Preisrichtlinien überlassen werden. Alle diese Holznutzungen geschehen nicht zum Nachteil der eingeforsteten Talbevölkerung, sie beschränken sich vielmehr auf Lagen, aus denen die Deckung des Servitutsbedarf es meist nicht oder nur unter grössten Schwierigkeiten und mit unverhältnismässig grossen Mühen und Kosten bisher möglich gewesen ist. Waldteile, die in der Hauptsache günstig liegen, werden im Interesse der Versorgung der Talbevölkerung schonlichst genutzt und zur Deckung des Servitutsbedarfes verschont. - Das strenge Bestreben der Standesforstverwaltung geht dahin, schrittweise auch entfernter liegende Waldungen für die Bevölkerung zu erschliessen und überhaupt eine auf allen Gebieten gesunde Forstwirtschaft zu betreiben. 10): Dem Landwirt Erhart Alois/Silbertal wird die Bewilligung erteilt, das Holzbezugsrecht eines in Buchen abgetragenen Hauses auf einen neuen Bauplatz in Silbertal an im bestehenden Umfang zu übertragen. Der Abgabe eines Schindelstammes zur Neueindeckung des wiederaufgebauten Hauses wird, soferne Nutzung aus vorhandenem Eigenwald nicht erfolgen kann, aus Standeswaldungen gegen Stockgeldvergütung zugestimmt. 11): Der Gipssteinbruch der Fa. Gebr. Battlogg/St. Anton i.M. ist ein Sorgenkind der öffentlichen Verwaltungen. Durch Jahrzehnte langen Tagabbau am Berge - auf dem Eigentum des Standes Montafon - sind schwere Vermurungen im Zuge des Tränenbächleins erfolgt und noch grössere bevorstehend. Eine grosszügige Verbauung der Gefahrenstellen mit Hilfe öffentlicher Mittel ist in Planung, ein Sofortprogramm aufgestellt. Zu Projektverhandlung ist die grundsätzliche Stellungnahme des Standes Montafon-Forstfond notwendig, auf dessen Grundflächen der Steinbruch betrieben wird. [-4-] Der Tagbau an der linken Talseite hat zur verheerenden Lockerung des Geländes und zu den Vermurungen geführt. Gegen eine Weiterführung dieser Art der Gipssteingewinnung muss sich daher der Stand Montafon als Grundeigentümer im öffentlichen Interesse verwahren. Gegen eine Gipssteingewinnung auf der rechten Talseite und zwar im Untertagbetrieb (Stollenbau) erhebt der Stand Montafon keinen Einspruch, wenn dieser Abbau unter genauester Einhaltung der behördlichen Vorschreibungen vorgenommen wird. - Maßgebend für diese Stellungnahme des Standes als Grundeigentümer ist die Erkenntnis, dass die Gipssteingewinnungsindustrie in der Hauptsache die Existenzgrundlage der Bevölkerung der Gemeinde St. Anton i.M. bildet und aus diesem Grunde erhalten bleiben sollte. Die Standesvertreter billigen einmütig diese Stellungnahme des Standesrepräsentanten. Ende der Sitzung: 12 Uhr Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: Die Standesvertreter: